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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Dienstleistung Jahresabschlussprüfung

UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität Mainz · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen GBE-2025-0555veröffentlicht 31.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 342 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55131, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Prüfungskonzept und Referenzen40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
    vor 11 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
    vor 11 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:01 Uhr
    Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
    vor 11 Monaten
  5. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Prüfungsauftrages ist die ordentliche Prüfung des Jahresabschlusses gemäß den Prüfungsrichtlinien des IDW zur Durchführung der gesetzlichen Abschlussprüfung gem. §§ 316 ff. HGB unter Einbeziehung der zugrundeliegenden Buchführung sowie des Lageberichtes für die Geschäftsjahre 2026, 2027 und 2028 mit einer Option auf Verlängerung um weitere zwei Geschäftsjahre, 2029 und 2030.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis60 %
Prüfungskonzept und Referenzen40 %
Preis
Im Rahmen unserer Ausschreibung legen wir großen Wert auf die Preisgestaltung der Angebote. Der Preis ist ein entscheidendes Kriterium, das nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Angebote widerspiegelt, sondern auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts sicherstellt. Wir erwarten von den Bietern eine transparente und nachvollziehbare Preisstruktur, die alle relevanten Kostenfaktoren berücksichtigt. Dazu gehören auch Reisekosten und Nebenkosten. Die Preisangebote sollten in Euro angegeben werden und eine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Positionen enthalten. Wir freuen uns auf Ihre Angebote und danken Ihnen für Ihr Interesse an dieser Ausschreibung
Qualität
Prüfungskonzept und ReferenzenPrüfungskonzept Der Bieter hat ein aussagekräftiges Prüfungskonzept einzureichen, das die geplante Vorgehensweise bei der Durchführung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und den berufsständischen Prüfungsstandards (insbesondere IDW PS) beschreibt. Referenzen Mindestens eine Referenz bezüglich der Jahresabschlussprüfung einer deutschen Universitätsklinik und mindestens eine Referenz für ein Krankenhaus (Maximalversorger).

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unternehmensvorstellung liegt vor
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Leistungsfähigkeit Prüfungsleiter Wirtschaftsprüferexamen Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als prüfungsleitender Wirtschaftsprüfer. Der Prüfungsleiter muss in den letzten fünf Jahren (Geschäftsjahre 2020-2025) über zwei Referenzen (zwei Geschäftsjahre) in der Prüfung des Jahresabschlusses ein … ganz lesenLeistungsfähigkeit Prüfungsleiter Wirtschaftsprüferexamen Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als prüfungsleitender Wirtschaftsprüfer. Der Prüfungsleiter muss in den letzten fünf Jahren (Geschäftsjahre 2020-2025) über zwei Referenzen (zwei Geschäftsjahre) in der Prüfung des Jahresabschlusses eines Universitätsklinikums und mindestens eines Maximalversorgers verfügen. Es müssen zwei verschiedene Prüfungsaufträge als Referenz vorgelegt werden. Die Referenz wird nur als eine Referenz gewertet, wenn der zugrundeliegende Prüfungsauftrag denselben Mandanten betrifft.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Leistungsfähigkeit zwei weitere Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferexamen Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer. Beide Wirtschaftsprüfer müssen über Referenzen mindestens in der Mitwirkung an zwei Jahresabschlussprüfungen eines Universitätsklinikums und mindestens eines Maximal … ganz lesenLeistungsfähigkeit zwei weitere Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferexamen Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer. Beide Wirtschaftsprüfer müssen über Referenzen mindestens in der Mitwirkung an zwei Jahresabschlussprüfungen eines Universitätsklinikums und mindestens eines Maximalversorgers verfügen. Es ist ausreichend, wenn diese Referenzen vom Bieter (AN) mit Angabe der geprüften Gesellschaften zugesichert werden. Die Referenz wird nur als eine Referenz gewertet, wenn der zugrundeliegende Prüfungsauftrag denselben Mandanten betrifft
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Leistungsfähigkeit weiterer Berufsträger Wirtschaftsprüferexamen, Steuerberaterexamen, 2. Juristisches Staatsexamen. Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Berufsträger. Referenz für die Mitwirkung an zwei Jahresabschlussprüfungen einer Universitätsklinik oder eines Krankenhauses (Maximalversor … ganz lesenLeistungsfähigkeit weiterer Berufsträger Wirtschaftsprüferexamen, Steuerberaterexamen, 2. Juristisches Staatsexamen. Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Berufsträger. Referenz für die Mitwirkung an zwei Jahresabschlussprüfungen einer Universitätsklinik oder eines Krankenhauses (Maximalversorgers). Es ist ausreichend, wenn diese Referenzen vom Bieter (AN) mit Angabe der geprüften Gesellschaften zugesichert werden.
Anzahl der Führungskräfte
Mitarbeiteranzahl Der Dienstleister muss über mindestens 1.500 Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots verfügen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Umsatzgröße Der Dienstleister muss im Geschäftsjahr 2024 mindestens eine Umsatzgröße von 400 Mio. EUR erzielt haben. Mit dem Angebot hat der Bieter den Transparenzbericht ihrer Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 vorzulegen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Mit einer Option auf Verlängerung um weitere zwei Geschäftsjahre, 2029 und 2030 durch den Auftraggeber.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
01.12.2025, 09:01 Uhr. Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.. Es sind keine Bieter zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzul … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YN5L#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Rheinland-Pfalz gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 118874c8-0321-44da-a091-70575f8355a5.