Entwicklung eines Sprachbuchungsassistenten
Stadt Zwönitz · Zwönitz, Sachsen
Aktenzeichen 074/25veröffentlicht 12.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 223 Tsd. €
- Laufzeit
- 12 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 223 Tsd. €
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Zwönitz08297, Erzgebirgskreis, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 16 Monatenan Stadt Zwönitz
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen von Smart City Zwönitz wurde das "ERZmobil" zur Verbesserung der Mobilität der Zwönitzer Bevölkerung entwickelt. Das "ERZmobil" ergänzt den vorhandenen ÖPNV. Als Bestandteil der regionalen Daseinsvorsorge bildet die Mobili-tät mit weiteren Maßnahmen ein ganzheitliches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Teilhabe der Bürger am Stadtleben, in der Gesellschaft, zur Verbesserung der Infrastruktur für die Wirtschaft und zum ressourcenschonenderen Umgang mit Natur und Umwelt. Um den Zugang zu den Angeboten im Rahmen des Projekts "ERZmobil" zu verbessern, soll nun insbesondere das Konzept des Digital Divide berücksichtigt werden. Dabei wird darauf abgezielt, die digitale Kluft zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu verringern und sicherzustellen, dass alle Bürger gleichermaßen von den neuen Mobilitätsangeboten profitieren können, unabhängig von ihrem Zugang zu digitalen Technologien oder ihrer digitalen Kompetenz. Hierzu soll ein digitaler Sprachbuchungsassistent als weitere Buchungsmöglichkeit integriert werden. Weitere Details können den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "C.1_Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
Beschreibung des Loses
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Entwicklung eines natürlichsprachlichen Sprachbuchungsassistenten, primär für das ERZmobil. Architektonisch muss die zu entwickelnde Software-Lösung nicht nur für das ERZmobil nutzbar, sondern auch auf andere Bereiche übertragbar sein. Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragnehmer dabei auf bereits bestehende Softwareartefakte oder Frameworks aufsetzt. Die Beauftragungen erfolgen auf Grundlage eines Rahmenvertrags im Wege von Einzelaufträgen. Über Einzelbeauftragungen werden Sprints aus dem angestrebten Rahmenvertrag durchgeführt, wobei Zahl und Umfang der unter einem Einzelauftrag gefassten Sprints den Vereinbarungen der Rahmenvertragsparteien vorbehalten bleiben. Taugliche Gegenstände des sprintbezogenen Leistungssolls ("Ergebnis Sprint Planung", siehe Teil A Ziffer 3.1.1 der EVB-IT-Rahmenvereinbarung) können folgende Spezifizierungen sein: 1. Entwicklung des innovativen, anpassbaren und bedarfsgerechten Sprachbuchungsassistenten zur Unterstützung der Bürgermobilität, Durchführung der Vorort-Einrichtung und Begleitung des Betriebs im Pilotzeitraum. 2. Spezifizierung von implementierbaren Anforderungen auf Basis der in der vorliegenden Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen. Der Auftragnehmer soll dazu die Userstories und weitere technische und fachliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung in eine fürs Entwicklungsteam in Code umsetzbare (Modell-) Sprache übertragen ("Tasks", siehe Teil A Ziffer 3.1.1 der EVB-IT-Rahmenvereinbarung ). 3. Parallele Weiterentwicklung des bestehenden Systems in einer Testumgebung, welche den gleichen Infrastrukturaufbau wie das Produktivsystem besitzt, und regelmäßige Updates des Produktivsystems. 4. Optimierung der Benutzerinteraktion, insbesondere die Anpassung an die Bedürfnisse von Personen mit kognitiven und physiologischen Einschränkungen. Ziel ist eine nutzerseitig barrierefreie Nutzung des Buchungsassistenten im Sinne der EN 301 549 V3.2.1 oder im Sinne eines gleichwertigen Standards. 5. Unterstützung bei der Erstellung notwendiger datenschutzbezogener Dokumentation (z. B. Verarbeitungsverzeichnis) und Risikoanalyse. 6. Erstellung von Systemdokumentation für Auftraggeber und künftige Betreiber. 7. Durchführung der organisatorischen und technischen Veröffentlichung und Betrieb des digitalen Angebots inklusive der technischen Betriebskonzeption. 8. Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung notwendiger Hardwaresysteme zum Betrieb der digitalen Anwendung. Zudem ist der Abschluss eines Einzelauftrags für Pflege-, Wartungs- und Supportleistungen vorgesehen (siehe EVB-IT-Rahmenvereinbarung). Weitere Details können den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "C.1_Leistungsbeschreibung" entnommen werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unte … ganz lesenkürzer
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der Auftraggeber u.a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz als auch ihren Umsatz im Geschäftsfeld Entwicklung und Anpassung von maßgeschneiderten Data- … ganz lesenkürzer
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz als auch ihren Umsatz im Geschäftsfeld Entwicklung und Anpassung von maßgeschneiderten Data-Lösungen / Entwicklung und Anpassung von KI-Systemen / Integration moderner KI-Lösungen und Data-Lösungen an bestehende IT-Systeme (spezifischer Umsatzerlös) in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer IT-Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicheru … ganz lesenkürzer
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer IT-Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen, welche die folgenden Anforderungen erfüllt: - eine IT-Berufs- und eine IT-Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 400.000 EUR, für Sachschäden von mindestens 400.000 EUR und für Vermögensschäden von mindestens 400.000 EUR - eine IT-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 400.000 EUR - und eine IT-Produkthaftpflichtversicherung unter Einschluss von Folgeschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 400.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Referenzaufträge nachweisen. Vier Referen … ganz lesenkürzer
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Referenzaufträge nachweisen. Vier Referenzaufträge zum Beleg der Erfahrung im spezifischen Geschäftsfeld aus den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Absendung der Bekanntmachung; die vertragswesentlichen Leistungen müssen im 5-Jahres-Zeitraum erbracht worden sein. Mindestens zwei Referenzen müssen einen direkten Mobilitätsbezug haben. Die entwickelten Lösungen sollen dabei in einer Produktivumgebung gelaufen sein oder mindestens einen Teststatus kurz vor Go-Live entsprechen. Die Angaben müssen pro Referenzprojekt mindestens folgende Informationen enthalten: a) Projektbeschreibung unter Angabe der Zielsetzung, des Technologieeinsatzes und des Umfangs b) Auftraggeber c) Projektlaufzeit d) Erreichte Ziele/Mehrwerte Die genannten Referenzprojekte müssen in Summe Erfahrungen mit den untenstehenden Aspekten belegen können. Je Aspekt kann maximal ein Punkt erreicht werden, unabhängig von der Anzahl der zugehörigen Referenzen. Hieraus ergibt sich die Maximalpunktzahl von 13 Punkten. Eine Mindestpunktzahl muss nicht erreicht werden. Aspekte: - Durch KI unterstützte Integration und Suche von Daten (Einsatz von künstlicher Intelligenz zur automatisierten Erfassung, Harmonisierung und Suche in Datenquellen.) - Retrieval Augmented Generator System für natürlichsprachliche kontextbasierte Beantwortung zu Fragen (Ein System zur kontextbasierten Beantwortung von Fragen in natürlicher Sprache, das externe Wissensquellen mit generativer KI kombiniert.) - Bereitstellung von Daten, um die ideale multimodale Routenplanung zu ermöglichen und Verkehrsmanagement und Umwelt zu optimieren (Bereitstellung und Nutzung von Daten, um optimale Routen über verschiedene Verkehrsmittel zu berechnen, das Verkehrsmanagement zu verbessern und Umweltziele zu unterstützen.) - Nutzung der Daten für diverse KI und Data Mobilitäts Use Cases wie digitaler Zwilling (Analyse und Nutzung der Mobilitätsdaten zur Entwicklung vielfältiger Anwendungsfälle.) - Zugriffsmanagement durch Identity Access Management wie z. B. KeyCloak (Sichere Steuerung von Benutzerzugängen und -rechten.) - Anbindung von unterschiedlichen Datenformaten (Integration verschieden strukturierter und unstrukturierter Datenquellen.) - Vektordatenbanken zur semantischen Suche und schnellen Wissensabfrage (Verwendung von spezialisierten Datenbanken für semantische Suche und schnelle Abfragen komplexer Wissensbestände.) - Nutzung von Natural Language Processing (NLP) und Integration von LLMs (z. B. OpenAI, Azure AI) zur Erstellung kontextbezogener Antworten (Einsatz von Natural Language Processing (NLP) und Large Language Models (LLMs) wie OpenAI oder Azure AI zur Generierung kontextbezogener Antworten.) - Integration von Speech-to-Text (z.B. mit Whisper, Wav2Vec 2.0 oder ähnlichen) und Text-to-Speech für sprachgesteuerte Interaktion (Einbindung von Speech-to-Text und Text-to-Speech, um natürliche Sprache als Schnittstelle zu nutzen.) - Cloud-native Entwicklung mit CI/CD-Pipelines für kontinuierliche Bereitstellung und Verbesserung (Entwicklung und kontinuierliche Bereitstellung von Anwendungen über Cloud-Plattformen mit Hilfe von CI/CD-Pipelines (Continuous Integration & Deployment).) - End-to-End Entwicklung von der Anforderungsanalyse über Architektur, Implementierung und Deployment (Ganzheitlicher Entwicklungsprozess von der Anforderungsanalyse über Architekturdesign und Implementierung bis hin zum Deployment.) - Nutzung bestehender und Entwicklung eigener KI-Modelle (Kombination vorhandener Modelle mit eigenständig entwickelten KI-Lösungen für maßgeschneiderte Anwendungsfälle.) - Entwicklung eines natürlich-sprachlichen KI Chatbots, der anhand eines Gesprächsleitfadens vom AG benötigte Informationen einholt (Entwicklung ei …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die darüber hinaus geforderten Auftragsausführungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Dokument "B.1_Eignungskriterien" sowie "B.7_Vordruck zur Einreichung des Teilnahmeantrags nebst Eigenerklärungen des Bieters und anderer Unternehmen" (insbesondere Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht, Erklärung zur Beachtung der VO 2022/833)
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 10 13 64, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird di … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme# Genaueres zu den Zuschlagskriterien findet sich in dem Dokument "B.2_Zuschlagskriterien".
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M5SK5 Die folgenden Eigenerklärungen werden im Dokument "B.7_Vordruck Teilnahmeantrag" unter anderem abgefragt: - Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern - Eigenerklärung zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Zwönitz
- Anschrift
- Markt 6, 08297 Zwönitz
- Website
- zwoenitz.de
- Kontakt
- vergabeverfahren@
abante.de
Bei uns erfasst
- Weiterentwicklung der Softwareumgebung und des IT-Systems ERZmobil20.09.2024 · 5 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (16 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Nortal AG3 Zuschläge
- Appsfactory GmbH2 Zuschläge
- Deutsche Telekom Business Solutions GmbH LK SN2 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f8d39365-e391-497c-b836-80d5e5bdc745.