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Einführung einer SIEM-Sicherheitslösung (Security Information and Event Management) und Betrieb eines SOC (Security Operation Center)

Klinikum Chemnitz gGmbH · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen 0325/III/01veröffentlicht 24.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 563 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 38 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate01.01.2026 – …
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Chemnitz09116, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • -50 %
  • -50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 10 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds 2 werden Mittel bereitgestellt, welche die Digitalisierung und vor allem die IT-Sicherheit in Krankenhäusern beträchtlich verbessern sollen. Für die Klinikum Chemnitz gGmbH ist die Beschaffung und Einführung eines Security Operations Centers (SOC) für alle Standorte ein Baustein, um diese Ziele zu erreichen und damit zu einer signifikanten Verbesserung der IT-Sicherheit beizutragen. Durch den Einsatz eines SOC soll genauer bestimmt werden, welche Aktivitäten im Netzwerk auftreten, welche Events ausgelöst werden und auf welche Ressourcen zugegriffen wird. Um diese Aufgabe leisten zu können, überwacht und analysiert das SOC alle sicherheitsrelevanten Systeme, wie Unternehmensnetzwerke, Server, Arbeitsplatzrechner oder Internetservices. Unter anderem werden die Log-Dateien der einzelnen Systeme gesammelt, analysiert und nach Auffälligkeiten untersucht. Neben der reinen Analyse der verschiedenen Systeme und Log-Dateien sind das Alarmieren und die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz von Daten und Anwendungen zentrale Aufgabe des Security Operations Centers. Da die Implementierung und der Betrieb eines Security Operations Centers sehr viele technische und personelle Ressourcen bindet, soll das SOC durch einen zuverlässigen und kompetenten Partner aufgebaut und betrieben werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Betriebs sollen regelmäßig durchgeführte Schwachstellenscans sein, welche zyklisch mit den Verantwortlichen des Klinikums ausgewertet und besprochen werden, um daraus resultierenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen abzuleiten und umzusetzen. Ziel ist, eine kontinuierliche Verbesserung der Informationssicherheit, als Grundlage einer reibungslosen Patientenversorgung, in einem Krankenhausverbund zu erzielen, der zu den kritischen Infrastrukturen zählt. Folgende Schwerpunkte sind im Rahmen des Verfahrens zu beachten: • Echtzeit-Überwachung, Datenaggregation, Korrelation und Analyse von sicherheitsrelevanten Ereignissen als umfassende Lösung zur Überwachung, Analyse und Verwaltung von Sicherheitsinformationen. • Es existiert im Klinikum Chemnitz bereits eine Protokollierungsinfrastruktur (ELK-Stack). Diese soll ggf. erweitert oder separat neu aufgebaut werden. • Bedienung durch Klinikum Chemnitz möglich, aber nicht zwingend • Betriebsverantwortung bei Anbieter, „Mitnutzung“ der Informationen durch das Klinikum Chemnitz • Betriebsart vor Ort, als Managed-Service oder als Cloud-Service möglich

Für die Beschaffung wird ein projektspezifisch angepasster EVB-IT-Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Der entsprechende Vertragsentwurf wird den Angebotsunterlagen für das Erstangebot beigefügt und kann durch den Auftraggeber zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht werden. Einzelheiten werden in den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase geregelt. Der Vertragsentwurf liegt auch dieser Veröffentlichung bei (siehe Anlage 10).

Bausteine Aufbau einer zentralisierten Protokollierungsinfrastruktur (basierend auf Elastic Stack) zur Erfassung, Speicherung und Analyse von sicherheitsrelevanten Log-Daten. Beschaffung, Implementierung und ggf. Betrieb eines SIEM-Systems, das auf der Protokollierungsinfrastruktur aufbaut und als zentrale Plattform zur Bedrohungserkennung dient. Bereitstellung und Betrieb von SOC-Dienstleistungen, inklusive: • Kontinuierliche Sicherheitsüberwachung, • Bedrohungserkennung durch erfahrene Analysten, • Incident-Response und Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen, • Regelmäßige Analyse und Bewertung von sicherheitsrelevanten Ereignissen. Workshop(s) zur Planung, Installation und Konfiguration der Protokollierungsinfrastruktur, des SIEM-Systems und der SOC-Prozesse. Installation und Konfiguration der SIEM- und SOC-Services nach den Anforderungen des Auftraggebers. Intensive Administratorschulung (eLearning) für die sichere Nutzung und Verwaltung der Plattform. Rollout der SIEM- und SOC-Dienstleistungen sowie Übergang in den produktiven Betrieb (Go-Live). Abnahme und Projektabschluss der Implementierungsphase. Betrieb des SIEM-Systems und Nutzung der SOC-Services, inklusive regelmäßiger Berichterstattung Regelmäßige Schwachstellenscans und Analysen, um potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Ableitung und Umsetzung von Handlungsempfehlungen, basierend auf den Ergebnissen der Sicherheitsanalysen. Die Beschaffung erfolgt für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten, nach Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems. Hiernach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, falls dieser nicht sechs Monate vor Vertragsende von einer Partei gekündigt wird. Die sechs Monate Kündigungsfrist sind erforderlich, da es sich bei den gegenständlichen Leistungen um für die IT-Sicherheit des Auftraggebers zwingende Leistungen handelt. Eine Ersatzbeschaffung, selbst interimsweise Beschaffung, kann bei einer kürzeren Kündigungsfrist nicht gewährleistet werden. Die konkreten Anforderungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber hat zahlreiche Tochtergesellschaften. Die Beschaffung umfasst sowohl den Bedarf des Auftraggebers, als auch den Bedarf von dessen Tochtergesellschaften. Soweit die gegenständliche Beschaffung die Einräumung von Nutzungsrechten erfordert, werden dem Auftraggeber sämtliche (einfachen) Rechte zur Nutzung räumlich unabhängig wahrend der Vertragslaufzeit eingeräumt, unabhängig von der Anzahl der Nutzer. Hierbei ist dem Auftragnehmer bekannt, dass auf die Informationstechnik der Auftraggeberin zentral sämtliche Tochtergesellschaften zugreifen und diese nutzen. Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst daher sämtliche, auch künftige Gesellschaften, an denen die Auftraggeberin mit mehr als 50% beteiligt ist.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
-Gewichtung (Punkte, genau) 50Details siehe Anlage 01a Verfahrensbeschreibung zu diesem Veröffentlichungstext
Qualität
-Gewichtung (Punkte, genau) 50Details siehe Anlage 01a Verfahrensbeschreibung zu diesem Veröffentlichungstext

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
-
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verstoße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Stellung der Teilnahmeanträge bzw. der je … ganz lesenEtwaige Verstoße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Stellung der Teilnahmeanträge bzw. der jeweiligen Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstoße gegen Vergabevorschriften von Bewerbern bzw. Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. Es gelten die entsprechenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierbei insbesondere der §§ 134 und 160 GWB § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
-
Hinweis
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bewerber- bzw. Bieterfragen beantwortet werden können. Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen in Stufe 1 / Phase 1 dieses Vergabeverfahrens (Teilnahmeantragsph … ganz lesenDie Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bewerber- bzw. Bieterfragen beantwortet werden können. Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen in Stufe 1 / Phase 1 dieses Vergabeverfahrens (Teilnahmeantragsphase): 14.04.2025 Die vorläufigen Fristen zur Einreichung von Aufklärungsfragen für die folgenden Stufen / Phasen dieses Vergabeverfahrens entnehmen Sie Anlage 01a Verfahrensbeschreibung. Die jeweiligen Fristen werden den Bietern dann auch jeweils im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt. Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfugung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln, ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind. Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigt, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber/Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers/Bieters, schon in seinen Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
x-tention Informationstechnologie GmbH, Heidelberg3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

80vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
313.279 €Zuschlagswert im Median
251.944 € – 857.413 €mittlere Hälfte, 19 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019b1178-e0e9-4016-bcae-e215abb9c929.