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Einführung einer SIEM-Sicherheitslösung (Security Information and Event Management) und Betrieb eines SOC (Security Operation Center)

Klinikum Chemnitz gGmbH · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen 0325/III/01veröffentlicht 18.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 564 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate04.11.2025 – 28.02.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Chemnitz09116, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2026
    vor 12 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds 2 werden Mittel bereitgestellt, welche die Digitalisierung und vor allem die IT-Sicherheit in Krankenhäusern beträchtlich verbessern sollen. Für die Klinikum Chemnitz gGmbH ist die Beschaffung und Einführung eines Security Operations Centers (SOC) für alle Standorte ein Baustein, um diese Ziele zu erreichen und damit zu einer signifikanten Verbesserung der IT-Sicherheit beizutragen. Durch den Einsatz eines SOC soll genauer bestimmt werden, welche Aktivitäten im Netzwerk auftreten, welche Events ausgelöst werden und auf welche Ressourcen zugegriffen wird. Um diese Aufgabe leisten zu können, überwacht und analysiert das SOC alle sicherheitsrelevanten Systeme, wie Unternehmensnetzwerke, Server, Arbeitsplatzrechner oder Internetservices. Unter anderem werden die Log-Dateien der einzelnen Systeme gesammelt, analysiert und nach Auffälligkeiten untersucht. Neben der reinen Analyse der verschiedenen Systeme und Log-Dateien sind das Alarmieren und die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz von Daten und Anwendungen zentrale Aufgabe des Security Operations Centers. Da die Implementierung und der Betrieb eines Security Operations Centers sehr viele technische und personelle Ressourcen bindet, soll das SOC durch einen zuverlässigen und kompetenten Partner aufgebaut und betrieben werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Betriebs sollen regelmäßig durchgeführte Schwachstellenscans sein, welche zyklisch mit den Verantwortlichen des Klinikums ausgewertet und besprochen werden, um daraus resultierenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen abzuleiten und umzusetzen. Ziel ist, eine kontinuierliche Verbesserung der Informationssicherheit, als Grundlage einer reibungslosen Patientenversorgung, in einem Krankenhausverbund zu erzielen, der zu den kritischen Infrastrukturen zählt. Folgende Schwerpunkte sind im Rahmen des Verfahrens zu beachten: • Echtzeit-Überwachung, Datenaggregation, Korrelation und Analyse von sicherheitsrelevanten Ereignissen als umfassende Lösung zur Überwachung, Analyse und Verwaltung von Sicherheitsinformationen. • Es existiert im Klinikum Chemnitz bereits eine Protokollierungsinfrastruktur (ELK-Stack). Diese soll ggf. erweitert oder separat neu aufgebaut werden. • Bedienung durch Klinikum Chemnitz möglich, aber nicht zwingend • Betriebsverantwortung bei Anbieter, „Mitnutzung“ der Informationen durch das Klinikum Chemnitz • Betriebsart vor Ort, als Managed-Service oder als Cloud-Service möglich

Für die Beschaffung wird ein projektspezifisch angepasster EVB-IT-Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Der entsprechende Vertragsentwurf wird den Angebotsunterlagen für das Erstangebot beigefügt und kann durch den Auftraggeber zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht werden. Einzelheiten werden in den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase geregelt. Der Vertragsentwurf liegt auch dieser Veröffentlichung bei (siehe Anlage 10).

Bausteine Aufbau einer zentralisierten Protokollierungsinfrastruktur (basierend auf Elastic Stack) zur Erfassung, Speicherung und Analyse von sicherheitsrelevanten Log-Daten. Beschaffung, Implementierung und ggf. Betrieb eines SIEM-Systems, das auf der Protokollierungsinfrastruktur aufbaut und als zentrale Plattform zur Bedrohungserkennung dient. Bereitstellung und Betrieb von SOC-Dienstleistungen, inklusive: • Kontinuierliche Sicherheitsüberwachung, • Bedrohungserkennung durch erfahrene Analysten, • Incident-Response und Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen, • Regelmäßige Analyse und Bewertung von sicherheitsrelevanten Ereignissen. Workshop(s) zur Planung, Installation und Konfiguration der Protokollierungsinfrastruktur, des SIEM-Systems und der SOC-Prozesse. Installation und Konfiguration der SIEM- und SOC-Services nach den Anforderungen des Auftraggebers. Intensive Administratorschulung (eLearning) für die sichere Nutzung und Verwaltung der Plattform. Rollout der SIEM- und SOC-Dienstleistungen sowie Übergang in den produktiven Betrieb (Go-Live). Abnahme und Projektabschluss der Implementierungsphase. Betrieb des SIEM-Systems und Nutzung der SOC-Services, inklusive regelmäßiger Berichterstattung Regelmäßige Schwachstellenscans und Analysen, um potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Ableitung und Umsetzung von Handlungsempfehlungen, basierend auf den Ergebnissen der Sicherheitsanalysen. Die Beschaffung erfolgt für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten, nach Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems. Hiernach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, falls dieser nicht sechs Monate vor Vertragsende von einer Partei gekündigt wird. Die sechs Monate Kündigungsfrist sind erforderlich, da es sich bei den gegenständlichen Leistungen um für die IT-Sicherheit des Auftraggebers zwingende Leistungen handelt. Eine Ersatzbeschaffung, selbst interimsweise Beschaffung, kann bei einer kürzeren Kündigungsfrist nicht gewährleistet werden. Die konkreten Anforderungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber hat zahlreiche Tochtergesellschaften. Die Beschaffung umfasst sowohl den Bedarf des Auftraggebers, als auch den Bedarf von dessen Tochtergesellschaften. Soweit die gegenständliche Beschaffung die Einräumung von Nutzungsrechten erfordert, werden dem Auftraggeber sämtliche (einfachen) Rechte zur Nutzung räumlich unabhängig wahrend der Vertragslaufzeit eingeräumt, unabhängig von der Anzahl der Nutzer. Hierbei ist dem Auftragnehmer bekannt, dass auf die Informationstechnik der Auftraggeberin zentral sämtliche Tochtergesellschaften zugreifen und diese nutzen. Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst daher sämtliche, auch künftige Gesellschaften, an denen die Auftraggeberin mit mehr als 50% beteiligt ist.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50Details siehe Anlage 01a Verfahrensbeschreibung zu diesem Veröffentlichungstext
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 50Details siehe Anlage 01a Verfahrensbeschreibung zu diesem Veröffentlichungstext

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Kriterien: Befähigung zur Berufsausübung 1. Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister bei bestehender Verpflichtung unter Angabe der HR-Nummer Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist Formblatt 3 zu verwenden.
Kriterium
Kriterien: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1. Eigenerklärung (Formblatt 5.1) über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (sofern entsprechend … ganz lesenKriterien: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1. Eigenerklärung (Formblatt 5.1) über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind). 2. Nachweis (Formblatt 6.2) zur entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung durch Vorlage der aktuellen Police (in Kopie) bzw. Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen. Alternativ genügt die Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Gefordert sind die u.a. Mindestdeckungssummen in Euro: Personen- und Sachschäden pro Schadenfall: 5.000.000,00 EUR Personen- und Sachschäden Gesamthaftungssumme pro Jahr: 10.000.000,00 EUR Vermögensschäden pro Schadenfall: 1.500.000,00 EUR Vermögenschäden Gesamthaftungssumme pro Jahr: 3.000.000,00 EUR
Kriterium
Kriterien: Technische / berufliche Leistungsfähigkeit 1. Eigenerklärung (Formblatt 6.1) über die Gesamtzahl der Mitarbeiter des Unternehmens sowie über die Anzahl der Mitarbeiter in dem Bereich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäft … ganz lesenKriterien: Technische / berufliche Leistungsfähigkeit 1. Eigenerklärung (Formblatt 6.1) über die Gesamtzahl der Mitarbeiter des Unternehmens sowie über die Anzahl der Mitarbeiter in dem Bereich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. 2. Nachweis (Formblatt 6.2) über das Bestehen einer Zertifizierung im Bereich der Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9000 ff., EFQM oder vergleichbar (bei Bewerbergemeinschaften mindestens für ein Mitglied). 3. Nachweis (Formblatt 6.3) über das Bestehen einer Zertifizierung im Bereich der Informationssicherheit nach DIN EN ISO DIN EN ISO / IEC 27001 oder vergleichbar (bei Bewerbergemeinschaften mindestens für ein Mitglied). 4. Nachweis (Formblatt 6.4) über mindestens zwei (2) (KO-Kriterium) erfolgreich eingeführte und betriebene SIEM/SOC-Lösungen im aktuellen Routinebetrieb mit deutsch-sprachigem Support mit mehr als 2.500 Mitarbeitenden aus den letzten 5 Jahren. Davon muss eine Referenz eine KRITIS-Organisation entsprechend BSI-Gesetz (BSIG) und eine Referenz ein Krankenhaus (Krankenhaus der Maximalversorgung oder Universitätsklinik oder Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft oder Private Klinikgruppe oder Klinikverbund) sein (Kombinationen sind möglich). Es werden zwei unterschiedliche Referenzen gefordert. Die Referenzprojekte müssen jeweils aus den letzten höchstens drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung stammen. Stichtag für das Maximalalter der Referenz ist der Tag der Gesamtabnahme durch den Referenzgeber. Für die Abgabe der Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die den Teilnahmewettbewerbs-unterlagen beigefügten Formblätter 6 "Eignungsnachweise: Technische / berufliche Leistungsfähigkeit" zu verwenden. Details zu den Anforderungen an die einzelnen Nachweise entnehmen Sie bitte den beigefügten Formblättern 6.
Kriterium
Es gelten die Regelungen der beiliegenden Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu diesem Veröffentlichungstext (Anlagen 01 - 10 / Stufe 1 bzw. Phase 1 des Vergabeverfahrens = Teilnahmeantragsstellung) sowie die Vergabeunterlagen gemäß Stufe 2 bzw. Phase 2 des Vergabeverfahrens (Aufforderung der geeignet … ganz lesenEs gelten die Regelungen der beiliegenden Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu diesem Veröffentlichungstext (Anlagen 01 - 10 / Stufe 1 bzw. Phase 1 des Vergabeverfahrens = Teilnahmeantragsstellung) sowie die Vergabeunterlagen gemäß Stufe 2 bzw. Phase 2 des Vergabeverfahrens (Aufforderung der geeigneten Bewerber zur Abgabe des Erstangebotes). Bzgl. Ausschlussgründen bzw. des Nachweises der Eignung gelten die Bestimmungen der folgenden Anlagen: Anlage 01a Verfahrensbeschreibung Anlage 01b Bewerbungsbedingungen (KCLW-V06) Anlage 02a Formblätter 1 - 6 Formblätter 1: Angaben zum Bewerber / Mitglied der Bewerbergemeinschaft Formblätter 2: Erklärungen der Bewerbergemeinschaft Formblatt 3: Eigenerklärungen: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Formblatt 4: Eigenerklärungen: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Formblätter 5: Eignungsnachweise: Wirtschaftlich / finanzielle Leistungsfähigkeit Formblätter 6: Eignungsnachweise: Technische / berufliche Leistungsfähigkeit Anlage 02b Matrix zur Bewertung der Eignung Anlage 03 KCLW - V13 Eigenerklärung zur Eignung Anlage 04 KCLW - V13a (EG) Eigenerklärung Anlage BMWK Rundschreiben Anlage 05 KCLW - V13b Eigenerklärung / weitere Angaben zum Bieter Anlage 06a KCLW - V04 Verzeichnis Unternehmerleistungen Anlage 06b KCLW - V05 Verpflichtungserklärungen Teilleistungen Anlage 07 KCLW - V16 Selbstauskunft Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) Die Anlagen 02a (Formblätter 1- 6) bis Anlage 07 sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt und dort wo vorgesehen unterzeichnet einzureichen (Details siehe Anlage 01a Verfahrensbeschreibung). Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche die laut Auftragsbekanntmachung bzw. den o. g. bereitgestellten Unterlagen/Anlagen zum Veröffentlichungstext geforderte Eignung aufweisen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Interessierte Unternehmen sind in Phase 1 zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Die interessierten Unternehmen weisen mit dem Teilnahmeantrag auf Grundlage der vorgegebenen Kriterien auch ihre Eignung zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung nach. Die vorgesehene Anzahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe - Phase 2 - aufgefordert werden sollen, beträgt mindestens 3 und höchstens 5. Alle Teilnehmer, welche form- und fristgerecht ihre Teilnahmeanträge abgegeben haben, nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden, die im Teilnahmewettbewerb geforderte Eignung nachweisen können und sich unter den, gemäß der Matrix zur Bewertung der Eignung, 5 bestbepunkteten Anbietern befinden, werden zur Angebotsabgabe für Phase 2 aufgefordert. Wenn mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erreichen, erhalten diese den gleichen Rang. Dieser Rang entspricht dem obersten Rang dieser Gruppe. Sofern die Anzahl der geeigneten Bewerber unter der Mindestanzahl 3 liegt, behält sich der Auftraggeber gemäß § 51 Abs. 3 VgV vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die geeigneten Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Entsprechend der Matrix zur Bewertung der Eignung werden die folgenden Kriterien mit Punkten bewertet: 1. Support & Projektleitung - Sprache der jeweiligen Mitarbeiter 1a. Support (deutschsprachig (10 Pkt.) / englischsprachig (1 Pkt.)) 1b. Projektleitung (deutschsprachig (10 Pkt.) / englischsprachig (1 Pkt.)) 2. Support & Projektleitung - Anzahl der jeweiligen Mitarbeiter 2a. Support (über 5 Mitarbeitende (4 Pkt.) / unter 5 Mitarbeitende (1 Pkt.)) 2b. Projektleitung (über 5 Mitarbeitende (4 Pkt.) / unter 5 Mitarbeitende (1 Pkt.)) 3. Größe Cyber Security Team und Anzahl SOC-Experten/Analysten 3a. Gesamtgröße Cyber Security Team (über 20 Mitarbeitende (10 Pkt.) / unter 20 Mitarbeitende (5 Pkt.)) 3b. Anzahl SOC-Experten/Analysten (über 20 Mitarbeitende (10 Pkt.) / unter 20 Mitarbeitende (5 Pkt.)) 4. Zertifizierung Elastic Search Elite Partner - Besteht ein aktueller Elastic Search Elite Partner Status (vorhanden (6 Pkt.) / nicht vorh …
Kriterium
Weitere Nachweise Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn dem Antrag folgende Angaben beigefügt sind: a) Ein Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Angaben eines bevollmächtigten Ver … ganz lesenWeitere Nachweise Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn dem Antrag folgende Angaben beigefügt sind: a) Ein Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Angaben eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags (Formblatt 2.1). b) Eine von allen Bewerbermitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Bewerbermitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt (Formblatt 2.2). c) Sämtliche Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Kap. 6.3.2) und über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Kap. 0) für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (Formblätter 3 - 6). Im Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der Auftragsbekanntmachung nachzuweisen. Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils die im Einzelnen geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Bewerber erkennt mit seinem Teilnahmeantrag alle Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs an. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die Eignungsnachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind im Falle einer erklärten Bewerbergemeinschaft jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die dazu vorgesehenen Formblätter sind ggf. zu kopieren und es ist darauf kenntlich zu machen, von welchem Bewerbergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen. Für die Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung, dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit sind die den Teilnahmeformularen beigefügten Formblätter zu verwenden. Soweit möglich ist auch die Nutzung der einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) alternativ zulässig. Alle Nachweise müssen in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden und dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Für Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind (z. B. gleichwertige Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch beglaubigte deutsche Übersetzungen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Nach- bzw. Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so sind neben dem Formblatt 1.1.1 auch die Anlagen 05 & 06 (siehe oben / KCLW - V04 & KCLW - V05) mit Teilnahmeantragsstellung ausgefüllt und unterzeichnet (KCLW-V05 pro Nachauftragnehmer jeweils 1x) einzureichen (auch wenn sich die Angaben in den Dokumenten dann teils doppeln). Sofern ein Bewerber Nachauftragnehmer einschalten will, bietet er/sie die Leistung (später) als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Nachauftragnehmern haftet der Auftragnehmer (als GU) für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Werden die im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs gestellten Eignungsanforderungen nicht vom Generalunternehmer, sondern nur unter Berücksichtigung von benannten Nachauftragnehmern erfüllt, ist eine (spätere) Angebotsabgabe nur unter Beteiligung dieser Nachauftragnehmer möglich. Eine Nichtbeteiligung und Nichtbenennung im Rahmen der (späteren) Angebotsabgabe würde zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, die Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Bewerbergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise sind fü …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
04.11.2025
Vertragsende
28.02.2026
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Monate
Angebotsöffnung
Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- und Wirtschaftsgesellschaft mbH Zentrales Beschaffungsmanagement. Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen Schriftlich eingehende Teilnahmeanträge bzw. Angebote werden nicht berücksichtigt.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verstoße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Stellung der Teilnahmeanträge bzw. der je … ganz lesenEtwaige Verstoße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Stellung der Teilnahmeanträge bzw. der jeweiligen Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstoße gegen Vergabevorschriften von Bewerbern bzw. Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. Es gelten die entsprechenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierbei insbesondere der §§ 134 und 160 GWB § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bewerber- bzw. Bieterfragen beantwortet werden können. Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen in Stufe 1 / Phase 1 dieses Vergabeverfahrens (Teilnahmeantragsph … ganz lesenDie Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bewerber- bzw. Bieterfragen beantwortet werden können. Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen in Stufe 1 / Phase 1 dieses Vergabeverfahrens (Teilnahmeantragsphase): 14.04.2025 Die vorläufigen Fristen zur Einreichung von Aufklärungsfragen für die folgenden Stufen / Phasen dieses Vergabeverfahrens entnehmen Sie Anlage 01a Verfahrensbeschreibung. Die jeweiligen Fristen werden den Bietern dann auch jeweils im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt. Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfugung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln, ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind. Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigt, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber/Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers/Bieters, schon in seinen Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

80vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
313.279 €Zuschlagswert im Median
251.944 € – 857.413 €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01958fc8-c030-4aab-a297-2d6d26aaa01e.