Digitaler Knoten Stuttgart (DKS), Baustein 3 - Vergabepaket 1 Generalplaner
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen
Aktenzeichen 24FEI77215veröffentlicht 02.01.2025erstmals 02.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 07.01.2026 – 31.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr07.01.2026 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (1.645 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5.006 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"50 %
- Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 22 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 22 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 21 Monatenan DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Der Digitale Knoten Stuttgart (DKS) ist ein Pilotprojekt im Starterpaket der Digitalen Schiene Deutschland (DSD). Ziel des Programms DSD ist die Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik (LST) im gesamten Bundesgebiet. Der DKS umfasst die Ausrüstung der Netzbezirke Stuttgart und Plochingen mit etwa 500 Streckenkilometern. Erstmals in Deutschland wird ein großer Eisenbahnknoten mit Digitalen Stellwerken (DSTW) und dem European Train Control System (ETCS) Level 2 ausgerüstet. Dies legt die Grundlage für die schrittweise Einführung weiterer Systeme wie das hochautomatisierte Fahren „Automatic Train Operation 2“ (ATO GoA 2), das zukünftige Bahnmobilfunksystem „Future Railway Mobile Communication System“ (FRMCS) und das Kapazitäts- und Verkehrsmanagementsystem „Capacity & Traffic Management System“ (CTMS). Das Projekt DKS gliedert sich in drei räumlich-funktionale Bausteine auf, wobei nur der Baustein 3 Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist. Baustein 1: Ausrüstung der S-Bahn-Stammstrecke und angrenzender Bereiche mit ETCS L2 ohne Signale (L2oS) und ATO GoA 2, einschließlich der Fahrzeugausrüstung. In einigen Teilbereichen wird vorübergehend ETCS L2 mit Signalen (L2mS) eingesetzt. Baustein 2: Aufbauend auf das Projekt Stuttgart 21 erfolgt die Ausrüstung des Kernknotens Stuttgart mit DSTW, ETCS L2oS und ATO GoA 2, ebenfalls einschließlich der Fahrzeugausrüstung des Regionalverkehrs. In bestimmten Bereichen wird vorübergehend ETCS L2mS eingesetzt. Baustein 3: Ausrüstung der übrigen Netzbezirke Stuttgart und Plochingen mit DSTW, ETCS L2oS und ATO GoA 2. Hier erfolgt auch die schrittweise Einführung von FRMCS und CTMS im gesamten Projektgebiet. Darüber hinaus werden die mit ETCS L2mS ausgestatteten Bereiche der Bausteine 1 und 2 auf ETCS L2oS umgerüstet. Das Projekt zeigt die Möglichkeiten und Grenzen der „digitalen“ Leistungsoptimierung sowie die Auswirkung einer eng aufeinander abgestimmten Fahrzeug- und Infrastrukturausrüstung auf. Mit klaren und ehrgeizigen Projektzielen stellt DKS eine einzigartige Chance für das Land und die Region dar. Es bietet allen Projektbeteiligten die Möglichkeit, umfassende Erfahrungen bei der Einführung der Digitalen Leit- und Sicherungstechnik (DLST) zu sammeln. Bestandteile des Projekts sind die Planung und Realisierung des Digitalen Knoten Stuttgart, Baustein 3 bis hin zur vollständigen Inbetriebnahme. Beschreibung der Beschaffung: VP 1 – Generalplaner, VP 2 – Digitale Leit- und Sicherungstechnik (DLST), VP 3 – Hochbau, Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Telekommunikation (TK), VP 4 – Tiefbau, Konstruktiver Ingenieurbau (KIB), VP 5 – Oberleitungsanlagen (OLA), 50 Hz.
Gegenstand nach CPV
- 71320000Planungsleistungen im BauwesenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"Preis: Beteiligungsquote, Deckungsbeitrag, Stundensatz/ Tagessatz
- Qualität
- Bewertung gemäß Anlage D.02 "Zuschlagskriterien" und D.02.01 "Wertungsmatrix"Qualität: Organisations- und Personalkonzept, Management- und Planungskonzept, Kooperationskultur
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
(Kriterium 1.1): Erklärung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger oder entsprechender … ganz lesenkürzer
(Kriterium 1.1): Erklärung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger oder entsprechender Berufsgenossenschaft des jeweiligen Mitgliedstaates abzugeben. +++ (Kriterium 1.2): Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist. +++ (Kriterium 1.3): Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. +++ (Kriterium 1.4): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. € gegeben ist. +++ (Kriterium 1.5): Erklärung, dass keine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. +++ (Kriterium 1.6): Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister sowie Erklärung dazu, ob und wenn ja, welche Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können. +++- Kriterium
(Kriterium 2.1): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. +++ (Kriterium 2.2): Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ … ganz lesenkürzer
(Kriterium 2.1): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. +++ (Kriterium 2.2): Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. +++ (Kriterium 2.3): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften. +++ (Kriterium 2.4): Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention a) Erklärung, dass in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 10 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-, und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich seine Unternehmensführung der Bedeutung der Bedeutung bewusst ist, alle geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zu beachten. +++ (Kriterium 2.5): Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. +++ (Kriterium 2.6): Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. +++ (Kriterium 2.7): Erklärung, dass das Unternehmen nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. +++ (Kriterium 2.8): Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive - wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten. +++ (Kriterium 2.9): Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). +++ (Kriterium 2.10): Erklärung, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder die BME-Verhaltensrichtlinie oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. +++ (Kriterium 2.11): Einhaltung von Sanktionen und Embargos. +++ (Kriterium 2.12): Erklärung über den Gesamtumsatz im vergleichbaren Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Bewerber/die …- Kriterium
(Kriterium 3.1): Erklärung über die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. +++ (Kriterium 3.2): Nachweise über drei Referenzprojekte der Verkehrsinfrastruktur, bei denen die Planungsleistungen durch den Bewerber/Bieter als Generalpla … ganz lesenkürzer
(Kriterium 3.1): Erklärung über die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. +++ (Kriterium 3.2): Nachweise über drei Referenzprojekte der Verkehrsinfrastruktur, bei denen die Planungsleistungen durch den Bewerber/Bieter als Generalplaner, inklusive der Koordination von Planungsleistungen aller beteiligten Gewerke, erbracht wurden. - Bei Erbringung der Planungsleistungen als Generalplaner innerhalb einer Ingenieurgemeinschaft (INGE), muss der Bewerber mit mindestens 30 % der Leistungen an der INGE beteiligt gewesen sein. - Die Referenzprojekte umfassen mindestens die Planungsleistungen der Lph 3 bis 5. - Die Planungsleistungen wurden innerhalb der letzten 8 Jahre abgeschlossen. - Die Referenzprojekte umfassen ein Bauvolumen (KG 300, 400 und 500 nach DIN 276:2018-12) von jeweils > 50 Mio. € netto. - Mindestens eines der drei Referenzprojekte, muss Planungsleistungen eines Projektes der europäischen Eisenbahninfrastruktur umfassen. +++ (Kriterium 3.3): Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001-2015 oder vergleichbar. +++ (Kriterium 3.4): Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) eine Verbundenheit (gesellschaftlich verbunden im Sinne des § 18 AktG / verwandtschaftlich) besteht oder wirtschaftliche Abhängigkeit. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. +++ (Kriterium 3.5): Für die unter Ziffer 2.1. genannten Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifizierungsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein siehe Ziffer 5.1.12 "Auftragsbedingungen") sowie Verfahrensregeln zum Präqualifizierungssystem der Beschaffung Infrastruktur, welche im nachfolgenden Link einsehbar sind. Weitere Informationen zum Präqualifizierungsverfahren stehen ebenfalls in genanntem Link zur Verfügung (Achtung: Falls der Link nicht direkt zur gewünschten Seite führt, ist dieser zu kopieren und im Browser einzufügen). Link: https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Lieferant-werden/Praequalifikation/Das-Fundament-einer-sicheren-Zusammenarbeit-8121516- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 1 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 07.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Weitere Planungsleistungen der Planbereiche (PB) 3 und 4.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifizierungsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zu dem Präqualifizierungsverfahren sin … ganz lesenkürzer
Leistung: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifizierungsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zu dem Präqualifizierungsverfahren sind aus Ziffer 5.1.9 "Eignungskriterien" zu entnehmen sowie der Anlage A.00 "Bewerbungsbedingungen nach SektVO" Abs. 16ff.: -Planung Verkehrsanlagen Fahrbahn, Bahnübergänge und Bahnsteige -Planung von elektrischen Energieanlagen -Planung elektrischer Weichenheizungsanlagen -Planung LST- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
(I) Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu ver … ganz lesenkürzer
(I) Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeiden. Alle weiteren Angebote nach dem Erstangebot sind rechts-verbindlich. (II). Für das Vorhaben liegt noch keine vollständige Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor (Finanzierungsvorbehalt). Eine Beauftragung erfolgt nur, wenn diese zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und der Finanzierungsvorbehalt aufgelöst wurde. Ein Anspruch auf Erstattung der im Zusammenhang mit der Angebotserstellung entstandenen Aufwendungen/Kosten besteht nicht. (III) Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Bewerber/Bieter sind danach (gemäß Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560) ab dem 12. Oktober 2023 verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens € 250 Mio. a) bei Durchführung eines Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit ihrem Teilnahmeantrag und auch mit ihrem finalen Angebot bzw. b) bei Durchführung eines offenen Verfahrens oder eines Verfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2022/2560 abzugeben. Das vorliegende Vergabeverfahren weist einen geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von € 250 Mio. auf. Bewerber/Bieter unterliegen daher grundsätzlich Art. 29 Verordnung (EU) 2022/2560. Hinweis: Bewerber/Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2022/2560 selbst verantwortlich. Die vorliegende Information hat nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 Verordnung (EU) 2022/2560 insbesondere keinerlei beschränkende oder anderweitige Wirkung für die Pflichten der Bewerber/Bieter aus der Verordnung (EU) 2022/2560. Für Meldungen oder Erklärungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der EU-Kommission vom 10.07.2023 zu verwenden. Sollte es sich bei dem Bewerber/Bieter um eine Gemeinschaft mehrerer Wirtschaftsteilnehmer handeln, sind Meldungen oder Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Weitere Einzelheiten zur Verordnung (EU) 2022/2560 und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können Bewerber/Bieter der vorgenannten Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission entnehmen (z.B. Fragen und Antworten: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1984). Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.- Hinweis
Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeid … ganz lesenkürzer
Anschließend an den Teilnahmewettbewerb wird zunächst ein indikatives Erstangebot gefordert, um das richtige Verständnis der Bieter von der Aufgabe und den Rahmenbedingungen des Vergabegegenstands sicherzustellen und einen Ausschluss der ersten Angebote wegen eines falschen Verständnisses zu vermeiden. Alle weiteren Angebote nach dem Erstangebot sind rechts-verbindlich. Für das Vorhaben liegt noch keine vollständige Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor (Finanzierungsvorbehalt). Eine Beauftragung erfolgt nur, wenn diese zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und der Finanzierungsvorbehalt aufgelöst wurde. Ein Anspruch auf Erstattung der im Zusammenhang mit der Angebotserstellung entstandenen Aufwendungen/Kosten besteht nicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH51 Zuschläge
- NFT Umweltdatensysteme GmbH16 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG13 Zuschläge
- Ingenieurbüro elektroplan-schneider GmbH10 Zuschläge
- CFT GmbH - - Compact Filter Technic8 Zuschläge
- DBT Ingenieursozietät8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 04.02.2025 auf 18.02.2025 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 18.02.2025 auf 28.02.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 04.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6245891b-69a4-4623-a54d-54a66324beca.