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Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Memmingen vom 01.09.2025 bis 31.08.2029

Stadt Memmingen · Memmingen, Bayern

Aktenzeichen 04024/54/1veröffentlicht 25.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 640 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Memmingen87700, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (46 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Memmingen beabsichtigt zum 01.09.2025 die behältergestützte Sammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall in Teilgebieten der Stadt Memmingen (Los 1) und die Übernahme und Transport von Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbemüll (Los 2) sowie Sperrmüll und inerten Abfällen (Los 3) in ihrem Entsorgungsgebiet neu zu vergeben.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sammlung u. Transport Restabfall u. Bioabfall

Die Stadt Memmingen beabsichtigt zum 01.09.2025 die behältergestützte Sammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall mittels Heckladerfahrzeugen in Teilgebieten der Stadt Memmingen neu zu vergeben. Die Stadt Memmingen ist für die ausgeschriebenen Leistungen sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle. Die zu vergebende Leistung wird für das Los 1 für eine Laufzeit von vier Jahren (vom 01.09.2025 bis zum 31.08.2029) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.08.2030), wenn der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung beginnen. Der Auftragnehmer des Loses 1 hat eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 10.000 EUR innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Nur für Los 1: Der Auftragnehmer hat mindestens 10 % im Zeitraum bis 31.12.2025 und 15 % im Zeitraum vom 01.01.2026 bis Ende der Vertragslaufzeit (inkl. einer eventuellen Vertragsverlängerung) an der gesammelten Abfallmenge (Leistungserbringung) mittels Einsatzes von alternativen sauberen oder emissionsfreien Antriebstechniken i. S. § 2 Nr. 5 bis 7 SaubFahrzeugBeschG zu sammeln. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber bis spätestens zum 30.09. eines jeden Jahres, erstmals zum 30.09.2026, unaufgefordert entsprechende Unterlagen / Dokumentationen vorlegen, aus denen der Erfüllungsgrad an der gesamten Abfallmenge (Leistungserbringung) in den Monaten vom 01.09. des Vorjahres bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres, die mittels Einsatzes von Fahrzeugen mit alternativen sauberen oder emissionsfreien Antriebstechniken i. S. § 2 Nr. 5 bis 7 SaubFahrzeugBeschG gesammelt wurden, nachvollzogen und damit belegt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, Einzelbelege wie z. B. Kraftstoffrechnungen einzusehen. Die Quote muss nicht für jedes einzelne Jahr erbracht werden, sondern in der Summe für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Somit kann die Quote auch in den einzelnen Vertragsjahren unterschritten oder übererfüllt werden. Wird die Quote unterschritten, muss der Auftragnehmer bei der jährlichen Mitteilung darlegen, wie beabsichtig ist, die Quote bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu erfüllen. Folgende Behältergrößen sind vom Auftragnehmer zu leeren: • Restabfallbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1.100 l • Bioabfallbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 80 l und 120 l. Die Restabfallabfuhr wird grundsätzlich 14-täglich, alternierend mit der Bioabfallabfuhr, durchgeführt. Die Abfuhr muss regelmäßig am gleichen Wochentag erfolgen. Die Abfallmengen in der Stadt Memmingen für die Jahre 2022 bis 2024 (Hochrechnung) sind in der Anlage C aufgeführt. Die Bieter haben davon auszugehen, dass die Abfallmengen während der Vertragslaufzeit schwanken können. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

––
2
Transport Hausmüll u. hausmüllähnl. Gewerbeabfall

Die Stadt Memmingen beabsichtigt zum 01.09.2025 die Übernahme und Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll in ihrem Entsorgungsgebiet neu zu vergeben. Die Stadt Memmingen ist für die ausgeschriebenen Leistungen sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle. Die zu vergebende Leistung wird für das Los 2 für eine Laufzeit von vier Jahren (vom 01.09.2025 bis zum 31.08.2029) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.08.2030), wenn der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung beginnen. Die Übernahme und der Transport des an der Müllumladestation der Fa. Dorr, Anschützstraße 4, 87700 Memmingen (bis mindestens 31.05.2026) übernommenen Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll hat grundsätzlich arbeitstäglich während der Öffnungszeiten mit einem Schubbodenfahrzeug zu erfolgen. Bei der Übernahme dieser Abfälle ist der Abfuhrplan der Restabfallsammlung (vergleiche Los 1) vom Auftragnehmer entsprechend zu beachten. Sämtliche zur Leistungserbringung notwendigen Fahrzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und zu warten. Die Befüllung des Transportfahrzeugs erfolgt im Auftrag des Auftraggebers durch den Betreiber der Müllumladestation. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Transporte. Die Abfallmengen des/der an der Müllumladestation abzuholenden und abzutransportierenden Restabfalls für die Jahre 2022 bis 2024 (Hochrechnung) sind in der Anlage C aufgeführt. Die Bieter haben davon auszugehen, dass die Abfallmengen während der Vertragslaufzeit schwanken können. Die Zuladung entspricht durchschnittlichen ca. 24 Mg. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

––
3
Transport v. Sperrmüll u. inerten Abfällen

Die Stadt Memmingen beabsichtigt zum 01.09.2025 die Übernahme und Transport von Sperrmüll und inerten Abfällen in ihrem Entsorgungsgebiet neu zu vergeben. Die Stadt Memmingen ist für die ausgeschriebenen Leistungen sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle. Die zu vergebende Leistung wird für das Los 3 für eine Laufzeit von vier Jahren (vom 01.09.2025 bis zum 31.08.2029) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.08.2030), wenn der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung beginnen. Die Übernahme und der Transport des an der Müllumladestation der Fa. Dorr, Anschützstraße 4, 87700 Memmingen (bis mindestens 31.05.2026) übernommenen Sperrmüll und inerten Abfällen hat während der Öffnungszeiten zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat zu beachten, dass die Lagerkapazität an der Müllumladestation auf insgesamt neun Container à 36 m3 beschränkt ist. Davon für Sperrmüll drei Container und für inerte Abfälle sechs Container. Sobald zwei Restabfallcontainer für Sperrmüll an der Müllumladestation befüllt sind, hat der Auftragnehmer auf Anforderung durch den Betreiber der Müllumladestation nach erfolgter Beauftragung zügig, d. h. spätestens innerhalb zweier Tage nach der Anforderung, die Übernahme und den Abtransport durchzuführen. Die Übernahme und der Transport der inerten Abfälle erfolgt durch den Auftragnehmer zum nächst möglichen Termin nach erfolgter Anforderung durch den Betreiber der Müllumladestation. Für die inerten Abfälle sind vom Auftragnehmer sechs 36-m3-Container (gedeckelt) zu stellen. Der Bieter kann bei seiner Kalkulation davon ausgehen, dass er grundsätzlich je zwei volle Container im Containerzug zu übernehmen und abzufahren hat. Die Abfallmengen des/der an der Müllumladestation abzuholenden und abzutransportierenden Sperrmülls und inerten Abfälle für die Jahre 2022 bis 2024 (Hochrechnung) sind in der Anlage C aufgeführt. Die Bieter haben davon auszugehen, dass die Abfallmengen während der Vertragslaufzeit schwanken können. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.08.2030), wenn der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Dorr GmbH & Co. KG, Kempten3
2KNETTENBRECH + GURDULIC Süd GmbH, Ulm3
3KNETTENBRECH + GURDULIC Süd GmbH, Ulm2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

326vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (446 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78e64448-8808-4587-a3be-f74719bbf016.