Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Dolmetscherleistungen für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-0437-2025-0033veröffentlicht 13.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 600 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2025 – 30.09.2027
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65203, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (133 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (383 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 20 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    vor 13 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Dolmetscherleistungen im Zusammenhang mit der verwaltungsmäßigen, sozialen und medizinischen Betreuung der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in 4 Losen.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Dolmetscherleistungen Standort Gießen

Rahmenvereinbarung über - Dolmetscherleistungen im Standort Gießen Es werden Dolmetscherleistungen für folgende Sprachen benötigt: •Albanisch, •Amharisch, •Arabisch, •Dari / Persisch, •Englisch, •Farsi/Persisch, •Französisch, •Kurdisch - Kurmanci / Sorani, •Mazedonisch / Serbisch, •Paschto, •Portugiesisch, •Russisch, •Somalisch, •Spanisch, •Tigrinya, •Türkisch, •Ukrainisch, •Urdu / Punjabi. Es ist nicht auszuschließen, dass im Ausnahmefall vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher die deutsche Sprache und die vom Auftraggeber angeforderten Sprachen sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen und die Gespräche korrekt übersetzen. Das Niveau der Sprachbeherrschung muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher kann sich klar, strukturiert und ausführlich äußern und auch bei komplexeren Sachverhalten, wie z. B. medizinische Begrifflichkeiten, die Bedeutung bzw. feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen (= kompetente Sprachverwendung). Der Gesprächsinhalt ist unverfälscht in die Zielsprache und zurück in die deutsche Sprache zu übersetzen; es dürfen keine Inhalte eigenmächtig hinzugefügt oder ausgelassen werden. Zum momentanen Zeitpunkt ist von einem geschätzten Bedarf der Übersetzungsleistung von durchschnittlich 41.652 Dolmetschereinsatzstunden pro Jahr auszugehen. Bei max. 4-jähriger Vertragslaufzeit ergeben sich 166.608 Dolmetschereinsatzstunden. Die Höchstabrufmenge bei maximaler Vertragslaufzeit beträgt 176.000 Dolmetschereinsatzstunden. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichung der Höchstabrufmenge ihre Wirkung, soweit sie nicht vorher beendet worden ist.

2 Jahre–
2
Dolmetscherleistungen Standort Ankunftszentrum

Rahmenvereinbarung über - Dolmetscherleistungen im Standort Ankunftszentrum Es werden Dolmetscherleistungen für folgende Sprachen benötigt: •Albanisch, •Amharisch, •Arabisch, •Dari / Persisch, •Englisch, •Farsi/Persisch, •Französisch, •Kurdisch - Kurmanci / Sorani, •Mazedonisch / Serbisch, •Paschto, •Portugiesisch, •Russisch, •Somalisch, •Spanisch, •Tigrinya, •Türkisch, •Ukrainisch, •Urdu / Punjabi. Es ist nicht auszuschließen, dass im Ausnahmefall vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher die deutsche Sprache und die vom Auftraggeber angeforderten Sprachen sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen und die Gespräche korrekt übersetzen. Das Niveau der Sprachbeherrschung muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher kann sich klar, strukturiert und ausführlich äußern und auch bei komplexeren Sachverhalten, wie z. B. medizinische Begrifflichkeiten, die Bedeutung bzw. feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen (= kompetente Sprachverwendung). Der Gesprächsinhalt ist unverfälscht in die Zielsprache und zurück in die deutsche Sprache zu übersetzen; es dürfen keine Inhalte eigenmächtig hinzugefügt oder ausgelassen werden. Zum momentanen Zeitpunkt ist von einem geschätzten Bedarf der Übersetzungsleistung von durchschnittlich 40.332 Dolmetschereinsatzstunden pro Jahr auszugehen. Bei max. 4-jähriger Vertragslaufzeit ergeben sich 161.328 Dolmetschereinsatzstunden. Die Höchstabrufmenge bei maximaler Vertragslaufzeit beträgt 176.000 Dolmetschereinsatzstunden. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichung der Höchstabrufmenge ihre Wirkung, soweit sie nicht vorher beendet worden ist.

2 Jahre–
3
Dolmetscherleistungen Standort Fuldatal Rothwesten

Rahmenvereinbarung über - Dolmetscherleistungen im Standort Fuldatal Rothwesten Es werden Dolmetscherleistungen für folgende Sprachen benötigt: •Albanisch, •Amharisch, •Arabisch, •Dari / Persisch, •Englisch, •Farsi/Persisch, •Französisch, •Kurdisch - Kurmanci / Sorani, •Mazedonisch / Serbisch, •Paschto, •Portugiesisch, •Russisch, •Somalisch, •Spanisch, •Tigrinya, •Türkisch, •Ukrainisch, •Urdu / Punjabi. Es ist nicht auszuschließen, dass im Ausnahmefall vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher die deutsche Sprache und die vom Auftraggeber angeforderten Sprachen sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen und die Gespräche korrekt übersetzen. Das Niveau der Sprachbeherrschung muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher kann sich klar, strukturiert und ausführlich äußern und auch bei komplexeren Sachverhalten, wie z. B. medizinische Begrifflichkeiten, die Bedeutung bzw. feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen (= kompetente Sprachverwendung). Der Gesprächsinhalt ist unverfälscht in die Zielsprache und zurück in die deutsche Sprache zu übersetzen; es dürfen keine Inhalte eigenmächtig hinzugefügt oder ausgelassen werden. Zum momentanen Zeitpunkt ist von einem geschätzten Bedarf der Übersetzungsleistung von durchschnittlich 10.428 Dolmetschereinsatzstunden pro Jahr auszugehen. Bei max. 4-jähriger Vertragslaufzeit ergeben sich 41712.080 Dolmetschereinsatzstunden. Die Höchstabrufmenge bei maximaler Vertragslaufzeit beträgt 50.000 Dolmetschereinsatzstunden. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichung der Höchstabrufmenge ihre Wirkung, soweit sie nicht vorher beendet worden ist.

2 Jahre–
4
Dolmetscherleistungen Standort Büdingen und der Außenstelle Frankfurt Flughafen

Rahmenvereinbarung über - Dolmetscherleistungen im Standort Büdingen und der Außenstelle Frankfurt Flughafen Es werden Dolmetscherleistungen für folgende Sprachen benötigt: •Albanisch, •Amharisch, •Arabisch, •Dari / Persisch, •Englisch, •Farsi/Persisch, •Französisch, •Kurdisch - Kurmanci / Sorani, •Mazedonisch / Serbisch, •Paschto, •Portugiesisch, •Russisch, •Somalisch, •Spanisch, •Tigrinya, •Türkisch, •Ukrainisch, •Urdu / Punjabi. Es ist nicht auszuschließen, dass im Ausnahmefall vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher die deutsche Sprache und die vom Auftraggeber angeforderten Sprachen sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen und die Gespräche korrekt übersetzen. Das Niveau der Sprachbeherrschung muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher kann sich klar, strukturiert und ausführlich äußern und auch bei komplexeren Sachverhalten, wie z. B. medizinische Begrifflichkeiten, die Bedeutung bzw. feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen (= kompetente Sprachverwendung). Der Gesprächsinhalt ist unverfälscht in die Zielsprache und zurück in die deutsche Sprache zu übersetzen; es dürfen keine Inhalte eigenmächtig hinzugefügt oder ausgelassen werden. Zum momentanen Zeitpunkt ist von einem geschätzten Bedarf der Übersetzungsleistung von durchschnittlich 8.436 Dolmetschereinsatzstunden pro Jahr auszugehen. Bei max. 4-jähriger Vertragslaufzeit ergeben sich 33.744 Dolmetschereinsatzstunden. Die Höchstabrufmenge bei maximaler Vertragslaufzeit beträgt 49.400 Dolmetschereinsatzstunden. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichung der Höchstabrufmenge ihre Wirkung, soweit sie nicht vorher beendet worden ist.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen (u.a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB i.V.m. § 31 UVgO, Insolvenzverfahren) - Eigenerklärung über • die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder • die Eintragung im Vereinsregister oder • das Nichtbestehen e … ganz lesen- Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen (u.a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB i.V.m. § 31 UVgO, Insolvenzverfahren) - Eigenerklärung über • die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder • die Eintragung im Vereinsregister oder • das Nichtbestehen einer Pflicht zur Eintragung in eines der zuvor genannten Register Im Falle, dass für den Bieter die Pflicht zur Eintragung in das Berufs- und Handelsregister bzw. Vereinsregister besteht, ist nach Aufforderung durch den Auftraggeber der tatsächliche Nachweis, in Form eines Auszugs der Eintragung, zu erbringen. Dieser Nachweis darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als sechs Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist diese Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium
- Bankerklärung, Auskunft der Creditreform oder einer vergleichbaren Auskunftsstelle zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. - Erklärung (siehe Vordruck "Erklaerung_Haftpflichtver … ganz lesen- Bankerklärung, Auskunft der Creditreform oder einer vergleichbaren Auskunftsstelle zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. - Erklärung (siehe Vordruck "Erklaerung_Haftpflichtversicherung_etc.pdf") Bezüglich: • Wettbewerbsbeschränkender Absprachen • Sozialabgaben • Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen 10.000.000 € für Personenschäden 3.000.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden, insb. auch Schlüsselverlust) • Nachweis der Sozialversicherung • Beachtung Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz) Hinweis: Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss vor Zuschlagserteilung folgende Belege nach Aufforderung der Vergabestelle vorlegen: - Bestätigung der zuständigen Krankenkasse und/ oder Minijobzentrale bzw. Knappschaft, dass das Beitragskonto keine offenen Beiträge aufweist - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, aus der her-vorgeht, dass eine Mitgliedschaft besteht und dass die Zahlungsverpflich-tungen zur gesetzlichen Unfallversicherung aktuell erfüllt sind - Versicherungsbestätigung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit ausgewiesener Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögens-schäden - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Belege von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise bzw. Bescheinigungen zu den Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung müssen gültig sein. Nach Zuschlagserteilung müssen dem Auftraggeber die jeweils aktuellen Nachweise über die gesamte Vertragslaufzeit (1x jährlich) vorgelegt werden. Bezüglich des Haftpflichtversicherungsnachweises muss eine Anpassung an die geforderten Deckungssummen laut Ziffer 5 "Haftung, Abtretung von Ansprüchen" der Anlage "Allgemeine Vertragsbestandteile" spätestens nach Zuschlagserteilung durch den Auftragnehmer für das jeweilige Objekt erfolgen. Bei der Kalkulation des Angebotes ist die Höhe der geforderten Deckungssummen zu berücksichtigen. - Eigenerklärung Dolmetscherhonorar (siehe Vordruck "Erklaerung_Dolmetscherhonorar.pdf") Mit dem Angebot ist zu erklären, dass im Falle des Einsatzes von Freiberuflerinnen bzw. Freiberuflern und Honorarkräften als Dolmeschetscherinnen bzw. Dolmetscher ein Honorar von mindestes 21,00 € netto pro Dolmetscherstunde bzw. der für das jeweilige Los zutreffenden Gruppen XX des Leistungsverzeichnisses angegebene Honorar netto pro Dolmetscherstunde an die Dolmetscherin bzw. den Dolmetscher ausgezahlt wird. Bei Bietergemeinschaften ist diese Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium
- Eigenerklärung Sprachenpool und Sprachniveau Mit dem Angebot ist zu erklären, dass die einzusetzenden Dolmetscher die angeforderten Sprachen (siehe Ziffer 3 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung zu den Losen 1 bis 4) sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen. Dies erfolgt in Form des Au … ganz lesen- Eigenerklärung Sprachenpool und Sprachniveau Mit dem Angebot ist zu erklären, dass die einzusetzenden Dolmetscher die angeforderten Sprachen (siehe Ziffer 3 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung zu den Losen 1 bis 4) sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen. Dies erfolgt in Form des Ausfüllens der verbindlichen Eigenerklärung. Hierbei sind alle angebotenen Sprachen in dem Vordruck anzukreuzen. Die Vorlage eines entsprechenden Zertifikats ist nicht zwingend erforderlich. - Referenzen Es sind, unabhängig von der Anzahl der bebotenen Lose (Standorte), mindestens drei geeignete und mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Referenzen von öffentlichen Auftraggebern, die nicht älter sind als drei Jahre, abzugeben. Für die Abgabe ist der Vordruck "Referenzliste.pdf" zu verwenden. Folgende Angaben müssen aus der Referenz jeweils ersichtlich sein: a. Art der Leistung (Erfahrungsfelder), b. Empfänger der Leistung, c. Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, d. Erbringungszeitraum der Leistung Jede der drei geforderten Referenzen muss mindestens eines der folgenden Erfahrungsfelder nachweisen: a) Erbringung von Dolmetscherleistungen im Zusammenhang mit der verwaltungsmäßigen Betreuung von Flüchtlingen b) Erbringung von Dolmetscherleistungen im Zusammenhang mit der sozialen Betreuung von Flüchtlingen c) Erbringung von Dolmetscherleistungen im Zusammenhang mit der medizinischen Betreuung von Flüchtlingen Es ist nicht erforderlich, dass zu jedem Erfahrungsfeld eine Referenz vorgelegt wird. Entscheidend ist, dass mindestens drei geeignete Referenzen zu mindestens einem der drei Erfahrungsfelder aus den letzten 3 Jahren einzureichen sind. In jedem Fall ist anzugeben, welches Erfahrungsfeld bzw. welche Erfahrungsfelder mit der Referenz abgedeckt werden soll bzw. sollen. Referenzen sind dann geeignet, wenn diese die vorgenannten Anforderungen mit vergleichbaren Aufträgen im Bereich des Dolmetschens erfüllen. Die Aufträge sind dann vergleichbar, wenn in deren Rahmen mehrere Aufträge mit anschließender Leistungserbringung erfolgt sind. Die Referenz muss zeigen, dass die Bieterin bzw. der Bieter einen entsprechenden Auftrag in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Die Referenz muss ich deshalb auf die Bieterin bzw. den Bieter und nicht auf einzelne Dolmetscher beziehen!
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich bis zu zwei Mal durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.10.2027 und zum 01.10.2028 um jeweils ein Jahr, d. … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung verlängert sich bis zu zwei Mal durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.10.2027 und zum 01.10.2028 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 30.09.2029. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Der Vertrag endet nach 48 Monaten, ohne dass es einer förmlichen Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
17.03.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Dem Angebot ist neben den weiteren verlangten Nachweisen/Erklärungen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) und die Erklärung zu Russland-Sanktionen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) Bei geplanten Einsatz von Nachuntern … ganz lesenDem Angebot ist neben den weiteren verlangten Nachweisen/Erklärungen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) und die Erklärung zu Russland-Sanktionen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) Bei geplanten Einsatz von Nachunternehmen ist dem Angebot zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) beizufügen. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
17Angebote je Los im Median (25 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a795f2ed-2645-42cd-88d1-f5d3dce0cb88.