EasyBANF | EasyReise
Universität Bielefeld · Bielefeld, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 701-2026-05veröffentlicht 04.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 2Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 10.11.2026
- 1602-NA-Breitbandanbindung DMZ StrausbergBWI GmbH · BonnFrist 16.11.2026
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 1Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 10.11.2026
- Verlängerung von 10 x JBoss Enterprise Application Plattform, 16-Core Standard Subscription über 1 JahrDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bielefeld33615, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Universität Bielefeld plant die Vergabe zweier Aufträge für die dauerhafte Überlassung, Implementierung und Anpassung der easy-Produkte easyBANF und easyReise. Für die Wartung, Updates, Fehlerkorrekturen wird im jeweiligen EVB-IT-Überlassungsvertrag die Wartung vereinbart. Die Universität Bielefeld betreibt seit 2010 ein SAP ERP Central Component (SAP ECC) mit rund 4.000 aktiven Nutzer*innen im eigenen Hause. Dieses System wird in absehbarer Zeit von SAP nicht mehr gepflegt werden. Die Universität Bielefeld muss das System daher durch das Nachfolgeprodukt S/4HANA ersetzen. Beschaffung easyBANF Für das neue System benötigt die Universität Bielefeld auch Funktionalitäten, die Prozesse für das dezentrale Beschaffungswesen (EKW-Erstellung, Genehmigung, Bestellung) abbilden. Dieser Beschaffungsbedarf soll durch das Produkt easyBANF erfüllt werden. Beschaffung easyReise Für das neue System benötigt die Universität Bielefeld auch Funktionalitäten, die Prozesse für das Reisemanagement (Antrag, Genehmigung, Abrechnung) abbilden. Dieser Beschaffungsbedarf soll durch das Produkt easyReise erfüllt werden.
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | easyBANF Der Auftragnehmer überlässt der Universität Bielefeld die entwickelte App easyBANF auf Dauer und implementiert die App beim Auftraggeber. Für die Wartung, Updates, Fehlerkorrekturen wird im EVB-IT-Überlassungsvertrag die Wartung vereinbart. | – | – |
| 2 | easyReise Der Auftragnehmer überlässt der Universität Bielefeld die entwickelte App easyReise auf Dauer und implementiert die App beim Auftraggeber. Für die Wartung, Updates, Fehlerkorrekturen wird im EVB-IT-Überlassungsvertrag die Wartung vereinbart. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenkürzer
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Vollständige Begründung für die Wahl der Verfahrensart Beschaffung von EasyBANF Gemäß § 14 Abs. 2 VgV sind öffentliche Vergabeverfahren grundsätzlich in den Verfahrensarten des offenen oder des nichtoffenen Verfahrens zu führen. Andere Verfahrensarten stehen dem öffentlichen Auftraggeber nur zur Ver … ganz lesenkürzer
Vollständige Begründung für die Wahl der Verfahrensart Beschaffung von EasyBANF Gemäß § 14 Abs. 2 VgV sind öffentliche Vergabeverfahren grundsätzlich in den Verfahrensarten des offenen oder des nichtoffenen Verfahrens zu führen. Andere Verfahrensarten stehen dem öffentlichen Auftraggeber nur zur Verfügung, wenn hierfür ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt. Das vorliegende Vergabeverfahren soll in der Verfahrensart des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV durchgeführt werden. In dieser Verfahrensart wird von vornherein kein Wettbewerb eröffnet, weshalb die Voraussetzungen der Ausnahmetatbestände eng auszulegen sind. Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzungen jedoch erfüllt. Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf ist dies der Fall, wenn (1) Der Auftraggeber seinen Beschaffungsbedarf festgelegt hat und nur ein Produkt diesen Beschaffungsbedarf erfüllen kann, (2) es sachlich nachvollziehbare Gründe für diese Festlegung gibt, (3) diese Gründe tatsächlich bestehen und zur Not nachweisbar sind und (4) keine Diskriminierung vorliegt. I. Beschaffungsbedarf Die Universität Bielefeld betreibt seit 2010 ein SAP ERP Central Component (SAP ECC) mit rund 4.000 aktiven Nutzer*innen im eigenen Hause. Dieses System wird in absehbarer Zeit von SAP nicht mehr gepflegt werden. Die Universität Bielefeld muss das System daher durch das Nachfolgeprodukt S/4HANA ersetzen. Für das neue System benötigt die Universität Bielefeld auch Funktionalitäten, die Prozesse für das dezentrale Beschaffungswesen (EKW-Erstellung, Genehmigung, Bestellung) abbilden. Im Ergebnis einer eingehenden Markterkundung und Analyse hat sich gezeigt, dass nur ein Produkt den Beschaffungsbedarf der Universität Bielefeld erfüllen kann. Es handelt sich um EasyBANF des Herstellers GISA GmbH. Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Produkten am Markt, welche Funktionalitäten für die Beschaffung abbilden. Hierzu zählen insbesondere Produkte von SAP selbst, Cloudprodukte und EasyBANF. Die Anforderungen der Universität Bielefeld werden jedoch nur von letzterem erfüllt. Hierzu im Einzelnen: 1. Möglichkeit des gemeinsamen Betriebs mit anderen Hochschulen Die Universität Bielefeld wird ihr neues SAP-System zunächst so wie bisher allein betreiben (Systembetrieb, Fachadministration) und fachlich weiterentwickeln. Sie möchte sich aber die Möglichkeit offenhalten, die fachliche Entwicklung und den Betrieb künftig mit anderen NRW-Hochschulen gemeinsam zu erledigen. Ein solcher gemeinsamer Betrieb hat Kostenvorteile, die durch Effizienzgewinne entstehen. Weiterentwicklungen und Wartungsarbeiten können in allen Systemen gleich oder gleichartig vorgenommen werden, im Optimalfall sogar nur einmal oder automatisiert. Darüber hinaus hat ein solcher gemeinsamer Betrieb Vorteile für die Erbringung der Betriebsleistung selbst: Einheitliche Prozesse in der Wartung verringern die Fehlerquote und den Zeitaufwand, was zu einer Beschleunigung bei der Durchführung von Wartungsleistungen führt. Auch werden Erfahrungen gesammelt, die für alle Systeme gleichermaßen gelten. Das kann für die Fortentwicklung der Systeme positive Effekte haben und verringert nochmals die Fehlerquote - es muss nicht auf die Besonderheiten und Verhaltensweisen jedes einzelnen Systems Rücksicht genommen werden. Ein gemeinsamer Betrieb und eine gemeinsame Weiterentwicklung sind nur möglich, wenn zwischen den Systemen zumindest eine gewisse Ähnlichkeit besteht. Hierzu haben mehrere Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames Projekt durchgeführt, welches auf die Einführung der so genannten "NRW-Referenz" ausgerichtet ist. Die Universität Bielefeld hat hieran teilgenommen. Auch wenn sie im Ergebnis die NRW-Referenz nicht einführt, so achtet in ihrem S/4HANA-Einführungsprojekt doch darauf, sich an der NRW-Referenz zu orientieren, so dass ein späterer gemeinsamer Betrieb und eine gemeinsame Weiterentwicklung mit den anderen beteiligten Hochschulen möglich bleibt. Eine solche …- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHD2DT# Soweit Unklarheiten bestehen, können entsprechende Bieterfragen gestellt werden. Das gilt auch für sonstige Fragen, welche die formalen Anforderungen an das Angebot betreffen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld
- Website
- uni-bielefeld.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Videoüberwachung Campus20.10.2026 · 7 Angebote
- Fluoreszenzmikroskope für aufrechte und inverse Anwendung18.10.2026 · 1 Angebot
- Microsoft-Enterprise Services16.10.2026
- d.velop Storage Service06.10.2026
Mehr von Universität Bielefeld
- Tableau Lizenzen Viewer und CreatorUniversität Bielefeld · 33615 BielefeldFrist 10.11.2026
- RV ortsveränderliche GeräteUniversität Bielefeld · BielefeldFrist 26.11.2026
- Rahmenvertrag LaborbauUniversität Bielefeld · 33615 BielefeldFrist 12.11.2026
Alle 3 offenen Ausschreibungen von Universität Bielefeld, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Materna Information & Communications SE12 Zuschläge
- init AG für digitale Kommunikation12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG11 Zuschläge
- adesso SE10 Zuschläge
- BearingPoint GmbH8 Zuschläge
- Deutsche Telekom Security GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- IT-DienstleistungenKliniken der Stadt Köln gGmbHFrist 04.12.2026
- Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Websites www.familienplanung.de und www.jung-und-schwanger.deBundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)Frist 01.12.2026
- Pflege und Weiterentwicklung des TarifdatenbanksystemsBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist 08.12.2026
- Rahmenvereinbarung über Betriebsunterstützungsleistungen für den operativen IT-BetriebMedizinischer Dienst Westfalen-LippeFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 26b60d12-e1a1-475c-a301-7131b8a6e06d.