Zum Inhalt
Menü

Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Memmingen vom 01.09.2025 bis 31.08.2029

Stadt Memmingen · Memmingen, Bayern

Aktenzeichen 04024/54/1veröffentlicht 20.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 640 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.09.2025 – 31.08.2029
Lose
3Angebot auf bis zu 3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Memmingen87700, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (46 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 21 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:30 Uhr
    vor 21 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2029
    vor 14 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Stadt Memmingen beabsichtigt zum 01.09.2025 die behältergestützte Sammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall in Teilgebieten der Stadt Memmingen (Los 1) und die Übernahme und Transport von Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbemüll (Los 2) sowie Sperrmüll und inerten Abfällen (Los 3) in ihrem Entsorgungsgebiet neu zu vergeben.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sammlung u. Transport Restabfall u. Bioabfall

Die Stadt Memmingen beabsichtigt zum 01.09.2025 die behältergestützte Sammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall mittels Heckladerfahrzeugen in Teilgebieten der Stadt Memmingen neu zu vergeben. Die Stadt Memmingen ist für die ausgeschriebenen Leistungen sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle. Die zu vergebende Leistung wird für das Los 1 für eine Laufzeit von vier Jahren (vom 01.09.2025 bis zum 31.08.2029) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.08.2030), wenn der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung beginnen. Der Auftragnehmer des Loses 1 hat eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 10.000 EUR innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Nur für Los 1: Der Auftragnehmer hat mindestens 10 % im Zeitraum bis 31.12.2025 und 15 % im Zeitraum vom 01.01.2026 bis Ende der Vertragslaufzeit (inkl. einer eventuellen Vertragsverlängerung) an der gesammelten Abfallmenge (Leistungserbringung) mittels Einsatzes von alternativen sauberen oder emissionsfreien Antriebstechniken i. S. § 2 Nr. 5 bis 7 SaubFahrzeugBeschG zu sammeln. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber bis spätestens zum 30.09. eines jeden Jahres, erstmals zum 30.09.2026, unaufgefordert entsprechende Unterlagen / Dokumentationen vorlegen, aus denen der Erfüllungsgrad an der gesamten Abfallmenge (Leistungserbringung) in den Monaten vom 01.09. des Vorjahres bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres, die mittels Einsatzes von Fahrzeugen mit alternativen sauberen oder emissionsfreien Antriebstechniken i. S. § 2 Nr. 5 bis 7 SaubFahrzeugBeschG gesammelt wurden, nachvollzogen und damit belegt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, Einzelbelege wie z. B. Kraftstoffrechnungen einzusehen. Die Quote muss nicht für jedes einzelne Jahr erbracht werden, sondern in der Summe für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Somit kann die Quote auch in den einzelnen Vertragsjahren unterschritten oder übererfüllt werden. Wird die Quote unterschritten, muss der Auftragnehmer bei der jährlichen Mitteilung darlegen, wie beabsichtig ist, die Quote bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu erfüllen. Folgende Behältergrößen sind vom Auftragnehmer zu leeren: • Restabfallbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1.100 l • Bioabfallbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 80 l und 120 l. Die Restabfallabfuhr wird grundsätzlich 14-täglich, alternierend mit der Bioabfallabfuhr, durchgeführt. Die Abfuhr muss regelmäßig am gleichen Wochentag erfolgen. Die Abfallmengen in der Stadt Memmingen für die Jahre 2022 bis 2024 (Hochrechnung) sind in der Anlage C aufgeführt. Die Bieter haben davon auszugehen, dass die Abfallmengen während der Vertragslaufzeit schwanken können. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

4 Jahre–
2
Transport Hausmüll u. hausmüllähnl. Gewerbeabfall

Die Stadt Memmingen beabsichtigt zum 01.09.2025 die Übernahme und Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll in ihrem Entsorgungsgebiet neu zu vergeben. Die Stadt Memmingen ist für die ausgeschriebenen Leistungen sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle. Die zu vergebende Leistung wird für das Los 2 für eine Laufzeit von vier Jahren (vom 01.09.2025 bis zum 31.08.2029) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.08.2030), wenn der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung beginnen. Die Übernahme und der Transport des an der Müllumladestation der Fa. Dorr, Anschützstraße 4, 87700 Memmingen (bis mindestens 31.05.2026) übernommenen Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll hat grundsätzlich arbeitstäglich während der Öffnungszeiten mit einem Schubbodenfahrzeug zu erfolgen. Bei der Übernahme dieser Abfälle ist der Abfuhrplan der Restabfallsammlung (vergleiche Los 1) vom Auftragnehmer entsprechend zu beachten. Sämtliche zur Leistungserbringung notwendigen Fahrzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und zu warten. Die Befüllung des Transportfahrzeugs erfolgt im Auftrag des Auftraggebers durch den Betreiber der Müllumladestation. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Transporte. Die Abfallmengen des/der an der Müllumladestation abzuholenden und abzutransportierenden Restabfalls für die Jahre 2022 bis 2024 (Hochrechnung) sind in der Anlage C aufgeführt. Die Bieter haben davon auszugehen, dass die Abfallmengen während der Vertragslaufzeit schwanken können. Die Zuladung entspricht durchschnittlichen ca. 24 Mg. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

4 Jahre–
3
Transport v. Sperrmüll u. inerten Abfällen

Die Stadt Memmingen beabsichtigt zum 01.09.2025 die Übernahme und Transport von Sperrmüll und inerten Abfällen in ihrem Entsorgungsgebiet neu zu vergeben. Die Stadt Memmingen ist für die ausgeschriebenen Leistungen sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle. Die zu vergebende Leistung wird für das Los 3 für eine Laufzeit von vier Jahren (vom 01.09.2025 bis zum 31.08.2029) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.08.2030), wenn der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung beginnen. Die Übernahme und der Transport des an der Müllumladestation der Fa. Dorr, Anschützstraße 4, 87700 Memmingen (bis mindestens 31.05.2026) übernommenen Sperrmüll und inerten Abfällen hat während der Öffnungszeiten zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat zu beachten, dass die Lagerkapazität an der Müllumladestation auf insgesamt neun Container à 36 m3 beschränkt ist. Davon für Sperrmüll drei Container und für inerte Abfälle sechs Container. Sobald zwei Restabfallcontainer für Sperrmüll an der Müllumladestation befüllt sind, hat der Auftragnehmer auf Anforderung durch den Betreiber der Müllumladestation nach erfolgter Beauftragung zügig, d. h. spätestens innerhalb zweier Tage nach der Anforderung, die Übernahme und den Abtransport durchzuführen. Die Übernahme und der Transport der inerten Abfälle erfolgt durch den Auftragnehmer zum nächst möglichen Termin nach erfolgter Anforderung durch den Betreiber der Müllumladestation. Für die inerten Abfälle sind vom Auftragnehmer sechs 36-m3-Container (gedeckelt) zu stellen. Der Bieter kann bei seiner Kalkulation davon ausgehen, dass er grundsätzlich je zwei volle Container im Containerzug zu übernehmen und abzufahren hat. Die Abfallmengen des/der an der Müllumladestation abzuholenden und abzutransportierenden Sperrmülls und inerten Abfälle für die Jahre 2022 bis 2024 (Hochrechnung) sind in der Anlage C aufgeführt. Die Bieter haben davon auszugehen, dass die Abfallmengen während der Vertragslaufzeit schwanken können. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben die in der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien gleichermaßen zu erfüllen. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegeben … ganz lesenSowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben die in der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien gleichermaßen zu erfüllen. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis ihrer Eignung auf die im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) hinterlegten Unterlagen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, verweisen. Unternehmen stellen dabei eigenverantwortlich sicher, dass die hinterlegten Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen. Sofern im Angebot angegeben wird Nachunternehmer einzusetzen geht der Auftraggeber davon aus, dass von diesen keine schwere Verfehlung begangen wurde, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellt und deshalb bei diesen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Andernfalls wird um Mitteilung der Ausschlussgründe / Eintragungen gebeten. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: • Nichtvorliegen der in § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände • Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung • Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz. Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Kriterium
Angabe des Jahresumsatzes. Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Zusicherung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR je Schadensfall sowie für mindestens zwei Schadensfälle pro Jah … ganz lesenAngabe des Jahresumsatzes. Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Zusicherung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR je Schadensfall sowie für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr. Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb einer angemessenen Frist ein Versicherungsschein vorzulegen. Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Kriterium
Für alle Lose: die mit der operativen Leistungserbringung betraute Niederlassung des Auftragnehmers muss bis spätestens sechs Monate nach Leistungsbeginn als Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV), in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Abfallarten und Abfallentsorgu … ganz lesenFür alle Lose: die mit der operativen Leistungserbringung betraute Niederlassung des Auftragnehmers muss bis spätestens sechs Monate nach Leistungsbeginn als Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV), in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Abfallarten und Abfallentsorgungsmaßnahmen, zertifiziert sein oder über ein gleichwertiges Zertifikat verfügen. Dieses Zertifikat ist bis zum Vertragsende aufrechtzuerhalten. Los 1: Nachweis von mindestens einer mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240. Als vergleichbar gilt eine Referenz über die behältergestützte Sammlung von Abfällen aus Haushalten (Hausmüll, Bioabfall, Altpapier oder Leichtverpackungen) in Abfuhrgebieten mit mindestens 20.000 Einwohnern für mindestens 24 Monate, die insgesamt innerhalb des vorgegebenen Zeitraums der letzten drei Jahre erbracht wurde. Die als vergleichbar geforderte Gesamtmindestmenge von 20.000 Einwohnern kann dabei bei einem Auftraggeber oder mehreren Auftraggebern erfolgt sein. Der/den angegebenen Referenz(en) ist daher eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Menge, Beauftragungszeiträume und Benennung des/der Auftraggeber/-s vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen hinsichtlich der Mindestanforderung 24 Monate, nicht jedoch hinsichtlich der geforderten Einwohner). Los 2: Nachweis von mindestens einer mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240. Als vergleichbar gilt eine Referenz über den Transport von Abfällen in einer Menge von 5.000 Mg/a. Die als vergleichbar geforderte Gesamtmindestmenge von 5.000 Mg/a kann dabei bei einem Auftraggeber oder mehreren Auftraggebern erfolgt sein. Der/den angegebenen Referenz(en) ist daher eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Menge, Beauftragungszeiträume und Benennung des/der Auftraggeber/-s vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). Los 3: Nachweis von mindestens einer mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240. Als vergleichbar gilt eine Referenz über den Transport von Abfällen in einer Menge von 1.000 Mg/a. Die als vergleichbar geforderte Gesamtmindestmenge von 1.000 Mg/a kann dabei bei einem Auftraggeber oder mehreren Auftraggebern erfolgt sein. Der/den angegebenen Referenz(en) ist daher eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Menge, Beauftragungszeiträume und Benennung des/der Auftraggeber/-s vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). Stichpunktartige Beschreibungen sind ausreichend. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Bedarfsfall detailliertere Beschreibungen anzufordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.08.2029
Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.08.2030), wenn der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
06.02.2025, 11:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Gemäß VOL/B (Details siehe Vergabeunterlagen). Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter. Vertragserfüllungsbürgschaft: Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag für Los 1 hat der Auftragnehmer i … ganz lesenLeistung: Gemäß VOL/B (Details siehe Vergabeunterlagen). Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter. Vertragserfüllungsbürgschaft: Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag für Los 1 hat der Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft (Bankbürgschaft) in Höhe von 10.000 EUR vorzulegen. Vertragsstrafen: Erfüllt der Auftragnehmer die in den besonderen vertraglichen Bedingungen für die Lose 1, 2 und 3 bezeichneten Pflichten aus dem Vertrag schuldhaft nicht ordnungsgemäß oder erfüllt er sie nicht, so hat der Auftraggeber, nach einmaliger schriftlicher Abmahnung, neben der Erfüllung Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 EUR je Vorgang, unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges, bzw. 200 EUR je Tag. Der Höchstbetrag aller Vertragsstrafen wird mit 5 % der Abrechnungssumme festgelegt.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an das Amt für Recht und Vergabe bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Für den Fall, dass … ganz lesenFragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an das Amt für Recht und Vergabe bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadt Memmingen

Alle 1 offenen Ausschreibungen von Stadt Memmingen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

326vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (446 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c83a4f60-d04e-47a3-a45d-0cf788365238.