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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Entsorgung von gefährlichen Abfällen

Universität Münster · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024_028_IDveröffentlicht 03.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 892 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
465 Tsd. € Summe der Lose
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Münster48149, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (63 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Angebotspreis70 %
  • Entsorgungsverfahren20 %
  • Entsorgung der Abfälle im In- oder Ausland10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Gefahrstoffen und gefährlichem Sondermüll der eigenen und von einigen angegliederten externen Einrichtungen der Universität Münster; mit Ausnahme des Universitätsklinikums (UKM).

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Sammlung und Entsorgung von Chemikalien

Die sogenannte "Chemikalienentsorgung" zur Entsorgung gefährlicher Sonderabfälle an der Universität Münster findet zwei Mal im Jahr statt, vorzugsweise in den Zeiträumen März/April und September/Oktober. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Zeitraum von ca. 3 Wochen pro Chemikalienentsorgung einzuplanen ist. Es können zusätzlich ca. 5-6 weitere zwischenzeitliche Entsorgungen (Sonderentsorgungstermine) aus einzelnen Instituten, bei z. B. Erschöpfung der Lagerkapazität oder Auflösung von Arbeitskreisen, notwendig sein. Vereinzelt kann es auch zu einem Bedarf an "Einzelentsorgungsterminen" von einzelnen gefährlichen Abfällen, die aufgrund des Gefahrenpotentials nicht lange vor Ort gelagert werden können, kommen. Der erste Termin zur Chemikalienentsorgung im Rahmen dieser Leistungserbringung ist für März/April 2025 geplant. Erste Sonderentsorgungs- oder Einzelentsorgungstermine können bereits vorher, jedoch nicht vor dem 01.10.2024 notwendig sein. Die Sammlung und Verladung der Abfälle findet direkt vor Ort aus den Lagern der Erzeuger, also aller Einrichtungen und Institute der Universität Münster (Erzeuger-Nr. E 51506016/2; Universitätsklinikum ausgenommen), statt. Die Einrichtungen befinden sich alle im Stadtgebiet Münster. Der Lageplan der Universität steht unter folgendem Link zur Verfügung: Folgende externe Einrichtungen sind ebenfalls berechtigt über die Universität Entsorgungsleistungen anzufordern: https://www.uni-muenster.de/uv/uniaz/lageplan - Max-Planck-Institut (MPI) für molekulare Biomedizin, Röntgenstr. 20, 48149 Münster - E 515E0006/7 - Kunstakademie Münster, Leonardo Campus 2, 48149 Münster - E 51523709/0 Die Abfälle werden in unterschiedlichen Gebinden bis max. 60 kg oder 60 L gesammelt. Hierbei handelt es sich meistens um Kunststoffgebinde wie Fässer und Weithalsgefäße für Feststoffe oder Kanister für Flüssigkeiten. Altchemikalien werden i. d. R. in Originalgebinden zur Entsorgung abgegeben. Größere Gebinde, wie 200 L Fässer, kommen nur sehr selten vor. Die Arten der anfallenden Abfälle, die innerhalb dieses Loses entsorgt werden sollen, sind in Kapitel 9.3.1 zu finden. Die Mengen und Zusammensetzung der Abfälle variieren. Auch die Anzahl bezugsberechtigter Einrichtungen kann über den Vertragszeitraum variieren, z. B. durch Gründung neuer Zentren, Auflösung von Arbeitskreisen, etc. Die Entsorgungsmenge richtet sich nach dem tatsächlichen Abfallanfall. Es wird keine feste Entsorgungsmenge sowie kein Mindestumsatzvolumen vereinbart. Die in den Preisblättern angegebenen Mengen spiegeln aktuelle Erfahrungswerte wider. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Entsorgung der unter Los 1 fallenden Sonderabfälle entsprechend aller geltender rechtlicher Vorgaben durchzuführen, wie z. B. Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KrWG), die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV), der Europäische Abfallkatalog, die Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter und die Pflichten des Absenders, Verladers und Verpackers (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV), das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG).

–338.000 €
3
Sammlung und Entsorgung von Lösemitteln und Altbatterien

Lösemittelabfälle zur Entsorgung sind organische halogenierte Lösemittel, Lösemittelgemische, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen, die gefährliche Chemikalien enthalten. Der Flammpunkt kann < 23 °C sein. Diese Abfälle werden gemäß CLP als entzündlich (GHS02) und giftig (GHS06) eingestuft. Diese Abfälle sollten gemäß AVV möglichst der ASN "070703* - halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen" und gemäß ADR der UN Nummer "UN 1992 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G., 3 (6.1), II, (D/E), ABFALL NACH ABSATZ 2.1.3.5.5, UMWELTGEFÄHRDEND" zugeordnet werden. Die Erzeuger-Nr. lautet: E 51506016/2. Die Lösemittelgemische sind in 5 L Kunststoffkanistern verpackt und werden in ASP-800-Behältern als Außenverpackung gesammelt. Diese Kunststoffkanister sind als Einwegbehälter zu sehen und werden vom Auftraggeber gestellt. Die ASP-800-Behälter müssen vom Auftragnehmer im Austauschverfahren gestellt werden. Andere Außenverpackungen, wie z. B. SAP-800-Behälter, werden ebenfalls akzeptiert, wenn folgende Außenmaße nicht über-schritten werden: B x L x H = 1200 x 1000 x ca. 1500 mm. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Behälter eine Bauartzulassung als Kiste aus Stahl (z. B. UN 4A1/X/610/S/...) und einen Fassungsraum von 800 L besitzen. Um einen nahtlosen Austausch der mit Kunststoffkanistern bestückten Außenverpackungen gegen Leerverpackungen vor Ort zu gewährleisten, ist zu jedem Termin die gleiche Anzahl an leeren Außenverpackungen wie zu entsorgenden Außenverpackungen mitzubringen. Erzeuger von Lösemittelabfällen befinden sich an folgenden Standorten der Universität Münster: - Organisch-Chemisches Institut (kurz OC), Corrensstr. 40, Münster - vier ASP-800-Behälter - Institut für Pharmazeutische und Medizinische Chemie (kurz Pharmazie), Corrensstr. 48, Münster - zwei ASP-800-Behälter - Center for Soft Nanoscience (kurz SoN), Busso-Peus-Str. 10, Münster - zwei ASP-800-Behälter - Multiscale Imaging Centre (kurz MIC), Röntgenstr. 16, Münster - ein ASP-800-Behälter Die Mengen und Zusammensetzung der Abfälle variieren. Auch die Anzahl der Behälter oder Standorte kann über den Vertragszeitraum variieren, z. B. durch Gründung neuer Zentren, etc. Bei der Sammlung und Entsorgung von Altbatterien handelt es sich um zwei getrennt von-einander gesammelte Fraktionen: - "Altbatteriegemische" - können gemischte Primär- und Sekundärbatterien ohne Lithium beinhalten und zu einem gewissen Teil unbeschädigte Lithium-Metall-Batterien, die kleiner 500 g sind. Gesammelt wird zurzeit in 30 L Kunststofffässern an 30 verschiedenen Standorten der Universität im Stadtgebiet Münster. - "Lithium-haltige Altbatterien" - können Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen oder Lithium-Polymer Akkus, die kleiner 500 g sind, z. T. aber beschädigt sein können, sowie unbeschädigte Lithium-haltige Batterien/Akkus, die größer 500 g sind, beinhalten. Gesammelt wird zurzeit in mit inertem Füllmaterial gefüllten 30 L Kunststofffässern an verschiedenen Standorten der Universität im Stadtgebiet Münster. Die Pole der Batterien werden abgeklebt. Folgende externe Einrichtung ist ebenfalls berechtigt über die Universität Entsorgungsleistungen von Altbatterien anzufordern: - Kunstakademie Münster, Leonardo Campus 2, 48149 Münster - Erzeuger-Nr. E 51523709/0 Der Lageplan der Universität steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.uni-muenster.de/uv/uniaz/lageplan. Die vom Auftragnehmer gestellten Entsorgungsbehälter sollen möglichst in zwei unter-schiedlichen Farben erhältlich sein, um die Fraktionen unterscheiden zu können, und wenn nötig, den Vorschriften des ADR zum Transport gefährlich Güter entsprechen. Um einen naht-losen Austausch vollen Fässer mit leeren Fässern vor Ort zu gewährleisten, eine entsprechende Anzahl an leeren Außenverpackungen vom Auftragnehmer kostenfrei zu bevorraten. Die Abfallmengen und Anzahl an Standorten können über den Vertragszeitraum variieren. Es kann vorkommen, dass vereinzelt beschädigte Lithium-haltige Altbatterien oder Altakkus, die größer 500 g sind, entsorgt werden müssen. Diese Entsorgungsleistung (s. Position * in Preisblatt Kap. 9.4.2) muss zwar gewährleistet sein, wird aber gesondert angefragt und geht nicht in die Wertung des Angebots ein. Für alle unter Los 2 fallenden Abfallmengen gilt: Die Entsorgungsmenge richtet sich nach dem tatsächlichen Abfallanfall. Es wird keine feste Entsorgungsmenge sowie kein Mindestumsatzvolumen vereinbart. Die in den Preisblättern angegebenen Mengen spiegeln aktuelle Erfahrungswerte wider. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Entsorgung der unter Los 2 fallenden Sonderabfälle entsprechend aller geltender rechtlicher Vorgaben durchzuführen, wie z. B. die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV), der Europäische Abfallkatalog, die Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter und die Pflichten des Absenders, Verladers und Verpackers (Gefahr-gut-Ausnahmeverordnung - GGAV), das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG).

–127.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 70
Qualität
EntsorgungsverfahrenGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Entsorgung der Abfälle im In- oder AuslandGewichtung (Punkte, genau) 10

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag soll über die Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen werden, mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Vertragslaufzeit würde somit maximal 4 Jahre betragen und spätestens am 30.09.2028 enden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Alberecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht s … ganz lesen§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDY1QL33AL0 Der geschätzte Höchstwert, der über diesen Rahmenvertrag innerhalb der maximalen möglichen Vertragslaufzeit von bis zu 4 Jahren maximal abgewickelt werden kann (inkl. Vertragsverlängerungsoption) beträgt bei Los 1, Sammlung und Entsorgung von Chemikalien, 510.0 … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YRDY1QL33AL0 Der geschätzte Höchstwert, der über diesen Rahmenvertrag innerhalb der maximalen möglichen Vertragslaufzeit von bis zu 4 Jahren maximal abgewickelt werden kann (inkl. Vertragsverlängerungsoption) beträgt bei Los 1, Sammlung und Entsorgung von Chemikalien, 510.000 Euro netto und bei Los 2, Sammlung und Entsorgung von Lösemitteln und Altbatterien, 195.000 Euro netto. Wird einer dieser Werte erreicht, endet der Vertrag für dieses Los automatisch. - Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt. Angebote können für ein Los, aber auch für beide Lose abgegeben werden. Für jedes Los kann nur ein Unternehmen den Zuschlag erhalten. Ein Unternehmen kann jedoch für beide Lose den Zuschlag erhalten. Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los. Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart. Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schlossplatz 2, 48149 Münster
Kontakt
zentraler.einkauf@uni-muenster.de
Auskünfte
Universität Münsterzentraler.einkauf@uni-muenster.de

Bei uns erfasst

245Bekanntmachungen
97Zuschlagsmeldungen

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 29.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b0964f74-203d-4f46-b2ea-7cfedbfe0423.