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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Drucksysteme der KZVWL - Los 1: Arbeitsplatz- und Flurdrucker

Kassenzahnärztliche Vereinigung WL · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2.349-1veröffentlicht 17.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 924 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Münster48147, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Ausstattung15 %
  • Software10 %
  • Service15 %
  • Umwelt10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

2.349-1: Drucksysteme der KZVWL - Los 1: Arbeitsplatz- und Flurdrucker

Beschreibung des Loses

Auftragsgegenstand ist ein öffentlicher Auftrag mit zwei Losen über Arbeitsplatz- und Flurdrucker (Los 1) und Produktionsdruckmaschinen (Los 2) für das Verwaltungsgebäude der Kassenzahnärztlichen Vereinigung WL, Auf der Horst 25, 48147 Münster. Der ausgeschriebene Auftrag ist in sämtlichen Losen ein Mietvertrag im Sinne von § 535 BGB. Denn der Schwerpunkt der Rahmenvereinbarung (Los 1) bzw. des Vertrages (Los 2) liegt auf der mietweisen Überlassung der Drucksysteme. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Arbeitsplatzdrucker müssen ab dem 15.05.2024 für die vertraglich vorgesehene Leistung abrufbereit ("Go Live"). Die Flurdrucker müssen am 01.07.2024 betriebsbereit bei der Auftraggeberin installiert sein. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Die KZVWL ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmal um 12 Monate zu verlängern. Im Falle der Vertragsverlängerung endet die Rahmenvereinbarung zum 14. Mai 2029. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Menge. Derzeit ist ein schätzweiser Gesamtbedarf von 155 Arbeitsplatz- und Flurdruckern bekannt. Die Höchstabnahmegrenze liegt bei 174 Drucksystemen. Jedem Los liegen gesonderte Vergabeunterlagen zugrunde. Die Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabeportals veröffentlicht. Die in dem vorliegenden Projektraum des Vergabeportals eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 1.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis50 %
Ausstattung15 %
Software10 %
Service15 %
Umwelt10 %
Preis
Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07 (= Preisblatt) zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Der Vordruck 07 errechnet auf der Grundlage der einzutragenden Netto-Einzelpreise einen Brutto-Gesamtpreis (bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit). Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält für dieses Unterkriterium die volle angegebene Punktzahl von 50 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 50 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Qualität
AusstattungZur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Ausstattung: 15 % (= 15 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
Qualität
SoftwareZur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Software: 10 % (= 10 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
Qualität
ServiceZur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Service: 15 % (= 15 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
Qualität
UmweltZur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Umwelt: 10 % (= 10 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKD3A1

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Auf der Horst 25, 48147 Münster
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

126vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (120 Lose mit Angabe)
301.908 €Zuschlagswert im Median
231.133 € – 519.831 €mittlere Hälfte, 20 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung abdf4ea6-413c-4154-aeb4-96bbc7f90243.