Digitalisierung der Zoll- und Außenwirtschaftsprozesse (DZP)
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; · München, Bayern
Aktenzeichen 2204.0102.00-01.0303_13/23veröffentlicht 30.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 01.08.2024 – …
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 01.08.2024 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigtender24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 29 Monatenüber tender24.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Implementierung einer (ATLAS-zertifizierten) Softwarelösung zur systemgestützten Abwicklung der Zoll- und Außenwirtschaftsprozesse
Beschreibung des Loses
s. Kap. 1.6.2 Volumina: Es wird darauf hingewiesen, dass die dargestellten Mengengerüste als Annahme und damit fiktives, nur zu Kalkulationszwecken dienende Mengenangaben zu verstehen sind. Diese sollen dem Bieter als Hilfestellung bei der Kalkulation der Einzelpreise sowie als Grundlage für eine einheitliche Wertung dienen. Zur Abrechnung kommen nur tatsächlich von der MPG beauftragte und vom Dienstleister erbrachte Leistungen. 1. Die Leistungen im Rahmen der Feinkonzeption und Implementierung in der agilen Projektorganisation, bei welchen ein Projektleiter und mind. zwei (2) weitere IT-Mitarbeiter des AN zum Einsatz kommen. Folgende Preispositionen:
1.1 - Projektleiter (inkl. Vertreter) für Phase Feinkonzeption und Implementierung (Einmalaufwand) Schätzmenge: 140, Höchstmenge: 150 Beratertage 1.2 - IT-Mitarbeiter (mind. 2 MA in arbeitsintensive Phasen inkl. Vertreter) für Phase Feinkonzeption und Implementierung (Einmalaufwand) Schätzmenge: 200, Höchstmenge: 220 Beratertage 1.3 - Modul Import und Export: Anbindung eines zusätzlichen SAP-Mandanten / -Systems, Menge: 2, Mengeneinheit:Je zusätzlicher Mandant 1.4 -Modul Sanktionslistenprüfung: Anbindung eines zusätzlichen SAP-Mandanten / -Systems und eines SAP-fremden HR-Systems, Menge: 3, Mengeneinheit je zusätzlicher Mandant
2. Die Leistungen, welche in Zusammenhang mit der Betriebsphase stehen. Diese umfassen Softwarelizenz(en), Nutzungsgebühren sowie einen Helpdesk (vgl. Service Level Agreement) zum reibungslosen Betrieb. Folgende Preispositionen:
2.1 - Softwarelizenzen / Nutzungsgebühr für Modul: Import-Abwicklung Schätzmenge: 14.5000, Höchstmenge: 15.000, Mengeneinheit: Anzahl Vorgänge p.a. 2.2 - Softwarelizenzen / Nutzungsgebühr für Modul: Export-Abwicklung Schätzmenge: 5.500, Höchstmenge: 6.000, Mengeneinheit: Anzahl Vorgänge p.a. 2.3 - Softwarelizenzen / Nutzungsgebühr (Unternehmenslizenz ohne Nutzereinschränkung) für Modul: Sanktionslistenprüfung (inkl. obligatorischer Prüflisten vgl. Anforderungskatalog, PA_17), Festpreis p.a./Pauschal 2.4 - Zusätzliche Bereitstellung von optionalem Sanktionslistenpaket (vgl. Anforderungskatalog, PA_18), Festpreis, mandanten-unabhängig p.a., Mengeneinheit: Pauschal 2.5 - Helpdesk, Festpreis p.a., Mengeneinheit: Pauschal
3. Umfangreiche Schulungen sind ebenfalls Bestandteil des Leistungsumfangs. Es müssen sowohl Key-User als auch Bedarfsträger entsprechend dem zukünftigen Rollenkonzept geschult werden. Aufgrund der Vielzahl an Bedarfsträgern sind u.a. Schulungsvideos vorgesehen. Darüber hinaus sind regelmäßige Schulung im Fall des Wechsels von Key-Usern und Bedarfsträgern vorgesehen. Folgende Preispositionen:
3.1 - Schulungskosten für Key-User zur operativen Zollabwicklung für die Module Import, Export und Sanktionslistenprüfung (Einmalaufwand), Schätzmenge: 10, Höchstmenge: 15 Beratertage 3.2 - Schulungskosten für Bedarfsträger mit Fokus auf Schulungsvideos für Erfassungsformulare für den Roll- out in der Gesamt-MPG (Einmalaufwand) Schätzmenge: 2, Höchstmenge: 3 Beratertage 3.3 - Schulungskosten für den Wechsel von Key-Usern und Bedarfsträger Schätzmenge: 10, Höchstmenge: 15 Beratertage p.a.
4. Darüber hinaus sind als zusätzlich abrufbare Leistungen die Programmierung der dynamischen, webbasierten Erfassungsformulare für Importe ohne SAP-Bestellbezug, Export und Versand, die Durchführung von spezifischen Anpassungen/Weiterentwicklungen (Change Request) sowie Serviceleistungen enthalten. Folgende Preispositionen:
4.1 - Programmierung dynamisches, webbasiertes Erfassungsformular für Importe ohne SAP-Bestellbezug (Anlage 13) (Einmalaufwand), Festpreis/Pauschal 4.2 - Programmierung dynamisches, webbasiertes Erfassungsformular für Export und Versand (Anlage 14) (Einmalaufwand), Festpreis /Pauschal 4.3 - Service Manager (Qualifikationsniveau: IT-Mitarbeiter), Schätzmenge: 12, Höchstmenge: 15 Beratertage p.a. 4.4 - Spezifische Anpassungen/Weiterentwicklung (Change Request) Schätzmenge: 12, Höchstmenge: 15 Beratertage p.a.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- einfache Richtwertmethode nach UfAB (Z=L/P)
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)! Kap. 3.3.2.1 Unternehmensdarstellung (EK-02-A) Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: - Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Ma … ganz lesenkürzer
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)! Kap. 3.3.2.1 Unternehmensdarstellung (EK-02-A) Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: - Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse) - Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]) - sowie - falls gegeben - die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente). - Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 2 "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen. Kap. 3.3.2.2 Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A) Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 3 "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.- Kriterium
Kap. 3.3.3.1 Versicherungsschutz (EK-04-A ) Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/wird. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet: - für … ganz lesenkürzer
Kap. 3.3.3.1 Versicherungsschutz (EK-04-A ) Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/wird. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet: - für Personen- und Sachschäden mindestens fünf (5) Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr oder Projektdeckung) sowie - für Vermögensschäden mindestens eine (1) Mio. EUR (einfach maximiert je Versicherungsjahr oder Projektdeckung) Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen. Hierzu hat der Bieter die entsprechende Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 4 "Versicherungsschutz" abzugeben. Hinweise: Es wird auf die korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen. Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jede beteiligte Person an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines "bloßen" Unterauftragnehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern. Kap. 3.3.3.2 Umsatzdarstellung (EK-05-A, EK-06-A) Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über - den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) sowie - die spezifische Aufstellung des Jahresumsatzes aus Nutzungsgebühren der "Software für Zollvorgänge (Import, Export)" sowie der "Software für Sanktionslistenprüfung" (EK-06.1-A) - die spezifische Aufstellung des Jahresumsatzes aus Implementierungen sowie Wartung und Support (EK-06.2-A) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre [2021- 2023] abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen. Mindestanforderung: Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden: - Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) mindestens: 3,5 Mio. EUR Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 5 "Umsatzdarstellung" zu tätigen.- Kriterium
Kap. 3.3.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten a … ganz lesenkürzer
Kap. 3.3.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. Kap. 3.3.4.1 ATLAS-Zertifizierung (EK-07-A) Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 6 die "ATLAS-Zertifizierung" nachzuweisen! - ATLAS-Einfuhr (EK-07.1-A) - ATLAS-Ausfuhr (EK-07.2-A) Kap. 3.3.4.2 Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-08-A, EK-09-A) Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur Anzahl seiner Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren (2021-2023) mit dem Angebot vorlegen. Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen: a) Gesamt-Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) (EK-08-A) b) IT-Mitarbeiter (EK-09-A) Mindestanforderung: Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens die folgende Anzahl an Mitarbeitern je Kategorie beschäftigt gewesen sein (Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden): - mindestens [50] Gesamt-Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) (EK-08-A) - mindestens [20] IT-Mitarbeiter (EK-09-A) Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 7 "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" vorzunehmen. Kap. 3.3.4.3 Unternehmensreferenzen (EK-10-A) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Der Bieter ist spezialisiert auf Software-Dienstleistungen als SaaS-Leistung zur Optimierung und Digitalisierung von Zoll- und Außenwirtschaftsprozessen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bieters nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Leistungsempfänger inkl. Referenzansprechpartnern und Telefonnummern (ggf. anonymisiert), - Angaben zum Auftragszeitraum, - aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat, - Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang in Beratertagen), - Angaben, wie viele Mitarbeiter mit der Leistungserbringung beschäftigt waren, - Angabe, über die Anzahl der Vorgänge, die im Referenzprojekt abgebildet wurde. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in dem gegenständlichen Auftrag folgende Referenzen einzureichen (Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden): - Drei (3) Referenzen für den Leistungsbereich "Implementierung von Zoll- und Außenwirtschaftssoftware" idealerweise in Gesellschaften aus der Wissenschaft, Lehre und/oder der öffentlichen Verwaltung. Alternativ eignen sich auch Referenzen der Industrie. Im Falle von BG werden die Referenznachweise der Mitgliedunternehmen zusammen betrachtet ("addiert"). Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Bei den Referenzen darf es sich auch um laufende Projekte handeln, welche bis zum 30.04.2024 noch nicht abgeschlossen, allerdings begonnen sind. Die jeweils erbrachten Leistungen sind kurz darzustellen. Die ausführliche Darstellung jeder Referenz im oben beschr …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Ein Ende der Vertragslaufzeit wird nicht vereinbart. Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei (2) Jahre (nachfolgend "Mindestvertragsdauer"). Der AG kann den Vertrag erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach zum Ablauf eines jeden Vertragsjahres kündigen. Ab dem sechsten (6.) Vertragsjahr, … ganz lesenkürzer
Ein Ende der Vertragslaufzeit wird nicht vereinbart. Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei (2) Jahre (nachfolgend "Mindestvertragsdauer"). Der AG kann den Vertrag erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach zum Ablauf eines jeden Vertragsjahres kündigen. Ab dem sechsten (6.) Vertragsjahr, d.h. ab dem 01.08.2029 besteht ein beiderseitiges Kündigungsrecht dergestalt, dass neben dem AG auch der AN ein Kündigungsrecht zum Ende des jeweils aktuellen Vertragsjahres hat. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr. Die Kündigungsfrist beträgt sechs (6) Monate zum Vertragsjahresende. Die Kündigung dieses Vertrages hat in Schriftform (§ 126 BGB) zu erfolgen. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- tender24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 06.06.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar s … ganz lesenkürzer
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Achtung, bitte Kap. 2.2. "Einsatz anderer Unternehmen und Selbstausführungsgebot" beachten!
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hofgartenstraße 8, 80539 München
- Website
- mpg.de
- Kontakt
- it-vergabe@
gv.mpg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG6 Zuschläge
- EY Consulting GmbH5 Zuschläge
- T-Systems International GmbH5 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH4 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH4 Zuschläge
- Vision Consulting GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f1036ce8-5fd6-4ccf-9b85-fd06ef7a836c.