ebwo - Komplett-Softwarelösung im Sinne eines Enterprise-Ressource-Planning-Systems (ERP) ohne Personalmanagementmodule
Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms · Worms, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 4-2025veröffentlicht 15.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Worms67547, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Der Erfüllungsgrad der Ziff. 1 und 4 gem. der Bewerungsmatrix fließt mit 60% in die Gesamtbewertung ein.60 %
- Der Erfüllungsgrad der Ziff. 2, 3, 5 und 6 gem. der Bewertungsmatrix fließt mit 20% in die Gesamtbewertung ein20 %
- Preis - 20 % der Gesamtwertung20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Beschaffung einer Komplett-Softwarelösung im Sinne eines Enterprise-Ressource-Planning-Systems (ERP) ohne Personalmanagementmodule für die Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms (ebwo AöR). Zu den Details vgl. insbesondere das Dokument "Leistungsverzeichnis".
Beschreibung des Loses
Beschaffung einer Komplett-Softwarelösung im Sinne eines Enterprise-Ressource-Planning-Systems (ERP) ohne Personalmanagementmodule für die Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms (ebwo AöR). Die ebwo AöR ist ein wirtschaftliches Unternehmen der öffentlichen Hand in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Zu ihren wesentlichen Aufgaben zählen neben der Abfallwirtschaft, der Straßenreinigung und der Abwasserentsorgung auch ein breites Dienstleistungsspektrum, welches sich in der Sparte Baubetrieb von der Grünpflege, der Straßenunterhaltung, verschiedenen bautechnischen Gewerken, bis hin zur Stadtgärtnerei und einem Veranstaltungsservice erstreckt. Hinsichtlich des Finanz- und Rechnungswesens, ist für die ebwo AöR Handelsrecht maßgeblich. Die Unternehmensform einer AöR bedingt aber auch, dass kommunalrechtliche Bestimmungen wie die Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) zu beachten sind. Dies betrifft insbesondere die Gliederung der vielfältigen Unternehmenssparten in der Bilanz sowie im laufenden Geschäft der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung etc. Derzeit nutzt die ebwo AöR im Finanz- und Rechnungswesen eine Standardsoftware, welche die Finanzbuchhaltung mit Kreditoren-, Debitoren- und Anlagenbuchhaltung abbildet, als auch die Kosten- und Leistungsrechnung und die öffentlich-rechtliche Gebührenveranlagung inklusive öffentlich-rechtlichem Mahnwesen. Die Belegarchivierung im Finanzbereich erfolgt derzeit digital über die verwendete Software, soll aber künftig in einem zentralen DMS erfolgen. Neben der beschriebenen Standardsoftware werden verschiedene Access-Hauslösungen verwendet, welche mit einer neuen Lösung abgelöst werden sollen. Hierzu zählt u. a. die Fakturierung der Baubetriebsleistungen, aber auch die Lagerverwaltung mehrerer vorhandener Lager. Dabei soll das Ziel sein, mit einer neuen Software möglichst viele Prozesse "aus einem Guss" abzubilden, um aufwendige Schnittstellen zwischen Modulen verschiedener Hersteller zu vermeiden - im Sinne einer wachsenden ERP-Lösung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es sich um eine Lösung handeln muss, welche bereits im Einsatz ist. Aufgrund der Größe des Unternehmens ebwo AöR ist eine Entwicklung im laufenden Betrieb aus Gründen der Wirtschaftlichkeit abzulehnen. Auch muss der Umstieg auf die neue Software im Bereich der Finanzbuchhaltung verpflichtend bis zum Jahreswechsel 2025/2026 erfolgen können. Das gesamte System mit allen Modulen muss demnach zum 01.01.2026 in den Echtbetrieb gehen können und es darf nicht notwendig sein, Teile nachzuentwickeln. Im Übrigen sollte die Bedienung und Funktionalität der Software im Vordergrund stehen, da Wirtschaftlichkeit nach dem Verständnis der ebwo AöR nicht allein im Preis, sondern im Mehrwert für die Nutzenden und das Unternehmen liegt. Das inkludiert auch einen reibungslosen Zugang im mobilen Arbeiten und eine optimale Handhabung im Sinne attraktiver Arbeit (New Work). Zu den Details vgl. insbesondere das Dokument "Leistungsverzeichnis".
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Der Erfüllungsgrad der Ziff. 1 und 4 gem. der Bewerungsmatrix fließt mit 60% in die Gesamtbewertung ein.
- Qualität
- Der Erfüllungsgrad der Ziff. 2, 3, 5 und 6 gem. der Bewertungsmatrix fließt mit 20% in die Gesamtbewertung ein
- Preis
- Preis - 20 % der Gesamtwertung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Option: Baufhof App gem. Leistungsverzeichnis Option: Materialwirtschaft gem. Leistungsverzeichnis Option: Technisches Gebäudemanagement gem. Leistungsverzeichnis
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4D44575C
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Axians Infoma GmbH, Limburg | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms
- Anschrift
- Hohenstaufenring 2, 67547 Worms
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- NEROS GbR4 Zuschläge
- DATAGROUP Rhein-Main GmbH2 Zuschläge
- IBYKUS AG2 Zuschläge
- LIGHTHOUSE Management Consulting + Software GmbH2 Zuschläge
- Microsoft Deutschland2 Zuschläge
- Nexus AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 13.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Externe Beratung Microsoft CloudBerufsgenossenschaft Holz und MetallFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29484cad-18e4-4964-83d3-57090da92c5e.