Zum Inhalt
Menü

Entwicklung und Betrieb TI-Fachdienst Digitale Patientenrechnung

gematik GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2025-0039veröffentlicht 23.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis P nach der einfachen Richtwertmethode gem. UfAB 2018 (April 2018).50 %
  • Leistungspunkte (LP) nach der einfachen Richtwertmethode gem. UfAB 2018 (April 2018).50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung eines IT Projektvertrags über die Entwicklung und Pflege einer Individualsoftware "Digitale Patientenrechnung", Projektmanagement, Dienstleistungen, (initiale) Leistungen innerhalb der Projektphase zur Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie die Bereitstellung eines Plattform-as-a-Service Dienstes "Digitale Patientenrechnung".

Beschreibung des Loses

Mit dem TI-Fachdienst "Digitale Patientenrechnung" soll für den Abrechnungsprozess von medizinischen oder sonstigen Leistungen, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegen, eine TI-Anwendung Digitale Patientenrechnung (DiPag) geschaffen werden (s. SGB V § 359a Elektronische Rechnung). Ziel ist es, in mehreren Ausbaustufen eine Lösung für die digitale Abrechnung zu schaffen, die Medienbrüche sowie Postversand vermeidet und auch für den Versicherten komfortabel in der Nutzung ist. Im Rahmen der Projektphase ist u.a. die Erstellung der Individualsoftware, Projektmanagement, Dienstleistungen, (initiale) Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des cloudbasierten DiPag-Systems geschuldet. Die Betriebsphase (umfasst Softwarepflege, Plattform-as-a-Service Cloudleistungen und Dienstleistungen) beginnt nach der Beginn des Betriebs/Go Live (Meilenstein 6).

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis P nach der einfachen Richtwertmethode gem. UfAB 2018 (April 2018).50 %
Leistungspunkte (LP) nach der einfachen Richtwertmethode gem. UfAB 2018 (April 2018).50 %
Preis
Preis P nach der einfachen Richtwertmethode gem. UfAB 2018 (April 2018).Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgte nach der einfa-chen Richtwertmethode gem. UfAB 2018 (April 2018). Der Preis P (Wertungspreis) (Angebot) als Bewertungsgrundlage ergab sich aus der Summe der im Preisblatt einzutragenden Positionen unter Anwendung der im Preisblatt hinterlegten Gewichtung. Er errechnete sich automatisiert als "Gesamtwertungspreis netto" in Zelle E37 im Reiter/Sheet "Angebot mit Preisblatt" der "Anlage Nr. 11.1 zum IT-Projektvertrag - Digitale Patientenrechnung - Angebotsformular mit Preisblatt".
Qualität
Leistungspunkte (LP) nach der einfachen Richtwertmethode gem. UfAB 2018 (April 2018).Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgte nach der einfachen Richtwertmethode gem. UfAB 2018 (April 2018). Für das Zuschlagskriterium "Qualität/Leistung" hätten insgesamt maximal 1000 Leistungspunkte (LP) vergeben werden können. Diese Gesamtpunktzahl setzt sich wie folgt zusammen: - LP max. Konzeptbewertung: 800 LP (40%) - LP max. Schlüsselpersonal: 200 LP (10%) Für die Konzeptbewertung (max. 800 LP) hatte der Bieter eigene Konzepte gemäß den Vorgaben im Dokument "09) - Einzureichende Konzepte" einzureichen. Für Details wurde auf diese Anlage verwiesen. Das genaue Bewertungsvorgehen war dem Dokument "08) - Digitale Patientenrechnung - Bewertungsmatrix Angebotsphase" zu entnehmen. Für die Bewertung der Schlüsselpersonal (max. 200 LP) war die "Anlage Nr. 11.2 zum IT-Projektvertrag - Angaben zum vorgesehenen Projektteam" ausgefüllt einzureichen. Für Details wurde auf diese Anlage verwiesen. Das genaue Bewertungsvorgehen war dem vorgenannten Dokument zu entnehmen. Für die auftragsspezifische Berufserfahrung des Schlüsselpersonals des Projektteams wurde die für die jeweilige Fachkraft anhand der in der "Anlage Nr. 11.2 zum IT-Projektvertrag - Angaben zum vorgesehenen Projektteam" getätigten Angaben im Rahmen des dem Auftraggeber zustehenden Beurteilungsspielraums bewertet. Es gelten die in Anlage Nr. 11.2 zum IT-Projektvertrag aufgeführten Mindestanforderungen. Das genaue Bewertungsvorgehen ist dem vorgenannten Dokument zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der IT-Projektvertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten ab Betriebsbeginn/Go Live (Meilenstein 6) und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dieses Vertrages nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärun … ganz lesenbis zu 2-mal: Der IT-Projektvertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten ab Betriebsbeginn/Go Live (Meilenstein 6) und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dieses Vertrages nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung, auf die der Auftragnehmer keinen Anspruch hat, um jeweils 2 (zwei) Jahre zu verlängern. Diese Verlängerungsoption kann 2 (zwei) mal ausgeübt werden, somit ist eine maximale Gesamtvertragslaufzeit von 8 (acht) Jahren ab Beginn der Betriebsphase, d.h. mit Erreichung des Meilensteins 6 möglich. Die entsprechenden Erklärungen des Auftraggebers müssen spätestens drei (3) Kalendermonate vor dem jeweiligen Vertragsende bei dem Auftragnehmer eingegangen sein.
Optionen
Verlängerungsoption (siehe Vertragsverlängerung)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat … ganz lesenDas Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Zuschlag wurde gemäß § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wurde anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt: - Preis (50%), - Qualität (50%). Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt … ganz lesenDer Zuschlag wurde gemäß § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wurde anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt: - Preis (50%), - Qualität (50%). Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgte nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018). Weitere Details waren dem Verfahrensbrief zu entnehmen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTXDV185L#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von gematik GmbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (158 Lose mit Angabe)
694.279 €Zuschlagswert im Median
292.372 € – 1,12 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 97df33b2-eacd-493f-9ebd-9b754486d3fd.