Dienstleistungen Notunterkunft Alfter
Bezirksregierung Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-065veröffentlicht 05.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 6 Mio. €
- Summe von 1 Losen mit Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.10.2025 – 30.09.2026
- Lose
- 4
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Kassensystem für die Kantine der Kreisverwaltung PaderbornKreisverwaltung Paderborn · 33102 PaderbornFrist 10.11.2026
- Cateringdienstleistungen für den Tourismus NRW e.V. auf der Tourismusmesse "ITB 2027" in BerlinTourismus NRW e.V. · 40219 DüsseldorfFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Nordrhein-Westfalen (2 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 6 Mio. € Summe von 1 Losen mit Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.10.2025 – 30.09.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50667, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 9,5 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Angebotspreis50 %
- Zeitplan10 %
- Konzepte40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 30.09.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Dienstleistungen für die Notunterkunft Alfter Los 1: Betreuungsdienstleistungen Los 2: Verpflegungsdienstleistungen Los 3: Sicherheitsdienstleistungen Los 4: Medizinische Dienstleistungen
Gegenstand nach CPV
- 85310000Dienstleistungen des SozialwesensHauptgegenstand
- 55500000Kantinen- und Verpflegungsdienste
- 55510000Dienstleistungen von Kantinen
- 55511000Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias
- 55512000Betrieb von Kantinen
- 55520000Verpflegungsdienste
- 55523000Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
- 71317200Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
- 75240000Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
- 79700000Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
- 79710000Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
- 79713000Bewachungsdienste
- 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
- 85300000Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
- 85311000Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
- 85311300Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Betreuungsdienstleistungen Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge sind Einrichtungen des Landes NRW (d.h. das Land NRW ist Träger und Betreiber der Einrichtung). Die Einrichtungsleitung obliegt den Beschäftigten der jeweiligen Bezirksregierung vor Ort in eigener Zuständigkeit. Die Beschäftigten der Bezirksregierung sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Beteiligten vor Ort und einzige Verbindungsstelle zur jeweiligen Bezirksregierung. Los 1: Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Zusammenhang mit der Betreuung der Notunterkunft. Er koordiniert und organisiert den störungsfreien und ordnungsgemäßen Betrieb der Unterbringungseinrichtung. Dabei achtet der Auftragnehmer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. Infektionshygiene nach IfSG mit dem örtlichen Gesundheitsamt etc.). Los 2: Der Auftragnehmer erbringt die Verpflegungsdienstleistungen der Notunterkunft. Er achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft - insbesondere hinsichtlich der Verpflegung - in Absprache mit den örtlichen Behörden. Um eine rechtzeitige und ausreichende Verpflegung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. Los 3: Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft. Er gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Unterbringungseinrichtungen, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen und der dort Beschäftigten entsprechend dem von ihm erstellten, mit dem Angebot vorzulegenden und während der Vertragsausführung fortzuschreibenden Sicherheitskonzept. Im Sicherheitskonzept wird ausgeführt, wie die in dieser Leistungsbeschreibung näher beschriebenen allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen und Pfortendienste konkret umgesetzt werden und ggf. welche zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen. Los 4: Der Auftragnehmer erbringt medizinische Dienstleistungen in der Notunterkunft. Er richtet eine Sanitätsstation auf eigene Kosten ein und betreibt diese. Die Sanitätsstation muss geeignet sein, eine medizinische Grund- und Erstversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner und ggf. Untersuchungen und Impfungen nach § 62 AsylG durchführen zu können. Maßgeblich für den Umfang der medizinischen Leistungen sind § 4 und § 6 AsylbLG. Der Auftragnehmer achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Sanitätsstation in einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. dem örtlichen Gesundheitsamt). Um eine rechtzeitige und ausreichende medizinische Erst- und Grundversorgung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. | 1 Jahr | 6.000.000 € |
| 2 | Verpflegungsdienstleistungen Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge sind Einrichtungen des Landes NRW (d.h. das Land NRW ist Träger und Betreiber der Einrichtung). Die Einrichtungsleitung obliegt den Beschäftigten der jeweiligen Bezirksregierung vor Ort in eigener Zuständigkeit. Die Beschäftigten der Bezirksregierung sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Beteiligten vor Ort und einzige Verbindungsstelle zur jeweiligen Bezirksregierung. Los 1: Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Zusammenhang mit der Betreuung der Notunterkunft. Er koordiniert und organisiert den störungsfreien und ordnungsgemäßen Betrieb der Unterbringungseinrichtung. Dabei achtet der Auftragnehmer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. Infektionshygiene nach IfSG mit dem örtlichen Gesundheitsamt etc.). Los 2: Der Auftragnehmer erbringt die Verpflegungsdienstleistungen der Notunterkunft. Er achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft - insbesondere hinsichtlich der Verpflegung - in Absprache mit den örtlichen Behörden. Um eine rechtzeitige und ausreichende Verpflegung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. Los 3: Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft. Er gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Unterbringungseinrichtungen, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen und der dort Beschäftigten entsprechend dem von ihm erstellten, mit dem Angebot vorzulegenden und während der Vertragsausführung fortzuschreibenden Sicherheitskonzept. Im Sicherheitskonzept wird ausgeführt, wie die in dieser Leistungsbeschreibung näher beschriebenen allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen und Pfortendienste konkret umgesetzt werden und ggf. welche zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen. Los 4: Der Auftragnehmer erbringt medizinische Dienstleistungen in der Notunterkunft. Er richtet eine Sanitätsstation auf eigene Kosten ein und betreibt diese. Die Sanitätsstation muss geeignet sein, eine medizinische Grund- und Erstversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner und ggf. Untersuchungen und Impfungen nach § 62 AsylG durchführen zu können. Maßgeblich für den Umfang der medizinischen Leistungen sind § 4 und § 6 AsylbLG. Der Auftragnehmer achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Sanitätsstation in einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. dem örtlichen Gesundheitsamt). Um eine rechtzeitige und ausreichende medizinische Erst- und Grundversorgung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. | 1 Jahr | – |
| 3 | Sicherheitsdienstleistungen Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge sind Einrichtungen des Landes NRW (d.h. das Land NRW ist Träger und Betreiber der Einrichtung). Die Einrichtungsleitung obliegt den Beschäftigten der jeweiligen Bezirksregierung vor Ort in eigener Zuständigkeit. Die Beschäftigten der Bezirksregierung sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Beteiligten vor Ort und einzige Verbindungsstelle zur jeweiligen Bezirksregierung. Los 1: Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Zusammenhang mit der Betreuung der Notunterkunft. Er koordiniert und organisiert den störungsfreien und ordnungsgemäßen Betrieb der Unterbringungseinrichtung. Dabei achtet der Auftragnehmer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. Infektionshygiene nach IfSG mit dem örtlichen Gesundheitsamt etc.). Los 2: Der Auftragnehmer erbringt die Verpflegungsdienstleistungen der Notunterkunft. Er achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft - insbesondere hinsichtlich der Verpflegung - in Absprache mit den örtlichen Behörden. Um eine rechtzeitige und ausreichende Verpflegung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. Los 3: Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft. Er gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Unterbringungseinrichtungen, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen und der dort Beschäftigten entsprechend dem von ihm erstellten, mit dem Angebot vorzulegenden und während der Vertragsausführung fortzuschreibenden Sicherheitskonzept. Im Sicherheitskonzept wird ausgeführt, wie die in dieser Leistungsbeschreibung näher beschriebenen allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen und Pfortendienste konkret umgesetzt werden und ggf. welche zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen. Los 4: Der Auftragnehmer erbringt medizinische Dienstleistungen in der Notunterkunft. Er richtet eine Sanitätsstation auf eigene Kosten ein und betreibt diese. Die Sanitätsstation muss geeignet sein, eine medizinische Grund- und Erstversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner und ggf. Untersuchungen und Impfungen nach § 62 AsylG durchführen zu können. Maßgeblich für den Umfang der medizinischen Leistungen sind § 4 und § 6 AsylbLG. Der Auftragnehmer achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Sanitätsstation in einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. dem örtlichen Gesundheitsamt). Um eine rechtzeitige und ausreichende medizinische Erst- und Grundversorgung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. | 1 Jahr | – |
| 4 | Medizinische Dienstleistungen Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge sind Einrichtungen des Landes NRW (d.h. das Land NRW ist Träger und Betreiber der Einrichtung). Die Einrichtungsleitung obliegt den Beschäftigten der jeweiligen Bezirksregierung vor Ort in eigener Zuständigkeit. Die Beschäftigten der Bezirksregierung sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Beteiligten vor Ort und einzige Verbindungsstelle zur jeweiligen Bezirksregierung. Los 1: Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Zusammenhang mit der Betreuung der Notunterkunft. Er koordiniert und organisiert den störungsfreien und ordnungsgemäßen Betrieb der Unterbringungseinrichtung. Dabei achtet der Auftragnehmer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. Infektionshygiene nach IfSG mit dem örtlichen Gesundheitsamt etc.). Los 2: Der Auftragnehmer erbringt die Verpflegungsdienstleistungen der Notunterkunft. Er achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft - insbesondere hinsichtlich der Verpflegung - in Absprache mit den örtlichen Behörden. Um eine rechtzeitige und ausreichende Verpflegung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. Los 3: Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft. Er gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Unterbringungseinrichtungen, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen und der dort Beschäftigten entsprechend dem von ihm erstellten, mit dem Angebot vorzulegenden und während der Vertragsausführung fortzuschreibenden Sicherheitskonzept. Im Sicherheitskonzept wird ausgeführt, wie die in dieser Leistungsbeschreibung näher beschriebenen allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen und Pfortendienste konkret umgesetzt werden und ggf. welche zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen. Los 4: Der Auftragnehmer erbringt medizinische Dienstleistungen in der Notunterkunft. Er richtet eine Sanitätsstation auf eigene Kosten ein und betreibt diese. Die Sanitätsstation muss geeignet sein, eine medizinische Grund- und Erstversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner und ggf. Untersuchungen und Impfungen nach § 62 AsylG durchführen zu können. Maßgeblich für den Umfang der medizinischen Leistungen sind § 4 und § 6 AsylbLG. Der Auftragnehmer achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Sanitätsstation in einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. dem örtlichen Gesundheitsamt). Um eine rechtzeitige und ausreichende medizinische Erst- und Grundversorgung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 50Für die Bewertung des Bruttoangebotsgesamtpreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht. Der Bruttoangebotsgesamtpreis wird durch die Angaben im Preisblatt belegt. Die Punktzahl berechnet sich nach folgender Formel: 50 * (Niedrigster Angebotspreis / Preis des Angebots) = Punktzahl.
- Qualität
- ZeitplanGewichtung (Punkte, genau) 10Zeitplan mit spätestem Erfüllungszeitpunkt
- Qualität
- KonzepteGewichtung (Punkte, genau) 40Mit dem Angebot sind dem Auftragnehmer die oben genannten Konzepte einzureichen. Dabei ist die jeweils angegebene maximale Zeichenanzahl zu beachten. Die eingereichten Konzepte werden nach Maßgabe eines Punktesystems bewertet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende kann der AG den Vertrag um maximal 12 weitere Monate verlängern. Der AG ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf d … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCYTJNX1QHB# Die Zuschlagserteilung erfolgt voraussichtlich am 29.08.2025
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | European Homecare GmbH, Essen | 9 |
| 2 | European Homecare GmbH, Essen | 10 |
| 3 | BEWA Security GmbH, Dortmund | 21 |
| 4 | European Homecare GmbH, Essen | 11 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Zeughausstraße 2 - 8, 50667 Köln
- Website
- brk.nrw.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Beschaffung eines Grundfahrzeugs zum späteren Umbau zu einem Dienstfahrzeug29.10.2026
- Airborne Laserscanning 202628.10.2026 · 12 Angebote
- Ermittlung von Überflutungsflächen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-HWRM-RL - Strunde21.10.2026 · 6 Angebote
- Reinigungsdienstleistung ZfsL Düren09.10.2026
Mehr von Bezirksregierung Köln
- Facility-Management - ZUE LohmarBezirksregierung Köln · KölnFrist 07.12.2026
- Gebäudereinigung - ZUE LohmarBezirksregierung Köln · KölnFrist 08.12.2026
- Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-WirtschaftshilfenBezirksregierung Köln · KölnFrist 01.12.2026
- Rahmenvereinbarung SteuerberatungsleistungenBezirksregierung Köln · 50667 KölnFrist 20.11.2026
Alle 8 offenen Ausschreibungen von Bezirksregierung Köln, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Nordrhein-Westfalen (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- European Homecare GmbH6 Zuschläge
- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD)4 Zuschläge
- DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH4 Zuschläge
- Berufsbildungsstätte (BBS) Westmünsterland GmbH3 Zuschläge
- Bietergemeinschaft EWIBO, Akademie Klausenhof, DRK und GEBA3 Zuschläge
- Creative Change e.V.3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 12.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Evaluation Landesprogramm GemeindeschwesterplusMinisterium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend Rheinland-PfalzFrist 23.11.2026
- Vergabe von sozialer Betreuung geduldeter und gestatteter Asylbewerber und AusländernLandkreis Harburg - Zentrale VergabestelleFrist 30.11.2026
- Arbeiten in Deutschland - Orientierung und (Neu-) Start für MännerJobcenter Schwalm-EderFrist 01.12.2026
- Arbeiten in Deutschland - Orientierung und (Neu-) Start für FrauenJobcenter Schwalm-EderFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a9887abe-9831-49ab-a7ed-0431842a1532.