Einführung neues Travelmanagementsystem für unser Reisemanagement
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH · Geesthacht, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 2025/11-51480veröffentlicht 05.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 8 Monate
- 01.04.2026 – 15.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Leistungsbeschreibung IBM Subscription & Support und HCL Subscription & SupportInvestitionsbank Schleswig-Holstein · 24143 KielFrist 23.11.2026
- UEM OSS/MPCDataport AöR · AltenholzFrist 17.11.2026
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- Vertriebspartnerschaft KI-ProdukteDataport AöR · AltenholzFrist 08.10.2029
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Monate01.04.2026 – 15.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Geesthacht21502, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 10 Monatenan Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 10 Monaten
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 15.12.2026
- Heute
Beschreibung
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzenforschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte erschaffen Wissen und Innovationen für mehr Resilienz und Nachhaltigkeit. Das wissenschaftliche Spektrum des Hereons umfasst Hochleistungswerkstoffe, Verfahren und umweltschonende Technologien für die Mobilität und neue Energiesysteme. Darüber hinaus werden Biomaterialien für die Medizin und zur Steigerung der Lebensqualität erforscht. Mithilfe von Forschung und Beratung begegnet das Hereon den Herausforderungen des Klimawandels lösungsorientiert und ermöglicht über ein umfassendes wissenschaftliches Verständnis ein nachhaltiges Management und den Schutz der Küsten- und Meeresumwelt. Grundlegend verstehen, praxisnah anwenden - das interdisziplinäre Forschungsspektrum deckt eine einzigartige Bandbreite ab. Als Teil eines internationalen Netzwerks und im Verbund der Helmholtz-Gemeinschaft unterstützt das Hereon mit dem Transfer seiner Expertise Institutionen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, Zukunft zu gestalten. In Schleswig-Holstein ist das 1956 gegründete Zentrum die größte außeruniversitäre Forschungseinrichtung. Neben dem Hauptsitz in Geesthacht und dem Standort Teltow bei Berlin hat das Hereon Außenstellen in Hamburg, Kiel, Berlin und Garching bei München.
Für unsere angestellten Beschäftigten wenden wir einen Tarifvertrag (TV-AVH) an, der wesentlich gleichen Inhalts wie der TVöD ist. Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG), den Allgemeinen Vorschriften zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) sowie der Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (Auslandsreisekostenverordnung - ARV).
Das aktuelle Travelmanagement wird mit Hilfe mehrerer Tools umgesetzt und unter hohen manuellen Aufwänden für Buchung und Abrechnung betrieben. Das Hereon möchte diese Prozesse künftig mittels einer neuen Software effizienter und transparenter gestalten.
Wichtig: Das Hereon besitzt die SAP-Lizenzen zur Nutzung ESS/MSS und SAP-SF-Recruiting für alle Beschäftigten.
Die hier ausgeschriebene Lösung soll eine digitale, prozessübergreifende Bearbeitung der Abläufe in Bezug zu Reisen ermöglichen und für die Mitarbeitenden/Reisenden innovativ und effizient sein.
Ziel ist die vollständige SAP-integrierte Verarbeitung aller im Rahmen einer Geschäftsreise anfallenden Prozesse und anfallenden Reisekosten. Diese sollen vollständig in die vorhandene SAP-Landschaft eingegliedert werden. Ausgenommen hiervon ist die Reisebuchung. Der abzubildende Prozess erstreckt sich von der Beantragung, Genehmigung und Budgetierung über die Abrechnung bis hin zur ordnungsgemäßen Versteuerung in der Personalabrechnung, der ordnungsgemäßen Buchung des Reiseaufwands in der Finanzbuchhaltung und der verursachungsgerechten Verbuchung in der Kostenrechnung. Die Reisedaten einer betrieblich veranlassten Reise wären damit einmal und vollständig in einem System erfasst, es gäbe keine Medienbrüche. Genehmigungsschritte sollen über elektronische Workflows abgebildet werden. Die Abbildung einer elektronischen Reiseplanung ist kein Bestandteil des Projektes, sollte aber in die Betrachtung der Geschäftsprozesse mit einbezogen werden. In der Folge sollen die Durchlaufzeiten erheblich verkürzt, die Transparenz deutlich gesteigert, die Administration modernisiert, die papierbasierten Prozesse abgelöst und Synergieeffekte durch ein integriertes System besser genutzt werden.
Das System soll zunächst in unser ERP-System und zukünftig in SAP S4/HANA integriert werden, so dass Vorgänge und Daten zwischen den Bereichen (Reisemanagement und Finanzbuchhaltung) automatisiert werden.
Eine Umstellung des SAP-NetWeaver-Portals 7.5 für Employee und Manager-Self-Services auf ein SAP-FIORI-Portal befindet sich bereits in Planung und muss ggf. im Projekt berücksichtigt werden. In den folgenden Beschreibungen werden die aktuell vorhandenen ESS & MSS-Anwendungen auf Basis des SAP-NetWeaver-Portals 7.5 beschrieben.
Beschreibung des Loses
Die Hereon möchte den IST- Zustand mit Hilfe einer Software-Lösung für die Nutzenden vereinfachen, effizienter und transparenter gestalten bei gleichzeitiger Einhaltung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wesentliche Verbesserungen der neuen Lösungen sollen sein:
- Medienbruchfreie, digitale Prozessketten schaffen: Durch die nahtlose Integration des Reisemanagement-Tools in die vorhandene SAP-Landschaft sollen papierlose Arbeitsprozesse geschaffen werden. Daten werden einmalig erfasst und sind in SAP verfügbar. Administrative Arbeitsaufwände sollen durch die Automatisierung und Digitalisierung von Vorgängen zur Abwicklung von Dienstreisen reduziert werden. Ein weiteres Ziel ist die Erhöhung der Transparenz der Prozesse (von Antragstellung, über Genehmigung bis Abrechnung) insbesondere für die Reisenden. - Budgetkontrolle verbessern: Durch frühzeitige Kostenkontrolle (Budgetkontrolle und Obligobildung) und teilautomatisierte Rechnungskontrollen sollen Verwaltungskosten gemindert werden sowie die Budgetsituation und Mittelverfügbarkeit transparenter werden. - Positive User Experience schaffen: Durch einheitliche Bedienoberflächen, Begrifflichkeiten und die nahtlose Integration des Reisemanagements in das SAP-System soll die Interaktion zwischen den Nutzenden und dem System positiv beeinflusst werden und somit auch eine höhere Zufriedenheit der Nutzenden erreicht werden. - Redundante Daten vermeiden: Daten sollen nur an einer Stelle erfasst, gepflegt und abgelegt und ggf. über Schnittstellen dem Reisemanagement zur Verfügung gestellt werden. Daten, die in Dienstreiseanträgen eingegeben werden, sollen für die Reisebuchung zur Verfügung stehen. In die Reisekostenabrechnung sollen ebenfalls Daten des Reiseantrags und der Reisebuchung automatisiert einfließen. - Stetige Verfügbarkeit von Geschäftsdaten ermöglichen: Reisedaten, Kostenübersichten und Finanzströme sollen transparent und jederzeit aktuell, je nach Kontext und Zugriffsrecht, für die Prozessbeteiligten abrufbar sein. Kennzahlen sollen an einem Ort zusammengeführt werden und für das Reporting erhoben werden können. Dazu zählen u.a. die erforderlichen Daten für einen Nachhaltigkeitsreport (CSRD) wie z. B. Kilometerentfernungen, CO2 Einsparungen, gewählte Verkehrsmittel usw. - Die digitale Transformation fördern: Ziel auf operativer Ebene ist es, die Administration bereichsübergreifender Prozesse besser zu strukturieren und zu erleichtern. Mit automatisierten End-to-End-Prozessen soll eine Effizienzsteigerung in der Abwicklung von Dienstreisen erreicht werden.
In dem Dokument "Anhang_Anforderungskatalog Travel" werden die aktuellen IST-Prozesse detailliert erklärt. Das SOLL muss mindestens diese Funktionalitäten erfüllen.
Abgesehen von den genannten Punkten wurden 18 Workshop-Themen identifiziert, für die ein neues Soll definiert werden soll zur späteren Implementierung. Details zu den Themen entnehmen Sie dem Dokument "Anhang_Anforderungskatalog" unter Punkt 3.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung4 von 4 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- EU Sanktion (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 15.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Eigenerklärung DE Sanktionen 5k EU 2022_576_20220414.pdf"
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße76, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYTZ1MPY6Y# 1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens hereon er … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYTZ1MPY6Y# 1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens hereon erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen. 2. Die in der Bekanntmachung und dem Entwurf der Leistungsbeschreibung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten. 3. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass hereon keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Hereon kann Ausnahmen zulassen. 5. Hereon behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung seines Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber dem zu. 6. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben. 7. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Termine für die Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden ggf. per Videokonferenz oder in Geesthacht stattfinden. 8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Hereon ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine diesbezügliche Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. 9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Kreises zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 10. Hereon behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstig …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Max-Planck-Straße 1, 21502 Geesthacht
- Kontakt
- einkauf@
hereon.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7cd18411-ee35-4772-b114-1571a75ace64.