Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Durchführung von Sicherheitsanalysen und Evaluierungen an Produkten und Services sowie an Standards und Test-spezifikationen aus den Bereichen Consumer und Public IoT (PraCyS)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 22562veröffentlicht 29.04.2026erstmals 29.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 145 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53133, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 6 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 6 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 5 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 5 Monaten
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 54 Tagen
  7. Heute

Beschreibung

Mit diesem Rahmenvertrag sollen Aufgaben als Dienstleistung zur Gestaltung der Cybersicherheit in den Bereichen Consumer IoT und Public IoT sowie E-Mail-Diensten und allgemein dem digitalen Verbraucherschutz übernommen werden. Explizit ausgenommen sind hierbei regulierte IoT-Produkte aus dem Energiesektor (wie Mess- und Steuerungseinrichtungen gemäß MsbG und EnWG), Energiewendeanlagen (wie PV-Wechselrichter, Energiemanagementsysteme und Batteriespeicher), regulierte IoT-Produkte aus dem Gesundheitswesen und der Telematik-Infrastruktur, dem Bereich intelligenter Transportsysteme sowie industrieller Anwendungen. Die Ergebnisse dienen zur Verbesserung der Vollständigkeit, Testbarkeit und Anwendbarkeit von neuen Standards, die z.B. im Rahmen des CRA Anwendung finden werden. Überdies sollen Handlungsempfehlungen und Demonstratoren für die Cybersicherheitsprävention entwickelt werden mit dem Ziel, die Cyberresilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Für unsere Standardisierungsarbeiten sind praxisorientierte Erkenntnisse von hoher Bedeutung. Hierfür müssen Schwachstellen von Produkten analysiert und bewertet, Standards und Testspezifikation anhand von konkreten Produkten auf deren Praxistauglichkeit evaluiert (Proof of Concept, PoC) und neue Technologien (z.B. Sicherheitsprotokolle) auf deren Anwendbarkeit untersucht werden, bevor diese in Standards eingebracht werden können. Bei Bekanntwerden von Schwachstellen in Produkten und Services aus den o. g. Bereichen werden bei Bedarf Ersteinschätzungen durchgeführt, Handlungsempfehlungen und begleitet Prozesse erstellt, die zur Schließung der Schwachstelle beitragen wie bspw. den CVD-Prozess. Abhängig von der Kritikalität und den Spezifika der vorliegenden Schwachstelle kann zu einer fachspezifischen Einschätzung z.B. ein praktisches Nachstellen der Schwachstelle oder eine Betroffenheitsprüfung erforderlich sein. Erkenntnisse aus der Entwicklung und Pflege der Standards, sowie Studien und Sicherheitsanalysen sind wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit des BSI zur Sensibilisierung und Stärkung der Cyberresilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Zur Prävention veröffentlicht das BSI darüber hinaus Handlungsempfehlungen, Testtools bzw. Prüfumgebungen und entwickelt Demonstratoren, z.B. für Messen, um verbreitete Schwachstellen praxisnah präsentieren zu können. Eine weitere wichtige Aufgabe des BSI ist der technische Verbraucherschutz. Im Rahmen von Sicherheitsuntersuchungen ausgewählter digitaler Verbraucherprodukte kann das BSI aktuelle IT-Sicherheitsrisiken am Markt identifizieren, um die gewonnenen Erkenntnisse für die Beratung, Information und Warnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu nutzen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Versorgungssicherheit
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieser Rahmenvereinbarung im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Ergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von d … ganz lesenBestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieser Rahmenvereinbarung im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Ergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei der Rahmenvereinbarung eingesetzte Personal. Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten. Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller einer der zu untersuchenden Produktgruppen oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor. Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird. Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen: Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnl … ganz lesenReferenzen: Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen in der Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen in Projekten mit einer erbrachten Laufzeit von mindestens einem Jahr und einem erbrachten Umfang von mindestens 250 Personentagen. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert des Auftrages, • Geleistete Personentage, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). • Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das BSI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Mindestanforderungen: Reichen Sie mindestens zwei Referenzen zu dem Themenfeld „Entwicklung von Methoden zur Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen und Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen“ ein. Der Schwerpunkt der Beauftragung lag auf der Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen. Mit mindestens einem Referenzprojekt wird die Entwicklung von Methoden zur Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen nachgewiesen. Mit mindestens einem Referenzprojekt wird die Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen mit Bezug zur gegenständlichen Leistung nachgewiesen. Dies umfasst insbesondere Blackbox-, Greybox- oder Whitebox-Tests mit Bezug auf Datenübertragung, Software, Firmware und / oder Binary.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen: Mitarbeit in der IT-Sicherheitsstandardisierung Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderung … ganz lesenReferenzen: Mitarbeit in der IT-Sicherheitsstandardisierung Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen im Bereich IT-Sicherheitsstandardisierung. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert des Auftrages, • Geleistete Personentage, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). • Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das BSI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Mindestanforderung: Reichen Sie mindestens eine Referenz zu dem Themenfeld „Mitarbeit in der IT-Sicherheitsstandardisierung“ ein. Über die Referenz, wie bspw. im Zusammenhang eines Projektes, müssen Erfahrungen in der Mitarbeit in der Standardisierung im Bereich IT-Sicherheit zur Erstellung von Standards und Testspezifikationen in nationalen oder internationalen Gremien in Bezug zur gegenständlichen Leistung nachgewiesen werden. Beispiele hierfür kann die Standardentwicklung für Produkte der hier ausgeschriebenen Leistung sein: speziell in den Bereichen der Radio Equipment Directive (RED) – hervorgegangene Standards sind die EN 18031-1, EN 18032-2, EN 18032-3, Technischen Richtlinien des BSI wie BSI TR 03148, der ETSI EN 303 645 und ETSI TS 103 928 sowie ihrer hervorgegangenen Verticals bspw. ETSI TS 103 848 und ETSI TS 103 701 und auch von zukünftigen Standards, z.B. durch Umsetzung des CRA.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschäftigtenanzahl Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren im einschlägigen Geschäftsbereich in Vollzeitäquivalenten anzugeben. Reichen Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsters … ganz lesenBeschäftigtenanzahl Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren im einschlägigen Geschäftsbereich in Vollzeitäquivalenten anzugeben. Reichen Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein. Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe muss die Mindestanzahl erreichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem BSI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit vor. Das BSI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Mindestanforderung: Die durchschnittliche Anzahl pro Geschäftsjahr muss mindestens fünf Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten betragen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die verbindliche Vertragslaufzeit von zwei Jahren (24 Monaten) kann auf Wunsch des AG zweimalig optional um jeweils ein Jahr (12 Monate) auf eine maximale Gesamtlaufzeit von vier Jahren (48 Monate) verlängert werden. Eine Verpflichtung des AG, von diesen Verlängerungsoptionen Gebrauch zu machen, besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
15.06.2026, 12:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gilt § 128 Abs. 1 GWB. Die Verpflichtungserklärung gem. VS-NfD-Verpflichtungserklärung für Bieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. Auftragnehmer/Unterauftragnehmer ist erforderlich.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Aufforderungsschreiben und Bewerbungsbedingungen Seite 10 von 11 Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Der AG schätzt den Gesamtbedarf der Arbeitspakete 2 bis 9 auf 300 Personentage pro Jahr zuzüglich der Auftaktbesprechung (AP 1), einem Reisekostenkontingent (siehe Kapitel 3.2.3 der Leistungsbeschreibung) sowie einem Mat … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Der AG schätzt den Gesamtbedarf der Arbeitspakete 2 bis 9 auf 300 Personentage pro Jahr zuzüglich der Auftaktbesprechung (AP 1), einem Reisekostenkontingent (siehe Kapitel 3.2.3 der Leistungsbeschreibung) sowie einem Materialkostenkontingent (siehe Kapitel 3.2.4) für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Gesamtbedarf eines Jahres verteilt sich hierbei ungleich auf die jeweiligen Arbeitspakete und Jahre. Die genannten Schätzungen stellen keine Mindestabnahmemenge dar. Der Bedarfsträger ist zum Abruf von Leistungen nicht verpflichtet. Der AG kann für die Gesamtlaufzeit des Vertrags (inkl. aller optionalen Verlängerungsoptionen) maximal 450 PT (Schätzmenge + 50%) pro Jahr über die Gesamtlaufzeit für die Leistungen aus den Arbeitspaketen 2 bis 9 abrufen. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung setzt sich aus der Auftragssumme von 450 PT, der Auftaktbesprechung (AP 1), einem Reisekostenkontingent (siehe Kapitel 3.2.3) sowie einem Materialkostenkontingent (siehe Kapitel 3.2.4) zusammen. Sobald diese Höchstmenge ausgeschöpft wird, endet die Rahmenvereinbarung automatisch. Dies erfolgt ungeachtet der möglicherweise noch übrigen Rahmenvertragslaufzeit.
Hinweis
Die Kommunikation findet ausschließlich über die eVerabeplattform statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Alle 2 offenen Ausschreibungen von Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 01.06.2026 auf 15.06.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 01.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung beba43f5-8431-48f7-b389-5b76fb054c2b.