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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Drucksysteme der KZVWL - Los 1: Arbeitsplatz- und Flurdrucker

Kassenzahnärztliche Vereinigung WL · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2.349-1veröffentlicht 27.03.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 925 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Münster48147, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Ausstattung15 %
  • Software10 %
  • Service15 %
  • Umwelt10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 30 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 30 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

2.349-1: Drucksysteme der KZVWL - Los 1: Arbeitsplatz- und Flurdrucker

Beschreibung des Loses

Auftragsgegenstand ist ein öffentlicher Auftrag mit zwei Losen über Arbeitsplatz- und Flurdrucker (Los 1) und Produktionsdruckmaschinen (Los 2) für das Verwaltungsgebäude der Kassenzahnärztlichen Vereinigung WL, Auf der Horst 25, 48147 Münster. Der ausgeschriebene Auftrag ist in sämtlichen Losen ein Mietvertrag im Sinne von § 535 BGB. Denn der Schwerpunkt der Rahmenvereinbarung (Los 1) bzw. des Vertrages (Los 2) liegt auf der mietweisen Überlassung der Drucksysteme. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Arbeitsplatzdrucker müssen ab dem 15.05.2024 für die vertraglich vorgesehene Leistung abrufbereit ("Go Live"). Die Flurdrucker müssen am 01.07.2024 betriebsbereit bei der Auftraggeberin installiert sein. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Die KZVWL ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmal um 12 Monate zu verlängern. Im Falle der Vertragsverlängerung endet die Rahmenvereinbarung zum 14. Mai 2029. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Menge. Derzeit ist ein schätzweiser Gesamtbedarf von 155 Arbeitsplatz- und Flurdruckern bekannt. Die Höchstabnahmegrenze liegt bei 174 Drucksystemen. Jedem Los liegen gesonderte Vergabeunterlagen zugrunde. Die Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabeportals veröffentlicht. Die in dem vorliegenden Projektraum des Vergabeportals eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 1.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis50 %
Ausstattung15 %
Software10 %
Service15 %
Umwelt10 %
Preis
Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07 (= Preisblatt) zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Der Vordruck 07 errechnet auf der Grundlage der einzutragenden Netto-Einzelpreise einen Brutto-Gesamtpreis (bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit). Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält für dieses Unterkriterium die volle angegebene Punktzahl von 50 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 50 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Qualität
AusstattungZur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Ausstattung: 15 % (= 15 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
Qualität
SoftwareZur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Software: 10 % (= 10 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
Qualität
ServiceZur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Service: 15 % (= 15 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.
Qualität
UmweltZur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist die Anlage 2 - Systemkriterien zu befüllen. In der Anlage 02 sind ausschließlich die hierfür vorgesehenen, gelb unterlegten Felder auszufüllen. Angaben außerhalb der Anlage 2 bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Angaben werden Vertragsbestandteil und verpflichten zur vollständigen Umsetzung der angegebenen Leistungen. In der Anlage 02 werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen qualitativen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität Umwelt: 10 % (= 10 Punkte) Die zu diesem Unterkriterium jeweils geforderten Einzelangaben (Soll- und Muss-Kriterien) ergeben sich aus der Anlage 2. Die Nichterfüllung von Muss-Kriterien (KO) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Soweit es sich bei den Einzelangaben um Soll-Kriterien handelt, werden die entsprechenden Angaben zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei erhält jeder Bieter für das jeweilige Soll-Kriterium die hierfür vorgesehenen Wertungspunkte (1 Punkt - 3 Punkte) multipliziert mit dem jeweils erreichten Erfüllungsfaktor: Faktor 1,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,75 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,25 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten. Faktor 0,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung der dargelegten Anforderungen erwarten.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaf … ganz lesenSoweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden.
Kriterium
Bieter sowie Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. D … ganz lesenBieter sowie Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens betragen haben: Los 1: 750.000
Kriterium
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter/ Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 31.01.2021 bis zum 31.01.2024 (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeit … ganz lesenErforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter/ Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 31.01.2021 bis zum 31.01.2024 (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Dabei bedeutet die Formulierung "geeignet" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten. Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Soweit eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck 03 hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03 vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). Mindestbedingungen Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie vergleichbar sind und anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen. Dabei bedeutet die Formulierung "vergleichbar" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten. Los 1: Arbeitsplatz- und Flurdrucker a) Lieferung und Aufstellung von mindestens 150 Arbeitsplatz- oder Flurdruckern (zur Miete) b) einschließlich (1.) geräte- und laufzeitbezogener Lizenzen für die Software und (2.) Service und (3.) Druck- und Kopiervolumen.
Kriterium
Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens der Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied g … ganz lesenErforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens der Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestbedingungen Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig für den Bereich "Vertrieb von umweltfreundlichen Druckverbrauchsmaterialien und Dienstleistungen für IT-Drucker (Druckmanagement)" oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.
Kriterium
Erforderlich ist die Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft während der Auftragsausführung anwendet bzw. anwenden. Die Angabe muss im Rahmen des Angebots auf einer Anlage zum Vordruck 03 erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen … ganz lesenErforderlich ist die Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft während der Auftragsausführung anwendet bzw. anwenden. Die Angabe muss im Rahmen des Angebots auf einer Anlage zum Vordruck 03 erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. Bei Bietergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Mindestbedingungen: Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001:2015 oder gleichwertig für den Bereich "Vertrieb von umweltfreundlichen Druckverbrauchsmaterialien und Dienstleistungen für IT-Drucker (Druckmanagement)" oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 MONTHS
Angebotsöffnung
26.04.2024, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKD3L9

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Auf der Horst 25, 48147 Münster
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

126vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (120 Lose mit Angabe)
301.908 €Zuschlagswert im Median
231.133 € – 519.831 €mittlere Hälfte, 20 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7401916b-0231-4daa-a134-681cc8c960b2.