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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von gebrauchten Microsoft-Softwarelizenzen

Klinikum Chemnitz gGmbH · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen 0925/IV/01veröffentlicht 28.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 379 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 37 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.12.2025 – 30.11.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Chemnitz09116, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2029
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung/Lieferung von gebrauchten Microsoft-Volumen-Softwarelizenzen ohne Software-Assurance, u. a. in deutscher Sprachversion, zur zeitlich unbefristeten Nutzung (Dauerlizenz (Perpetual-Lizenz)) als Gebrauchtsoftwarelizenzen („pre-owned“) im Zeitraum 01.12.2025 – 30.11.2029. Es ist geplant zunächst die gemäß Preisblatt/Preiszusammenstellung (6.3) bezeichneten Lieferungen/Leistungen im Namen und auf Rechnung der Klinikum Chemnitz gGmbH Flemmingstraße 2 09116 Chemnitz sowie deren 100%iger Tochtergesellschaft der Poliklinik gGmbH Bürgerstraße 33 09113 Chemnitz zu vergeben. Aufgrund der bereits vorhandenen flächendeckenden Microsoft-Systeminfrastruktur müssen aus Kompatibilitätsgründen sowie zur Erfüllung der KRITIS-Anforderungen zwingend Produkte des Herstellers Microsoft angeboten bzw. beschafft werden. Die Klinikum Chemnitz gGmbH ist das größte kommunale Krankenhaus Ostdeutschlands und als Krankenhaus der Maximalversorgung Teil der kritischen Infrastruktur (KRITIS) im Gesundheitswesen. Im Konzern sind ca. 7.000 Mitarbeiter beschäftigt. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung und Konditionenfindung, dass es sich bei der Klinikum Chemnitz gemeinnützige GmbH um einen öffentlichen Auftraggeber handelt. Die Klinikum Chemnitz gemeinnützige GmbH unterhält zusammen mit der Universität Dresden einen Studiengang für Humanmedizin (MEDiC) und ist akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Leipzig und der Technischen Universität Dresden. Die beiden genannten Gesellschaften verfügen jeweils über einen aktiven BMI Select Plus Beitritt und sind damit zum Bezug von neuen Microsoft-Lizenzen über den Rahmenvertrag Nr. 7492930 zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern bezugsberechtigt. Des Weiteren hat die Klinikum Chemnitz gGmbH eine Medizinische Berufsfachschule (kein eigenständiges Unternehmen), die ihre Microsoft-Lizenzbedarfe zu Select Plus Academic-Konditionen deckt. Der Bieter garantiert mit Abgabe seines Angebotes für Gebrauchtsoftware, - dass Installation und Nutzung bei den angebotenen Softwarelizenzen funktionieren; - die Funktionalität der Anwendungen bei den angebotenen Softwarelizenzen; - die Legalität der Softwarelizenzen; - dass keine speziellen Lizenzen für Schulen, Ausbildungs- und Forschungseinrich- tungen und bestimmte gemeinnützige Organisationen, o. ä. angeboten wurden, für deren Bezug der jeweilige Endkunde/Auftraggeber bei Neulizenzen nicht bezugsberechtigt wäre; - dass der oder die Auftraggeber das vollständige Nutzungsrecht erhalten. Der Auftraggeber fordert für die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens anzubietenden bzw. zu erwerbenden Volumenlizenzen pro ausgeschriebener bzw. angebotener Produktart einheitliche Aktivierungsschlüssel (KMS (Key Management Service) und MAK (Multiple Activation Key)). Die Lizenzen müssen uneingeschränkt downgradefähig sein. Weiterhin sind die folgenden beratenden und unterstützenden Leistungen zu erbringen. Es wird davon ausgegangen, dass diese beratenden und unterstützenden Leistungen für den Auftraggeber kostenfrei erbracht werden. 1. Lizenz- und Vertragsberatung (insbesondere Erläutern der Produktbestimmungen, der weiteren Microsoft Bedingungen wie DPA und von Vertragsinhalten) 2. Laufende Informationen zu Änderungen bezüglich der Produktlizenzierung (insbesondere Metriken und Produktwechsel) und vertragliche Änderungen oder Erweiterungen 3. Unterstützung und Beratung bei der Administration und Pflege des Lizenzportals des Herstellers 4. Der Auftragnehmer übernimmt die ggf. erforderliche Lizenzregistrierung beim Hersteller / Urheber der Software (in diesem Fall Microsoft) und damit die Zuordnung zum bspw. Select-Plus-Beitritt des jeweiligen bezugsberechtigten Unternehmens. 5. Leistungen zur Informationsbereitstellung (u.a. Preis- und Produktinformationen). Die folgenden Tochtergesellschaften der Klinikum Chemnitz gGmbH sind im Bedarfsfall berechtigt zu den Konditionen des erfolgreichen Angebotes zu diesem Vergabeverfahren abzurufen. Cc Klinik-Verwaltungsgesellschaft Chemnitz mbH Flemmingstr. 2 09116 Chemnitz / Heim gGmbH Lichtenauer Weg 1 09114 Chemnitz / Klinik Catering Chemnitz GmbH Flemmingstr. 2 09116 Chemnitz / Klinikum Chemnitz Logistik- und Wirtschaftsgesellschaft mbH Flemmingstr. 2g 09116 Chemnitz / Service-Center Technik GmbH Flemmingstr. 2d 09116 Chemnitz / Zentrum für Diagnostik GmbH Flemmingstr. 2 09116 Chemnitz Die im Punkt 6.3 des Preisblattes bzw. der Preiszusammenstellung ausgewiesenen Lizenzmengenbedarfe für die Klinikum Chemnitz gGmbH & Poliklinik gGmbH wurden im Vorfeld dieses Vergabeverfahrens nach bestem Wissen ermittelt. Aufgrund der Möglichkeit das die Bedarfsermittlung fehlerhaft erfolgte oder zwischenzeitlich Teile der ausgewiesenen Bedarfe weggefallen sind bzw. wegfallen werden oder anderweitig gedeckt werden mussten bzw. gedeckt werden müssen, haben die im Punkt 6.3 des Preisblattes ausgewiesenen Lizenzmengenbedarfe keinen abschließenden Charakter. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Beschaffung können die Lizenzmengenbedarfe daher von den Vorgaben abweichen. Der Auftraggeber plant die Abrufe der Lizenzen gemäß Punkt 6.3 des Preisblattes bzw. der Preiszusammenstellung in Teilabrufen von >= ca. 500 bis. 1.000 Lizenzen im Zeitraum 01.12.2025 – 30.06.2026. Für den Auftraggeber bzw. die genannten Gesellschaften ergibt sich aus diesem Vergabeverfahren und der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung keine Abnahmeverpflichtung. Weitere Details, Bedingungen und Regelungen siehe Vergabeunterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
-Gewichtung (Punkte, genau) 100Details siehe Vergabe- bzw. Auftragsunterlagen hier insbesondere Dokument Gewichtung Zuschlagskriterien / KCLW-V12.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
30.11.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verstoße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Stellung der Teilnahmeanträge bzw. der je … ganz lesenEtwaige Verstoße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Stellung der Teilnahmeanträge bzw. der jeweiligen Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber inschriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstoße gegen Vergabevorschriften von Bewerbern bzw. Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennen- könnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. Es gelten die entsprechenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierbei insbesondere der §§ 134 und 160 GWB § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. §160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingehende Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. dem Anschreiben beantwortet werden können. Fristende: 6 Tage vor Angebotsabgabe. Auf die Fristen des § 20 Abs. 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
EOMI AG, Hamburg4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

60vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (65 Lose mit Angabe)
530.340 €Zuschlagswert im Median
292.233 € – 841.880 €mittlere Hälfte, 18 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019ac94b-0778-456b-a65f-114d88ec68a6.