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Durchführung von Bewachungsdienstleistungen für die Justizgebäude in München

Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München · München, Bayern

Aktenzeichen 2025000033veröffentlicht 05.02.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 607 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Bayern (7 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80335, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Der Präsident des Oberlandesgerichts München
    vor 20 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber beauftragt die Auftragnehmerin mit der Erbringung von Bewachungsleistungen (Pforten- und Streifendienst) für seine in der Anlage 1 genannten Standorte. Es sind unter anderem Objektschutzdienste, Kontrolldienste und Alarmdienste zu erbringen. Die Sicherheitsrelevanz des Justizbetriebs erfordert eine sehr enge, vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen der Auftragnehmerin, dem Auftraggeber und evtl. beteiligten weiteren Behörden (z.B. Polizei). Der Auftraggeber legt aus diesem Grund sehr großen Wert auf einen zeitnahen und intensiven Informationsaustausch und die Zuverlässigkeit der Auftragnehmerin sowie ihrer Mitarbeiter (Wach- und Pfortenpersonal) einschließlich Wachleiter.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden. - Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden, - Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen, - Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zw … ganz lesenAlle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden. - Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden, - Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen, - Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten. 1. statistische Angaben K1.1: [I] Geben Sie die Größe des Unternehmens an. 2. Eigenerklärungen: K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. - Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. - Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt. werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet. werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. - Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. - Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. - Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. K2.2: [A] Die Eigenerklärung (RUS) habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannte …
Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
K2.3: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Ang … ganz lesenK2.3: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen. 3. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB - nicht vom Bieter zu befüllen - hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt. 4. Angaben Wettbewerbsregister K4.1: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. K4.2: [I] Name des Unternehmens K4.3: [I] Angaben zur Postanschrift K4.4: [I] Angaben zur Rechtsform K4.5: [I] Registerangaben (inländische oder ausländische Register bzw. Angaben zu Gesellschaftern; ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer) 5. Projektbezogene Eignungskriterien: K5.1: [A] Verfügen Sie über eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung bzw. sind Sie für das Gewerbe der Bewachungsdienstleistungen präqualifiziert? Legen Sie als Nachweis eine Kopie dieser Erlaubnis oder einer gleichwertigen Genehmigung eines EU-Mitgliedsstaates vor, indem Sie diese mit der Abgabe Ihres Angebots unter "Eigene Anlagen" hochladen oder geben Sie im nachfolgenden Kriterium Nr. 5.2 Ihre Präqualifizierungsnummer an. K5.2: [I] Sofern Sie für das Gewerbe der Bewachungsdienstleistungen präqualifiziert sind, geben Sie hier bitte Ihre Präqualifizierungsnummer an. K5.3: [B] Aus welchem Bereich war der Auftraggeber des jeweiligen Referenzprojektes und wie lange bestand das Auftragsverhältnis)? a) öffentlicher Auftraggeber mit Auftragsverhältnis mehr als 3 Jahre Laufzeit: 5 Punkte b) öffentlicher Auftraggeber mit Auftragsverhältnis mehr als 2 Jahre und bis 3 Jahre Laufzeit: 4 Punkte c) öffentlicher Auftraggeber mit Auftragsverhältnis mehr als 1 Jahr und bis 2 Jahre Laufzeit: 3 Punkte d) öffentlicher Auftraggeber mit Auftragsverhältnis bis 1 Jahr Laufzeit: 2 Punkte e) gewerblicher Auftraggeber mit Auftragsverhältnis mehr als 1 Jahr Laufzeit: 2 Punkte f) gewerblicher Auftraggeber mit Auftragsverhältnis bis 1 Jahr Laufzeit: 1 Punkt g) keine Referenz oder keine Angabe: 0 Punkte Die Angaben sind durch Vorlage von Referenzen zu belegen. Verwenden Sie dabei zur Beschreibung der Referenz die Anlage "Referenzprojekte". Die in diesem Bewertungskriterium zu erzielenden Punkte können durch Vorlage einer Referenz erreicht werden. Bei Vorlage von mehr als einer Referenz wird für die Bewertung dieses Kriteriums ausschließlich die für den Bewerber punktbeste Referenz herangezogen. Eine Addition von Punkten aus verschiedenen Referenzen oder von Laufzeiten unterschiedlicher Referenzprojekte erfolgt nicht. K5.4: [B] Dem Auftraggeber ist wichtig, dass der Bewerber über große Erfahrung in der Erbringung hoher Stundenzahlen für Pfortendienste werktags (Montag bis Freitag) zwischen 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr und samstags, sonntags und feiertags jeweils 24-Stunden verfügt. Bitte teilen Sie zu den Referenzen mit, wie hoch das Gesamtvolumen an erbrachten Stunden in dem Referenzauftrag für den Pfortendienst insgesamt war. Die Anzahl der Gesamtstunden wird wie folgt bewertet: a) ab 52.000 Stunden = 5 Punkte b) ≥ 47.000 < 52.000 Stunden = 4 Punkte c) ≥ 42.000 < 47.000 Stunden = 3 Punkte d) ≥ 37.000 < 42.000 Stunden = 2 Punkte e) ≥ 32.000 < 37.000 Stunden = 1 Punkt f) Unter 32.000 Stunden oder keine Angaben = 0 Punkte Die Angaben sind durch Vorlage von Referenzen zu belegen. Verwenden Sie dabei zur Beschreibung der Referenz die Anlage "Referenzprojekte". Die in diesem Bewertungskriterium zu erzielenden Punkte können durch Vorlage einer Referenz erreicht werden. Werden mehrere Referenze …
Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
K5.6: [B] Dem Konzessionsgeber ist wichtig, dass der Bieter auch inhaltlich über Erfahrungen und qualifiziertes Personal in dem zu erbringenden Leistungsspektrum verfügt. Bitte teilen Sie daher mit, welche Anzahl an Mitarbeitern in der Referenz täglich über den gesamten Vertragszeitraum mit den fol … ganz lesenK5.6: [B] Dem Konzessionsgeber ist wichtig, dass der Bieter auch inhaltlich über Erfahrungen und qualifiziertes Personal in dem zu erbringenden Leistungsspektrum verfügt. Bitte teilen Sie daher mit, welche Anzahl an Mitarbeitern in der Referenz täglich über den gesamten Vertragszeitraum mit den folgenden Qualifikationen eingesetzt wurde. Die erbrachten Tätigkeiten werden wie folgt bewertet: a) Ab täglich 28 eingesetzten Mitarbeitern für Pforten- und Streifendienst mit jeweils Sachkundeprüfung §34a GewO (Gruppe 2c im Tarifvertrag Bayern) und zusätzlich mindestens ein Einsatzwachleiter mit GSSK (Geprüfte Schutz- + Sicherheitskraft (Gruppe 3c im Tarifvertrag Bayern) = 5 Punkte b) Ab täglich 25 eingesetzten Mitarbeitern für Pforten- und Streifendienst mit Sachkundeprüfung §34a GewO (Gruppe 2c im Tarifvertrag Bayern) und zusätzlich mindestens ein Einsatzwachleiter mit GSSK (Geprüfte Schutz- + Sicherheitskraft (Gruppe 3c im Tarifvertrag Bayern) = 4 Punkte c) Ab täglich 22 eingesetzten Mitarbeitern für Pforten- und Streifendienst mit Sachkundeprüfung §34a GewO (Gruppe 2c im Tarifvertrag Bayern) und zusätzlich mindestens ein Einsatzwachleiter mit GSSK (Geprüfte Schutz- + Sicherheitskraft (Gruppe 3c im Tarifvertrag Bayern) = 3 Punkte d) Ab täglich 18 eingesetzten Mitarbeitern für Pforten- und Streifendienst mit Sachkundeprüfung §34a GewO (Gruppe 2c im Tarifvertrag Bayern) und zusätzlich mindestens ein Einsatzwachleiter mit GSSK (Geprüfte Schutz- + Sicherheitskraft (Gruppe 3c im Tarifvertrag Bayern) = 2 Punkte e) Ab täglich 15 eingesetzten Mitarbeitern für Pforten- und Streifendienst mit Sachkundeprüfung §34a GewO (Gruppe 2c im Tarifvertrag Bayern) und zusätzlich mindestens ein Einsatzwachleiter mit GSSK (Geprüfte Schutz- + Sicherheitskraft (Gruppe 3c im Tarifvertrag Bayern) = 1 Punkt f) Weniger eingesetztes Personal bzw. Personal ohne die vorgenannten Qualifikationen oder keine Angabe = 0 Punkte Die Angaben sind durch Vorlage von Referenzen zu belegen. Verwenden Sie dabei zur Beschreibung der Referenz die Anlage "Referenzprojekte". Die in diesem Bewertungskriterium zu erzielenden Punkte können durch Vorlage einer Referenz erreicht werden. Bei Vorlage von mehr als einer Referenz wird für die Bewertung dieses Kriteriums ausschließlich die für den Bewerber punktbeste Referenz herangezogen. Eine Addition von Punkten aus verschiedenen Referenzen oder Zahlen unterschiedlicher Referenzprojekte erfolgt nicht. K5.7: [I] Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren? Stellen Sie dar, ob und wie die genannten Zahlen dem Unternehmen die Ausführung dieses Auftrags ermöglichen. K5.8: [I] Wie viele beschäftigte Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Bewachungsdienstleistungen? Wie viele dieser Beschäftigten (untergliedert w. o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? Stellen Sie dar, ob und wie die genannten Zahlen dem Unternehmen die Ausführung dieses Auftrags ermöglichen. Es werden maximal fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (vgl. Kapitel 4.4.3 der Teilnahmebedingungen).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen: - der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bek … ganz lesenAuf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen: - der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

277vergebene Aufträge
9Angebote je Los im Median (270 Lose mit Angabe)
936.945 €Zuschlagswert im Median
225.786 € – 1,69 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1e4fb8f3-cd5c-41dc-a1e2-8f9f78109273.