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Einführung eines unternehmensweiten PPS- und Ressourcenmanagementtools

Hamburger Stadtentwässerung AöR · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen B43_HSE-2026-210-0014veröffentlicht 07.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
96 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20539, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hamburgwasser.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (62 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (156 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Funktionalität60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hamburgwasser.de
    in 2 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    in 2 Tagen
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 2 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Europaweite Ausschreibung zur "Einführung einer geeigneten Softwarelösung zur Unterstützung der drei Anforderungscluster Projektportfoliosteuerung, Projektmanagement sowie des Ressourcenmanagement im Unternehmen"

Beschreibung des Loses

Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus den Unternehmen Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) und der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) schreibt unter der Federführung der HSE vorgenannte Leistung aus. Grundlaufzeit des Vertrages = 48 Monate. Maximale Vertragslaufzeit = 96 Monate. Nach Ablauf von 48 Monaten sind die Auftraggeber jederzeit berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

Ausgangssituation: Aktuell gibt es bei HAMBURG WASSER (Gleichordnungskonzern der Kerngesellschaften HWW und HSE) kein zentrales Tool für Projekt-, Ressourcenmanagement & Projektportfoliosteuerung. In den einzelnen Bereichen werden Excel und ähnliche Tools dafür als Hilfsmittel eingesetzt. Mit der Einführung einer zentralen Projektportfoliosteuerung bei HAMBURG WASSER ist der Einsatz einer Software unabdingbar und zwingend für den Erfolg funktionierender Prozesse. Das einzuführende Werkzeug muss einfach zu bedienen sein und den Anwendern eine gute Übersicht über ihre Aufgaben und den aktuellen Stand der jeweiligen Portfolios, Projekte, Budgetauslastungen und Ressour-cenauslastung geben. Die Lösung soll Transparenz über laufende und geplante Projekte schaffen, eine priorisierte Steuerung des Projektportfolios ermöglichen und eine effiziente Planung und Auslastung von Ressourcen sicherstellen.

Zielbild: Ziel ist die betriebsbereite Einrichtung der Software gemäß den vereinbarten funktionalen Anforderungen unter größtmöglicher Nutzung von Standardfunktionen der Software, um Wartbarkeit, Updatefähigkeit und Zukunftssicherheit sicherzustellen.

Erwarteter Leistungsumfang: Einrichtung, Konfiguration und Initialbetrieb der Software. Nach Bereitstellung der Software ist eine initiale Einrichtung und Konfiguration erforderlich, um den fachlichen und organisatorischen Anforderungen der Auftraggeber gerecht zu werden. Die Auftraggeber stellen hierfür eine Projektleitung zur Verfügung, die die Anforderungen fachlich vertritt, priorisiert und freigibt. Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die fachlich‑technische Konfiguration der Software in enger Abstimmung mit der Projektleitung der Auftraggeber.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Funktionalität60 %
Preis40 %
Qualität
FunktionalitätBitte reichen Sie mit Ihren Angeboten Ihren "Proof of Concept" (Darstellung der Funktionalitäten + Erläuterung Umsetzung des Projekts), max. 5 A4 Seiten (Arial Schriftgröße 10) ein.
Preis
Siehe Preisblatt

Eignung12 von 12 angegeben

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Nachweis DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig - bitte beifügen!
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Siehe notwendige Angaben in der Wertungstabelle (Anhang zur Leistungsbescheibung).
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Einreichung von mindestens drei Projektreferenzen. Näheres ist der Datei "Wertungstabelle als Anhang zur Leistungsbeschreibung..." zu entnehmen und dort näher auszuführen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Bitte geben Sie als Eigenerklärung an, ob Sie Teile des Gesamtauftrages als Unteraufträge an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen. Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung beizufügen, nach der sie zur Erbringung der Leistungen im Auftragsfall bereit sind. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang der jeweiligen Leistungen angeben.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig - bitte beifügen! Sofern Ihr Unternehmen über einen gültigen Nachweis über die Anwendung und/oder Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig verfügen, ist dieser als Anlage beizufügen. Alternativ bestätigen Sie, d … ganz lesenNachweis DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig - bitte beifügen! Sofern Ihr Unternehmen über einen gültigen Nachweis über die Anwendung und/oder Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig verfügen, ist dieser als Anlage beizufügen. Alternativ bestätigen Sie, dass ein eigenes Qualitätsmanagementsystem in Ihrem Unternehmen etabliert ist. Erstellen sie bitte dafür eine max. 2-seitige Eigenerklärung, in der sie ausführen welche Maßnahmen zur qualitativen Sicherung der Arbeitsprozesse in Ihrem Unternehmen bestehen. Gehen Sie bitte insbesondere auf die folgenden Aspekte ein: Umgang mit Fehlern, Kundenorientierung, Verantwortlichkeit der Führung, Einbeziehung der beteiligten Personen, prozessorientierte Systemabläufe und systemorientierter Managementansatz ), kontinuierliche Verbesserung. Sofern bestätigende Zertifikate vorliegen sind diese beizufügen.
Informationssicherheit
Datenschutz und Informationssicherheit dass die nachfolgenden Aspekte zwingend eingehalten werden und fügen Sie die geforderten Nachweise dem Angebot bei. Bitte beachten Sie, dass Nachweise ebenfalls von evtl. Nachunternehmern dem Angebot beigefügt werden müssen. a) Der Auftragnehmer, sowie ggf. ein … ganz lesenDatenschutz und Informationssicherheit dass die nachfolgenden Aspekte zwingend eingehalten werden und fügen Sie die geforderten Nachweise dem Angebot bei. Bitte beachten Sie, dass Nachweise ebenfalls von evtl. Nachunternehmern dem Angebot beigefügt werden müssen. a) Der Auftragnehmer, sowie ggf. eingesetzte Nachunternehmer, müssen eine gültige ISO27001-Zertifizierung (oder gleichwertig) vorweisen können. Diese ist beizulegen. Der Zertifizierungsprozesses für die ISO 27001 muss nachgewiesen werden. b) Der Auftragnehmer, sowie ggf. eingesetzte Nachunternehmer, müssen ein mit der DSGVO konformes Datenschutzmanagementsystem betreiben. Löschfristen müssen schriftlich festgelegt und nach den Vorgaben der DSGVO in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO aufgenommen werden. c) Der Auftragnehmer, sowie ggf.eingesetzte Nachunternehmer, muss geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sicherstellen, die dem Stand der Technik entsprechen und konform mit Gesetzen und Vorgaben, z.B. der DSGVO, sind. d) Die Datenverarbeitung muss ausschließlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in Ländern mit einem vorliegenden Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO stattfinden. e) Der Auftragnehmer muss ein Datensicherungskonzept für die von ihm betriebenen Lösungen vorlegen, das die zu erbringenden Datensicherungs- und Wiederherstellungsleistungen wiederspiegelt. Dieses muss die Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung, Aufbewahrung und Wiederherstellung von Daten nachvollziehbar beschreiben. f) Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass bei der Auswertung der Daten Verfahren eingesetzt werden, die dem Stand der Technik (siehe ITGrundschutz- Kompendium BSI OPS.1.1.5 Protokollierung) entsprechen und eine durchgängige Nachvollziehbarkeit sowie Rekonstruktion von Angriffen ermöglichen. g) Bei Notwendigkeit der Verwendung von Servern des Dienstleisters müssen die Daten innerhalb der Europäischen Union verarbeitet und gespeichert werden. Die Serverstandorte sind anzugeben und vertraglich zuzusichern. h) Es werden direkte Ansprechpartner:innen des Auftragnehmers für Sicherheitsfragen angegeben. Der Auftragnehmer MUSS geeignete Ansprechpartner für sicherheitsrelevante Ereignisse definieren. i) Der Auftragnehmer muss Sicherheitslücken und entstehende Inkompatibilitäten mit abhängigen Komponenten identifizieren, den Auftraggeber informieren und unverzüglich Abhilfe bereitstellen. Ein Prozess muss festgelegt sein, der den Informationsfluss bei Sicherheitsvorfällen sicherstellt. k) Der Auftragnehmer betreibt die Lösung und muss Rückfall- Lösungen erarbeiten, bevor Änderungen durchgeführt werden. Bei größeren, sicherheitsrelevanten Änderungen muss das Informationssicherheitsmanagement des Auftraggebers schon im Vorfeld beteiligt werden. l) Der Auftragnehmer muss in seiner Lösung Transport Layer Security (TLS) in einer Version >1.1 (bevorzugt 1.3) unterstützen. Unsichere Versionen von TLS sind zu deaktivieren. Dabei muss die TR02102-2 des BSI zugrunde gelegt werden. Der Auftragnehmer unterstützt in seiner Lösung den Sicherheitsmechanismus HTTP Strict Transport Security (HSTS) gemäß RFC 6797.
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Datenverarbeitung, Protokollierung, Revisionssicherheit, Datensicherung und -wiederherstellung Die Auftraggeber bleiben jederzeit Eigentümer der Daten. Der Auftragnehmer muss in seiner Lösung die für Protokollierungsdaten gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen berücksichtigen und im Konzept dokument … ganz lesenDatenverarbeitung, Protokollierung, Revisionssicherheit, Datensicherung und -wiederherstellung Die Auftraggeber bleiben jederzeit Eigentümer der Daten. Der Auftragnehmer muss in seiner Lösung die für Protokollierungsdaten gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen berücksichtigen und im Konzept dokumentieren. Protokolle müssen auswertbar, nachvollziehbar und revisionssicher gespeichert werden. Eine strukturierte Analyse und Auswertung der Protokolldaten muss möglich sein. Der Auftragnehmer muss in seiner Lösung die für Protokollierungsdaten gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen berücksichtigen und im Konzept dokumentieren. Die Lösung muss ein Datensicherungs- und Wiederherstellungskonzept (Backup/Recovery) bereitstellen. Die Wiederherstellung muss vollständig und innerhalb definierter technischer Parameter (z. B. Datenintegrität) möglich sein.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung: 1. Der Auftragnehmer hat für die Dauer des Vertrags Haftpflichtversicherungen mit Deckung der gesetzlichen Haftpflicht für ihn als Versicherungsnehmer mit folgenden Mindestdeckungen nachzuweisen: • Betriebshaftpflicht-Versicherung Für Personen-, Sach- und daraus resultiere … ganz lesenHaftpflichtversicherung: 1. Der Auftragnehmer hat für die Dauer des Vertrags Haftpflichtversicherungen mit Deckung der gesetzlichen Haftpflicht für ihn als Versicherungsnehmer mit folgenden Mindestdeckungen nachzuweisen: • Betriebshaftpflicht-Versicherung Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden EUR 5.000.000 je Versicherungsfall • IT-Berufshaftpflicht-Versicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von EUR 500.000,- oder eine vergleichbare Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für (reine) Vermögensschäden in Höhe von EUR 500.000 je Versicherungsfall. Alle Deckungssummen sind mindestens 2-fach maximiert. 2. Das Bestehen der Versicherungsdeckungen ist durch Vorlage einer Erklärung des Versicherers mit Nennung des Risikos (Tätigkeitsfeld) und der Deckungssummen erstmalig unaufgefordert binnen eines Monats nach Zuschlagserteilung nachzuweisen und dann während der gesamten Vertragslaufzeit jede Änderung der Versicherungsverhältnisse, die sich auf Art, Umfang oder Bestand des Versicherungsschutzes auswirkt, unverzüglich und unaufgefordert gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen.
Finanzkennzahlen
Nachweis Creditreform-Auskunft oder gleichwertig - bitte beifügen!
Eintragung in das Handelsregister
Handelsregisterauszug - bitte beifügen! Bitte fügen Sie einen aktuellen Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister bei (nicht älter als 6 Monate).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit ode … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
96 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hamburgwasser.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
09.11.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde: Postfach 30 17 41 20306 Hamburg und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Registrierung des Bieters für die Ausschreibung sowie das Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen im BieterCockpit des Ausschreibenden muss zwingend bis spätestens vor Ablauf des Submissionstermins erfolgen. Andernfalls ist keine Angebotsabgabe möglich. Etwaige Fragen zu den Ausschreibungsunt … ganz lesenDie Registrierung des Bieters für die Ausschreibung sowie das Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen im BieterCockpit des Ausschreibenden muss zwingend bis spätestens vor Ablauf des Submissionstermins erfolgen. Andernfalls ist keine Angebotsabgabe möglich. Etwaige Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen sollen unverzüglich - spätestens bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, damit die noch rechtzeitig beantwortet werden können.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9cf1399e-ce1c-41f3-b1d5-15dea3a3b0f6.