dVideodolmetschen
Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen e6594c72-9305-48d4-b640-b0d05c15d65averöffentlicht 15.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2024 – 31.12.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2024 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Altenholz24161, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigfbhh-evergabe.web.hamburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (66 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (144 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 35 Monatenan Dataport AöR
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 35 Monatenüber fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 35 Monaten
- Vertragsbeginnvor 34 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Bindefrist endetvor 34 Monaten30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über videogestützte Dolmetscherleistungen („VDS“ – VideoDolmetschService genannt) an einen externen Dienstleister. Empfänger der Leistungen sind die Kunden von Dataport in den Trägerländern.
Gegenstand nach CPV
- 79540000DolmetscherdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung5 von 5 angegeben
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2024
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag einseitig um ein Jahr verlängern. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.12.2023, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: • deuts. Spr. b. d. Auftragsdurchführ. • Verpfl. z. Sicherst., dass z. Erfüllung d. Auftrags eingesetzten Pers. nicht „Technologie von L. Ron Hubbard“ b. d. Auftragsdurchf. anw., lehren o. in s. W. verbr. • AN ist untersagt, personenbez. Daten, welche AG für eig. Zwecke o. als Auftragsvera … ganz lesenkürzer
Leistung: • deuts. Spr. b. d. Auftragsdurchführ. • Verpfl. z. Sicherst., dass z. Erfüllung d. Auftrags eingesetzten Pers. nicht „Technologie von L. Ron Hubbard“ b. d. Auftragsdurchf. anw., lehren o. in s. W. verbr. • AN ist untersagt, personenbez. Daten, welche AG für eig. Zwecke o. als Auftragsverarb. f. Dritte verarb., a. d. Basis v. US Privacy Shield in die USA zu übertr. • Der AN gewährleistet Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung f. Unterauftragnehmer • Erklär. z. Zahlung e. Mindestlohns gem.VGSH • Erkl. z. Vertraul. b. d. Auftragsdurchf. • Erklärungen z. LkSG • Erklärung zur Ver. (EU) 2022/576 d. Rates v. 8. April 2022 • Erkl. zur DSGVO u. Auftragsverarbeitung • Überprüfung d. b. Bedarfsstelle einges. Personals nach SÜG • Deutschkenntn. d. Dolmetscher mind. TestDaF-C1-Niveau • Dolmetscher-Ausbildung d. Dolmetscher mit Abschluss Diplom oder vgl. Abschl. i. angebot. Sprachen • einwandfr. polizeiliches Führungszeugnis (ohne Einträge) d. Dolm., das auf Verl. auch vorgelegt werden kann- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durchNichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden ent- standen ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei- chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen- über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu sen- den.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Auswertung der Angebote und vor Zu- schlagserteilung die erst- und zweitplatzierten Bieter zu einer für den Auftraggeber kostenlosen verifizierenden Teststellung aufzufordern. Bestätigt die verifizierende Teststellung den Eindruck der schriftlich eingereichten … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Auswertung der Angebote und vor Zu- schlagserteilung die erst- und zweitplatzierten Bieter zu einer für den Auftraggeber kostenlosen verifizierenden Teststellung aufzufordern. Bestätigt die verifizierende Teststellung den Eindruck der schriftlich eingereichten Unterlagen, bleibt die Bewertung unverändert. Sollten sich hingegen durch die veri- fizierende Teststellung Zweifel ergeben, kann die Bewertung nach unten korrgiert werden. Bei der verifizierenden Teststellung werden die geforderten Zugangswege getestet: • Es wird ein iOS-Tablett mit SIM-Karte zur Verfügung gestellt. Darüber muss der Betrieb des angebotenen Produkts möglich sein. • Es wird ein PC im Dataport-Netzwerk zur Verfügung gestellt: Darüber muss der Betrieb des angebotenen Produkts möglich sein. Sofern alle Leistungen gemäß Leistungsanforderung vorgeführt werden konnten (inkl. Web-Portal, Anmeldevorgang, Terminierung zu einem späteren Zeitpunkt, Hinzuziehen einer dritten Person in eine Multipoint-Konferenz, Aufzeichnungsfunk- tion mit nachgelagerter mp3-Bereitstellung) gilt die verifizierende Teststellung als erfolgreich. Die teilnehmenden Geräte sind jeweils mit den Releaseständen ausge- stattet, die im Leistungsverzeichnis genannt werden. Eine Weigerung, die Teststellung durchzuführen, führt zu einem zwingenden Aus- schluss des Bieterangebots.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Dataport AöR
- Anschrift
- Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
- Website
- dataport.de
- Kontakt
- dataportvergabestelle@
dataport.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 18.12.2023
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 18.12.2023
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.12.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e78fc7e-3851-4383-889d-809b9373e644.