Drucker RV Bund - Laser-Multifunktionsgeräte zum Kauf (Abteilungsgeräte)
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZIB 12.07 - 9935/23/VV : 2veröffentlicht 20.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 13 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Hauptleistung
- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
- CPV 30000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Lieferung von zwei TraktorenRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Abt. 5.3 · BonnFrist 08.12.2026
- DFG-Az.: EXC 3101/1 TP2 (A 191) Beschaffung eines PipettierrobotersDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 04.12.2026
- 1/DLII6/VM176 - RV Medizinprodukte, diversBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · BonnFrist 13.11.2026
- 1702-DE-Displays inkl. ZubehörBWI GmbH · BonnFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 11 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 13 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 13 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (177 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (559 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- siehe Vergabeunterlagen50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 13.000.000,00 € (netto) für Laser-Multifunktionsgeräte zum Kauf (Abteilungsgeräte) sowie zugehörige Dienstleistungen abgerufen werden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf des angegebenen Gesamtvolumens besteht nicht.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- siehe Vergabeunterlagen
- Preis
- siehe Vergabeunterlagen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Sofern die Höchstmenge des Abrufvolumens der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 13.000.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zuschlagskriterien: Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots - Zuschlagskriterien" gilt für die Zuschlagskriterien: Die Ermittlung der Kennzahl (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgt durch Division der Leistungskennzahl (L), die … ganz lesenkürzer
Zuschlagskriterien: Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots - Zuschlagskriterien" gilt für die Zuschlagskriterien: Die Ermittlung der Kennzahl (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgt durch Division der Leistungskennzahl (L), die für die Qualität des Angebots steht, durch die Preiskennzahl (P), die für den Angebotspreis steht. Zur besseren Lesbarkeit wird Z mit einem Faktor 10.000 multipliziert und auf 3 Nachkommastellen begrenzt und kaufmännisch gerundet. Auf Basis dieser Kennzahl wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Im nächsten Schritt werden alle Angebote ausgewählt, deren Kennzahl (Z) innerhalb des festgelegten Schwankungsbereich (S), ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z, liegen. In vorliegendem Verfahren wird ein Schwankungsbereich von 6% für die Kennzahl Z festgelegt. Der Schwankungsbereich erstreckt sich unterhalb der Kennzahl Z. Liegen weitere Angebote innerhalb des Schwankungsbereiches, ist die erreichte Gesamtpunktzahl der Leistung im Dokument Kriterienkatalog Leistung (höchste erreichte Punktzahl) entscheidend dafür, welches Angebot das wirtschaftlichste ist und für den Zuschlag vorgesehen wird. Sollten mehrere Bieter die gleiche Leistungskennzahl erreichen, ist der günstigste Preis für den Zuschlag entscheidend.- Hinweis
1. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. 2. Die Leistung ist in der Regel deutschlandweit zu erbringen. Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe: Agentur für Innovation in der Cybersicherheit … ganz lesenkürzer
1. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. 2. Die Leistung ist in der Regel deutschlandweit zu erbringen. Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe: Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH Akademie der Künste Alexander von Humboldt-Stiftung Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik Berufsgenossenschaft Verkehrwirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Bund der Vertriebenen Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesamt für Naturschutz Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesamt für Soziale Sicherung Bundesamt für Strahlenschutz Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundesamt für Verfassungsschutz Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Geowissenschaften Bundesanstalt für Gewässerkunde Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_3; BIMASRM_5 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Bundesanstalt für Wasserbau Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Bundesarbeitsgericht Bundesfinanzhof Bundesgerichtshof Bundesinstitut für Risikobewertung Bundeskanzleramt Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung Bundeskartellamt Bundeskriminalamt Bundesministerium der Justiz Bundesministerium des Innern und für Heimat Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Digitales und Verkehr Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Bundespatentgericht Bundespolizei Bundesrat Bundesrechnungshof Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH Bundessortenamt Bundessozialgericht Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Bundesverfassungsgericht Bundesverwaltungsgericht Bundeszentralamt für Steuern Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Bundeszentrale für politische Bildung BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH BW Bekleidungsmanagement GmbH BwFuhrparkService GmbH Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Der Generalbundesanwalt beim BGH Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. Deutsche Nationalbibliothek Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Deutsche UNESCO-Kommission e.V. Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. Deutscher Akademischer Austauschdienst Deutscher Wetterdienst Deutsches Archäologisches Institut Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. Deutsches Jugendinstitut e. V. Deutsches Maritimes Zentrum e. V. Deutsches Patent- und Markenamt Deutsches Weininstitut GmbH Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V. Die Autobahn GmbH des Bundes DRK-Suchdienst Standort Hamburg Eisenbahn-Bundesamt Engagement Global gGmbH Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R. EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag Friedrich Ebert Stiftung e.V. Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Konica Minolta Business Solution Deutschland GmbH, Langenhagen | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bechtle GmbH3 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG2 Zuschläge
- M.S.E. GmbH2 Zuschläge
- RICOH Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Systema Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH2 Zuschläge
- druckerfachmann.de GmbH & CO. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 17.06.2025 auf 24.06.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 17.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9cba71f9-38e7-45e0-a001-5c256bba9b6a.