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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Landkreises Rostock an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm), Projektgebiet LRO 31_04

Landkreis Rostock · Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 2023-26-VgV-VVveröffentlicht 21.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 926 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
17 Mio. €
Laufzeit
84 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Rostock (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bun-desrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 21.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Gigabitförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 29.09.2022 beantragt und bewilligt erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E33437853 heruntergeladen werden können.

Der Konzessionsgeber hat bereits am 02.10.2023 ein Ausschreibungsverfahren auf https://projekttraeger-breitband.de bekannt gemacht. Dieses Verfahren wurde als ein zweistufiges Verhandlungsverfahren vorgesehen. Die Teilnahmefrist in diesem Verfahren ist zum 02.11.2023 abgelaufen. Eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten ist bisher nicht erfolgt. Das Verhandlungsverfahren ist somit noch nicht abgeschlossen.

Da sich im laufenden Verfahren Bedenken hinsichtlich der Förderkonformität des Wertungskrite-riums Nr. 2 („Eigenausbaukonzept“) ergeben haben, soll diese Wertungskriterium ersatzlos gestrichen werden. Im Gegenzug soll das Wertungskriterium Nr. 5 („Faser-, Rohr- und Verteilkon-zept / technisches Konzept“) aufgewertet werden, zur Erreichung einer besonders leistungs- und zukunftsfähigen Netzplanung.

Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben, müssen sich nicht erneut bewerben.

Beschreibung des Loses

Der Landkreis Rostock (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsver-trag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bun-desrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 21.12.2022 Fördermittel in vorläu-figer Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Gi-gabitförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 29.09.2022 beantragt und bewilligt erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E33437853 heruntergeladen werden können.

Der Konzessionsgeber hat bereits am 02.10.2023 ein Ausschreibungsverfahren auf https://projekttraeger-breitband.de bekannt gemacht. Dieses Verfahren wurde als ein zweistufiges Verhandlungsverfahren vorgesehen. Die Teilnahmefrist in diesem Verfahren ist zum 02.11.2023 abgelaufen. Eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten ist bisher nicht erfolgt. Das Verhandlungsverfahren ist somit noch nicht abgeschlossen.

Da sich im laufenden Verfahren Bedenken hinsichtlich der Förderkonformität des Wertungskrite-riums Nr. 2 („Eigenausbaukonzept“) ergeben haben, soll diese Wertungskriterium ersatzlos ge-strichen werden. Im Gegenzug soll das Wertungskriterium Nr. 5 („Faser-, Rohr- und Verteilkon-zept / technisches Konzept“) aufgewertet werden, zur Erreichung einer besonders leistungs- und zukunftsfähigen Netzplanung.

Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben, müssen sich nicht erneut bewerben.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
• Kriterium: Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftswirtschaftlichkeitslücke • Kriterium: Kriterium: 2. Realisierungszeitraum • Kriterium: Kriterium: 3. Endkundenprodukte • Kriterium: Kriterium: 4. Faser-, Rohr- und Verteilungskonzept /technisches Konzept • Kriterium: Kriterium: 5. Marketing- und Vertriebskonzept • Kriterium: Kriterium: 6. VertragDie Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien: • Kriterium: Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftswirtschaftlichkeitslücke (Max. 40 Punkte) • Kriterium: Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (Max. 10 Punkte) • Kriterium: Kriterium: 3. Endkundenprodukte (Max. 10 Punkte) • Kriterium: Kriterium: 4. Faser-, Rohr- und Verteilungskonzept /technisches Konzept (Max. 20 Punkte) • Kriterium: Kriterium: 5. Marketing- und Vertriebskonzept (Max. 10 Punkte) • Kriterium: Kriterium: 6. Vertrag (Max. 10 Punkte)

Eignung2 von 2 angegeben

Kriterium
Hinweis zu allen Eignungskriterien: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.subreport.de/E33437853 zum Download zur Verfügung. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister: Sofern eine … ganz lesenHinweis zu allen Eignungskriterien: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.subreport.de/E33437853 zum Download zur Verfügung. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister: Sofern eine Beteiligung als Bewerber bzw. Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss mit dem Teilnahmeantrag die in dem Formular „Eignungsnachweise“ (https://www.subreport.de/E33437853) (Anlage 1) enthaltene Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden. Für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren geforderten Eignungsnachweise vorgelegt werden, soweit diese durch den Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftspartner erbracht werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen. Im Falle einer Eignungsleihe hat der Bewerber für jedes eignungsbeliehene Unternehmen die Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens vorzulegen. Ferner sind auch die Eignungsnachweise zur „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister einzureichen. Hierzu ist auch das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) nebst den entsprechenden Anlagen vom eignungsbeliehenen Unternehmen auszufüllen und zu unterschreiben. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zudem auch die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers des eignungsbeliehenen Unternehmens vorzulegen. Sofern der Bieter beabsichtigt, Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) zu benennen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen und die entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen, wenn dieser bereits feststeht bzw. es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll. In letzterem Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ in Form des von ihm insoweit ausgefüllten und unterschriebenen Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) sowie die entsprechenden geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine konkrete Leistungserbringung betreffen. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis - Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F. bzw. § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F. bzw. § 5 TKG n.F. - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) - Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) - Bei Bewe …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
84 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates dürfen keine Unternehmen (Konzessionsnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag beteiligt werden. Eine entsp … ganz lesenLeistung: Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates dürfen keine Unternehmen (Konzessionsnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag beteiligt werden. Eine entsprechende Eigenerklärung (Anlage 2) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich im Übrigen u.a. aus den Vergabeunterlagen (her-unterzuladen unter https://www.subreport.de/E33437853 und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls gr … ganz lesenOb sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonz … ganz lesenDie vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (Begleitdokument, herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E33437853) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E33437853). Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.subreport.de/E33437853. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu), https://projekttraeger-breitband.de und https://www.subreport.de/E33437853 bekannt gemacht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 642 (Fernmeldedienste) in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8b7fc0ee-9ead-4fee-90b7-e759e88642ec.