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Frist abgelaufenEU-weitPlanung

DLR Köln-Sachverständigen Prüfung

Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVM · Braunschweig, Niedersachsen

Aktenzeichen 25-0113-Sveröffentlicht 08.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 486 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Braunschweig.

Alle Ausschreibungen: Planung in Niedersachsen (335 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
303 Tsd. €
Laufzeit
… – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Braunschweig38108, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 16 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  5. Vertragsende
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Für einen reibungslosen Ablauf des Betriebes sind regelmäßige Prüfungen der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen wichtig, da diese ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr sind. Dies spiegeln auch die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen wieder. Grundlage für die Prüfung ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten. Die Prüfung umfasst die elektrischen Anlagen, die Sicherheitsbeleuchtung sowie die Sicherheitsstromversorgung. Das Ziel ist, die Betriebssicherheit zu gewährleisten und eventuelle Anlagenfehler rechtzeitig zu erkennen und den sicheren Zustand der Anlagen zu belegen. Wiederholungsprüfungen umfassen eine Besichtigung, Erprobung und Messung.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100%

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- od … ganz lesenNachweis über die Eintragung ins Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.) Eintragung im „03 Eignungsformblatt“ der Vergabeunterlagen unter römisch II, Nr. 1.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Es ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2021, 2022, 2023 abgeschlossen wurden, einzureichen, sofern diese vorhanden sind. Eintragung im „03 Eignungsformblatt“ der Vergabeunterlagen unter römisch III, Nr. 1.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn für den Versicherungsnachweis oder –erklärung als „Mindestanforderung“ eine Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von: • mind. 1,5 Mio. Euro für Personenschäden, • mind. 2,5 Mio. Euro für Sachschäden • mind. 1,0 Mio. Euro für Vermögensschäden • mi … ganz lesenAngebote können nur berücksichtigt werden, wenn für den Versicherungsnachweis oder –erklärung als „Mindestanforderung“ eine Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von: • mind. 1,5 Mio. Euro für Personenschäden, • mind. 2,5 Mio. Euro für Sachschäden • mind. 1,0 Mio. Euro für Vermögensschäden • mind. 0,5 Mio. Euro für Zugangskartenverlust. nachgewiesen werden kann. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eintragung im „03 Eignungsformblatt“ der Vergabeunterlagen unter römisch III, Nr. 2.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Gemäß der Auftragsbekanntmachung ist eine Erklärung aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2021, 2022, 2023 abgeschlossen wurden, einzureichen, sofern diese vorhanden sind. Eintragung im „03 Eignungsformblatt“ der Vergabeunterlagen unter römisch IV, Nr. 1.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe von mindestens drei mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenzen (Vorlage 14 Referenzen)
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis Qualitätsmaßnahmen nach DIN ISO 9001 in aktuell gültiger Version oder gleichwertig
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis das das Prüfpersonal muss die Anforderungen gemäß §4 PrüfVO NRW erfüllen und ist bei Angebotsabgabe vorzulegen. Grundsätzlich können Prüfsachverständige, die in anderen Bundesländern anerkannt wurden, auch in NRW tätig werden. Jedoch gilt auch hier, wie bei der Zuwanderung, die besondere S … ganz lesenNachweis das das Prüfpersonal muss die Anforderungen gemäß §4 PrüfVO NRW erfüllen und ist bei Angebotsabgabe vorzulegen. Grundsätzlich können Prüfsachverständige, die in anderen Bundesländern anerkannt wurden, auch in NRW tätig werden. Jedoch gilt auch hier, wie bei der Zuwanderung, die besondere Stellung der „elektrischen Anlagen“ in NRW. Um diese in NRW prüfen zu dürfen, bedarf es einer gesonderten Prüfung und Anerkennung in eben dieser Teilfachrichtung. Eine Anerkennung aus einem anderen Bundesland im Bereich „Sicherheitsstromversorgung“, welche dort die „elektrischen Anlagen“ miteinschließt, reicht nicht aus, um in NRW in dieser Teilfachrichtung tätig werden zu dürfen (Ausschluss Grund).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
10.07.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüb … ganz lesenGem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Leistungen - Vereinbarung eines Terminplans - Abstimmung zum Vorgehen in den einzelnen Anlagen und Objekten - Prüfung nach baurechtlichen und normativen Grundlagen (VDE, anerkannte Regeln der Technik) durchführen - Prüfbericht je Gebäude und Anlage (Elektro, Sibel und Sicherheitsstromversorgung) ers … ganz lesenLeistungen - Vereinbarung eines Terminplans - Abstimmung zum Vorgehen in den einzelnen Anlagen und Objekten - Prüfung nach baurechtlichen und normativen Grundlagen (VDE, anerkannte Regeln der Technik) durchführen - Prüfbericht je Gebäude und Anlage (Elektro, Sibel und Sicherheitsstromversorgung) erstellen - Leistungszeitraum ab KW20 (Die Prüfungen sollten möglichst Zusammenhängend und ohne größere Pausen erfolgen) Umsetzung Die technischen Anlagen sowie die dafür getroffenen Brandschutzmaßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit zu prüfen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige, sind zu beachten. Als Prüfgrundlage dient die LBO NRW sowie die Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und die wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten. Es sind die baurechtlichen und normativen Grundlagen (VDE, anerkannte Regeln der Technik, etc.) zu beachten. Unter anderem sind folgende Punkte bei der Prüfung zu betrachten; - Maßnahmen zum Schutz gegen gefährliche Körperströme - Vorhandensein von Brandschutzmaßnahmen - Auswahl und Einstellungen von Schutz- und Überwachungseinrichtungen - Auswahl der Kabel, Leitungen usw. hinsichtlich Strombelastbarkeit - Vorhandensein von geeigneten Trenn- und Schaltgeräten - Kennzeichnung der Neutral- und Schutzleiter - Kennzeichnung der Stromkreise, Sicherungen und Schalter - Vorhandensein von Schaltungsunterlagen und Warnhinweisen - Leichte Zugänglichkeit zur Bedienung und Wartung - Fehlerfreiheit feststellen - Fehlerstrom- Schutzeinrichtung (RCD) überprüfen ohne (mit) Auslösung der Schutzeinrichtung - Funktionsprüfung des Isolationsüberwachungsgerät - Thermographie Rahmenbedingungen Das DLR (AG) stellt alle für die Durchführung notwendigen Informationen zur Verfügung. Ansprechpartner für die Prüfungen ist der Leiter der Elektrotechnik (ETW-LTG KP) oder ein benannter Vertreter. Die Prüfungen werden seitens AG durch eine Elektrofachkraft begleitet. Auf Seite des AN ist ebenfalls ein Ansprechpartner bzw. Koordinator zu benennen. LV-Positionen Je Gebäude wurden einzelne Positionen in den verschiedenen Bereichen elektr. Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung gebildet. Diese sind in einem Preis je Gebäude zusammen zu fassen. Mehraufwand kann nur gemäß „Stundenlohnarbeiten (VBS)“ in Ansatz gebracht werden. Qualifikation / Anforderung Das durch den AN im DLR eingesetzte Prüfpersonal muss die Anforderungen gemäß §4 PrüfVO NRW erfüllen und über eine entsprechende Anerkennung verfügen. Die erforderlichen Anerkennungen der eingesetzten Prüfsachverständigen sind dem Auftraggeber bei Angebotsabgabe vorzulegen. Grundsätzlich können Prüfsachverständige, die in anderen Bundesländern anerkannt wurden, auch in NRW tätig werden. Jedoch gilt auch hier, wie bei der Zuwanderung, die besondere Stellung der „elektrischen Anlagen“ in NRW. Um diese in NRW prüfen zu dürfen, bedarf es einer gesonderten Prüfung und Anerkennung in eben dieser Teilfachrichtung. Eine Anerkennung aus einem anderen Bundesland im Bereich „Sicherheitsstromversorgung“, welche dort die „elektrischen Anlagen“ miteinschließt, reicht nicht aus, um in NRW in dieser Teilfachrichtung tätig werden zu dürfen. Das eingesetzte Prüfpersonal muss zuverlässig, aktuelle Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen besitzen, voll geschäftsfähig und gesundheitlich für den Dienst geeignet sein sowie die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen. Der AG ist jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen den Einsatz des Prüfpersonals zu untersagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

399vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (384 Lose mit Angabe)
341.510 €Zuschlagswert im Median
146.605 € – 712.845 €mittlere Hälfte, 214 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.07.2025
  2. BekanntmachungFrist 17.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b120c137-8ed0-44c1-b4f9-3ee1550b3fae.