Drucksysteme der KZVWL - Los 1: Arbeitsplatz- und Flurdrucker
Kassenzahnärztliche Vereinigung WL · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2.349-1veröffentlicht 17.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Münster.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Münster48147, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Ausstattung15 %
- Software10 %
- Service15 %
- Umwelt10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Heute
Beschreibung
2.349-1: Drucksysteme der KZVWL - Los 1: Arbeitsplatz- und Flurdrucker
Beschreibung des Loses
Auftragsgegenstand ist ein öffentlicher Auftrag mit zwei Losen über Arbeitsplatz- und Flurdrucker (Los 1) und Produktionsdruckmaschinen (Los 2) für das Verwaltungsgebäude der Kassenzahnärztlichen Vereinigung WL, Auf der Horst 25, 48147 Münster. Der ausgeschriebene Auftrag ist in sämtlichen Losen ein Mietvertrag im Sinne von § 535 BGB. Denn der Schwerpunkt der Rahmenvereinbarung (Los 1) bzw. des Vertrages (Los 2) liegt auf der mietweisen Überlassung der Drucksysteme. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Arbeitsplatzdrucker müssen ab dem 15.05.2024 für die vertraglich vorgesehene Leistung abrufbereit ("Go Live"). Die Flurdrucker müssen am 01.07.2024 betriebsbereit bei der Auftraggeberin installiert sein. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Die KZVWL ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmal um 12 Monate zu verlängern. Im Falle der Vertragsverlängerung endet die Rahmenvereinbarung zum 14. Mai 2029. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Menge. Derzeit ist ein schätzweiser Gesamtbedarf von 155 Arbeitsplatz- und Flurdruckern bekannt. Die Höchstabnahmegrenze liegt bei 174 Drucksystemen. Jedem Los liegen gesonderte Vergabeunterlagen zugrunde. Die Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabeportals veröffentlicht. Die in dem vorliegenden Projektraum des Vergabeportals eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 1.
Gegenstand nach CPV
- 30121000Fotokopiergeräte und ThermokopiergeräteHauptgegenstand
- 30121100Fotokopierer
- 30121200Fotokopiergeräte
- 30125000Teile und Zubehör für Fotokopiergeräte
- 30125100Tonerpatronen
- 50313000Wartung und Reparatur von Reprografiegeräten
- 50313100Reparatur von Fotokopiergeräten
- 50313200Wartung von Fotokopiergeräten
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07 (= Preisblatt) zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Der Vordruck 07 errechnet auf der Grundlage der einzutragenden Netto-Einzelpreise einen Brutto-Gesamtpreis (bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit). Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält für dieses Unterkriterium die volle angegebene Punktzahl von 50 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 50 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
- Qualität
- AusstattungZur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Ausstattung: 15 % (= 15 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
- Qualität
- SoftwareZur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Software: 10 % (= 10 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
- Qualität
- ServiceZur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Service: 15 % (= 15 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
- Qualität
- UmweltZur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Umwelt: 10 % (= 10 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKD3A1
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Auf der Horst 25, 48147 Münster
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- OVOL Papier Deutschland GmbH8 Zuschläge
- Heinrich Wietholt GmbH5 Zuschläge
- LIEBERGESELL-FEINPAPIER5 Zuschläge
- Lyreco Deutschland GmbH4 Zuschläge
- allpremio Handel GmbH4 Zuschläge
- Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 26.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung abdf4ea6-413c-4154-aeb4-96bbc7f90243.