Entwicklung der Zero Trust Architektur für die Telematikinfrastruktur
Aktenzeichen 2024-0067veröffentlicht 26.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 72 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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- BKK GesundheitsFinder & Co. - Betrieb und Weiterentwicklung von WebanwendungenBKK Dachverband e.V. · BerlinFrist 10.11.2026
- Business Intelligence (BI) und Analytics PlattformVerband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle · BerlinFrist 07.12.2026
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 57 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 72 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualität60 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung war der Abschluss eines Vertrages für die Entwicklung, den Test, die Bereitstellung und Instandhaltung von Zero Trust Software Komponenten und notwendiger Testmittel für die Zero Trust Architektur der Telematikinfrastruktur, sowie einer Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung dieser Komponenten und Beratungs- und Analyseleistungen.
Beschreibung des Loses
Die erste Umsetzungsstufe von Zero Trust adressiert die Fachanwendung Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) 2.0, die gem. § 291a Absatz 4 i.V.m. § 291b Absatz 2 Satz 3 SGB V am 01.01.2026 eingeführt werden soll. Hierbei liegt der stationäre Zugang zur TI für Leistungserbringerinstitutionen (LEI) im Fokus (Windows, macOS, Linux). VSDM 2.0 und der hierfür benötigte PoPP-Service (Proof of Patient Presence) verstehen sich als Anwendung bzw. Dienst der TI 2.0 und werden über das Internet angesprochen. Die dafür benötigte neue Sicherheitsarchitektur wird über Zero Trust bereitgestellt. Der Auftragnehmer entwickelt dazu die Zero Trust Komponenten. Da zur Einführung von Zero Trust noch keine digitalen Identitäten für LEI verfügbar sein werden, wird bei der Einführung von Zero Trust zur Authentisierung der LEI auf die vorhandenen Identitäten über die SMC-B oder SM-B zurückgegriffen. Der Zugriff auf diese Identitäten erfolgt über den Konnektor, das TI-Gateway oder den Highspeed-Konnektor (HSK). Die Zero Trust Komponenten beinhalten bereits die Attestierungsfunktion mittels Trusted Platform Modul (TPM) für Primärsysteme.
In der zweiten Umsetzungsstufe werden die Zero Trust Komponenten für den mobilen Zugang zur TI für Versicherte erweitert. Hierbei kann aufgrund der vorhandenen Mechanismen der gängigen Smartphone Plattformen (iOS, Android) unmittelbar eine Geräteattestierung und eine sichere Ablage von kryptographischen Schlüsseln umgesetzt werden. Für die Authentisierung der Versicherten werden die vorhandenen sektoralen Identity Provider (IDP) der Krankenversicherungen eingesetzt. Diese Umsetzungsstufe adressiert insbesondere TI-Anwendungen mit einer mobilen Anwendung für Versicherte, wie z. B. die neue zukünftige TI- Anwendung E-Rechnung. Zusätzlich wird für Versicherte ein stationärer Zugang (Desktop-Client) mit Attestierungsfunktion (TPM) unterstützt.
Weiterentwicklungsleistungen für die Zero Trust Architektur der Telematikinfrastruktur können im Anschluss der Entwicklung der zwei Umsetzungsstufen über eine Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Ziel ist es hierbei die Zero Trust Architektur vollständig für die TI 2.0 und ihre TI-Anwendungen einzuführen und hierbei weitere in Zukunft verfügbare TI 2.0 Plattform-Anteile zu integrieren. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (auflösende Bedingung für die Rahmenvereinbarung) beträgt 12.000.000 EUR. Einzelabrufe stehen dabei vollständig im Ermessen des Auftraggebers, eine Abrufverpflichtung besteht nicht.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Es wurde die Qualität gem. der bekanntgemachten Bewertungsmatrix gewichtet.
- Preis
- Es wurde der Preis gem. der bekanntgemachten Bewertungsmatrix gewichtet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dieses Vertrages vor Ablauf der Erstlaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung um 1 (ein) Jahr zu verlängern. Diese Verlängerungsoption kann 2 (zwei) mal ausgeübt werden, somit auf eine Gesamtvertragslaufzeit - ab Abnahme der Projektphase - von 6 (sechs) Jahren.
- Optionen
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Optionsrecht zu, mit dem sie optional die Lieferung weiterer Arbeitspakete gemäß Ziff. 2.3 der Leistungsbeschreibung (Bedarfspositionen) beim Auftragnehmer beauftragen kann. Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Optionsrecht zu, die Laufzeit dieses Vertrages … ganz lesenkürzer
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Optionsrecht zu, mit dem sie optional die Lieferung weiterer Arbeitspakete gemäß Ziff. 2.3 der Leistungsbeschreibung (Bedarfspositionen) beim Auftragnehmer beauftragen kann. Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Optionsrecht zu, die Laufzeit dieses Vertrages vor Ablauf der Erstlaufzeit des Rahmenvertrages durch einseitige schriftliche Erklärung um 1 (ein) Jahr zu verlängern. Diese Verlängerungsoption kann 2 (zwei) mal ausgeübt werden, somit auf eine Gesamtvertragslaufzeit - ab Abnahme der Projektphase - von 6 (sechs) Jahren.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat … ganz lesenkürzer
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wurde der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informiert. Der Vertrag wurde erst 10 Kalendertage (elektronische Übermittlung) nach Absendung dieser Information geschlossen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTFM65ACY 1) Die gematik führte dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot/Teilnahmeantrag sind sämtliche aufgelisteten Nachwei … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTFM65ACY 1) Die gematik führte dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot/Teilnahmeantrag sind sämtliche aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen gewesen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes/Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden gewesen. Die Vergabestelle behielt sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter/Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen waren in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren fand nicht statt; 5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| EY Consulting GmbH, Berlin | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- gematik GmbH
- Anschrift
- Friedrichstr. 136, 10117 Berlin
- Website
- gematik.de
- Kontakt
- vergabestelle@
gematik.de
Bei uns erfasst
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von gematik GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- adesso SE11 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH7 Zuschläge
- T-Systems International GmbH6 Zuschläge
- Sopra Steria SE5 Zuschläge
- best practice consulting AG5 Zuschläge
- Dataciders SD&C GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30c38f14-9ad2-43bd-b910-924b2ea5d9c3.