Dienstleister für den Betrieb und das Hosting der Internetpräsenz der IFB Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen O037-24-001veröffentlicht 02.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 31 Monatenan Hamburgische Investitions- und Förderbank
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die IFB Hamburg sucht einen Auftragnehmer, der die Webseite www.ifbhh.de weiterentwickelt und ergänzt sowie den ordnungsgemäßen Betrieb aufrechterhält (inklusive des Hostings).
Beschreibung des Loses
Folgende Themen stehen dabei im Fokus:
- ein neues Content Management System (CMS) soll aufgesetzt werden, welches anwenderfreundlich und zugleich weniger wartungsintensiv ist als die bisher verwendete maßgeschneiderte Lösung - die Webseite muss barrierefrei gestaltet sein, soweit es die Voraussetzungen der IFB Hamburg zulassen. Das Ziel ist eine möglichst umfassende Umsetzung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes in sinnvollen Schritten - die neu zu erstellende Karriere-Seite soll auf Grundlage eines bereits bestehenden Designvorschlags der IFB Hamburg programmiert und auf dem Online-Auftritt implementiert werden - die Webseite soll übersichtlicher und besser navigierbar werden
Der Auftrag umfasst in Bezug auf die Umsetzung und den weiteren Betrieb insbesondere:
- die Erarbeitung eines Konzepts zur Umstellung des CMS auf eine allgemein gängige Lösung unter Beibehaltung des grundsätzlichen Aufbaus und der Corporate Identity (CI) der IFB Hamburg - die Beibehaltung des aktuellen Web-Layouts auf Grundlage des bestehenden Corporate Designs als responsives Design - die Vorbereitung und Migration von Daten aus dem Alt-System und die Implementierung aller notwendigen Daten in das neue System, - eine Schulung der Redakteure des Auftraggebers (AG) im Hinblick auf das CMS, barrierefreie Inhalte und Search Engine Optimization (SEO)
Weitere Einzelheiten sind der Vergabeunterlagen "A04a_1_Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 72413000Website-GestaltungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
1. Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung Der Bewerber hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung einen Gesamtumsatz von mindestens EUR 150.000,00 je Geschäftsjahr erzielt. Der Gesamtumsatz in der vorstehende … ganz lesenkürzer
1. Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung Der Bewerber hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung einen Gesamtumsatz von mindestens EUR 150.000,00 je Geschäftsjahr erzielt. Der Gesamtumsatz in der vorstehenden Höhe ist eine Mindestanforderung. 2. Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Der Bewerber weist dem Auftraggeber nach, dass er über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Der Bewerber wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche. Der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (hilfsweise: die Bestätigung einer Versicherung über den zugesagten Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall) ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.- Kriterium
1. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Der Bewerber hat einen Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens vorzulegen. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als im Handels- und Berufsregiste … ganz lesenkürzer
1. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Der Bewerber hat einen Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens vorzulegen. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Die Vorlage eines Nachweis ist eine Mindestanforderung. 2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB Der Bewerber hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß der §§ 123 und 124 GWB vorzulegen. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist eine Mindestanforderung. 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezuges Der Bewerber hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezuges vorzulegen. Das Nichtvorliegen eines Russlandbezuges ist eine Mindestanforderung. 4. Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn nach §§ 3, 5 HmbVgG Der Bewerber hat eine Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn nach §§ 3, 5 HmbVgG vorzulegen. Das Vorlage der Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn nach §§ 3, 5 HmbVgG ist eine Mindestanforderung.- Kriterium
1. Unternehmensreferenzen Der Bewerber hat mit mindestens drei Unternehmensreferenzen aus den letzten fünf Jahren seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand vergleichbarer von ihm erbrachter Leistungen ((Weiter-)Entwicklung, Betrieb und Hosting einer Website) nachzuweisen (Mindestanf … ganz lesenkürzer
1. Unternehmensreferenzen Der Bewerber hat mit mindestens drei Unternehmensreferenzen aus den letzten fünf Jahren seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand vergleichbarer von ihm erbrachter Leistungen ((Weiter-)Entwicklung, Betrieb und Hosting einer Website) nachzuweisen (Mindestanforderung). Wertung der Referenzen: Für jede vorgelegte Unternehmensreferenz erhält der Bewerber 1 Punkt. Maximal kann ein Bewerber 5 Punkte erreichen. Das heißt, ein Bewerber erhält: - für die Einreichung der geforderten Mindestzahl von 3 vergleichbaren Referenzen: 3 Punkte - für die Einreichung von 4 vergleichbaren Referenzen: 4 Punkte - für die Einreichung von 5 und mehr vergleichbaren Referenzen: 5 Punkte Der Bewerber kann für jede vorgelegte Unternehmensreferenz weitere Zusatzpunkte erhalten. Zusatzpunkte bekommt der Bewerber unter folgenden Voraussetzungen: - Der Referenzgeber hat eine Unternehmensgröße von mind. 340 Mitarbeiter.: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz - Der Referenzgeber stammt aus dem Finanzsektor.: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz - Die Unternehmensreferenz hat ein Auftragsvolumen von mindestens EUR 150.000,00 netto p.a.: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz Der Bewerber kann bei Vorlage von fünf Unternehmensreferenzen, die sämtliche Voraussetzungen erfüllen, insgesamt maximal 20 Punkte erzielen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 137 DAYS
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs Zum Nachweis, dass der Bewerber, jedes Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und jedes andere Unternehmen nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 202 … ganz lesenkürzer
Leistung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs Zum Nachweis, dass der Bewerber, jedes Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und jedes andere Unternehmen nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, wird von den Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft eine Erklärung zu Russland-Sanktionen verlangt (Mindestanforderung).- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Finanzbehörde, Vergabekammer (FB VK), Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die weiteren Regelungen des § 160 GWB bleiben in ihrer Geltung unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDY1ZWJAJH3 Auswahl der am besten geeigneten Bewerber: Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem Procedere: 1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung) 2. Prüfu … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDY1ZWJAJH3 Auswahl der am besten geeigneten Bewerber: Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem Procedere: 1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung) 2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen 3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (insbesondere §§ 123, 124 GWB und Erfüllung von Mindestanforderungen). 4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sollten danach mehr als drei Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß der Eignungsmatrix für Teilnahmeanträge bewerten. Die drei Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Zuschlagswertung der Angebote: 1. Honorarangebot: 40 %, im Einzelnen: 1.1 Stundensatz: 35 % 1.2 Hosting: 5 % 2. Ausführungskonzept: 40 % 3. Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Schlüsselpersonals: 15 % 4. Nachhaltigkeit: 5 %
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Hamburgische Investitions- und Förderbank
- Anschrift
- Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg
- Kontakt
- de-vergabeverfahren@
kpmg-law.com - Auskünfte
- Hamburgische Investitions- und Förderbankde-vergabeverfahren@
kpmg-law.com
Bei uns erfasst
- Dienstleister für den Betrieb und das Hosting der Internetpräsenz der IFB Hamburg25.09.2024 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 724 (Internetdienste) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hamburg (10 offen)
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9a4806a4-da4d-4fa7-8dc7-8cf594b68144.