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Übernahme und Verwertung von Restabfällen ab dem 01.01.2026

Interkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Bad Vilbel · Bad Vilbel, Hessen

Aktenzeichen 2025-FD66-03veröffentlicht 03.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 529 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Hessen (7 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bad Vilbel61118, Wetteraukreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten10 %
  • Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge10 %
  • Energieeffizienz der Entsorgungsanlage10 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Bad Vilbel Übernahme und Verwertung von Restabfällen ab dem 01.01.2026

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übernahme und Verwertung der vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu übergebenden Restabfälle aus dem Gebiet der Stadt Bad Vilbel. Die Sammlung des Restabfalls und der Transport zum Übergabeort ist nicht Gegenstand der Ausschreibung, sondern wird vom Auftraggeber selbst ausgeführt. Der Auftraggeber ist Entsorgungspflichtiger im Sinne von § 1 Abs. 3 HAKrWG. Die Vergabe dient daher der Erfüllung einer gesetzlichen Pflichtaufgabe. Mengenentwicklung 2020 - 2024

Die ausschreibungsrelevanten Siedlungsabfallmengen seit dem Jahr 2020 haben sich wie folgt entwickelt:

2020 5252 Mg 2021 5019 Mg 2022 5135 Mg 2023 5090 Mg 2024 5437 Mg

Für die Vergabe wird daher für die Wertung von einer Siedlungsabfallmenge von ca. 5.600 Mg/a ausgegangen. Es wird keine Mindest- oder Höchstmenge garantiert.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten10 %
Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge10 %
Energieeffizienz der Entsorgungsanlage10 %
Preis70 %
Qualität
Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten
Qualität
Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge
Qualität
Energieeffizienz der Entsorgungsanlage

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Bieter haben neben Formblatt 124 -Erklärung zur Eignung- oder EEE zum Nachweis der Eignung nachfolgende Eigenerklärungen, Nachweise, usw. vorzulegen: * Erklärung Tariftreue * Eigenerklärung Russlandsanktionen * Erklärung KMU * Erklärung zur techischen u. logistischen Auftragsabwicklung * Eigener … ganz lesenDie Bieter haben neben Formblatt 124 -Erklärung zur Eignung- oder EEE zum Nachweis der Eignung nachfolgende Eigenerklärungen, Nachweise, usw. vorzulegen: * Erklärung Tariftreue * Eigenerklärung Russlandsanktionen * Erklärung KMU * Erklärung zur techischen u. logistischen Auftragsabwicklung * Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb Die Abgabe von Nebenangeboten oder mehreren Hauptangeboten ist nicht zugelassen. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Der Preis ist nicht einziges Zuschlagskriterium. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bieter folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen nachzureichen: 1. Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat. 2. Benennung mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. 3. Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen. 4. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen. 5. Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden. 6. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV. 7. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV. 8. Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichtsoder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). 9. Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen. 10. Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. 11. Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. 12. Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als sechs Monate (§ 44 Abs. 1 VgV). 13. Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. 14. Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfall-Fraktionen hervorgehen, sowie ggf. (sofern nicht ortsgleich) Genehmigungsbescheid mit entsprechenden Angaben für die Übergabestelle. 15. Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer. 16. Urkalkulation ;Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter die Urkalkulation ausgefüllt zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt als nicht passwortgeschütztes PDF-Dokument über die elektronische Vergabeplattform der Hessischen …
Hinweis
Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien sowie der angegebenen Gewichtung ermittelt. Es wird zum einen der Preis als prognostiziertes Gesamtentgelt für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung (Wertungsprei … ganz lesenDer Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien sowie der angegebenen Gewichtung ermittelt. Es wird zum einen der Preis als prognostiziertes Gesamtentgelt für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung (Wertungspreis) bewertet. Des Weiteren wird die Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten, die garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge und die Energieeffizienz der Entsorgungsanlage bewertet. Zur Bewertung dient eine Skala von 100 Punkten: • Preis 70 Punkte • Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten 10 Punkte • Garantierte Abfertigungsdauer für Anlieferfahrzeuge 10 Punkte • Energieeffizienz der Entsorgungsanlage 10 Punkte. Es werden nur volle Punkte vergeben. Das Angebot, auf welches die meisten Punkte entfallen, ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag. Sollten auf zwei oder mehr Angebote die gleiche Anzahl an Punkten entfallen, so wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt. Sollte der Wertungspreis in einem solchen Fall bis zur zweiten Nachkommastelle gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewertung erfolgt im Einzelnen wie folgt: 1. Zuschlagskriterium "Preis" Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: Die vom Bieter im Preisblatt zu den Positionen 1 und 2 angebotenen Einheitspreise werden mit dem jeweiligen Vordersatz multipliziert. Die danach ermittelten Einzelpreise werden addiert und der sich hiernach ergebende Betrag um die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %) erhöht. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden neben dem Angebotspreis für die Übernahme und Entsorgung der Restabfälle auch die der Stadt Bad Vilbel bei der Anlieferung zum Übergabeort entsprechend der erforderlichen Anlieferungslogistik entstehenden Transportkosten einbezogen. Diese Transportkosten werden mit 17,20 € / t und Stunde in Ansatz gebracht. Die Mautgebühr wird bei Auswertung der Angebote kalkulatorisch berücksichtigt, sofern diese nach www.googlemaps.de für den Transport anfällt. Die Summe aus dem Angebotspreis für die Übernahme und Entsorgung der Restabfälle und den jeweiligen Transportkosten ergibt das prognostizierte Gesamtentgelt für die Übernahme und Entsorgung der Restabfälle (in € pro Jahr). Das derart ermittelten prognostizierte Gesamtentgelt (in € pro Jahr) wird in ein Gesamtentgelt über die Grundvertragslaufzeit hochgerechnet. Maßgeblich ist das Gesamtentgelt für die Grundvertragslaufzeit der Leistungserbringung (4 Jahre Vertragslaufzeit). Das Angebot mit dem niedrigsten hiernach ermittelten Wertungspreis erhält die maximale Punktzahl (70 Punkte). Sodann wird ermittelt, wie hoch die prozentuale Abweichung der weiteren ermittelten Wertungspreise zum niedrigsten Wertungspreis ist. Für eine Abweichung von vollen 0,50 % erfolgt ein Abschlag von jeweils einem Punkt. 2. Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten Für die Wertung ist die Flexibilität im Rahmen der angebotenen Öffnungszeiten entscheidend. Positiv bewertet werden möglichst lange Öffnungszeiten des Übergabeorts. Je länger die Öffnungszeiten, in denen eine Anlieferung ohne Voranmeldung erfolgen kann, über die garantierte Mindestöffnungszeit (7:00 Uhr bis 17:00 Uhr) von Montag bis Freitag (= 3.000 Minuten/pro Woche) hinausgeht, desto mehr Punkte erhält der Bieter. 3. Garantierte Abfertigungsdauer für Anlieferfahrzeuge Für die Wertung ist entscheidend, dass eine möglichst schnelle Abfertigung der Anlieferfahrzeuge gewährleistet ist. Je schneller die Abfertigung erfolgt, desto mehr Punkte erhält der Bieter: Garantierte Abfertigungsdauer Wertungspunkte bis 15 Minuten 10 Punkte > 15 bis 30 Minuten 8 Punkte > 30 bis 45 Minuten 6 Punkte > 45 bis 60 Minuten 4 Punkte > 60 bis 90 Minuten 2 Punkte mehr als 90 Minuten 0 Punkte 4. Zuschlagskriterium "Energieeffizienz der Entsorgungsanlage" Für das Kriterium "Energieeffizienz der Entsorgungsanlage" wird der vom Bieter anzugebene …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
FES, Frankfurt1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Übernahme und Verwertung von PPK ab dem 01.01.2025

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 14.05.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

96vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (136 Lose mit Angabe)
250.500 €Zuschlagswert im Median
100.165 € – 1,6 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 27.05.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 27.05.2025
  4. BekanntmachungFrist 27.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0cded5d2-1550-45d2-baab-818a82623d5c.