Digitale Aufklärung, Einwilligung und Dokumentensignatur
Kliniken der Stadt Köln gGmbH · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen S5/02/25veröffentlicht 11.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 36 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.
- Atlassian Cloud und Data Center LizenzenLVR-InfoKom · KölnFrist 30.11.2026
- Universität zu Köln - Storage System -Forschungsdatenspeicher-Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf · KölnFrist 10.11.2026
- Lieferung und Betrieb eines ID-basierten Ticketing-Systems (Validatoren plus Hintergrundsystem)Kölner Verkehrs-Betriebe AG · KölnFrist 23.11.2026
- DDI-Lösung (DNS/DHCP/IPAM) inkl. Migration und Service – RahmenvereinbarungFlughafen Köln/Bonn GmbH · KölnFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 21 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln51067, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (57 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung einer Software zur flächendeckenden Implementierung und Inbetriebnahme einer digitalen Patientenaufklärung, Einwilligung und Dokumentensignatur.
Gegenwärtig erfolgt die gesamte Aufklärung und Einwilligung der Patienten überwiegend papierbasiert. Unterlagen werden patientenbezogen ausgedruckt, vom Patienten bzw. dem Arzt ausgefüllt sowie unterzeichnet und sodann als Scan im Archivsystem (Pegasos) abgelegt. Nach Projektende soll die Aufklärung und Einwilligung des Patienten durch den ärztlichen Dienst weitestgehend digitalisiert sein und die automatisierte Übernahme von relevanten Patientenstamm- sowie Anamnesedaten aus dem Patientenportal und/oder dem KIS ermöglicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die verfahrensgegenständlichen Leistungen aus Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF), finanziert werden, der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union refinanziert wird. Insofern unterliegt die Beschaffung der verfahrensgegenständlichen Leistungen auch den einschlägigen zuwendungsrechtlichen Bedingungen. Auf Grund dessen sind vorliegend zur Erreichung der Förderfähigkeit bestimmte Muss-Anforderungen des betreffenden Fördertatbestands 2 zu erfüllen.
Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren verlängern.
Die Auftragnehmerin (nachfolgend AN) soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der abnahmereifen, d.h. im Wesentlichen mangelfreien, sowie einer mit der gegenwärtigen IT-Landschaft kompatiblen flächendeckenden Implementierung und Inbetriebnahme einer Software zur digitalen Patientenaufklärung und Einwilligung beauftragt werden. Insofern sind nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von der Projektierung und Planung über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zum Support & Service alle erforderlichen Leistungen zu erbringen.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2 – 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ins … ganz lesenkürzer
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 2. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot: Mit der E … ganz lesenkürzer
1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 2. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot: Mit der Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen ist im Falle der Zuschlagserteilung auf ein Angebot innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zu beginnen (Mindestanforderung). Der Auftragnehmer hat die zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sowie zur Erfüllung der KHZG-Kriterien (Installation der Software, Bereitstellung auf den Servern der AG und Erfüllung der MUSS-Kriterien der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV) erforderlichen Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung abnahmereif zu erbringen (verbindlicher Termin). Die zum Rollout, d.h. zum Abschluss aller zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems erforderlichen Leistungen, einschließlich Schulungen, gemäß Leistungsbeschreibung sind innerhalb von 26 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung abnahmereif zu erbringen (verbindlicher Termin). Die prüfbare Schlussrechnung über die dem „Preis Festlaufzeit" unterfallenden Leistungen muss der Auftraggeberin innerhalb einer Woche nach der Abnahme der innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zu erbringenden Leistungen zugehen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Thieme Compliance GmH, Erlangen | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neufelder Straße 34, 51067 Köln
- Website
- kliniken-koeln.de
- Kontakt
- ausschreibung@
kliniken-koeln.de
Bei uns erfasst
- KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20, A-Seite Gebäudeautomation-3 (MSR-3)07.11.2026
- Erdgas für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH16.10.2026 · 1 Angebot
- Brandschutzplanung11.10.2026 · 3 Angebote
- BIM-Management01.10.2026 · 6 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Digitale Aufklärung und Einwilligung
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 07.01.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH30 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG15 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH11 Zuschläge
- Crayon Deutschland GmbH10 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH9 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 13.03.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 13.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 84f33fdc-2917-420f-9672-217a4635174f.