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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

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Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen e6594c72-9305-48d4-b640-b0d05c15d65averöffentlicht 15.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1055 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 15.11.2023.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2024 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (66 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (144 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Dataport AöR
    vor 35 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 35 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 34 Monaten
  6. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 34 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über videogestützte Dolmetscherleistungen („VDS“ – VideoDolmetschService genannt) an einen externen Dienstleister. Empfänger der Leistungen sind die Kunden von Dataport in den Trägerländern.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung5 von 5 angegeben

Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag einseitig um ein Jahr verlängern. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
18.12.2023, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: • deuts. Spr. b. d. Auftragsdurchführ. • Verpfl. z. Sicherst., dass z. Erfüllung d. Auftrags eingesetzten Pers. nicht „Technologie von L. Ron Hubbard“ b. d. Auftragsdurchf. anw., lehren o. in s. W. verbr. • AN ist untersagt, personenbez. Daten, welche AG für eig. Zwecke o. als Auftragsvera … ganz lesenLeistung: • deuts. Spr. b. d. Auftragsdurchführ. • Verpfl. z. Sicherst., dass z. Erfüllung d. Auftrags eingesetzten Pers. nicht „Technologie von L. Ron Hubbard“ b. d. Auftragsdurchf. anw., lehren o. in s. W. verbr. • AN ist untersagt, personenbez. Daten, welche AG für eig. Zwecke o. als Auftragsverarb. f. Dritte verarb., a. d. Basis v. US Privacy Shield in die USA zu übertr. • Der AN gewährleistet Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung f. Unterauftragnehmer • Erklär. z. Zahlung e. Mindestlohns gem.VGSH • Erkl. z. Vertraul. b. d. Auftragsdurchf. • Erklärungen z. LkSG • Erklärung zur Ver. (EU) 2022/576 d. Rates v. 8. April 2022 • Erkl. zur DSGVO u. Auftragsverarbeitung • Überprüfung d. b. Bedarfsstelle einges. Personals nach SÜG • Deutschkenntn. d. Dolmetscher mind. TestDaF-C1-Niveau • Dolmetscher-Ausbildung d. Dolmetscher mit Abschluss Diplom oder vgl. Abschl. i. angebot. Sprachen • einwandfr. polizeiliches Führungszeugnis (ohne Einträge) d. Dolm., das auf Verl. auch vorgelegt werden kann
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durchNichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden ent- standen ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei- chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen- über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu sen- den.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Auswertung der Angebote und vor Zu- schlagserteilung die erst- und zweitplatzierten Bieter zu einer für den Auftraggeber kostenlosen verifizierenden Teststellung aufzufordern. Bestätigt die verifizierende Teststellung den Eindruck der schriftlich eingereichten … ganz lesenDer Auftraggeber behält sich vor, nach Auswertung der Angebote und vor Zu- schlagserteilung die erst- und zweitplatzierten Bieter zu einer für den Auftraggeber kostenlosen verifizierenden Teststellung aufzufordern. Bestätigt die verifizierende Teststellung den Eindruck der schriftlich eingereichten Unterlagen, bleibt die Bewertung unverändert. Sollten sich hingegen durch die veri- fizierende Teststellung Zweifel ergeben, kann die Bewertung nach unten korrgiert werden. Bei der verifizierenden Teststellung werden die geforderten Zugangswege getestet: • Es wird ein iOS-Tablett mit SIM-Karte zur Verfügung gestellt. Darüber muss der Betrieb des angebotenen Produkts möglich sein. • Es wird ein PC im Dataport-Netzwerk zur Verfügung gestellt: Darüber muss der Betrieb des angebotenen Produkts möglich sein. Sofern alle Leistungen gemäß Leistungsanforderung vorgeführt werden konnten (inkl. Web-Portal, Anmeldevorgang, Terminierung zu einem späteren Zeitpunkt, Hinzuziehen einer dritten Person in eine Multipoint-Konferenz, Aufzeichnungsfunk- tion mit nachgelagerter mp3-Bereitstellung) gilt die verifizierende Teststellung als erfolgreich. Die teilnehmenden Geräte sind jeweils mit den Releaseständen ausge- stattet, die im Leistungsverzeichnis genannt werden. Eine Weigerung, die Teststellung durchzuführen, führt zu einem zwingenden Aus- schluss des Bieterangebots.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
Kontakt
dataportvergabestelle@dataport.de

Bei uns erfasst

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Schleswig-Holstein gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 18.12.2023
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 18.12.2023
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e78fc7e-3851-4383-889d-809b9373e644.