Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete des Landkreises Rostock an ein Gigabitnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell)
Landkreis Rostock · Bad Doberan, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 2025-045-VgV-VVveröffentlicht 28.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 24,8 Mio. €
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 24,8 Mio. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Bad Doberan18209, Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhrvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Rostock (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Un-erstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gi-gabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)“ beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen.
Beschreibung des Loses
Der Landkreis Rostock (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)“ beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Kosten
- 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gewichtung (Punkte, genau): max. 50
- Qualität
- 2. Faser-, Rohr- und Verteilkonzept / Technisches Konzept ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Konzepte, die sämtliche unter Ziff. III. 4. a) der Leistungsbeschreibung formulierten und nachfolgend abschließend nochmals aufgeführten Anforderungen erfüllen, erhalten die volle Punktzahl (15); Konzepte, die diese Anforderungen nur teilweise erfüllen, erhalten nur für diese Teile Punkte wie folgt: - Schlüssige Darlegung, dass gemäß Ziffer 1 (14) des Einheitlichen Materialkonzepts (Version 5.0.2 vom 02.08.2024) hinreichende vorbereitende Maßnahmen derart getroffen werden, dass für Gebäude entlang des geförderten Grabens, die nicht sofort bei der Baumaßnahme erschlossen werden, im weiteren Verlauf keine weiteren Grabungsarbeiten im öffentlichen Straßenraum notwendig sind (2 Punkte). - Schlüssige Darlegung, dass etwaige Baulücken, also unbebaute Grundstücke zwischen bebauten Grundstücken, über die geförderte Maßnahme bereits vorbereitet werden, wobei es auf die tatsächliche Bebauung der Grundstücke nicht ankommt (2 Punkte). - Schlüssige Darlegung, dass in der Leerrohrplanung für eine Vollerschließung hinreichende Reservekapazitäten vorgesehen werden, die es im weiteren Verlauf ermöglichen, sämtliche weiteren und nicht ausschreibungsgegenständlichen Grundstücke im Kreisgebiet des Konzessionsgebers, die noch nicht über einen gigabitfähigen Anschluss verfügen, ohne weitere Grabungsarbeiten im öffentlichen Straßenraum im Bereich der vorliegend geförderten Gräben anzubinden (6 Punkte). - Schlüssige Abbildung der vorstehenden Anforderungen in den Netzplänen des Bieters (5 Punkte). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gewichtung (Punkte, genau): max. 15
- Qualität
- 3. Realisierungszeitraum ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Bewertung der angebotenen Realisierungszeiträume vom Zeitpunkt des Vorliegens der Zuwendungsbescheide von Bund und Land in finaler Höhe bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Netzes einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn wird nach untenstehender Kategorisierung vorgenommen. Maximal können von den Bietern 10 Punkte erreicht werden. - Realisierungszeitraum < 78 Wochen (10 Punkte) - Realisierungszeitraum 78 – 104 Wochen (7,5 Punkte) - Realisierungszeitraum > 104 – 156 Wochen (5 Punkte) - Realisierungszeitraum > 156 Wochen (0 Punkte) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gewichtung (Punkte, genau): max. 10
- Qualität
- 4. Marketing- und Vertriebskonzept ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angebot von mindestens zwei lokalen Beratungsterminen / Bürger-informationsveranstaltungen in den jeweiligen Kommunen im Projektgebiet in denen u.a. das Ausbaukonzept vorgestellt wird (4 Punkte). Kostenlose Hausanschlüsse auch nach Abschluss der Planungs- und Vorvermarktungsphase (Akquisephase) ohne Verpflichtung zur Buchung eines Endkundendienstes (max. 6 Punkte hiervon:) - während der gesamten Ausbauphase bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Netzes (3 Punkte) - nach Inbetriebnahme bis zum Ende der Zweckbindungsfrist (6 Punkte) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gewichtung (Punkte, genau): max. 10
- Qualität
- 5. Vertrag ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wird der Vertragsentwurf (Anlage 5) mit dem Angebot in seinen wesentlichen Punkten akzeptiert, erhält das Angebot bis zu 10 Punkte wie folgt: - Es besteht Akzeptanz mit dem erweiterten Mittelabrufverfahren (§ 8.1 des Vertragsentwurfs) (2,5 Punkte) - Es besteht Akzeptanz mit den Regelungen zu Vertragsstrafen (§ 15 des Vertragsentwurfs) (2,5 Punkte) - Es besteht Akzeptanz mit den Regelungen zur Einlegung von Rechts-behelfen (§ 3.3 des Vertragsentwurfs) (2,5 Punkte) - Es besteht Akzeptanz mit den Regelungen zu den Pflichten des TKU vor Inkrafttreten (§ 18 des Vertragsentwurfs) (2,5 Punkte) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gewichtung (Punkte, genau): max. 10
- Qualität
- 6. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alter-nativer Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III. 4. c) der Leis-tungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Ver-ünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (0 Punkte). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gewichtung (Punkte, genau): max. 5
Eignung9 von 9 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese auf der Vergabeplattform subreport zum Download zur Verfügung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ … ganz lesenkürzer
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese auf der Vergabeplattform subreport zum Download zur Verfügung. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 2 mit "Bewerber-/ Bietergemeinschaft" überschrieben. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Vollständig ausgefülltes Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft. Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein-zeln nachweisen. - Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Bewerber-bzw. Bietergemeinschaft“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft. - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.- Eintragung in das Handelsregister
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese auf der Vergabeplattform subreport zum Download zur Verfügung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ … ganz lesenkürzer
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese auf der Vergabeplattform subreport zum Download zur Verfügung. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 2 mit "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" überschrieben. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage. - Angabe der Registernummer und des Registergerichts bzw. des Berufsregisters in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate). - Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3).- Allgemeiner Jahresumsatz
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese auf der Vergabeplattform subreport zum Download zur Verfügung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ … ganz lesenkürzer
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese auf der Vergabeplattform subreport zum Download zur Verfügung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 2 mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Umsatz-zahlen aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 anzugeben. - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 bzw. 2021, 2022 und 2023 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
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Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese auf der Vergabeplattform subreport zum Download zur Verfügung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 2 mit "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 € (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
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Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese auf der Vergabeplattform subreport zum Download zur Verfügung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 2 mit "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines An-sprechpartners nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und/ oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen anzugeben. Alternativ kann die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffend die Referenzangaben auch durch Darlegung der Erfahrungen und Expertise in einem Konzept nachgewiesen werden. Der Kreis wird über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf Grundlage des dargelegten Konzepts entscheiden. Bei den Ausführungen im Konzept kommt es insbesondere auf Darlegungen zur Umsetzung der Einhaltung von Dokumentationspflichten und Fördervorgaben an (vgl. Ziff. 4 c) hh)). - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1).- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
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Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese auf der Vergabeplattform subreport zum Download zur Verfügung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 2 mit "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Nur vom Bewerber oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen: Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese auf der Vergabeplattform subreport zum Download zur Verfügung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ … ganz lesenkürzer
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese auf der Vergabeplattform subreport zum Download zur Verfügung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden Eignungskriterien sind im Begleitdokument zu Bekanntmachung unter Ziff. 2 mit "Eignungsleihe / Nachunternehmer" überschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --Bei Eignungsleihe: - Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular „Eignungsnachweise“ (vgl. Ziff. 13., Anlage 1) des Bewerbers. - Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. – 6.) sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern“ (vgl. Ziff. 13. – 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. __Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leis-tungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 7. – 9.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. und/ oder __ - Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 10. – 11.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt einzureichen. und/ oder __ - Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die Ziff. 12. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen. -vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen. --Bei Nachunternehmern: - Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. a) im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) des Bewerbers. - Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nach-unternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist: - Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. b) im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) des Bewerbers. - Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in eine …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Ministerium für Wirrschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls gr … ganz lesenkürzer
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonz … ganz lesenkürzer
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnah-metatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals subreport, d.h. alle Fragen, die im Zusam-menhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals subreport an den Konzessionsgeber zu richten. Bewerber- und Bieterfragen können bis 10 Tage vor Ablauf der gesetzten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist an den Konzessionsgeber gerichtet werden. Der Konzessionsgeber wird die Bewerber- bzw. Bieterfragen innerhalb einer angemessenen Frist über das Portal subreport beantworten. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen werden allen Bewerbern bzw. Bietern in transparenter und nichtdiskriminierender Weise unverzüglich durch den Konzessionsgeber auf dem Vergabeportal subreport zur Verfügung gestellt. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal http://ted.europa.eu, https://projekttraeger-breitband.de und das Vergabeportal subreport bekannt gemacht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- August-Bebel-Str. 3, 18209 Bad Doberan
- Website
- landkreis-rostock.de
- Kontakt
- info@
lkros.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d3f6d24-a14f-4275-9ca2-a930d698119e.