Dolmetscherleistungen für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-0437-2025-0006veröffentlicht 17.01.2025erstmals 17.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.05.2025 – 30.04.2027
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.
- Glas-/Rahmenreinigung Behördenzentrum OAK House in WiesbadenLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- · WiesbadenFrist 08.12.2026
- Konservierung, Montierung, Verpackung und Digitalisierung von Urkunden für die Abteilung Hessisches Staatsarchiv DarmstadtLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- · WiesbadenFrist 08.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.05.2025 – 30.04.2027
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (133 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (383 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 22 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 22 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 21 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 21 Monaten
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 30.04.2027
- Heute
Beschreibung
Dolmetscherleistungen im Zusammenhang mit der verwaltungsmäßigen, sozialen und medizinischen Betreuung der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in 6 Losen.
Gegenstand nach CPV
- 79540000DolmetscherdiensteHauptgegenstand
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Dolmetscherleistungen Standort Darmstadt (Kelley Barracks) und Standort Darmstadt (Starkenburgkaserne) Rahmenvereinbarung über - Dolmetscherleistungen im Standort Darmstadt (Kelley Barracks) und Standort Darmstadt (Starkenburgkaserne). Es werden Dolmetscherleistungen für folgende Sprachen benötigt: •Albanisch, •Amharisch, •Arabisch, •Dari / Persisch, •Englisch, •Farsi/Persisch, •Französisch, •Kurdisch - Kurmanci / Sorani, •Mazedonisch / Serbisch, •Paschto, •Portugiesisch, •Russisch, •Somalisch, •Spanisch, •Tigrinya, •Türkisch, •Ukrainisch, •Urdu / Punjabi. Es ist nicht auszuschließen, dass im Ausnahmefall vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher die deutsche Sprache und die vom Auftraggeber angeforderten Sprachen sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen und die Gespräche korrekt übersetzen. Das Niveau der Sprachbeherrschung muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher kann sich klar, strukturiert und ausführlich äußern und auch bei komplexeren Sachverhalten, wie z. B. medizinische Begrifflichkeiten, die Bedeutung bzw. feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen (= kompetente Sprachverwendung). Der Gesprächsinhalt ist unverfälscht in die Zielsprache und zurück in die deutsche Sprache zu übersetzen; es dürfen keine Inhalte eigenmächtig hinzugefügt oder ausgelassen werden. Zum momentanen Zeitpunkt ist von einem geschätzten Bedarf der Übersetzungsleistung von durchschnittlich 21.984 Dolmetschereinsatzstunden pro Jahr auszugehen. Bei max. 4-jähriger Vertragslaufzeit ergeben sich 87.936 Dolmetschereinsatzstunden. Die Höchstabrufmenge bei maximaler Vertragslaufzeit beträgt 112.000 Dolmetschereinsatzstunden. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichung der Höchstabrufmenge ihre Wirkung, soweit sie nicht vorher beendet worden ist. | 2 Jahre | – |
| 2 | Dolmetscherleistungen Standort Bad Arolsen Rahmenvereinbarung über - Dolmetscherleistungen im Standort Bad Arolsen Es werden Dolmetscherleistungen für folgende Sprachen benötigt: •Albanisch, •Amharisch, •Arabisch, •Dari / Persisch, •Englisch, •Farsi/Persisch, •Französisch, •Kurdisch - Kurmanci / Sorani, •Mazedonisch / Serbisch, •Paschto, •Portugiesisch, •Russisch, •Somalisch, •Spanisch, •Tigrinya, •Türkisch, •Ukrainisch, •Urdu / Punjabi. Es ist nicht auszuschließen, dass im Ausnahmefall vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher die deutsche Sprache und die vom Auftraggeber angeforderten Sprachen sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen und die Gespräche korrekt übersetzen. Das Niveau der Sprachbeherrschung muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher kann sich klar, strukturiert und ausführlich äußern und auch bei komplexeren Sachverhalten, wie z. B. medizinische Begrifflichkeiten, die Bedeutung bzw. feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen (= kompetente Sprachverwendung). Der Gesprächsinhalt ist unverfälscht in die Zielsprache und zurück in die deutsche Sprache zu übersetzen; es dürfen keine Inhalte eigenmächtig hinzugefügt oder ausgelassen werden. Zum momentanen Zeitpunkt ist von einem geschätzten Bedarf der Übersetzungsleistung von durchschnittlich 15.756 Dolmetschereinsatzstunden pro Jahr auszugehen. Bei max. 4-jähriger Vertragslaufzeit ergeben sich 63.024 Dolmetschereinsatzstunden. Die Höchstabrufmenge bei maximaler Vertragslaufzeit beträgt 74.000 Dolmetschereinsatzstunden. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichung der Höchstabrufmenge ihre Wirkung, soweit sie nicht vorher beendet worden ist. | 2 Jahre | – |
| 3 | Dolmetscherleistungen Standort Friedberg Rahmenvereinbarung über - Dolmetscherleistungen im Standort Friedberg Es werden Dolmetscherleistungen für folgende Sprachen benötigt: •Albanisch, •Amharisch, •Arabisch, •Dari / Persisch, •Englisch, •Farsi/Persisch, •Französisch, •Kurdisch - Kurmanci / Sorani, •Mazedonisch / Serbisch, •Paschto, •Portugiesisch, •Russisch, •Somalisch, •Spanisch, •Tigrinya, •Türkisch, •Ukrainisch, •Urdu / Punjabi. Es ist nicht auszuschließen, dass im Ausnahmefall vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher die deutsche Sprache und die vom Auftraggeber angeforderten Sprachen sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen und die Gespräche korrekt übersetzen. Das Niveau der Sprachbeherrschung muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher kann sich klar, strukturiert und ausführlich äußern und auch bei komplexeren Sachverhalten, wie z. B. medizinische Begrifflichkeiten, die Bedeutung bzw. feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen (= kompetente Sprachverwendung). Der Gesprächsinhalt ist unverfälscht in die Zielsprache und zurück in die deutsche Sprache zu übersetzen; es dürfen keine Inhalte eigenmächtig hinzugefügt oder ausgelassen werden. Zum momentanen Zeitpunkt ist von einem geschätzten Bedarf der Übersetzungsleistung von durchschnittlich 14.520 Dolmetschereinsatzstunden pro Jahr auszugehen. Bei max. 4-jähriger Vertragslaufzeit ergeben sich 58.080 Dolmetschereinsatzstunden. Die Höchstabrufmenge bei maximaler Vertragslaufzeit beträgt 72.000 Dolmetschereinsatzstunden. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichung der Höchstabrufmenge ihre Wirkung, soweit sie nicht vorher beendet worden ist. | 2 Jahre | – |
| 4 | Dolmetscherleistungen Standort Alsfeld Rahmenvereinbarung über - Dolmetscherleistungen im Standort Alsfeld Es werden Dolmetscherleistungen für folgende Sprachen benötigt: •Albanisch, •Amharisch, •Arabisch, •Dari / Persisch, •Englisch, •Farsi/Persisch, •Französisch, •Kurdisch - Kurmanci / Sorani, •Mazedonisch / Serbisch, •Paschto, •Portugiesisch, •Russisch, •Somalisch, •Spanisch, •Tigrinya, •Türkisch, •Ukrainisch, •Urdu / Punjabi. Es ist nicht auszuschließen, dass im Ausnahmefall vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher die deutsche Sprache und die vom Auftraggeber angeforderten Sprachen sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen und die Gespräche korrekt übersetzen. Das Niveau der Sprachbeherrschung muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher kann sich klar, strukturiert und ausführlich äußern und auch bei komplexeren Sachverhalten, wie z. B. medizinische Begrifflichkeiten, die Bedeutung bzw. feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen (= kompetente Sprachverwendung). Der Gesprächsinhalt ist unverfälscht in die Zielsprache und zurück in die deutsche Sprache zu übersetzen; es dürfen keine Inhalte eigenmächtig hinzugefügt oder ausgelassen werden. Zum momentanen Zeitpunkt ist von einem geschätzten Bedarf der Übersetzungsleistung von durchschnittlich 10.692 Dolmetschereinsatzstunden pro Jahr auszugehen. Bei max. 4-jähriger Vertragslaufzeit ergeben sich 42.768 Dolmetschereinsatzstunden. Die Höchstabrufmenge bei maximaler Vertragslaufzeit beträgt 56.000 Dolmetschereinsatzstunden. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichung der Höchstabrufmenge ihre Wirkung, soweit sie nicht vorher beendet worden ist. | 2 Jahre | – |
| 5 | Dolmetscherleistungen Standort Neustadt Rahmenvereinbarung über - Dolmetscherleistungen im Standort Neustadt Es werden Dolmetscherleistungen für folgende Sprachen benötigt: •Albanisch, •Amharisch, •Arabisch, •Dari / Persisch, •Englisch, •Farsi/Persisch, •Französisch, •Kurdisch - Kurmanci / Sorani, •Mazedonisch / Serbisch, •Paschto, •Portugiesisch, •Russisch, •Somalisch, •Spanisch, •Tigrinya, •Türkisch, •Ukrainisch, •Urdu / Punjabi. Es ist nicht auszuschließen, dass im Ausnahmefall vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher die deutsche Sprache und die vom Auftraggeber angeforderten Sprachen sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen und die Gespräche korrekt übersetzen. Das Niveau der Sprachbeherrschung muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher kann sich klar, strukturiert und ausführlich äußern und auch bei komplexeren Sachverhalten, wie z. B. medizinische Begrifflichkeiten, die Bedeutung bzw. feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen (= kompetente Sprachverwendung). Der Gesprächsinhalt ist unverfälscht in die Zielsprache und zurück in die deutsche Sprache zu übersetzen; es dürfen keine Inhalte eigenmächtig hinzugefügt oder ausgelassen werden. Zum momentanen Zeitpunkt ist von einem geschätzten Bedarf der Übersetzungsleistung von durchschnittlich 10.620 Dolmetschereinsatzstunden pro Jahr auszugehen. Bei max. 4-jähriger Vertragslaufzeit ergeben sich 42.480 Dolmetschereinsatzstunden. Die Höchstabrufmenge bei maximaler Vertragslaufzeit beträgt 56.000 Dolmetschereinsatzstunden. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichung der Höchstabrufmenge ihre Wirkung, soweit sie nicht vorher beendet worden ist. | 2 Jahre | – |
| 6 | Dolmetscherleistungen Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Gießen Rahmenvereinbarung über - Dolmetscherleistungen im Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Gießen Es werden Dolmetscherleistungen für folgende Sprachen benötigt: •Albanisch, •Amharisch, •Arabisch, •Dari / Persisch, •Englisch, •Farsi/Persisch, •Französisch, •Kurdisch - Kurmanci / Sorani, •Mazedonisch / Serbisch, •Paschto, •Portugiesisch, •Russisch, •Somalisch, •Spanisch, •Tigrinya, •Türkisch, •Ukrainisch, •Urdu / Punjabi. Es ist nicht auszuschließen, dass im Ausnahmefall vereinzelt weitere Sprachen benötigt werden. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher die deutsche Sprache und die vom Auftraggeber angeforderten Sprachen sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen und die Gespräche korrekt übersetzen. Das Niveau der Sprachbeherrschung muss mindestens der europäischen Kompetenzstufe C1 (Fachkundige Sprachkenntnisse) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher kann sich klar, strukturiert und ausführlich äußern und auch bei komplexeren Sachverhalten, wie z. B. medizinische Begrifflichkeiten, die Bedeutung bzw. feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen (= kompetente Sprachverwendung). Der Gesprächsinhalt ist unverfälscht in die Zielsprache und zurück in die deutsche Sprache zu übersetzen; es dürfen keine Inhalte eigenmächtig hinzugefügt oder ausgelassen werden. Zum momentanen Zeitpunkt ist von einem geschätzten Bedarf der Übersetzungsleistung von durchschnittlich 3.600 Dolmetschereinsatzstunden und 900 Dolmetschereinsätzen pro jahr auszugehen. Bei max. 4-jähriger Vertragslaufzeit ergeben sich 14.400 Dolmetschereinsatzstunden und 3.600 Dolmetschereinsätze. Die Höchstabrufmenge bei maximaler Vertragslaufzeit beträgt 4.000 Dolmetschereinsätze. Die Rahmenvereinbarung verliert mit Erreichung der Höchstabrufmenge ihre Wirkung, soweit sie nicht vorher beendet worden ist. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen (u.a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB i.V.m. § 31 UVgO, Insolvenzverfahren) - Eigenerklärung über • die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder • die Eintragung im Vereinsregister oder • das Nichtbestehen e … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen (u.a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB i.V.m. § 31 UVgO, Insolvenzverfahren) - Eigenerklärung über • die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder • die Eintragung im Vereinsregister oder • das Nichtbestehen einer Pflicht zur Eintragung in eines der zuvor genannten Register Im Falle, dass für den Bieter die Pflicht zur Eintragung in das Berufs- und Handelsregister bzw. Vereinsregister besteht, ist nach Aufforderung durch den Auftraggeber der tatsächliche Nachweis, in Form eines Auszugs der Eintragung, zu erbringen. Dieser Nachweis darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als sechs Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist diese Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.- Kriterium
- Bankerklärung oder Auskunft der Creditreform oder einer vergleichbaren Auskunftsstelle zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben. - Erklärung bezüglich: • Wettbewerbsbeschränkender Ab … ganz lesenkürzer
- Bankerklärung oder Auskunft der Creditreform oder einer vergleichbaren Auskunftsstelle zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben. - Erklärung bezüglich: • Wettbewerbsbeschränkender Absprachen • Sozialabgaben • Berufsgenossenschaft • Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen 10.000.000 € für Personenschäden 3.000.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden, insbesondere auch Schlüsselverlust) • Nachweis der Sozialversicherung • Beachtung Arbeitnehmerschutzvorschriften (ins. Jugendarbeitsschutzgesetz) Hinweis: Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss vor Zuschlagserteilung folgende Belege nach Aufforderung der Vergabestelle vorlegen: • Bestätigung der zuständigen Krankenkasse und/ oder Minijobzentrale bzw. Knappschaft, dass das Beitragskonto keine offenen Beiträge aufweist • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, aus der hervorgeht, dass eine Mitgliedschaft besteht und dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung aktuell erfüllt sind • Versicherungsbestätigung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit ausgewiesener Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Belege von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise bzw. Bescheinigungen zu den Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung müssen gültig sein. Nach Zuschlagserteilung müssen dem Auftraggeber die jeweils aktuellen Nachweise über die gesamte Vertragslaufzeit (1x jährlich) vorgelegt werden. Bezüglich des Haftpflichtversicherungsnachweises muss eine Anpassung an die geforderten Deckungssummen laut Ziffer 5 "Haftung, Abtretung von Ansprüchen" der Anlage "Allgemeine Vertragsbestandteile" spätestens nach Zuschlagserteilung durch den Auftragnehmer für das jeweilige Objekt erfolgen. Bei der Kalkulation des Angebotes ist die Höhe der geforderten Deckungssummen zu berücksichtigen. -Eigenerklärung Dolmetscherhonorar Mit dem Angebot ist zu erklären, dass im Falle des Einsatzes von Freiberuflerinnen bzw. Freiberuflern und Honorarkräften als Dolmeschetscherinnen bzw. Dolmetscher ein Honorar von mindestes 21,00 € netto pro Dolmetscherstunde bzw. der für das jeweilige Los zutreffenden Gruppe 1.1.1, 2.1.1, 3.1.1, 4.1.1, 5.1.1 oder 6.1.1 des Leistungsverzeichnisses angegebene Honorar netto pro Dolmetscherstunde an die Dolmetscherin bzw. den Dolmetscher ausgezahlt wird. Bei Bietergemeinschaften ist diese Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.- Kriterium
- Eigenerklärung Sprachenpool und Sprachniveau Mit dem Angebot ist zu erklären, dass die einzusetzenden Dolmetscher die angeforderten Sprachen (siehe Ziffer 3 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung zu den Losen 1 bis 5 bzw. Ziffer 4 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung zu Los 6) sowohl mündlich als auch schri … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung Sprachenpool und Sprachniveau Mit dem Angebot ist zu erklären, dass die einzusetzenden Dolmetscher die angeforderten Sprachen (siehe Ziffer 3 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung zu den Losen 1 bis 5 bzw. Ziffer 4 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung zu Los 6) sowohl mündlich als auch schriftlich fließend beherrschen. Dies erfolgt in Form des Ausfüllens der verbindlichen Eigenerklärung. Hierbei sind alle angebotenen Sprachen in dem Vordruck anzukreuzen. Die Vorlage eines entsprechenden Zertifikats ist nicht zwingend erforderlich. - Referenzen Es sind, unabhängig von der Anzahl der bebotenen Lose (Standorte), mindestens drei geeignete und mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Referenzen von öffentlichen Auftraggebern, die nicht älter sind als drei Jahre, abzugeben. Für die Abgabe ist der Vordruck "Referenzliste.pdf" zu verwenden. Folgende Angaben müssen aus der Referenz jeweils ersichtlich sein: a. Art der Leistung (Erfahrungsfelder), b. Empfänger der Leistung, c. Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, d. Erbringungszeitraum der Leistung Jede der drei geforderten Referenzen muss mindestens eines der folgenden Erfahrungsfelder nachweisen: a) Erbringung von Dolmetscherleistungen im Zusammenhang mit der verwaltungsmäßigen Betreuung von Flüchtlingen b) Erbringung von Dolmetscherleistungen im Zusammenhang mit der sozialen Betreuung von Flüchtlingen c) Erbringung von Dolmetscherleistungen im Zusammenhang mit der medizinischen Betreuung von Flüchtlingen Es ist nicht erforderlich, dass zu jedem Erfahrungsfeld eine Referenz vorgelegt wird. Entscheidend ist, dass mindestens drei geeignete Referenzen zu mindestens einem der drei Erfahrungsfelder aus den letzten 3 Jahren einzureichen sind. In jedem Fall ist anzugeben, welches Erfahrungsfeld bzw. welche Erfahrungsfelder mit der Referenz abgedeckt werden soll bzw. sollen. Referenzen sind dann geeignet, wenn diese die vorgenannten Anforderungen mit vergleichbaren Aufträgen im Bereich des Dolmetschens erfüllen. Die Aufträge sind dann vergleichbar, wenn in deren Rahmen mehrere Aufträge mit anschließender Leistungserbringung erfolgt sind. Die Referenz muss zeigen, dass die Bieterin bzw. der Bieter einen entsprechenden Auftrag in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Die Referenz muss ich deshalb auf die Bieterin bzw. den Bieter und nicht auf einzelne Dolmetscher beziehen!- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2025
- Vertragsende
- 30.04.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Rahmenvereinbarung verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 01.05.2027 und zum 01.05.2028 um jeweils ein Jahr, d. h. längstens bis zum 30.04.2029. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 18.02.2025, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Dem Angebot ist neben den weiteren verlangten Nachweisen/Erklärungen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) und die Erklärung zu Russland-Sanktionen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) beizufügen. Bei geplanten Einsatz vo … ganz lesenkürzer
Dem Angebot ist neben den weiteren verlangten Nachweisen/Erklärungen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) und die Erklärung zu Russland-Sanktionen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) beizufügen. Bei geplanten Einsatz von Nachunternehmen ist dem Angebot zusätzlich der Vordruck 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) beizufügen. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- beschaffung@
hcc.hessen.de
Bei uns erfasst
- Pforten- und Sicherheitsdienst29.10.2026 · 29 Angebote
- Schmierstoffe Land Hessen06.09.2026 · 2 Angebote
- Bewirtschaftung des Restaurants des Hessischen Landtages29.07.2026 · 4 Angebote
- Dienstleistungen zur Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutzziele in Hessen16.06.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 18.02.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 18.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ccd0dab-679d-4fab-9190-70cd4b6e5237.