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e-Learnings "Agile Themen und Soft Skills"

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 25-2000070370veröffentlicht 11.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 296 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 6 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
    vor 10 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 10 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  5. Bindefrist endet
    75 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Abschluss über einen EVB-IT Überlassungsvertrag Typ über 24 Monate Mindestvertragslaufzeit und max. 96 Monate (8 Jahre). ca. 11.000 Lizenzen Die Führungskräfte- und Talententwicklung hat Ende 2020 damit begonnen, alle Personalentwicklungsmaßnahmen in einem Blended-Learning-Ansatz und in Form von sogenannten "Lernpfaden" anzubieten. Integraler Bestandteil sind seither ein Pre- und/ ggf. ein Post-Work für jedes einzelne Seminar u.a. in Form von E-Learnings. Diese E-Learnings können auch unabhängig von den Seminaren absolviert werden. Die Auftraggeberin legt großen Wert auf Chancengleichheit und Wertschätzung. Aus diesem Grund sind über den gesamten Entwicklungsprozess Aspekte der Barrierefreiheit, des partnerschaftlichen Verhaltens und der Gleichstellung (gendergerechte Sprache) durch den externen Dienstleister zu berücksichtigen.

Beschreibung des Loses

Die AG benötigen einen E-Learning-Anbieter (AN), der folgende für die AG relevanten Agilitäts- und Softskill-Themen erschöpfend abdeckt (vgl. auch Anhang geplanter Seminarkatalog): Schwerpunkt-Thema: - Agile Transformation und Change (z.B. agile Teams; agile Grundprinzipien etc.; hier auch agile Methoden, wie Kanban, OKR, KPI) Alle folgenden Themen vor allem in Bezug auf agile Transformation: - Kommunikation (z.B. Kommunikationsfallen, moderieren, argumentieren) - Persönliche Entwicklung (z.B. Zeitmanagement) - Zusammenarbeit (z.B. Konflikte, Wertschätzung) - Führung (z.B. Zielorientierung, Entscheidungen, Stakeholder, Teams bilden) - Gesundheit und Wohlbefinden 2.1.2 Pädagogischer Ansatz a) Einsatz unterschiedlicher Medien- und Lernformate: Nutzung von Text, Bildern, Audio, Videos sowie Klickanleitungen, Erklärvideos und Praxisbeispielen in ausgewogener und didaktisch sinnvollerweise, die das Selbstlernen unterstützen und ansprechend und motivierend gestalten. b) Intuitive Navigation: Die Lernenden müssen das E-Learning intuitiv navigieren können, wodurch sie mühelos auf alle benötigten Lernmaterialien und -ressourcen zugreifen können. c) Wissensabfragen: Zudem muss mithilfe von Wissensabfragen in unterschiedlichen Varianten der Lernfortschritt geprüft werden können. 2.1.3 Sonstiges a) Barrierefreiheit des Produkts nach BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) muss geben sein. b) Weiterhin müssen die E-Learnings auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung gestellt werden. c) Die Themen bzw. die E-Learnings müssen während der Nutzungsdauer inhaltlich laufend durch den AN aktualisiert und ergänzt werden. d) Inhalte der E-Learnings, die für die AG nicht zutreffen, müssen gelöscht, angepasst oder wenigstens gekennzeichnet werden können. 2.2. Zusätzliche Leistungsmerkmale der Anwendung 2.2.1 Inhalte a) Die vorhandenen E-Learnings sind nach unseren Themenbereichen sortiert aufzuführen. b) Weiterhin muss angegeben werden, wie sie sich prozentual über die Themenbereiche der AG verteilen. c) Hier sollte ein Schwerpunkt auf Agilität erkennbar sein. d) Weiterhin muss ein Ausblick auf in Planung befindliche künftige E-Learnings gegeben werden, die das Portfolio ergänzen und erweitern werden, sofern sie zu den Themen der AG passen. 2.2.2 Didaktisches Konzept Die Gestaltung der E-Learnings erfolgt nach einem didaktischen Konzept, welches zu erläutern ist und mit Angebotsabgabe einzureichen ist. 2.2.3 Kuratierung Die E-Learnings werden den vorhandenen Trainings vom AG zugeordnet. 2.2.4 Suchfunktion Gewährleistung einer intuitiven Suchfunktion, die es den Nutzern ermöglicht, sich schnell und einfach im digitalen Lernprodukt zurechtzufinden. 2.2.5 CI Corporate Identity der AG kann eingebunden werden. 2.3. (Sicherheits-) Technische Anforderungen Im folgenden Abschnitt sind (sicherheits-) technische Anforderungen an den AN und deren Dienstleistung(en) beschrieben. 2.3.1 Technische Mindestanforderungen a) Die vom AN zur Verfügung gestellten E-Learnings müssen als SCORM 1.2 Export zur Verfügung gestellt werden. b) Die vom AN zur Verfügung gestellten E-Learnings sowie sämtliche dazu-gehörigen Funktionen müssen mit den jeweils aktuell verfügbaren Versionen des Browsers "Microsoft Edge" auf einem System mit dem Betriebssystem Microsoft Windows kompatibel sein. c) Single SCO (Sharable Content Object): Die vom AN zur Verfügung gestellten E-Learnings sowie sämtliche dazugehörigen Funktionen müssen aus Single-SCO-Kursen bestehen. d) Die E-Learnings müssen IMMER den prozentualen Lernfortschritt übermitteln (cmi.score.raw). e) Tests müssen immer den Erfolgsstatus übermitteln (cmi.success_status). Auch hier ist der Wert "unknown" zwar technisch erlaubt, muss jedoch vermieden werden. f) Der AN muss der AG unaufgefordert die jeweils aktuell verfügbaren Versionen der E-Learnings zur Verfügung stellen. Diese müssen insbesondere (i) technische und fachliche Fehlerbehebungen, (ii) die Behebung von Sicherheitsfehlern und Schwachstellen sowie (iii) die geforderten, inhaltlichen Aktualisierungen während der Nutzungsdauer enthalten. g) Die vom AN zur Verfügung gestellten E-Learnings müssen Responsive Design unterstützten. h) Die E-Learnings müssen hinsichtlich der Ergonomie und Barrierefreiheit den funktionalen Anforderungen der EN 301 549 genügen. Hierzu ist mindestens eine qualifizierte Selbstauskunft erforderlich (per Eigenerklärung). Die AG behält sich gem. BITV 2.0 vor eine Überprüfung der Anwendung gem. oben genannter Richtlinien durchzuführen. i) In den E-Learnings muss eine gendergerechte Sprache verwendet. j) Die vom AN zur Verfügung gestellten E-Learnings sind auf eine Dateigröße von maximal 400 MB je Datei beschränkt 2.3.2 Zusätzliche technische Anforderungen a) Die E-Learnings sollen immer einen eindeutigen Durchführungsstatus übermitteln (cmi.completion_status). Der SCORM-Standard erlaubt zwar auch den Wert "unknown". Dieser muss vermieden werden. b) Für den Abschluss eines E-Learnings soll die Beendigung des Tests ausschlaggebend sein, auch wenn einzelne Module nicht abschließend bearbeitet wurden. c) Die E-Learnings sollen folgenden Bereitstellungszeitraum und folgende maximale Ausfalldauer haben: Bereitstellungszeitraum: 7 Tage x 24 Stunden, Maximale Ausfalldauer: < 24 Stunden. d) Reaktionsgeschwindigkeit: Erstkontakt: In der Regel wird innerhalb von 24 Stunden geantwortet (werktags). Kritische Anliegen (z. B. tech. Probleme): Priorisierte Bearbeitung innerhalb von 2- 4 Stunden. Lösung komplexer Anfragen: Je nach Aufwand, jedoch mit regelmäßigen Updates zum Bearbeitungsstand 2.3.3 Sicherheits-Mindestanforderungen (siehe Dokument B1 Anlage 1 EVB-IT Vertrag Überlassung Typ B Leistungsbeschreibung) 2.3.4 Zusätzliche Sicherheitsanforderungen (siehe Dokument B1 Anlage 1 EVB-IT Vertrag Überlassung Typ B Leistungsbeschreibung)

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Bewertung des Angebotsvergleichspreises100 %
Preis
Bewertung des AngebotsvergleichspreisesDer Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der 100% Preis: Die zur Ermittlung heranzuziehenden Daten ergeben sich aus dem Preisblatt "C2.1 - Anlage 2 zum EVB-IT Vertrag Überlassung Typ B - Preisblatt.xlsx" (Angebotsvergleichspreis). Bei zwei Geboten mit dem gleichen niedrigsten Preis entscheidet das Los über den Zuschlag.

Eignung10 von 10 angegeben

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Angaben zum NETTO-Umsatz (gem. C3 Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen -, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung (gem. C3.1 Referenzangabe zur Eignung): Die Vergleichbarkeit besteht dann, wenn in einem Unternehmen ähnlicher Größenordnung, im öffentlichen Dienst oder mindestens im Banken-Bereich eine umfassende E-Learning Lösung für soft skills mit Schwerpunkt auf agilen Themen zur Verfügung gestellt wurde.
Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Hand-werksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Deckungssumme beträgt mindestens für Personen- und Sachschäden 500.000,00 Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen (gem. Ziffer 6, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 6-mal: Der Vertrag beginnt zum 01.04.2026 und hat zunächst eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dabei acht Jahre. Ist die Maximaldauer des Vertrages erreicht, endet dieser automatisch ohne vorherige schriftliche Kündigung.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
75 Tage
Angebotsöffnung
15.01.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1.) Eigenerklärung gem. Vordruck C5_Verzeichnis der Leistungen anderer NU: Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck D1_Verpflichtungserklärung_anderer_UN zu verpflichten. 2.) Eigenerklärung gem. Vordruck C6_Bildung einer ARGE 3.) Eigenerklärung C4_Russland-Sanktionen-VO
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenübe … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Verifizierende Teststellung In der Angebotsauswertung wird eine verifizierende Teststellung vor Zuschlagserteilung zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgen. Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot einen Testzugang zu einem Testsystem, welches zum Einsatz kommen soll, einzureichen. … ganz lesenVerifizierende Teststellung In der Angebotsauswertung wird eine verifizierende Teststellung vor Zuschlagserteilung zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgen. Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot einen Testzugang zu einem Testsystem, welches zum Einsatz kommen soll, einzureichen. Wird der Testzugang nicht innerhalb der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt, kann das Angebot ausgeschlossen werden. In "C2.2 - Anlage 3 zum EVB-IT Vertrag Überlassung Typ B - Mindestanforderungen.xlsx" sind alle Fragen zu Mindestanforderungen (A-Kriterien) zu beantworten bzw. zu erläutern. Dazu ist im Hinweisfeld auf die jeweilige Anlage zu verweisen. Die schriftlichen Ausführungen zu Punkten 2.1 und 2.2 dürfen insgesamt vier DIN A4 Seiten nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 12). Das didaktische Konzept (2.2.2), welches mit Angebotsabgabe einzureichen ist, darf zwei DIN A4 Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 12) nicht überschreiten. Zuerst wird das Bestpreisangebot geprüft. Wenn die Mindestanforderungen nicht erfolgreich verifiziert werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen und der in der Preisrangfolge nächstplatzierte Bieter wird geprüft. Dieses Vorgehen wird so lang durchgeführt, bis ein Bieter die Mindestanforderungen erfolgreich verifiziert hat. Das Angebot geht in die Wertung ein, wenn alle Mindestanforderungen erfüllt sind.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MD8U# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Pos … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MD8U# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

130vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (114 Lose mit Angabe)
408.550 €Zuschlagswert im Median
232.996 € – 1,04 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 73017247-dcad-4ff4-a259-83c7b37f1e86.