Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Abfallwirtschaft, Niederstein Süd, 65614 Beselich Sammlung von Sperrmüll und Grün- bzw. Gehölzschnitt sowie Umladung von Sperrmüll im Landkreis Limburg-Weilburg
Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Abfallwirtschaft · Beselich, Hessen
Aktenzeichen A116-2026veröffentlicht 23.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.04.2027 – 31.03.2032
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.04.2027 – 31.03.2032, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Beselich65614, Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 16 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 09:30 Uhrin 16 Tagennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 09:30 Uhrin 16 Tagen
- Bindefrist endetin 2 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 5 MonatenLaufzeit bis 31.03.2032
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Sammlung von rund 5.350 Mg/a Sperrmüll und rund 4.290 Mg/a Grün- bzw. Gehölzschnitt sowie Umladung von rund 5.350 Mg/a Sperrmüll im Landkreis Limburg-Weilburg
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | LOS 1 - Sammlung und Beförderung von Sperrmüll und Grün- bzw. Gehölzschnitt Sammlung von rund 5.350 Mg/a Sperrmüll und rund 4.290 Mg/a Grün- bzw. Gehölzschnitt im Landkreis Limburg-Weilburg | 5 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Umladung von Sperrmüll im Landkreis Limburg-Weilburg Umladung von rund 5.350 Mg/a Sperrmüll im Landkreis Limburg-Weilburg | 5 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist jenes mit dem niedrigsten Angebotspreis wie es sich aus den Eintragungen in den Preisblättern ergibt. Dabei werden für die Wertung die prognostizierten Mengenangaben berücksichtigt, die in den Preisblättern vorgedruckt sind. Die Preise werden brutto gewertet. Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Kalenderjahr betrachtet. Siehe Block A Seite 9 in den Vergabeunterlagen
Eignung12 von 12 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Befähigung zur Berufsausübung (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. … ganz lesenkürzer
Befähigung zur Berufsausübung (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: ● Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) – sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Beschäftigte (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2023–2025).
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Verpflichtungserklärung HVTG (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG).
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — Mindestanforderung an Referenzen: LOS 1 - Sammlung und Beförderung von Sperrmüll und Grün- bzw. Gehölzschnitt ● (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. ● (2) Die Referenzen müssen mit der ausgesc … ganz lesenkürzer
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — Mindestanforderung an Referenzen: LOS 1 - Sammlung und Beförderung von Sperrmüll und Grün- bzw. Gehölzschnitt ● (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. ● (2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind Leistungen der haushaltsnahen Einsammlung von Sperrmüll und/oder Grün- bzw. Gehölzschnitt. ● (3) Wertbar sind Referenzen, die über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden. ● (4) Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 4.000 Mg pro Jahr. Wird nur ein Referenzauftrag angegeben, welcher die Mindestanforderungen (1) bis (3) kumulativ erfüllt, muss dieser größer/gleich der Referenztonnage sein. Die Referenztonnage ist ebenfalls erreicht, wenn die Summe der angegebenen Referenzaufträge, welche die Mindestanforderungen (1) bis (3) kumulativ erfüllen, größer/gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 3 Jahren haben. Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen.- Allgemeiner Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023–2025). Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsp … ganz lesenkürzer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023–2025). Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: ● Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, ist stattdessen eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch keine vorläufige Bilanz vor, ist für dieses Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht seines Sitzstaates nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt die Unterlagen daher nicht vor, hat er die Gründe hierfür anzugeben. ● Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen. ● Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben genannten Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen: ○ Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung ○ Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage ○ Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen ○ Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.- Spezifischer Jahresumsatz
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023–2025) in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar, oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branche … ganz lesenkürzer
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar, oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die Eigenerklärung im Bereich Qualitätssicherung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: ● Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises, ODER eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar oder eines gleichwertigen Nachweises.- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): ggf. Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen sowie ggf. Eigenerklärung zu Art und Umfang von Leistungen, für die sich der Bewerber/Bieter anderer Unternehmen zur Eignungsleihe bedienen wird.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Insolvenz, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2027
- Vertragsende
- 31.03.2032
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.03.2034.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 24.11.2026, 09:30 Uhr
- Sicherheiten
verlangt: Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen stell … ganz lesenkürzer
verlangt: Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegenden Muster erbracht werden.
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3 Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen … ganz lesenkürzer
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit der Bieter: ● den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; ● Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt hat; ● Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt hat; ● mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstreichen ließ. Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn das Antrags- oder Beschwerderecht offensichtlich missbräuchlich geltend gemacht wird (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig. Das Nachprüfungsverfahren wird vornehmlich in Textform geführt. Anträge, Stellungnahmen und sonstige Erklärungen sind über die von der Vergabekammer benannten elektronischen Übermittlungswege einzureichen. Die Aktenübermittlung und -einsicht erfolgt grundsätzlich elektronisch. Auf abweichende Vorgaben der zuständigen Vergabekammer wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist jenes mit dem niedrigsten Angebotspreis wie es sich aus den Eintragungen in den Preisblättern ergibt. Dabei werden für die Wertung die prognostizierten Mengenangaben berücksichtigt, die in den Preisblättern vorgedruckt sind. Die Preise werden brutto gewertet. Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Kalenderjahr betrachtet. Siehe Block A in den Vergabeunterlagen
Eignung14 von 14 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Befähigung zur Berufsausübung (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. … ganz lesenkürzer
Befähigung zur Berufsausübung (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: ● Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) – sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Beschäftigte (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2023–2025).
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Verpflichtungserklärung HVTG (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG).
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — Mindestanforderung an Referenzen: LOS 2 - Umladung von Sperrmüll im Landkreis Limburg-Weilburg ● (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. ● (2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistu … ganz lesenkürzer
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — Mindestanforderung an Referenzen: LOS 2 - Umladung von Sperrmüll im Landkreis Limburg-Weilburg ● (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. ● (2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind Leistungen der Zwischenlagerung und Umladung von Sperrmüll. ● (3) Wertbar sind Referenzen, die über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden. ● (4) Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 4.000 Mg pro Jahr. Wird nur ein Referenzauftrag angegeben, welcher die Mindestanforderungen (1) bis (3) kumulativ erfüllt, muss dieser größer/gleich der Referenztonnage sein. Die Referenztonnage ist ebenfalls erreicht, wenn die Summe der angegebenen Referenzaufträge, welche die Mindestanforderungen (1) bis (3) kumulativ erfüllen, größer/gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 3 Jahren haben. Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen- Allgemeiner Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023–2025). Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsp … ganz lesenkürzer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023–2025). Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: ● Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, ist stattdessen eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch keine vorläufige Bilanz vor, ist für dieses Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht seines Sitzstaates nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt die Unterlagen daher nicht vor, hat er die Gründe hierfür anzugeben. ● Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen. ● Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben genannten Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen: ○ Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung ○ Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage ○ Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen ○ Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.- Spezifischer Jahresumsatz
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung) — spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023–2025) in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar, oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branche … ganz lesenkürzer
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar, oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die Eigenerklärung im Bereich Qualitätssicherung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: ● Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises, ODER eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar oder eines gleichwertigen Nachweises.- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung.
- Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: nur Los 2: Vorlage der öffentlich-rechtlichen Genehmigung der Übernahmestelle bzw. Umladestation oder eines Auszugs aus derselben zum Nachweis, dass die Anlage für die Umladung der jeweiligen vertragsgegenständlichen Fraktion zugelassen ist.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): ggf. Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen sowie ggf. Eigenerklärung zu Art und Umfang von Leistungen, für die sich der Bewerber/Bieter anderer Unternehmen zur Eignungsleihe bedienen wird.
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung): nur Los 2: Erklärung über die Anlagenverfügbarkeit oder die Kapazitätsverfügbarkeit der Übernahmestelle bzw. Umladestation
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Insolvenz, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2027
- Vertragsende
- 31.03.2032
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.03.2034.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 24.11.2026, 09:30 Uhr
- Sicherheiten
verlangt: Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen stell … ganz lesenkürzer
verlangt: Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegenden Muster erbracht werden.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3 Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen … ganz lesenkürzer
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit der Bieter: ● den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; ● Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt hat; ● Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt hat; ● mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstreichen ließ. Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn das Antrags- oder Beschwerderecht offensichtlich missbräuchlich geltend gemacht wird (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig. Das Nachprüfungsverfahren wird vornehmlich in Textform geführt. Anträge, Stellungnahmen und sonstige Erklärungen sind über die von der Vergabekammer benannten elektronischen Übermittlungswege einzureichen. Die Aktenübermittlung und -einsicht erfolgt grundsätzlich elektronisch. Auf abweichende Vorgaben der zuständigen Vergabekammer wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Anschrift
- Niederstein-Süd, 65614 Beselich
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Hessen (7 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- Weisgerber Umweltservice GmbH5 Zuschläge
- Emde APEV GmbH4 Zuschläge
- FEHR-KNETTENBRECH Industrieservice GmbH & Co.KG4 Zuschläge
- OBK GmbH4 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG – Region Südwest3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c22998c2-2d6b-4d05-9756-254d66e707d2.