Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Landkreises Rostock an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm), Projektgebiet LRO 31_05
Landkreis Rostock · Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 2023-27-VgV-VVveröffentlicht 21.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 10,3 Mio. €
- Laufzeit
- 84 Monate
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 10,3 Mio. €
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Güstrow18273, Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhrvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Rostock (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 21.12.2022 Fördermittel in vorläu-figer Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Gigabitförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 29.09.2022 beantragt und bewilligt erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E96457273 heruntergeladen werden können.
Der Konzessionsgeber hat bereits am 02.10.2023 ein Ausschreibungsverfahren auf https://projekttraeger-breitband.de bekannt gemacht. Dieses Verfahren wurde als ein zweistufiges Verhandlungsverfahren vorgesehen. Die Teilnahmefrist in diesem Verfahren ist zum 02.11.2023 abgelaufen. Eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten ist bisher nicht erfolgt. Das Verhandlungsverfahren ist somit noch nicht abgeschlossen.
Da sich im laufenden Verfahren Bedenken hinsichtlich der Förderkonformität des Wertungskriteriums Nr. 2 („Eigenausbaukonzept“) ergeben haben, soll diese Wertungskriterium ersatzlos gestrichen werden. Im Gegenzug soll das Wertungskriterium Nr. 5 („Faser-, Rohr- und Verteilkon-zept / technisches Konzept“) aufgewertet werden, zur Erreichung einer besonders leistungs- und zukunftsfähigen Netzplanung.
Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben, müssen sich nicht erneut bewerben.
Beschreibung des Loses
Der Landkreis Rostock (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bun-desrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 21.12.2022 Fördermittel in vorläu-figer Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Gi-gabitförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 29.09.2022 beantragt und bewilligt erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E96457273 heruntergeladen werden können.
Der Konzessionsgeber hat bereits am 02.10.2023 ein Ausschreibungsverfahren auf https://projekttraeger-breitband.de bekannt gemacht. Dieses Verfahren wurde als ein zweistufiges Verhandlungsverfahren vorgesehen. Die Teilnahmefrist in diesem Verfahren ist zum 02.11.2023 abgelaufen. Eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten ist bisher nicht erfolgt. Das Verhandlungsverfahren ist somit noch nicht abgeschlossen.
Da sich im laufenden Verfahren Bedenken hinsichtlich der Förderkonformität des Wertungskrite-riums Nr. 2 („Eigenausbaukonzept“) ergeben haben, soll diese Wertungskriterium ersatzlos gestrichen werden. Im Gegenzug soll das Wertungskriterium Nr. 5 („Faser-, Rohr- und Verteilkon-zept / technisches Konzept“) aufgewertet werden, zur Erreichung einer besonders leistungs- und zukunftsfähigen Netzplanung.
Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben, müssen sich nicht erneut bewerben.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- • Kriterium: Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftswirtschaftlichkeitslücke • Kriterium: Kriterium: 2. Realisierungszeitraum • Kriterium: Kriterium: 3. Endkundenprodukte • Kriterium: Kriterium: 4. Faser-, Rohr- und Verteilungskonzept /technisches Konzept • Kriterium: Kriterium: 5. Marketing- und Vertriebskonzept • Kriterium: Kriterium: 6. VertragDie Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien: • Kriterium: Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftswirtschaftlichkeitslücke (Max. 40 Punkte) • Kriterium: Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (Max. 10 Punkte) • Kriterium: Kriterium: 3. Endkundenprodukte (Max. 10 Punkte) • Kriterium: Kriterium: 4. Faser-, Rohr- und Verteilungskonzept /technisches Konzept (Max. 20 Punkte) • Kriterium: Kriterium: 5. Marketing- und Vertriebskonzept (Max. 10 Punkte) • Kriterium: Kriterium: 6. Vertrag (Max. 10 Punkte)
Eignung2 von 2 angegeben
- Kriterium
Hinweis zu allen Eignungskriterien: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.subreport.de/E96457273 zum Download zur Verfügung. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister: Sofern eine … ganz lesenkürzer
Hinweis zu allen Eignungskriterien: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.subreport.de/E96457273 zum Download zur Verfügung. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister: Sofern eine Beteiligung als Bewerber bzw. Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss mit dem Teilnahmeantrag die in dem Formular „Eignungsnachweise“ (https://www.subreport.de/E96457273) (Anlage 1) enthaltene Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden. Für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren geforderten Eignungsnachweise vorgelegt werden, soweit diese durch den Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftspartner erbracht werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen. Im Falle einer Eignungsleihe hat der Bewerber für jedes eignungsbeliehene Unternehmen die Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens vorzulegen. Ferner sind auch die Eignungsnachweise zur „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister einzureichen. Hierzu ist auch das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) nebst den entsprechenden Anlagen vom eignungsbeliehenen Unternehmen auszufüllen und zu unterschreiben. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zudem auch die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers des eignungsbeliehenen Unternehmens vorzulegen. Sofern der Bieter beabsichtigt, Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) zu benennen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen und die entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen, wenn dieser bereits feststeht bzw. es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll. In letzterem Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ in Form des von ihm insoweit ausgefüllten und unterschriebenen Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) sowie die entsprechenden geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine konkrete Leistungserbringung betreffen. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis - Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F. bzw. § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F. bzw. § 5 TKG n.F. - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) - Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) - Bei Bewe …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates dürfen keine Unternehmen (Konzessionsnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag beteiligt werden. Eine entsp … ganz lesenkürzer
Leistung: Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates dürfen keine Unternehmen (Konzessionsnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag beteiligt werden. Eine entsprechende Eigenerklärung (Anlage 2) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich im Übrigen u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E96457273 und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls gr … ganz lesenkürzer
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonz … ganz lesenkürzer
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (Begleitdokument, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E96457273) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E96457273. Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.subreport.de/E96457273. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu), https://projekttraeger-breitband.de und https://www.subreport.de/E96457273 bekannt gemacht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Landkreis Rostock, 18273 Güstrow
- Website
- landkreis-rostock.de
- Kontakt
- info@
lkros.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d91a7bbf-67a6-4147-b8b8-e5502d91c1bd.