Dienstleistungsvertrag zur kreativen Neuausrichtung der Standortkampagne des Freistaates Sachsen So geht sächsisch.
Sächsische Staatskanzlei · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen SK.13.1-0453/16/1veröffentlicht 29.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 460 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2025 – 31.12.2025
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 460 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Fachliche Leistung70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 30 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen plant die kreative und strategische Neuausrichtung seiner eingeführten Standortkampagne "So geht sächsisch." und sucht dafür eine über mehrere Jahre begleitende Agentur. Ziel sind neue kreative Ideen für den Auf- und Ausbau einer übergreifenden "Dachkommunikation", von der Sachsen insgesamt profitiert und die lokale Protagonisten unterstützt bzw. flankiert, um so die Schlagkraft der Werbung für den Freistaat nochmals deutlich zu verbessern. Darüber hinaus soll die Standortkampagne auch weiterhin die deutliche Aufwertung des Images des Freistaates Sachsen sowie seiner Einwohnerinnen und Einwohner allgemein bewirken. Dadurch soll eine Verbesserung der Grundhaltung zum Freistaat Sachsen und damit eine Offenheit bzw. eine positive Erwartungshaltung gegenüber Kommunikation jeglicher Art aus Sachsen erreicht werden. Gleichzeitig soll die allgemeine Bekanntheit der besonderen Standortfaktoren des Freistaates Sachsen kontinuierlich und messbar erhöht werden. Wesentliche Elemente des eingeführten und mittlerweile etablierten Corporate Designs der Standortkampagne - wie etwa die Wort-Bildmarke "So geht sächsisch." oder auch die Farbgebung und Schriftarten - soll unverändert bleiben.
Beschreibung des Loses
Die Standortmarke "So geht sächsisch." soll als Dachmarke, d.h. deren wesentlichen Corporate Design-Elemente, erhalten, aber in der Umsetzung kreativ neu aufgestellt werden. Sie muss auf einer breiten gesellschaftlichen Basis stehen und gepflegt werden. Sie muss von einer Vielzahl an Institutionen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst und Tourismus mitgetragen werden. Da im Freistaat bereits unterschiedliche Institutionen daran arbeiten, Sachsens Wirtschaft, seine Sehenswürdigkeiten und Regionen zu vermarkten, sollte auch auf das vorhandene Know-how zurückgegriffen und dieses in die Aktivitäten der Standortkommunikation eingebunden werden.
Einerseits geht es darum, den Freistaat Sachsen mit seinem besonderen Profil als attraktiv darzustellen und ihn überregional, national und international bekannt zu machen. Andererseits muss eine zukunftsfähige Standortkommunikation Angebote und Argumente vermitteln, mit denen Sachsen im Wettbewerb mit anderen Ländern punkten und die Zielgruppen zu einer Entscheidung für den Standort Sachsen bewegen. Dies bezieht die Vornahme von Investitionen ebenso ein wie eine Auswahl Sachsens als touristisches Ziel. Darüber hinaus muss die Standortkampagne den aktuellen Ereignissen im Land Rechnung tragen und die Wirklichkeit widerspiegeln.
Gegenstand nach CPV
- 79340000Werbe- und MarketingdienstleistungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Fachliche Leistung
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, bankruptcy
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Rahmenvertrag kann vier Mal um zwölf Monate verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 7 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Archivstraße 1, 01097 Dresden
- Website
- sk.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
sk.sachsen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- zebra group GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c59f8298-e3df-43af-9a5c-052a2a0186ba.