Drucker RV Bund - Laser-Multifunktionsgeräte zum Kauf (Abteilungsgeräte)
Auftraggeber nicht angegeben
Aktenzeichen ZIB 12.07 - 9935/23/VV : 2veröffentlicht 06.05.2025erstmals 06.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 13 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Hauptleistung
- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
- CPV 30000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 13 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 13 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- siehe Vergabeunterlagen50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 18 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 18 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 16 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 16 Monaten
- Bindefrist endetvor 13 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 13.000.000,00 € (netto) für Laser-Multifunktionsgeräte zum Kauf (Abteilungsgeräte) sowie zugehörige Dienstleistungen abgerufen werden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf des angegebenen Gesamtvolumens besteht nicht.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- siehe Vergabeunterlagen
- Preis
- siehe Vergabeunterlagen
Eignung7 von 7 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Partner-Status: Für die von Ihnen angebotenen Produkte sind Sie Hersteller oder Sie verfügen über einen Partner-Status oder eine vergleichbare Berechtigung beim jeweiligen Hersteller, der Sie berechtigt, diese Produkte an Endkunden zu verkaufen und zu supporten (Nachweis durch Zertifizierung oder gleichwertig).
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anh … ganz lesenkürzer
Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Folgende inhaltliche Anforderungen werden an die zu benennenden Referenzen gestellt: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert des Auftrages, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: - In einem Referenzprojekt haben Sie mindestens 500 Drucker/ Multifunktionsgeräte geliefert inklusive Zubehör, Software und Systemservice. - In einem weiteren Referenzprojekt haben Sie mindestens 150 Multifunktionsgeräte (Abteilungsgeräte) geliefert inklusive Zubehör, Software und Systemservice. - In einer der Referenzen musste an unterschiedliche Standorte geliefert werden. - Die Referenzen müssen sich auf zwei unterschiedliche Kunden beziehen - Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). - Eine (1) der zwei (2) Referenzen muss im Kontext der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auf-traggeber im Sinne von § 98 GWB) erbracht worden sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. - Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nach-weis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mitarbeitende: Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 50 Mitarbeitenden pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert, die bezogen auf den Leistungsgegenstand eingesetzt w … ganz lesenkürzer
Mitarbeitende: Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 50 Mitarbeitenden pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert, die bezogen auf den Leistungsgegenstand eingesetzt wurden. Füllen Sie dazu bitte die Anlage "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaften sowie für alle eignungsleihenden Unternehmen (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen werden die Mitarbeitendenzahlen aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.- Allgemeiner Jahresumsatz
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmenszahlen" entsprechend aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft sowie für alle eignungsleihenden Unternehmen (sofern zutreffend) - d … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmenszahlen" entsprechend aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft sowie für alle eignungsleihenden Unternehmen (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Soweit Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden kon-zernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unternehmer mit Eignungsleihe werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen. Allgemeiner Jahresumsatz: Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 7.000.000 Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Spezifischer Jahresumsatz
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmenszahlen" entsprechend aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft sowie für alle eignungsleihenden Unternehmen (sofern zutreffend) - d … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmenszahlen" entsprechend aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft sowie für alle eignungsleihenden Unternehmen (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen" abzugeben. Soweit Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unternehmer mit Eignungsleihe werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen. Spezifischer Jahresumsatz: Zusätzlich geben Sie bitte den Umsatz an, den Sie im Bereich Drucker/Multifunktionsgeräte sowie zugehörige Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Hierbei wird ein Mindestumsatz von 3.000.000 Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Sofern die Höchstmenge des Abrufvolumens der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 13.000.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 24.06.2025, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zuschlagskriterien: Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots - Zuschlagskriterien" gilt für die Zuschlagskriterien: Die Ermittlung der Kennzahl (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgt durch Division der Leistungskennzahl (L), die … ganz lesenkürzer
Zuschlagskriterien: Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots - Zuschlagskriterien" gilt für die Zuschlagskriterien: Die Ermittlung der Kennzahl (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgt durch Division der Leistungskennzahl (L), die für die Qualität des Angebots steht, durch die Preiskennzahl (P), die für den Angebotspreis steht. Zur besseren Lesbarkeit wird Z mit einem Faktor 10.000 multipliziert und auf 3 Nachkommastellen begrenzt und kaufmännisch gerundet. Auf Basis dieser Kennzahl wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Im nächsten Schritt werden alle Angebote ausgewählt, deren Kennzahl (Z) innerhalb des festgelegten Schwankungsbereich (S), ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z, liegen. In vorliegendem Verfahren wird ein Schwankungsbereich von 6% für die Kennzahl Z festgelegt. Der Schwankungsbereich erstreckt sich unterhalb der Kennzahl Z. Liegen weitere Angebote innerhalb des Schwankungsbereiches, ist die erreichte Gesamtpunktzahl der Leistung im Dokument Kriterienkatalog Leistung (höchste erreichte Punktzahl) entscheidend dafür, welches Angebot das wirtschaftlichste ist und für den Zuschlag vorgesehen wird. Sollten mehrere Bieter die gleiche Leistungskennzahl erreichen, ist der günstigste Preis für den Zuschlag entscheidend.- Hinweis
1. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. 2. Die Leistung ist in der Regel deutschlandweit zu erbringen. Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe: Agentur für Innovation in der Cybersicherheit … ganz lesenkürzer
1. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. 2. Die Leistung ist in der Regel deutschlandweit zu erbringen. Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe: Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH Akademie der Künste Alexander von Humboldt-Stiftung Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik Berufsgenossenschaft Verkehrwirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Bund der Vertriebenen Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesamt für Naturschutz Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesamt für Soziale Sicherung Bundesamt für Strahlenschutz Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundesamt für Verfassungsschutz Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Geowissenschaften Bundesanstalt für Gewässerkunde Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_3; BIMASRM_5 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Bundesanstalt für Wasserbau Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Bundesarbeitsgericht Bundesfinanzhof Bundesgerichtshof Bundesinstitut für Risikobewertung Bundeskanzleramt Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung Bundeskartellamt Bundeskriminalamt Bundesministerium der Justiz Bundesministerium des Innern und für Heimat Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Digitales und Verkehr Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Bundespatentgericht Bundespolizei Bundesrat Bundesrechnungshof Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH Bundessortenamt Bundessozialgericht Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Bundesverfassungsgericht Bundesverwaltungsgericht Bundeszentralamt für Steuern Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Bundeszentrale für politische Bildung BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH BW Bekleidungsmanagement GmbH BwFuhrparkService GmbH Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Der Generalbundesanwalt beim BGH Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. Deutsche Nationalbibliothek Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Deutsche UNESCO-Kommission e.V. Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. Deutscher Akademischer Austauschdienst Deutscher Wetterdienst Deutsches Archäologisches Institut Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. Deutsches Jugendinstitut e. V. Deutsches Maritimes Zentrum e. V. Deutsches Patent- und Markenamt Deutsches Weininstitut GmbH Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V. Die Autobahn GmbH des Bundes DRK-Suchdienst Standort Hamburg Eisenbahn-Bundesamt Engagement Global gGmbH Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R. EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag Friedrich Ebert Stiftung e.V. Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 17.06.2025 auf 24.06.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 17.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f3a4cfd5-2691-4b43-b2cb-9248cf0101bf.