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vergebenEU-weitDienstleistungen

Dolmetschertätigkeiten für das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-CB-24-1085000-4121.03veröffentlicht 12.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 814 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.10.2024 – 30.09.2025, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2025
    vor 25 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

'------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Zum 01.06.2022 wurde durch gesetzliche Regelungen der Übergang der Zuständigkeit für die aus der Ukraine geflüchteten erwerbsfähigen Personen aus dem Bereich des Leistungsbezuges nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hin zum SGB II eingeleitet. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Das Jobcenter benötigt Dolmetscher*innen für ukrainisch-deutsch, die täglich im Zeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2025 im Jobcenter Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg persönlich anwesend sind.

Beschreibung des Loses

'------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Anzahl der Dolmetscher: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 3 Dolmetscher ukrainisch/russisch und 1 Dolmetscher arabisch. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Einsatzzeitraum der Dolmetscher ukrainisch/russisch: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Mo: 08:00 – 13:00 Uhr Di: 08:00 – 13:00 Uhr Mi: kein Einsatz Do: 08:00 – 13:00 Uhr Fr: 08:00 – 13:00 Uhr ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Einsatzzeitraum der Dolmetscher arabisch: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Mo: 08:00 – 13:00 Uhr Di: 08:00 – 13:00 Uhr Mi: kein Einsatz Do: 08:00 – 13:00 Uhr Fr: 08:00 – 13:00 Uhr ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Weitere Leistungsbestandteile: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Sind schriftliche Unterlagen Gegenstand des Gesprächs, ist deren Inhalt ggf. in die jeweils andere Sprache zu übersetzen. Die Dolmetscherin oder der Dolmetscher sollten vorzugsweise ukrainisch und russisch, mindestens aber entweder ukrainisch oder russisch sprechen. Zudem muss sie oder er fließend deutsch sprechen. Eine gerichtliche Anerkennung ist nicht notwendig. Allerdings muss sie oder er ein Zertifikat erworben haben oder mindestens eine Referenz benennen oder eine Bestätigung vorlegen können, aus dem ihre Eignung zur Übernahme der Sprachmittlung hervorgeht. Sollten sich die Sprachkenntnisse der Dolmetscherin oder des Dolmetschers während der Tätigkeit als unzureichend herausstellen, ist unverzüglich eine Ersatzdolmetscherin oder ein Ersatzdolmetscher zu stellen. Sollte eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher ausfallen, hat der Auftragnehmer einen Ersatz zu stellen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Ausführungsorte: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg ist in zwei Hauptstandorten vertreten, in welchen ein Dolmetschereinsatz erforderlich wird. Diese sind folgend aufgelistet: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 1. Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Landsberger Allee 50/52 10249 Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 2. Jugendberufsagentur Berlin - Standort Friedrichshain-Kreuzberg Charlottenstraße 87 10969 Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Der Schwerpunkt der Einsätze wird auf Grund des Kundenaufkommens in der Landsberger Allee 50/52, 10249 Berlin erfolgen. Dennoch sollen beide Standorte für einen Einsatz berücksichtigt werden. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Verschwiegenheit: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, über während der Dienstausübung erworbene Kenntnisse Verschwiegenheit zu wahren. Dies betrifft insbesondere Daten in Bezug auf Kunden des Auftraggebers. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus. Sofern von der Verschwiegenheitspflicht eine Ausnahme gemacht werden muss, bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht in Bezug auf Aussagen, die im Rahmen der Verfolgung einer Straftat gemacht werden sollen. Die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz und insbesondere zum Sozialdatenschutz nach dem SGB X sind zu beachten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Zuschlagskriterium Preis100 %
Preis
Zuschlagskriterium PreisMit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis und Preisblatt gem. Nachweis Nr. 6 für Los 1 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsxFormat) notwendig.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
30.09.2025
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag und der Leistungserbringung ab dem 01.10.2024. Der Vertrag hat eine Festlaufzeit von 1 Jahr (12 Monate). Optional besteht eine Vertragsverlängerung von zweimal zu jeweils 6 Monaten. Diese Vertragsverlängerungsoption kann jeweils zwei Monate vor Ablauf der … ganz lesenDas Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag und der Leistungserbringung ab dem 01.10.2024. Der Vertrag hat eine Festlaufzeit von 1 Jahr (12 Monate). Optional besteht eine Vertragsverlängerung von zweimal zu jeweils 6 Monaten. Diese Vertragsverlängerungsoption kann jeweils zwei Monate vor Ablauf der jeweiligen regulären Vertragslaufzeit seitens des AG ausgesprochen werden. Für den Fall der nicht optionalen Verlängerung durch den AG, endet der jeweilige Vertrag mit dem Ablauf der jeweils regulären Vertragslaufzeit. Damit ergibt sich eine maximal mögliche Vertragslaufzeit von 2 Jahren (24 Monaten) bis zum 30.09.2026.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit dem ANGEBOT sind folgende Unterlagen einzureichen: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen erforderliche Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn gem. Mindestlohngesetz (MiLoG) ist dem Angebot beizufügen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 6. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
dolspot eG, Fernwald–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1820806f-8483-452b-b013-a6b46578a90c.