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Einsatzleitwagen

Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur- · Jülich, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen I50-42387551veröffentlicht 31.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 341 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
227 Tsd. €
Laufzeit
01.12.2025 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Die Berechnung erfolgt anhand der in der Bewertungsmatrix hinterlegten Formel. Auszug: Zuschlagskriterium Preis in EUR Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. Für die Angebotswertung wird jeweils eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (ymin). 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises (ymax). (...)50 %
  • -50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über subreport.de
    vor 11 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    vor 11 Monaten
  5. Bindefrist endet
    61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Einsatzleitwagen - ELW-1 Die genauen technischen Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Optionen: 1.2.2b Aufpreis zu Pos. 1.2.2a: Beidseitig Schiebetüren. Fahrerseitig wird keine Scheibe benötigt. 1.2.4 Die Karosserie muss Fahrer-seitig mit verdunkelten Scheiben ausgestattet sein 1.4.4 Lose Lieferung eines Reserverads 1.6.2 Regensensor für die Scheibenwischeranlage 1.6.3 Frontscheibe beheizt 1.7.7 Seitenairbagsystem für Fahrer und Beifahrer. Die angebotene Leistung ist zu beschreiben 1.7.8 Kopfairbagsystem für Fahrer und Beifahrer. Die angebotene Leistung ist zu beschreiben 1.7.12 Thermische Isolierung der Seitenwände. Im Falle einer Verklebung der Isolierung muss diese mit Hitzebeständigen Kleber angebracht werden um ein ablösen bei längerer Wärmeeinstrahlung zu verhindern. 1.8.10 Abbiegeassistent, Überwachung schwer einsehbarer Bereich der Beifahrerseite.Beschreibung angebotene Lösung: 1.8.11 Elektronisches Stabilitätssystem zur besseren Beherrschbarkeit bei Einsatzfahrten.Das angebotene System ist zu beschreiben: 1.8.12 Aktiver Brems-Assistent. Warnt den Fahrer bzw. führt selbständig eine Notbremsung durch.Das angebotene System ist zu beschreiben: 1.8.13 Totwinkel Assistent mit optischer und akustischer Warnung beim Spurwechsel und Ausparken.Das angebotene System ist zu beschreiben: 1.19.1b Aufpreis zu Pos. 1.10 1a für Klimaanlage mit automatischer Temperaturregelung (Klimaautomatik) 1.10.3 Reifendruckkontrolle 1.10.5 System zur Überwachung der Fahrzeugseiten, um einen Anstoß zu verhindern.Das angebotene System ist zu beschreiben: 1.10.7 Im Kommunikationsraum sind zwei lautstärkeregelbare Lautsprecher für die Radioanlage zu integrieren. 1.10.8 Das Lenkrad muss in Neigung und Abstand/Höhe verstellbar sein.Es ist als Multifunktionslenkrad auszuführen, so dass z.B. Radio und Navigationsgerät darüber gesteuert werden können. 2.2.4 Kompletter Unterbodenschutz ergänzen, falls dies vom Fahrzeuglieferanten nicht möglich ist oder nachträgliche An- oder Einbauten es erforderlich machen 2.4.1b Aufpreis zu Pos. 2.4.1a für Lieferung und Montage einer elektrisch angetriebenen Markise wie unter Pos 2.4.1a beschrieben.Bei einem elektrischen Antrieb (unabhängig von einer Stromeinspeißung) muss ein mechanischer Notbetrieb sichergestellt sein. Angabe der Länge und Ausladung der Markise und angebotenes Produkt 2.10.4 Durchführung von und Übernahme der Kosten für eine 1-tägige Schulung der Maschinisten am Standort der Feuerwehr durch den Auftragnehmer (vss. werktags [Mo. - Fr.]).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Die Berechnung erfolgt anhand der in der Bewertungsmatrix hinterlegten Formel. Auszug: Zuschlagskriterium Preis in EUR Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. Für die Angebotswertung wird jeweils eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (ymin). 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises (ymax). (...)50 %
-50 %
Preis
Die Berechnung erfolgt anhand der in der Bewertungsmatrix hinterlegten Formel. Auszug: Zuschlagskriterium Preis in EUR Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. Für die Angebotswertung wird jeweils eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (ymin). 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises (ymax). (...)50% Preis
Qualität
-50% Leistung gem. Leistungsbeschreibung Berechnung gem. der erweiterten Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 10 %. Entscheidungskriterium: Leistung

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
01.12.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesenDer Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.217vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (1.410 Lose mit Angabe)
448.221 €Zuschlagswert im Median
267.855 € – 754.204 €mittlere Hälfte, 422 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e42c6103-e2f3-4e13-ba4f-744d9b89c0cd.