Entsorgungsdienstleistung für die Stadt Bad Vilbel
Interkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Bad Vilbel · Bad Vilbel, Hessen
Aktenzeichen 2024-FD-66-05veröffentlicht 22.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.
Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Datenschutzkonforme Vernichtung von Papierunterlagen und DatenträgernAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am MainFrist 26.11.2026
- Entsorgung Restmüll und Papier an befreiten Liegenschaften, EntsorgungsdienstleistungenKreisausschuss des Vogelsbergkreises · 36341 LauterbachFrist 12.11.2026
- Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Abfallwirtschaft, Niederstein Süd, 65614 Beselich Sammlung von Sperrmüll und Grün- bzw. Gehölzschnitt sowie Umladung von Sperrmüll im Landkreis Limburg-WeilburgKreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Abfallwirtschaft · BeselichFrist 24.11.2026
- Entsorgung Restmüll und Papier an befreiten Liegenschaften, EntsorgungsdienstleistungenKreisausschuss des Vogelsbergkreises · 36341 LauterbachFrist 12.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Vilbel61118, Wetteraukreis, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässighad.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten10 %
- Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferungsfahrzeuge10 %
- Preis80 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 28 Monatenüber had.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 28 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Bad Vilbel Übernahme und Verwertung von PPK ab dem 01.01.2025
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und die Verwertung/Vermarktung der vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zu übergebenden PPK einschließlich des nicht-kommunalen Anteils aus dem Gebiet der Stadt Bad Vilbel. Die Sammlung von PPK und der Transport zum Übergabeort ist nicht Gegenstand der Ausschreibung, sondern wird vom Auftraggeber selbst ausgeführt. Der Auftraggeber ist Entsorgungspflichtiger im Sinne von § 1 Abs. 3 HAKrWG. Die Vergabe dient daher der Erfüllung einer gesetzlichen Pflichtaufgabe.
Mengenentwicklung 2019 - 2023 Die ausschreibungsrelevanten PPK Mengen seit dem Jahr 2019 haben sich wie folgt entwickelt: 2019 2460 Mg 2020 2476 Mg 2021 2481 Mg 2022 2266 Mg 2023 2106 Mg
Für die Vergabe wird daher für die Wertung von einer PPK-Menge von 2.150 Mg/a für den Kostenanteil ausgegangen. Es wird prognostiziert, dass künftig eine Menge von 501 Mg/a an Systeme herauszugeben sein wird (optionale Leistung). Für den Erlösanteil wurde daher von einer Menge von 1.649 Mg/a ausgegangen. Es wird keine Mindest- oder Höchstmenge garantiert.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten
- Qualität
- Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferungsfahrzeuge
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen: — ggf. Formblatt 234 (Erklärung der Bietergemeinschaft); — ggf. Formblatt 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen); — Formblatt VHB 124; — Erklärung des Bieters zu K … ganz lesenkürzer
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen: — ggf. Formblatt 234 (Erklärung der Bietergemeinschaft); — ggf. Formblatt 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen); — Formblatt VHB 124; — Erklärung des Bieters zu KMU; — Vermerk Russlandsanktionen (Erklärung zu Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833-2014) Hinweise: Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen: — Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV); — Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; — Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV; — Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Behörde des Herkunftslands oder Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB, § 48 Abs. 4 VgV; — Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 48 Abs. 5 VgV; — Benennung noch nicht im Angebot konkret angegebener Unterauftragnehmer; — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.- Kriterium
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen: — Bilanzen oder Bilanzauszüge i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; — Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber … ganz lesenkürzer
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen: — Bilanzen oder Bilanzauszüge i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV; — Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV; — Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung, mit folgenden Mindestversicherungssummen: Personen-/Sachschäden : 1.000.000,00 € Vermögensschäden: 300.000,00 € (jeweils zweifach maximiert pro Jahr) — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.- Kriterium
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen: —mind. 1 Referenz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe der Ausführungszeiten und Kontaktperson; —Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb in … ganz lesenkürzer
Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen: —mind. 1 Referenz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe der Ausführungszeiten und Kontaktperson; —Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. — Erklärung zur technischen und logistischen Auftragsabwicklung Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen: — Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen; — Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfall-Fraktionen hervorgehen, sowie ggf. (sofern nicht ortsgleich) Genehmigungsbescheid mit entsprechenden Angaben für die Übergabestelle. — Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber um jeweils 2 Jahre ist möglich
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- had.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 25.06.2024, 11:00 Uhr. Zum Öffnunungstermin sind keine Personen zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftra … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Bieter haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue- und Mindestentgelt einzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter die Urkalkulation ausgefüllt zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt als nicht passwortgeschütztes PDF Dokument über die elektronische Ve … ganz lesenkürzer
Die Bieter haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue- und Mindestentgelt einzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter die Urkalkulation ausgefüllt zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt als nicht passwortgeschütztes PDF Dokument über die elektronische Vergabeplattform der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (eHAD) zur Verfügung zu stellen. Die Abgabe von Nebenangeboten oder mehreren Hauptangeboten ist nicht zugelassen. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Der Preis ist nicht einziges Zuschlagskriterium.- Hinweis
Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien sowie der angegebenen Gewichtung ermittelt. Es wird zum einen der Preis als prognostiziertes Gesamtentgelt für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung (Wertungspre … ganz lesenkürzer
Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien sowie der angegebenen Gewichtung ermittelt. Es wird zum einen der Preis als prognostiziertes Gesamtentgelt für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung (Wertungspreis) bewertet. Des Weiteren wird die Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten und die garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge bewertet. Zur Bewertung dient eine Skala von 100 Punkten: • Preis 80 Punkte • Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten 10 Punkte • Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge 10 Punkte Es werden nur volle Punkte vergeben. Das Angebot, auf welches die meisten Punkte entfallen, ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag. Sollte auf zwei oder mehr Angebote die gleiche Anzahl an Punkten entfallen, so wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt. Sollte der Wertungspreis in einem solchen Falle bis zur zweiten Nachkommastelle gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewertung erfolgt im Einzelnen wie folgt: • Kriterium des Wertungspreises Der Wertungspreis wird wie folgt berechnet: Die vom Bieter im Preisblatt zu den Positionen 1 bis 3 angebotenen Einheitspreise werden mit dem jeweiligen Vordersatz multipliziert. Die danach ermittelten Einzelpreise werden addiert und der sich hiernach ergebende Betrag um die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %) erhöht. Das ergibt das prognostizierte Bruttogesamtentgelt (in € pro Jahr) Das derart ermittelte prognostizierte Bruttogesamtentgelt (in € pro Jahr) wird in ein Bruttogesamtentgelt über die Grundvertragslaufzeit hochgerechnet. Maßgeblich ist das Brutto-Gesamtentgelt für die Grundvertragslaufzeit der Leistungserbringung (4 Jahre Vertragslaufzeit). Das Angebot mit dem niedrigsten hiernach ermittelten Wertungspreis erhält die maximale Punktzahl (80 Punkte). Sodann wird ermittelt, wie hoch die prozentuale Abweichung der weiteren ermittelten Wertungspreise zum niedrigsten Wertungspreis ist. Für eine Abweichung von vollen 0,50 % erfolgt ein Abschlag von jeweils einem Punkt. • Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten Für die Wertung ist die Flexibilität im Rahmen der angebotenen Öffnungszeiten entscheidend. Positiv bewertet werden möglichst lange Öffnungszeiten des Übergabeorts. Je länger die Öffnungszeiten, in denen eine Anlieferung ohne Voranmeldung erfolgen kann, über die garantierte Mindestöffnungszeit (7:00 Uhr bis 17:00 Uhr) von Montag bis Freitag (= 3.000 Minuten/pro Woche) hinausgeht, desto mehr Punkte erhält der Bieter: Länge über Mindestöffnungszeit hinaus (inkl. Samstags) Wertungspunkte mehr als 660 Minuten pro Woche 10 Punkte 600 bis > 660 Minuten pro Woche 9 Punkte 540 bis > 600 Minuten pro Woche 8 Punkte 480 bis > 540 Minuten pro Woche 7 Punkte 420 bis > 480 Minuten pro Woche 6 Punkte 360 bis > 420 Minuten pro Woche 5 Punkte 300 bis > 360 Minuten pro Woche 4 Punkte 240 bis > 300 Minuten pro Woche 3 Punkte 120 bis > 240 Minuten pro Woche 2 Punkte 60 bis > 120 Minuten pro Woche 1 Punkt weniger als 60 Minuten 0 Punkte • Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge Für die Wertung ist entscheidend, dass eine möglichst schnelle Abfertigung der Anlieferfahrzeuge gewährleistet ist. Je schneller die Abfertigung erfolgt, desto mehr Punkte erhält der Bieter: Garantierte Abfertigungsdauer Wertungspunkte bis 15 Minuten 10 Punkte > 15 bis 30 Minuten 8 Punkte > 30 bis 45 Minuten 6 Punkte > 45 bis 60 Minuten 4 Punkte > 60 bis 90 Minuten 2 Punkte mehr als 90 Minuten 0 Punkte
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Interkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Bad Vilbel
- Anschrift
- Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel
- Website
- vergabezentrum-bad-vilbel.de
- Kontakt
- vergabezentrum@
bad-vilbel.de
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Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Bad Vilbel
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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 16.05.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Hessen (7 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- Weisgerber Umweltservice GmbH5 Zuschläge
- Emde APEV GmbH4 Zuschläge
- FEHR-KNETTENBRECH Industrieservice GmbH & Co.KG4 Zuschläge
- OBK GmbH4 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG – Region Südwest3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Entsorgung Restmüll und Papier an befreiten Liegenschaften, EntsorgungsdienstleistungenKreisausschuss des VogelsbergkreisesFrist 12.11.2026
- GBN=V.GTG=VE-00-BAU-00-007=Entsorgung+Übernahme von Aushubmassen TVM + PFA 2 (Bereiche 2 bis 5)DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frist 27.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a87fca72-c27f-4783-9a4d-0822355f8a94.