Dienstleistungen Notunterkunft Alfter
Bezirksregierung Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-065veröffentlicht 11.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.10.2025 – 30.09.2026
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Kassensystem für die Kantine der Kreisverwaltung PaderbornKreisverwaltung Paderborn · 33102 PaderbornFrist 10.11.2026
- Cateringdienstleistungen für den Tourismus NRW e.V. auf der Tourismusmesse "ITB 2027" in BerlinTourismus NRW e.V. · 40219 DüsseldorfFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Nordrhein-Westfalen (2 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.10.2025 – 30.09.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50667, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 9,5 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 15 Monatenan Bezirksregierung Köln
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 15 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 15 Monaten
- Bindefrist endetvor 14 Monaten31 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 30.09.2026
- Heute
Beschreibung
Dienstleistungen für die Notunterkunft Alfter Los 1: Betreuungsdienstleistungen Los 2: Verpflegungsdienstleistungen Los 3: Sicherheitsdienstleistungen Los 4: Medizinische Dienstleistungen
Gegenstand nach CPV
- 85310000Dienstleistungen des SozialwesensHauptgegenstand
- 55500000Kantinen- und Verpflegungsdienste
- 55510000Dienstleistungen von Kantinen
- 55511000Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias
- 55512000Betrieb von Kantinen
- 55520000Verpflegungsdienste
- 55523000Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
- 71317200Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
- 75240000Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
- 79700000Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
- 79710000Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
- 79713000Bewachungsdienste
- 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
- 85300000Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
- 85311000Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
- 85311300Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Betreuungsdienstleistungen Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge sind Einrichtungen des Landes NRW (d.h. das Land NRW ist Träger und Betreiber der Einrichtung). Die Einrichtungsleitung obliegt den Beschäftigten der jeweiligen Bezirksregierung vor Ort in eigener Zuständigkeit. Die Beschäftigten der Bezirksregierung sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Beteiligten vor Ort und einzige Verbindungsstelle zur jeweiligen Bezirksregierung. Los 1: Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Zusammenhang mit der Betreuung der Notunterkunft. Er koordiniert und organisiert den störungsfreien und ordnungsgemäßen Betrieb der Unterbringungseinrichtung. Dabei achtet der Auftragnehmer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. Infektionshygiene nach IfSG mit dem örtlichen Gesundheitsamt etc.). Los 2: Der Auftragnehmer erbringt die Verpflegungsdienstleistungen der Notunterkunft. Er achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft - insbesondere hinsichtlich der Verpflegung - in Absprache mit den örtlichen Behörden. Um eine rechtzeitige und ausreichende Verpflegung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. Los 3: Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft. Er gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Unterbringungseinrichtungen, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen und der dort Beschäftigten entsprechend dem von ihm erstellten, mit dem Angebot vorzulegenden und während der Vertragsausführung fortzuschreibenden Sicherheitskonzept. Im Sicherheitskonzept wird ausgeführt, wie die in dieser Leistungsbeschreibung näher beschriebenen allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen und Pfortendienste konkret umgesetzt werden und ggf. welche zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen. Los 4: Der Auftragnehmer erbringt medizinische Dienstleistungen in der Notunterkunft. Er richtet eine Sanitätsstation auf eigene Kosten ein und betreibt diese. Die Sanitätsstation muss geeignet sein, eine medizinische Grund- und Erstversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner und ggf. Untersuchungen und Impfungen nach § 62 AsylG durchführen zu können. Maßgeblich für den Umfang der medizinischen Leistungen sind § 4 und § 6 AsylbLG. Der Auftragnehmer achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Sanitätsstation in einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. dem örtlichen Gesundheitsamt). Um eine rechtzeitige und ausreichende medizinische Erst- und Grundversorgung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. | 1 Jahr | – |
| 2 | Verpflegungsdienstleistungen Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge sind Einrichtungen des Landes NRW (d.h. das Land NRW ist Träger und Betreiber der Einrichtung). Die Einrichtungsleitung obliegt den Beschäftigten der jeweiligen Bezirksregierung vor Ort in eigener Zuständigkeit. Die Beschäftigten der Bezirksregierung sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Beteiligten vor Ort und einzige Verbindungsstelle zur jeweiligen Bezirksregierung. Los 1: Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Zusammenhang mit der Betreuung der Notunterkunft. Er koordiniert und organisiert den störungsfreien und ordnungsgemäßen Betrieb der Unterbringungseinrichtung. Dabei achtet der Auftragnehmer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. Infektionshygiene nach IfSG mit dem örtlichen Gesundheitsamt etc.). Los 2: Der Auftragnehmer erbringt die Verpflegungsdienstleistungen der Notunterkunft. Er achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft - insbesondere hinsichtlich der Verpflegung - in Absprache mit den örtlichen Behörden. Um eine rechtzeitige und ausreichende Verpflegung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. Los 3: Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft. Er gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Unterbringungseinrichtungen, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen und der dort Beschäftigten entsprechend dem von ihm erstellten, mit dem Angebot vorzulegenden und während der Vertragsausführung fortzuschreibenden Sicherheitskonzept. Im Sicherheitskonzept wird ausgeführt, wie die in dieser Leistungsbeschreibung näher beschriebenen allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen und Pfortendienste konkret umgesetzt werden und ggf. welche zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen. Los 4: Der Auftragnehmer erbringt medizinische Dienstleistungen in der Notunterkunft. Er richtet eine Sanitätsstation auf eigene Kosten ein und betreibt diese. Die Sanitätsstation muss geeignet sein, eine medizinische Grund- und Erstversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner und ggf. Untersuchungen und Impfungen nach § 62 AsylG durchführen zu können. Maßgeblich für den Umfang der medizinischen Leistungen sind § 4 und § 6 AsylbLG. Der Auftragnehmer achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Sanitätsstation in einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. dem örtlichen Gesundheitsamt). Um eine rechtzeitige und ausreichende medizinische Erst- und Grundversorgung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. | 1 Jahr | – |
| 3 | Sicherheitsdienstleistungen Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge sind Einrichtungen des Landes NRW (d.h. das Land NRW ist Träger und Betreiber der Einrichtung). Die Einrichtungsleitung obliegt den Beschäftigten der jeweiligen Bezirksregierung vor Ort in eigener Zuständigkeit. Die Beschäftigten der Bezirksregierung sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Beteiligten vor Ort und einzige Verbindungsstelle zur jeweiligen Bezirksregierung. Los 1: Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Zusammenhang mit der Betreuung der Notunterkunft. Er koordiniert und organisiert den störungsfreien und ordnungsgemäßen Betrieb der Unterbringungseinrichtung. Dabei achtet der Auftragnehmer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. Infektionshygiene nach IfSG mit dem örtlichen Gesundheitsamt etc.). Los 2: Der Auftragnehmer erbringt die Verpflegungsdienstleistungen der Notunterkunft. Er achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft - insbesondere hinsichtlich der Verpflegung - in Absprache mit den örtlichen Behörden. Um eine rechtzeitige und ausreichende Verpflegung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. Los 3: Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft. Er gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Unterbringungseinrichtungen, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen und der dort Beschäftigten entsprechend dem von ihm erstellten, mit dem Angebot vorzulegenden und während der Vertragsausführung fortzuschreibenden Sicherheitskonzept. Im Sicherheitskonzept wird ausgeführt, wie die in dieser Leistungsbeschreibung näher beschriebenen allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen und Pfortendienste konkret umgesetzt werden und ggf. welche zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen. Los 4: Der Auftragnehmer erbringt medizinische Dienstleistungen in der Notunterkunft. Er richtet eine Sanitätsstation auf eigene Kosten ein und betreibt diese. Die Sanitätsstation muss geeignet sein, eine medizinische Grund- und Erstversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner und ggf. Untersuchungen und Impfungen nach § 62 AsylG durchführen zu können. Maßgeblich für den Umfang der medizinischen Leistungen sind § 4 und § 6 AsylbLG. Der Auftragnehmer achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Sanitätsstation in einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. dem örtlichen Gesundheitsamt). Um eine rechtzeitige und ausreichende medizinische Erst- und Grundversorgung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. | 1 Jahr | – |
| 4 | Medizinische Dienstleistungen Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge sind Einrichtungen des Landes NRW (d.h. das Land NRW ist Träger und Betreiber der Einrichtung). Die Einrichtungsleitung obliegt den Beschäftigten der jeweiligen Bezirksregierung vor Ort in eigener Zuständigkeit. Die Beschäftigten der Bezirksregierung sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Beteiligten vor Ort und einzige Verbindungsstelle zur jeweiligen Bezirksregierung. Los 1: Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Zusammenhang mit der Betreuung der Notunterkunft. Er koordiniert und organisiert den störungsfreien und ordnungsgemäßen Betrieb der Unterbringungseinrichtung. Dabei achtet der Auftragnehmer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. Infektionshygiene nach IfSG mit dem örtlichen Gesundheitsamt etc.). Los 2: Der Auftragnehmer erbringt die Verpflegungsdienstleistungen der Notunterkunft. Er achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft - insbesondere hinsichtlich der Verpflegung - in Absprache mit den örtlichen Behörden. Um eine rechtzeitige und ausreichende Verpflegung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. Los 3: Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft. Er gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Unterbringungseinrichtungen, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen und der dort Beschäftigten entsprechend dem von ihm erstellten, mit dem Angebot vorzulegenden und während der Vertragsausführung fortzuschreibenden Sicherheitskonzept. Im Sicherheitskonzept wird ausgeführt, wie die in dieser Leistungsbeschreibung näher beschriebenen allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen und Pfortendienste konkret umgesetzt werden und ggf. welche zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen. Los 4: Der Auftragnehmer erbringt medizinische Dienstleistungen in der Notunterkunft. Er richtet eine Sanitätsstation auf eigene Kosten ein und betreibt diese. Die Sanitätsstation muss geeignet sein, eine medizinische Grund- und Erstversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner und ggf. Untersuchungen und Impfungen nach § 62 AsylG durchführen zu können. Maßgeblich für den Umfang der medizinischen Leistungen sind § 4 und § 6 AsylbLG. Der Auftragnehmer achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Sanitätsstation in einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. dem örtlichen Gesundheitsamt). Um eine rechtzeitige und ausreichende medizinische Erst- und Grundversorgung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständige wechselseitige Absprache zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig. Der Auftragnehmer sichert zu, seine Leistungen so zu erbringen, dass dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann. | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die Darstellung von mindestens zwei Referenzen mit Angabe des Auftraggebers und Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten sowie des Auftragsumfangs einzureichen. Details über die geforderten Referenzen können dem Dokument "Eignungs- und Zuschlagskriterien" des jeweiligen Los entnommen werden.
- Eintragung in das Handelsregister
- Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für das Unternehmen, soweit die Eintragung für das jeweilige Unternehmen nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet).
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Gewerbezentralregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder ein vergleichbarer Nachweis im Sinne des § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) des Staates, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende kann der AG den Vertrag um maximal 12 weitere Monate verlängern. Der AG ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 31 Tage
- Angebotsöffnung
- 12.08.2025, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: -
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf d … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCYT9D34GUV Die Zuschlagserteilung erfolgt voraussichtlich am 29.08.2025
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Zeughausstraße 2 - 8, 50667 Köln
- Website
- brk.nrw.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Beschaffung eines Grundfahrzeugs zum späteren Umbau zu einem Dienstfahrzeug29.10.2026
- Airborne Laserscanning 202628.10.2026 · 12 Angebote
- Ermittlung von Überflutungsflächen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-HWRM-RL - Strunde21.10.2026 · 6 Angebote
- Reinigungsdienstleistung ZfsL Düren09.10.2026
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- Facility-Management - ZUE LohmarBezirksregierung Köln · KölnFrist 07.12.2026
- Gebäudereinigung - ZUE LohmarBezirksregierung Köln · KölnFrist 08.12.2026
- Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-WirtschaftshilfenBezirksregierung Köln · KölnFrist 01.12.2026
- Rahmenvereinbarung SteuerberatungsleistungenBezirksregierung Köln · 50667 KölnFrist 20.11.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Nordrhein-Westfalen (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- European Homecare GmbH6 Zuschläge
- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD)4 Zuschläge
- DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH4 Zuschläge
- Berufsbildungsstätte (BBS) Westmünsterland GmbH3 Zuschläge
- Bietergemeinschaft EWIBO, Akademie Klausenhof, DRK und GEBA3 Zuschläge
- Creative Change e.V.3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Arbeiten in Deutschland - Orientierung und (Neu-) Start für MännerJobcenter Schwalm-EderFrist 01.12.2026
- Arbeiten in Deutschland - Orientierung und (Neu-) Start für FrauenJobcenter Schwalm-EderFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4dd88e28-dc33-4146-baf7-9535ce4d04e5.