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Dienstleistungsvertrag zur kreativen Neuausrichtung der Standortkampagne des Freistaates Sachsen So geht sächsisch.

Sächsische Staatskanzlei · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen SK.13.1-0453/16/13veröffentlicht 17.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 660 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,2 Mio. €
Laufzeit
7 Monate01.06.2025 – 31.12.2025
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01097, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Fachliche Leistung des Kommunikations-Konzeptes70 %
  • Angebotspreis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 17 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen plant die kreative und strategische Neuausrichtung seiner eingeführten Standortkampagne "So geht sächsisch." und sucht dafür eine begleitende Agentur. Ziel sind neue kreative Ideen für den Auf- und Ausbau einer übergreifenden "Dachkommunikation", von der Sachsen insgesamt profitiert und die lokale Protagonisten unterstützt bzw. flankiert, um so die Schlagkraft der Werbung für den Freistaat nochmals deutlich zu verbessern. Darüber hinaus soll die Standortkampagne auch weiterhin die deutliche Aufwertung des Images des Freistaates Sachsen sowie seiner Einwohnerinnen und Einwohner allgemein bewirken. Dadurch soll eine Verbesserung der Grundhaltung zum Freistaat Sachsen und damit eine Offenheit bzw. eine positive Erwartungshaltung gegenüber Kommunikation jeglicher Art aus Sachsen erreicht werden. Gleichzeitig soll die allgemeine Bekanntheit der besonderen Standortfaktoren des Freistaates Sachsen kontinuierlich und messbar erhöht werden. Wesentliche Elemente des eingeführten und mittlerweile etablierten Corporate Designs der Standortkampagne - wie etwa die Wort-Bildmarke "So geht sächsisch." oder auch die Farbgebung und Schriftarten - soll unverändert bleiben.

Beschreibung des Loses

Die Standortmarke "So geht sächsisch." soll als Dachmarke, d.h. deren wesentlichen Corporate Design-Elemente, erhalten, aber in der Umsetzung kreativ neu aufgestellt werden. Sie muss auf einer breiten gesellschaftlichen Basis stehen und gepflegt werden. Sie muss von einer Vielzahl an Institutionen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst und Tourismus mitgetragen werden. Da im Freistaat bereits unterschiedliche Institutionen daran arbeiten, Sachsens Wirtschaft, seine Sehenswürdigkeiten und Regionen zu vermarkten, sollte auch auf das vorhandene Know-how zurückgegriffen und dieses in die Aktivitäten der Standortkommunikation eingebunden werden.

Einerseits geht es darum, den Freistaat Sachsen mit seinem besonderen Profil als attraktiv darzustellen und ihn überregional, national und international bekannt zu machen. Andererseits muss eine zukunftsfähige Standortkommunikation Angebote und Argumente vermitteln, mit denen Sachsen im Wettbewerb mit anderen Ländern punkten und die Zielgruppen zu einer Entscheidung für den Standort Sachsen bewegen. Dies bezieht die Vornahme von Investitionen ebenso ein wie eine Auswahl Sachsens als touristisches Ziel. Darüber hinaus muss die Standortkampagne den aktuellen Ereignissen im Land Rechnung tragen und die Wirklichkeit widerspiegeln.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Fachliche Leistung des Kommunikations-Konzeptes70 %
Angebotspreis30 %
Qualität
Fachliche Leistung des Kommunikations-KonzeptesQualitative und Quantitative Bewertung
Kosten
Angebotspreis

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 6 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag kann vier Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Dienstleistungsvertrag zur kreativen Neuausrichtung der Standortkampagne des Freistaates Sachsen So geht sächsisch.

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 11.11.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9ce08d2c-3d88-4738-b590-d3abd431a54d.