Zum Inhalt
Menü

Digitaler Knoten Stuttgart (DKS), Baustein 3 - Vergabepaket 1 Generalplaner

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 24FEI77215veröffentlicht 04.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 617 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate13.04.2026 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (1.645 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5.006 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"50 %
  • Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 7 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Digitale Knoten Stuttgart (DKS) ist ein Pilotprojekt im Starterpaket der Digitalen Schiene Deutschland (DSD). Ziel des Programms DSD ist die Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik (LST) im gesamten Bundesgebiet. Der DKS umfasst die Ausrüstung der Netzbezirke Stuttgart und Plochingen mit etwa 500 Streckenkilometern. Erstmals in Deutschland wird ein großer Eisenbahnknoten mit Digitalen Stellwerken (DSTW) und dem European Train Control System (ETCS) Level 2 ausgerüstet. Dies legt die Grundlage für die schrittweise Einführung weiterer Systeme wie das hochautomatisierte Fahren „Automatic Train Operation 2“ (ATO GoA 2), das zukünftige Bahnmobilfunksystem „Future Railway Mobile Communication System“ (FRMCS) und das Kapazitäts- und Verkehrsmanagementsystem „Capacity & Traffic Management System“ (CTMS). Das Projekt DKS gliedert sich in drei räumlich-funktionale Bausteine auf, wobei nur der Baustein 3 Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist. Baustein 1: Ausrüstung der S-Bahn-Stammstrecke und angrenzender Bereiche mit ETCS L2 ohne Signale (L2oS) und ATO GoA 2, einschließlich der Fahrzeugausrüstung. In einigen Teilbereichen wird vorübergehend ETCS L2 mit Signalen (L2mS) eingesetzt. Baustein 2: Aufbauend auf das Projekt Stuttgart 21 erfolgt die Ausrüstung des Kernknotens Stuttgart mit DSTW, ETCS L2oS und ATO GoA 2, ebenfalls einschließlich der Fahrzeugausrüstung des Regionalverkehrs. In bestimmten Bereichen wird vorübergehend ETCS L2mS eingesetzt. Baustein 3: Ausrüstung der übrigen Netzbezirke Stuttgart und Plochingen mit DSTW, ETCS L2oS und ATO GoA 2. Hier erfolgt auch die schrittweise Einführung von FRMCS und CTMS im gesamten Projektgebiet. Darüber hinaus werden die mit ETCS L2mS ausgestatteten Bereiche der Bausteine 1 und 2 auf ETCS L2oS umgerüstet. Das Projekt zeigt die Möglichkeiten und Grenzen der „digitalen“ Leistungsoptimierung sowie die Auswirkung einer eng aufeinander abgestimmten Fahrzeug- und Infrastrukturausrüstung auf. Mit klaren und ehrgeizigen Projektzielen stellt DKS eine einzigartige Chance für das Land und die Region dar. Es bietet allen Projektbeteiligten die Möglichkeit, umfassende Erfahrungen bei der Einführung der Digitalen Leit- und Sicherungstechnik (DLST) zu sammeln. Bestandteile des Projekts sind die Planung und Realisierung des Digitalen Knoten Stuttgart, Baustein 3 bis hin zur vollständigen Inbetriebnahme. Beschreibung der Beschaffung: VP 1 – Generalplaner, VP 2 – Digitale Leit- und Sicherungstechnik (DLST), VP 3 – Hochbau, Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Telekommunikation (TK), VP 4 – Tiefbau, Konstruktiver Ingenieurbau (KIB), VP 5 – Oberleitungsanlagen (OLA), 50 Hz.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"50 %
Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"50 %
Preis
Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"Preis: Beteiligungsquote, Deckungsbeitrag, Stundensatz/ Tagessatz
Qualität
Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"Qualität: Organisations- und Personalkonzept, Management- und Planungskonzept, Kooperationskultur

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.04.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Weitere Planungsleistungen der Planbereiche (PB) 3 und 4.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
(I) Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu ver … ganz lesen(I) Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeiden. Alle weiteren Angebote nach dem Erstangebot sind rechts-verbindlich. (II). Für das Vorhaben liegt noch keine vollständige Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor (Finanzierungsvorbehalt). Eine Beauftragung erfolgt nur, wenn diese zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und der Finanzierungsvorbehalt aufgelöst wurde. Ein Anspruch auf Erstattung der im Zusammenhang mit der Angebotserstellung entstandenen Aufwendungen/Kosten besteht nicht. (III) Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Bewerber/Bieter sind danach (gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560) ab dem 12. Oktober 2023 verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens € 250 Mio. a) bei Durchführung eines Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit ihrem Teilnahmeantrag und auch mit ihrem finalen Angebot bzw. b) bei Durchführung eines offenen Verfahrens oder eines Verfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Das vorliegende Vergabeverfahren weist einen geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von € 250 Mio. auf. Bewerber/Bieter unterliegen daher grundsätzlich Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560. Hinweis: Bewerber/Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information hat nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 insbesondere keinerlei beschränkende oder anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU) 2022/2560. Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission vom 10.07.2023 zu verwenden. Sollte es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Gemeinschaft mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Weitere Einzelheiten zur Verordnung (EU) 2022/2560 und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können Bewerber/Bieter der vorgenannten Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission entnehmen (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984). Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Hinweis
Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeid … ganz lesenAnschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeiden. Alle weiteren Angebote nach dem Erstangebot sind rechts-verbindlich. Für das Vorhaben liegt noch keine vollständige Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor (Finanzierungsvorbehalt). Eine Beauftragung erfolgt nur, wenn diese zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und der Finanzierungsvorbehalt aufgelöst wurde. Ein Anspruch auf Erstattung der im Zusammenhang mit der Angebotserstellung entstandenen Aufwendungen/Kosten besteht nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

Alle 125 offenen Ausschreibungen von DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

845vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.010 Lose mit Angabe)
178.578 €Zuschlagswert im Median
85.597 € – 375.291 €mittlere Hälfte, 280 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 04.02.2025 auf 18.02.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 18.02.2025 auf 28.02.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 04.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cbdf6d70-00da-445b-b639-4bb6e3482b83.