Digitaler Knoten Stuttgart (DKS), Baustein 3 - Vergabepaket 1 Generalplaner
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen
Aktenzeichen 24FEI77215veröffentlicht 04.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 9 Monate
- 13.04.2026 – 31.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
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- Vermessungsleistungen EifelstreckeDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 03.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 9 Monate13.04.2026 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (1.645 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5.006 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"50 %
- Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Digitale Knoten Stuttgart (DKS) ist ein Pilotprojekt im Starterpaket der Digitalen Schiene Deutschland (DSD). Ziel des Programms DSD ist die Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik (LST) im gesamten Bundesgebiet. Der DKS umfasst die Ausrüstung der Netzbezirke Stuttgart und Plochingen mit etwa 500 Streckenkilometern. Erstmals in Deutschland wird ein großer Eisenbahnknoten mit Digitalen Stellwerken (DSTW) und dem European Train Control System (ETCS) Level 2 ausgerüstet. Dies legt die Grundlage für die schrittweise Einführung weiterer Systeme wie das hochautomatisierte Fahren „Automatic Train Operation 2“ (ATO GoA 2), das zukünftige Bahnmobilfunksystem „Future Railway Mobile Communication System“ (FRMCS) und das Kapazitäts- und Verkehrsmanagementsystem „Capacity & Traffic Management System“ (CTMS). Das Projekt DKS gliedert sich in drei räumlich-funktionale Bausteine auf, wobei nur der Baustein 3 Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist. Baustein 1: Ausrüstung der S-Bahn-Stammstrecke und angrenzender Bereiche mit ETCS L2 ohne Signale (L2oS) und ATO GoA 2, einschließlich der Fahrzeugausrüstung. In einigen Teilbereichen wird vorübergehend ETCS L2 mit Signalen (L2mS) eingesetzt. Baustein 2: Aufbauend auf das Projekt Stuttgart 21 erfolgt die Ausrüstung des Kernknotens Stuttgart mit DSTW, ETCS L2oS und ATO GoA 2, ebenfalls einschließlich der Fahrzeugausrüstung des Regionalverkehrs. In bestimmten Bereichen wird vorübergehend ETCS L2mS eingesetzt. Baustein 3: Ausrüstung der übrigen Netzbezirke Stuttgart und Plochingen mit DSTW, ETCS L2oS und ATO GoA 2. Hier erfolgt auch die schrittweise Einführung von FRMCS und CTMS im gesamten Projektgebiet. Darüber hinaus werden die mit ETCS L2mS ausgestatteten Bereiche der Bausteine 1 und 2 auf ETCS L2oS umgerüstet. Das Projekt zeigt die Möglichkeiten und Grenzen der „digitalen“ Leistungsoptimierung sowie die Auswirkung einer eng aufeinander abgestimmten Fahrzeug- und Infrastrukturausrüstung auf. Mit klaren und ehrgeizigen Projektzielen stellt DKS eine einzigartige Chance für das Land und die Region dar. Es bietet allen Projektbeteiligten die Möglichkeit, umfassende Erfahrungen bei der Einführung der Digitalen Leit- und Sicherungstechnik (DLST) zu sammeln. Bestandteile des Projekts sind die Planung und Realisierung des Digitalen Knoten Stuttgart, Baustein 3 bis hin zur vollständigen Inbetriebnahme. Beschreibung der Beschaffung: VP 1 – Generalplaner, VP 2 – Digitale Leit- und Sicherungstechnik (DLST), VP 3 – Hochbau, Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Telekommunikation (TK), VP 4 – Tiefbau, Konstruktiver Ingenieurbau (KIB), VP 5 – Oberleitungsanlagen (OLA), 50 Hz.
Gegenstand nach CPV
- 71320000Planungsleistungen im BauwesenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"Preis: Beteiligungsquote, Deckungsbeitrag, Stundensatz/ Tagessatz
- Qualität
- Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"Qualität: Organisations- und Personalkonzept, Management- und Planungskonzept, Kooperationskultur
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 13.04.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Weitere Planungsleistungen der Planbereiche (PB) 3 und 4.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenkürzer
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
(I) Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu ver … ganz lesenkürzer
(I) Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeiden. Alle weiteren Angebote nach dem Erstangebot sind rechts-verbindlich. (II). Für das Vorhaben liegt noch keine vollständige Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor (Finanzierungsvorbehalt). Eine Beauftragung erfolgt nur, wenn diese zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und der Finanzierungsvorbehalt aufgelöst wurde. Ein Anspruch auf Erstattung der im Zusammenhang mit der Angebotserstellung entstandenen Aufwendungen/Kosten besteht nicht. (III) Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Bewerber/Bieter sind danach (gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560) ab dem 12. Oktober 2023 verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens € 250 Mio. a) bei Durchführung eines Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit ihrem Teilnahmeantrag und auch mit ihrem finalen Angebot bzw. b) bei Durchführung eines offenen Verfahrens oder eines Verfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Das vorliegende Vergabeverfahren weist einen geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von € 250 Mio. auf. Bewerber/Bieter unterliegen daher grundsätzlich Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560. Hinweis: Bewerber/Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information hat nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 insbesondere keinerlei beschränkende oder anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU) 2022/2560. Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission vom 10.07.2023 zu verwenden. Sollte es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Gemeinschaft mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Weitere Einzelheiten zur Verordnung (EU) 2022/2560 und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können Bewerber/Bieter der vorgenannten Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission entnehmen (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984). Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.- Hinweis
Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeid … ganz lesenkürzer
Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeiden. Alle weiteren Angebote nach dem Erstangebot sind rechts-verbindlich. Für das Vorhaben liegt noch keine vollständige Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor (Finanzierungsvorbehalt). Eine Beauftragung erfolgt nur, wenn diese zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und der Finanzierungsvorbehalt aufgelöst wurde. Ein Anspruch auf Erstattung der im Zusammenhang mit der Angebotserstellung entstandenen Aufwendungen/Kosten besteht nicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH51 Zuschläge
- NFT Umweltdatensysteme GmbH16 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG13 Zuschläge
- Ingenieurbüro elektroplan-schneider GmbH10 Zuschläge
- CFT GmbH - - Compact Filter Technic8 Zuschläge
- DBT Ingenieursozietät8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 04.02.2025 auf 18.02.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 18.02.2025 auf 28.02.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 04.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cbdf6d70-00da-445b-b639-4bb6e3482b83.