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Einführung und Betrieb eines Vertriebs-/ Abrechnungssystems mit den Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme, Abwasser

Stadtwerke Herford GmbH · Herford, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 02401-24veröffentlicht 15.10.2024erstmals 15.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 698 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahrebis zu 5 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.

  • Preis-Leistungsverhältnis65 %
  • IT-Lösungskonzept13 %
  • Workshop mit den Nutzern12 %
  • Bewertung Änderungswünsche an dem EVB-IT-Vertragswerk10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,9 Punkte
25 % teurer−13 Punkte
50 % teurer−21,7 Punkte
100 % teurer−32,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 25 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadtwerke Herford GmbH
    vor 24 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Stadtwerke Herford GmbH versorgt über 100.000 Menschen mit Strom, Gas, Wasser und Wärme und möchte für diese Leistungen ein neues Vertriebs- und Abrechnungssystem einführen, um die Leistungen effektiv zu vertreiben, effizient abzurechnen und eine guten Kundenservice zu ermöglichen.

Beschreibung des Loses

Beschafft wird ein Vertriebs- und Abrechnungssystem, das alle typischen Prozesse der Marktrolle Lieferant bei Stadtwerken umfasst. Hierzu gehören insbesondere die Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme und Abwasser. Dabei wird sowohl die Einführung als auch der Betrieb des Vertriebs-und Abrechnungssystems gefordert. Die Einführung umfasst die dafür notwendigen IT-Dienstleistungen, insbesondere die Konfiguration des Systems, die Datenmigration aus den Altsystemen und die Schulungen der Anwender. Der Betrieb muss als Software-as-a-Service (SaaS) bzw. als Cloudbasierte Software erfolgen. Zur Abgrenzung wird festgelegt, dass die Abrechnung in der Marktrolle Netz und die Finanzbuchhaltung nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Preis-LeistungsverhältnisGewichtung (Punkte, genau) 65Das beste Preis-Leistungsverhältnis wird anhand der einfachen Richtwertmethode ermittelt, bei der das Verhältnis von Preis und Leistung durch die Kennzahl Z errechnet wird: Z = Leistungspunktzahl ./. Preis x 1000. Die Leistungspunktzahl für das einzelne Angebot ergibt sich aus der Bewertung nach der Leistungsbewertungsmatrix "Anforderungen an Abrechnungssystem" (Anlage E02). Die Leistungsbewertungsmatrix enthält dabei folgende Bestandteile: Der Quotient "L (Leistungspunktzahl)" wird durch die Summe aller Punkte der in Anlage E02 genannten Anforderungen errechnet. Die vom Bieter erreichte Punktzahl für die jeweiligen Anforderung ergibt sich aus der folgenden Formel gem. Anlage E02: Gewichtung Anforderung entsprechend der Priorität des Auftraggebers x Faktor anhand des angebotenen Erfüllungsfaktors durch den Bieter. Alle in Anlage E02 aufgelisteten Anforderungen sind von dem Auftraggeber priorisiert worden: - M (Prio 1) = Gewichtung der Anforderung mit 5 - S (Prio 2) = Gewichtung der Anforderung mit 3 - K (Prio 3) = Gewichtung der Anforderung mit 1. Da der Auftraggeber möglichst von erprobten Standards des Bieters profitieren möchte, wird unterschieden, ob die Anforderung im Standard der angebotenen Softwarelösung umsetzbar ist oder nur durch individuelle Anpassung oder Erweiterung. Anhand der Angabe des Bieters wird die Gewichtung mit einem Faktor gem. dem angebotenen Erfüllungsgrad multipliziert a) Standard = Faktor 2 b) Individuell = Faktor 1 c) Nicht lösbar = Faktor 0. Pro Anforderung ergibt sich somit ein Punktwert aus Gewichtung x Faktor. Die über alle Anforderungen in Anlage (Anlage E02) aufsummierten Punkte ergibt die Gesamtpunktzahl, mithin die "Leistungspunktzahl L". Der Divisor "P (Preis)" ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage D02) und der dort ermittelten Wertungsgesamtsumme. Bewertet wird nun die sich nach der oben genannten Formel ergebende Kennzahl Z. Hierbei erhält die höchste (wertbare) Kennzahl Z die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 65 Punkten. 0 Wertungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,25-fachen Wert der höchsten Kennzahl Z. Alle Angebote mit darunter liegenden Kennzahlen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Ermittlung der Wertungspunkte für die dazwischen liegenden Kennzahlen erfolgt über eine lineare Interpolation. Die entsprechende Formel ist in den Zuschlagskriterien (Anlage B02 der Vergabeunterlagen) angegeben.
Qualität
IT-LösungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 13Der Bieter hat diverse Konzepte mit den Lösungsansätzen mit seinem Angebot einzureichen, die jeweils als Unterkriterien gewertet werden sollen: 1. Konzept Projektorganisation und Erfahrung Projektteam (maximal 4 Wertungspunkte): Der Auftraggeber erwartet hier ein Konzept zur Projektorganisation mit Festlegung der wesentlichen Schlüsselpersonen (Projektleitung, Teilprojektleitung). Bieter hat zudem ein Projektplan aufzustellen und diesen mit Abhängigkeiten zu Plausibilisieren. Der Bieter soll ein erprobtes Vorgehensmodell zur Projektumsetzung vorschlagen, welches ein Projektmanagement-Tool und Qualitätssicherungsmaßnahmen enthält. Der Auftraggeber legt hierbei bei der Bewertung besonderen Wert auf - Darstellung eines schlüssigen Projektorganigramms, das die in Anlage E01 genannten Rahmenbedingungen zur Projektorganisation berücksichtigt und Zeitabläufe wie Abhängigkeiten darstellt - Hoher Detaillierungsgrad, z.B. in Wochenschärfe als Ganttdiagramm - Berücksichtigung hinreichender Pufferzeiten und Abstimmungsabläufe mit dem Auftraggeber 2. Migrationskonzept (maximal 4 Wertungspunkte): Der Bieter schlägt in seinem Migrationskonzept eine Migrationsstrategie vor, die sich bereits in vergleichbaren Projekten bewährt hat. Dabei verdeutlicht der Bieter, dass er eine vollständige Datenmigration durchführen und bei der Testierung durch einen Wirtschaftsprüfer unterstützen kann. Das Konzept soll aufzeigen, dass der Bieter über praxiserprobte Konzepte/ Werkzeuge verfügt, um im Zuge der Migration eine Verbesserung der Datenqualität zu erreichen. Der Auftraggeber legt hierbei bei der Bewertung besonderen Wert auf - Darstellung eines plausiblen, praxiserprobten Migrations-Konzepts - Darstellung eines Zeitplans, der die in Anlage E01 genannten Meilensteine zur Migration umfasst und hinreichend Pufferzeiten aufweist. Der Zeitplan soll in Monatsschärfe aufgestellt werden. 3. Dokumentationskonzept (maximal 2 Wertungspunkte): Das Konzept beinhaltet Umfang und Art der Dokumentation des Projekts inkl. der im Laufe des Projekts vorzunehmenden Festlegungen und Einstellungen. Der Auftraggeber legt hierbei bei der Bewertung besonderen Wert auf - Darstellung eines plausiblen, praxiserprobten Dokumentations-Konzepts - Darstellung des Aufbaus der Dokumentation, z.B. anhand eines Muster-Inhaltsverzeichnisses 4. Schulungskonzept (maximal 3 Wertungspunkte): Das Konzept zeigt das Vorgehen bei der Durchführung der Schulungen auf. Der Auftraggeber legt hierbei bei der Bewertung besonderen Wert auf - Darstellung eines plausiblen, praxiserprobten Schulungs-Konzepts, aus dem u.a. hervorgeht, wann welche Benutzergruppen in welchem zeitlichen Umfang geschult werden sollen - Darstellung der Schulungsinhalte, z.B. anhand eines Muster-Inhaltsverzeichnisses Die Einzelkonzepte dürfen die maximale Seitenzahl von 3 Seiten nicht überschreiten. Hierbei sind die entsprechenden Formblätter (Anlage D07 bis D10) zu verwenden. Für jedes der zuvor benannten Einzelkonzepte gilt das nachfolgende Bewertungssystem: Für die Einzelkonzepte können jeweils maximal 4 Konzeptpunkte vergeben werden. Die Bewertung erfolgt nach einem modifiziertem Schulnotensystem, bei welchem 4 Konzeptpunkte die beste Bewertung und 0 Konzeptpunkte die schlechteste Bewertung darstellen: 0 Konzeptpunkte: Das Konzept ist nicht beschrieben. 1 Konzeptpunkt: Das Konzept ist ungenügend oder nur lückenhaft beschrieben. Wesentliche Aspekte der Aufgabenstellung werden nicht berücksichtigt und lässt deshalb höchstens eine unterdurchschnittliche Umsetzung der erwarteten Aufgabenerledigung erwarten. 2 Konzeptpunkte: Das Konzept ist allgemein beschrieben und berücksichtigt alle wesentlichen Aspekte der Aufgabenstellung und lässt deshalb eine durchschnittliche Umsetzung erwarten. 3 Konzeptpunkte: Das Konzept ist konkret beschrieben und berücksichtig alle Aspekte der Aufgabenstellung. Es ist ein hohes Verständnis für den Auftraggeber und die Komplexität de …
Qualität
Workshop mit den NutzernGewichtung (Punkte, genau) 12Gewertet wird die Darstellung der Effizienz betreffend die Prozessbearbeitung und Benutzerfreundlichkeit der Lösung. Es werden alle Bieter mit einem wertbaren Angebot zu den Workshops eingeladen. Der Auftraggeber wird die Bieter über den Verfahrensablauf mit der Einladung zum Workshop informieren. Im Rahmen des Workshops ist die Anwendung der Software vorzustellen. Der Workshop muss auf die in Anlage E02 aufgeführten 4 Kapitel im Bereich "Allgemeine funktionalen Anforderungen" und die 9 Kapitel im Bereich "Funktionalen Anforderungen Marktrolle Vertrieb" eingehen und die Erfüllung dieser Anforderungen exemplarisch aufzeigen. Konkret müssen die 8 wichtigsten Standardtransaktionen ausführlich gezeigt werden: 1. Anlegen von Neukunden 2. Erfassen von Vertragsabschlüssen 3. Erfassen von Zählerständen 4. Prüfung von NNE-Rechnungen 5. Erstellen von Abrechnungen 6. Buchung von Zahlungseingängen 7. Erstellung von Mahnungen und 8. Vereinbarung von Ratenplänen. Erzielt werden können maximal 12 Wertungspunkte. Bei dem Nichtpreiskriterium erfolgt die Bewertung nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem 12 Wertungspunkte die beste Bewertung und 0 Wertungspunkte die schlechteste Bewertung darstellen. Bewertungsrelevant ist die Darstellung der effizienten Prozessbearbeitung und Benutzerfreundlichkeit des Abrechnungssystems. Ferner wird darauf geachtet, wie die Vermittlung der komplexen Sachverhalte gelingt. Für die Wertung dieses Kriteriums bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden den Workshop anhand des bekannt gegebenen Bewertungsmaßstabes bewerten. Wenn im Wertungsgremium unterschiedliche Auffassungen zur Einzelbewertung des Workshops bestehen, wird jedes Mitglied des Wertungsgremiums für sich Darstellung im Workshop bewerten. Aus den Wertungspunkten, die die Mitglieder des Wertungsgremiums vergeben, wird ein Mittelwert gebildet. Der so entstehende Wert wird auf zwei Nachkommastellen gerundet und geht in die Gesamtwertung ein. Für die effiziente Prozessbearbeitung werden 6 der 12 Wertungspunkte vergeben. Die effiziente Prozessbearbeitung bemisst sich daran, wie aufwändig die Bearbeitung für den Anwender ist. Je weniger Aufwand der Anwender hat, desto effizienter ist die Prozessbearbeitung. Maßgeblich kommt es dabei auf die Anzahl der notwendigen Dateneingaben und Klicks für die oben aufgeführten 8 wichtigsten Standardtransaktionen an, die jeweils auch Dokumentation und Kundenkommunikation (Ausdruck, E-Mail, etc.) umfassen. Für jede der oben aufgezählten 8 Standardtransaktionen wird die Effizienz der Prozessbearbeitung bewertet. Pro Standardtransaktionen werden maximal 0,75 Wertungspunkte nach folgender Logik vergeben 0 Wertungspunkte Die Dateneingaben und Klicks gehen sehr weit über das für die Transaktion fachlich notwendige Maß hinaus ODER der Ablauf der Transaktion wurde dem Bewertungsgremium nicht verständlich dargestellt. 0,35 Wertungspunkte: Die Dateneingaben und Klicks gehen nur geringfügig über das für die Transaktion notwendige Maß hinaus und der Ablauf der Transaktion wurde dem Bewertungsgremium weitgehend verständlich dargestellt. 0,75 Wertungspunkte: Die Dateneingaben und Klicks sind auf das für die Transaktion notwendigen Maß beschränkt und der Ablauf der Transaktion wurde dem Bewertungsgremium ausführlich und verständlich dargestellt. Mithin können maximal 8 x 0,75 = 6 Wertungspunkte für die Effizienz der Prozessbearbeitung erreicht werden. Für die Benutzerfreundlichkeit werden 6 der 12 Wertungspunkte vergeben. Diese bemisst sich daran, wie übersichtlich die Oberflächen aufgebaut sind und wie selbsterklärend die Bedienung ist. Zur objektiven Bewertung werden bei den wichtigsten Standardtransaktionen (siehe oben) folgende Kriterien berücksichtigt: Es müssen möglichst wenig Eingabemasken durchlaufen werden, um die Standardtransaktionen durchzuführen (idealerweise ist für jede Transaktion jeweils nur eine Eingabemaske notwendig). …
Qualität
Bewertung Änderungswünsche an dem EVB-IT-VertragswerkGewichtung (Punkte, genau) 10Die Wertung dieses Kriteriums erfolgt ausgehend vom ausgereichten Mustervertrag und seinen Anlagen (Anlagen F01 ff. der Vergabeunterlagen). Die darin enthaltenen Musterregelungen sind auf die jeweils relevanten Zielvorstellungen des Auftraggebers ausgerichtet, ohne Mindestvorgaben zu sein. Die Bieter können damit von den dortigen Regelungen abweichen. Gewertet werden die durch die Bieter vorgeschlagenen materiell-rechtlichen Abweichungen zu den Musterregelungen in Ansehung der nachfolgend aufgeführten Zielvorstellungen des Auftraggebers. Es erfolgt eine absolute Bewertung der Angebote, sodass auch zwei Angebote, die sich im direkten Vergleich qualitativ unterscheiden, dieselbe Bewertung erhalten können. Gegenstand der Wertung sind allein die nachfolgend dargestellten Regelungen des EVB-IT-Vertrages, die als Unterkriterien behandelt werden: 1. Abweichung bei den Zahlungsbedingungen (maximal 2 Wertungspunkte): Die Zielvorstellung des Auftraggebers ist der Ziff. 16 der EVB-IT Cloud-AGB und für die Initiale Leistungsphase der Anlage D02 Preisblatt zu entnehmen. 2. Abweichung bei den Lizenzbedingungen (maximal 2 Wertungspunkte): Die Zielvorstellung des Auftraggebers zu den Vertragsbestandteilen und zu der Rangfolge der Vertragsbestandteile ist der Ziffer 1.2. des EVB-IT-Cloud-Vertrages zu entnehmen. 3. Abweichung bei der Gewährleistung (maximal 2 Wertungspunkte) Die Zielvorstellung des Auftraggebers ist der Ziff. 18 der EVB-IT Cloud-AGB zu entnehmen. 4. Abweichung bei den Haftungsregelungen (maximal 2 Wertungspunkte): Die Zielvorstellung des Auftraggebers ist den Ziff. 6 und 8.6 der Anlage F01 (EVB-IT-Cloudvertrag) zu entnehmen. 5. Abweichung bei den Vertragsstrafenregelungen (maximal 2 Wertungspunkte): Die Zielvorstellung des Auftraggebers ist der Ziff. 20 (Gutschrift bei Nichtverfügbarkeit) der Anlage F04 (Kriterienkatalog für Cloudleistungen) in Verbindung mit den Regelungen der Ziff. 19 (Verfügbarkeit) und Ziff. 21 (Reaktions- und Wiederherstellungszeiten) in der Anlage F04 (Kriterienkatalog für Cloudleistungen) zu entnehmen. Im Rahmen der Angebotswertung werden in den Unterkriterien jeweils 0 bis 2 Punkte nach dem folgenden Schema vergeben: 2 Punkte: Mehr als geringfügige positive Abweichung vom EVB-IT-Vertrag und seinen Anlagen 1,6 Punkte: Geringfügige positive Abweichung vom EVB-IT-Vertrag und seinen Anlagen 1,2 Punkte: Unveränderte Übernahme der vorgeschlagenen Regelungen 0,8 Punkte: Geringfügige negative Abweichung vom EVB-IT-Vertrag und seinen Anlagen 0,4 Punkte: Mittlere negative Abweichung vom EVB-IT-Vertrag und seinen Anlagen 0 Punkte: Starke negative Abweichung vom EVB-IT-Vertrag und seinen Anlagen

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
Für die Erklärung ist das Formblatt Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen (Anlage C05) zu verwenden. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlich … ganz lesenFür die Erklärung ist das Formblatt Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen (Anlage C05) zu verwenden. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium
Für die Erklärung ist das Formblatt Eigenerklärung nach Sanktions-VO (Anlage C06) zu verwenden. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im … ganz lesenFür die Erklärung ist das Formblatt Eigenerklärung nach Sanktions-VO (Anlage C06) zu verwenden. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium
Für die Erklärung ist das Formblatt Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung (Anlage C11) zu verwenden. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Eu … ganz lesenFür die Erklärung ist das Formblatt Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung (Anlage C11) zu verwenden. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium
Formlose Unternehmensdarstellung, aus der die Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens, insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Bereich Ablösung und Einführung Abrechnungssystem, Firma, Sitz, Rechtsform, Gesellschaftsstruktur und ggf. Konzernstruktur und Beteiligungen an anderen einschlä … ganz lesenFormlose Unternehmensdarstellung, aus der die Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens, insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Bereich Ablösung und Einführung Abrechnungssystem, Firma, Sitz, Rechtsform, Gesellschaftsstruktur und ggf. Konzernstruktur und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen hervorgehen. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 6 Monate nach Veröffentlichung). Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eige … ganz lesenVorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 6 Monate nach Veröffentlichung). Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium
Juristische Personen oder Partnerschaften: Handelsregisterauszug bzw. Partnerschaftsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art (nicht älter als 6 Monate nach Veröffentlichung). Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im … ganz lesenJuristische Personen oder Partnerschaften: Handelsregisterauszug bzw. Partnerschaftsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art (nicht älter als 6 Monate nach Veröffentlichung). Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium
Erklärung über den mittleren Umsatz (brutto) im Bereich Einführung und Betrieb eines Abrechnungssystems in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023). Der mittlere Mindestumsatz pro Jahr beträgt EUR 5.000.000 brutto. Für die Erklärung ist das Formblatt Eigenerklärung Umsätz … ganz lesenErklärung über den mittleren Umsatz (brutto) im Bereich Einführung und Betrieb eines Abrechnungssystems in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023). Der mittlere Mindestumsatz pro Jahr beträgt EUR 5.000.000 brutto. Für die Erklärung ist das Formblatt Eigenerklärung Umsätze (Anlage C07) zu verwenden. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium
Es soll eine Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen abgegeben werden: - EUR 2.500.000,00 für Personenschäden pro Jahr - EUR 2.500.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr - 2-fach maximiert je Versicherungsjahr. Ausreichend ist auc … ganz lesenEs soll eine Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen abgegeben werden: - EUR 2.500.000,00 für Personenschäden pro Jahr - EUR 2.500.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr - 2-fach maximiert je Versicherungsjahr. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfalle eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird. Die Berufshaftpflichtversicherung ist gem. dem zu schließendem Vertrag für die gesamte Laufzeit aufrecht zu halten. Für die Erklärung ist das Formblatt Eigenerklärung Versicherungsschutz (Anlage C08) zu verwenden. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium
Mindestens 3 Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge. Als vergleichbar werden IT-Dienstleistungen im Bereich der Einführung und des Betriebs eines Abrechnungssystems angesehen, die folgenden Inhalt haben: a) K … ganz lesenMindestens 3 Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge. Als vergleichbar werden IT-Dienstleistungen im Bereich der Einführung und des Betriebs eines Abrechnungssystems angesehen, die folgenden Inhalt haben: a) Kunde der Referenzprojekte ist ein Stadtwerk oder Energieversorgungsunternehmen, bei denen der Teilnehmer seine Software in der Marktrolle Vertrieb als SaaS-Lösung eingeführt hat und betreibt b) Die Einführung umfasste die Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme, Abwasser (jede Sparte muss bei mindestens einer der Referenzen umgesetzt worden sein, nicht zwingend alle Sparten bei allen Referenzen) c) Teilnehmer fungiert in Referenzprojekten als Einzelauftragnehmer oder in einer Bietergemeinschaft d) Die Ablösung und Einführung umfasste auch die Übernahme von Daten des Bestandssystems in das neue System Für die Angabe der Referenzen ist das Formblatt Eigenerklärung Referenzen (Anlage C09) zu verwenden. Es ist nicht erforderlich, ergänzende Unterlagen zu den Projekten mit dem Angebot einzureichen. Dem Auftraggeber genügen die Eigenangaben im Formblatt Referenzen (Anlage C09). Sofern der Teilnehmer freiwillig zusätzliche Unterlagen (z.B. umfangreiches Projektdatenblatt) einreichen will, muss dieses mit den Angaben im Formblatt übereinstimmen. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Kriterium
Nachweis Zertifizierungen IT-Sicherheit gemäß ISO/IEC 27001. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der … ganz lesenNachweis Zertifizierungen IT-Sicherheit gemäß ISO/IEC 27001. Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen durch die Teilnehmer oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html. Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Teilnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Teilnahmeantrag fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
bis zu 5-mal: Nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit von 5 Jahren erfolgt eine jährliche Verlängerung des Vertrages, wenn keine Kündigung des Vertrages erfolgt. Die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt 10 Jahre, sodass nach Ablauf der 5-jährigen Mindestlaufzeit 5 Verlängerungen möglich sind.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe den EVB-IT-Cloudvertrag (Anlage F01) und die gesamten Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen (bei Bezirksregierung Münster), Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Sektore … ganz lesenDas deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Sektorenauftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Sektorenauftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Sektorenauftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Sektorenauftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJHWPN 1. Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Sektorenauftraggeberin hie … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMJHWPN 1. Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Sektorenauftraggeberin hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen. 2. Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen müssen über die Bieterkommunikation des Vergabeportals an die Sektorenauftraggeberin gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen erteilt. 3. Die Sektorenauftraggeberin behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich ist. Sofern die Sektorenauftraggeberin während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder zusätzliche Informationen bereitstellt, wird sie diese auf der Vergabeplattform hochladen. Den Unternehmen obliegt es selbst zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahrens bereitstehen. 4. Alle Formblätter sind erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung. Es wird ausdrücklich auf die Allgemeine Bieterinformation (Anlage A) hingewiesen. 5. Der Teilnahmeantrag sowie das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Der Teilnahmeantrag/Das Angebot muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben bzw. einzustellen, ohne dass dadurch Kosten- oder Ersatzansprüche ihr gegenüber hergeleitet werden können. Der Auftraggeber kann das Verfahren insbesondere dann aufheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann oder kein Wettbewerb besteht. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn weniger als drei geeignete Teilnahmeanträge und/oder weniger als drei wertbare Angebote vorliegen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadtwerke Herford GmbH
Anschrift
Werrestraße 103, 32049 Herford
Kontakt
vergabe-muenchen@bbh-online.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 15.11.2024 auf 09.12.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 15.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7bd7791a-f365-4d31-abbc-f1a9021b4484.