Entsorgungsleistungen auf dem Campus der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, aufgeteilt in 4 Lose
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-HHU-HEL/952veröffentlicht 21.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.02.2026 – 31.01.2029
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · BielefeldFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTE · 00000 GelsenkirchenFrist 09.11.2026
- Grundinstandsetzung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin. Herrichten Außenanlagen Hof 1-2 einschl. Leitungsgräben und baubegleitende Kampfmittelräumung (Vergabenummer O9611-e-003/26-097)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 22.12.2026
- Mobile Sammlung von SchadstoffenStadt Langenfeld Rhld. - ZVS · 40764 LangenfeldFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 27 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.02.2026 – 31.01.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40225, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 55 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (39 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Nachhaltigkeit5 %
- Umleerbehälter10 %
- Identsystem15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 31.01.2029
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind unterschiedliche Entsorgungsdienstleistungen, aufgeteilt auf vier Lose
Gegenstand nach CPV
- 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen AbfällenHauptgegenstand
- 90510000Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
- 90511300Müllsammlung
- 90511400Altpapiersammlung
- 90512000Transport von Haushaltsabfällen
- 90520000Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Entsorgung Wertstoffhof; Sammlung und Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) und Papier und Pappe Die Lose betreffen jeweils unterschiedliche Abfallfraktionen und -schlüsselnummern gemäß AVV sowie unterschiedliche abfallwirtschaftliche Tätigkeiten. Eine weitergehende Beschreibung der Leistungen sowie der Leistungsanforderungen ist der Besonderen Leistungsbeschreibung der jeweiligen Lose (Abschnitt C) sowie den Preisblättern zu entnehmen. | 3 Jahre | – |
| 2 | Entsorgung Chemikalienlager Entsorgung Chemikalienlager; Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Laborabfällen | 3 Jahre | – |
| 3 | Akten und Datenträgervernichtung | 3 Jahre | – |
| 4 | Entsorgung Elektro- und Elektronikaltgeräte nach dem ElektroG | 3 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 70
- Qualität
- NachhaltigkeitGewichtung (Punkte, genau) 5
- Qualität
- UmleerbehälterGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- IdentsystemGewichtung (Punkte, genau) 15
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.01.2029
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Leistungsbeginn ist der 01.02.2026. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.01.2029. Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption), also bis zum 31.01.203 … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Leistungsbeginn ist der 01.02.2026. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.01.2029. Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption), also bis zum 31.01.2030 bzw. bis zum 31.01.2031. Die Verlängerungsoption kann nur bis drei [3] Monate vor dem jeweiligen Vertragsende ausgeübt werden, also spätestens zum 31.10.2028 (1. Verlängerung) bzw. 31.10.2029 (2. Verlängerung). Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Laufzeit des Vertrages ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Entsorgung Wertstoffhof; Sammlung und Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) und Papier und Pappe mittels Umleerbehältern; Sammlung und Entsor-gung von gefährlichen Abfällen, mit Ausnahme von gefährlichen Laborabfällen, unter Einsatz eines mobilen Schadstoffsammelmobils nach TRGS 520; Durchführung von Einzelentsorgungen auf Abruf
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYQYTXL8PRU9# Bitte beachten Sie die Angaben in den Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Bewebungsbedingungen, Liste einzureichender Unterlagen) Ortsbesichtigung: Der Bieter muss sich zu diesem Zweck rechtzeitig mit dem AG bis zum 05.11.2025 zur Vereinbaru … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYQYTXL8PRU9# Bitte beachten Sie die Angaben in den Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Bewebungsbedingungen, Liste einzureichender Unterlagen) Ortsbesichtigung: Der Bieter muss sich zu diesem Zweck rechtzeitig mit dem AG bis zum 05.11.2025 zur Vereinbarung und Durchführung einer Ortsbesichtigung in Verbindung setzen (für Los 2 verpflichtend, für die anderen Lose angeraten). Eine Ortsbegehung ist nach Terminvereinbarung zwischen Montag, dem 03.11.2025 und Freitag, dem 14.11.2025, möglich.
Lose 2, 3
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 60
- Qualität
- Anwendung eANVGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- ServicelevelGewichtung (Punkte, genau) 30
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.01.2029
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Leistungsbeginn ist der 01.02.2026. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.01.2029. Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption), also bis zum 31.01.203 … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Leistungsbeginn ist der 01.02.2026. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.01.2029. Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption), also bis zum 31.01.2030 bzw. bis zum 31.01.2031. Die Verlängerungsoption kann nur bis drei [3] Monate vor dem jeweiligen Vertragsende ausgeübt werden, also spätestens zum 31.10.2028 (1. Verlängerung) bzw. 31.10.2029 (2. Verlängerung). Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Laufzeit des Vertrages ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYQYTXL8PRU9# Bitte beachten Sie die Angaben in den Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Bewebungsbedingungen, Liste einzureichender Unterlagen) Ortsbesichtigung: Der Bieter muss sich zu diesem Zweck rechtzeitig mit dem AG bis zum 05.11.2025 zur Vereinbaru … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYQYTXL8PRU9# Bitte beachten Sie die Angaben in den Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Bewebungsbedingungen, Liste einzureichender Unterlagen) Ortsbesichtigung: Der Bieter muss sich zu diesem Zweck rechtzeitig mit dem AG bis zum 05.11.2025 zur Vereinbarung und Durchführung einer Ortsbesichtigung in Verbindung setzen (für Los 2 verpflichtend, für die anderen Lose angeraten). Eine Ortsbegehung ist nach Terminvereinbarung zwischen Montag, dem 03.11.2025 und Freitag, dem 14.11.2025, möglich.
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.01.2029
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Leistungsbeginn ist der 01.02.2026. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.01.2029. Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption), also bis zum 31.01.203 … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Leistungsbeginn ist der 01.02.2026. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.01.2029. Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption), also bis zum 31.01.2030 bzw. bis zum 31.01.2031. Die Verlängerungsoption kann nur bis drei [3] Monate vor dem jeweiligen Vertragsende ausgeübt werden, also spätestens zum 31.10.2028 (1. Verlängerung) bzw. 31.10.2029 (2. Verlängerung). Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Laufzeit des Vertrages ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYQYTXL8PRU9# Bitte beachten Sie die Angaben in den Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Bewebungsbedingungen, Liste einzureichender Unterlagen) Ortsbesichtigung: Der Bieter muss sich zu diesem Zweck rechtzeitig mit dem AG bis zum 05.11.2025 zur Vereinbaru … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYQYTXL8PRU9# Bitte beachten Sie die Angaben in den Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Bewebungsbedingungen, Liste einzureichender Unterlagen) Ortsbesichtigung: Der Bieter muss sich zu diesem Zweck rechtzeitig mit dem AG bis zum 05.11.2025 zur Vereinbarung und Durchführung einer Ortsbesichtigung in Verbindung setzen (für Los 2 verpflichtend, für die anderen Lose angeraten). Eine Ortsbegehung ist nach Terminvereinbarung zwischen Montag, dem 03.11.2025 und Freitag, dem 14.11.2025, möglich.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | AWISTA GmbH, Düsseldorf | 2 |
| 2 | EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, Viersen | 1 |
| 3 | Pickard+Heffner GmbH, Schalksmühle | 1 |
| 4 | EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, Viersen | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Geb. 16.11. Raum 03.26, Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf
- Website
- hhu.de
- Kontakt
- einkauf@
hhu.de
Bei uns erfasst
Mehr von Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- Binden von Zeitschriften, Monographien und Zeitungen der ULB DüsseldorfHeinrich-Heine-Universität Düsseldorf · 40225 DüsseldorfFrist 09.11.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- AGR-DAR GmbH5 Zuschläge
- Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 20.11.2025
- BekanntmachungFrist 20.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTEFrist 09.11.2026
- Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall (AVV-Nr. 200307) im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTEFrist 10.11.2026
- bonnorange AöR - Dienstleistungsauftrag zur Sammlung und Verwertung von Alttextilien in zwei Losenbonnorange AöRFrist 26.11.2026
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenFrist 26.11.2026
- Rahmenvertrag über das Häckseln und Sieben von Grünabfällen der GrünannahmestelleStadt Erkelenz Der BürgermeisterFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f3f0e95b-b3a0-434b-8f78-209c7203c2f4.