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vergebenEU-weitIT und Software

DFP mit 3 Losen: Softwarelizenzen, Implementierung und Application Management Services

DEG Vergabestelle · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 126/2025veröffentlicht 15.08.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50676, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die DEG beabsichtigt die Beschaffung der Softwarelizenz "nCino" (Los 1), des Implementierungspartners (Los 2), des Partners für AMS (Los 3)

Gegenstand nach CPV

  • 48100000Branchenspezifisches Softwarepaket
  • 72263000Software-Implementierung
  • 72261000Software-Unterstützung

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Softwarelizenzen für die SaaS‑Plattform nCino

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Softwarelizenzen für die SaaS‑Plattform nCino, einschließlich der zugehörigen Nutzungsrechte, Services und Bereitstellungsleistungen. Die Lösung ist als Cloud‑Dienst bereitzustellen und muss den geltenden regulatorischen Anforderungen für Finanzinstitute entsprechen. Der Auftrag umfasst im Einzelnen: a) Bereitstellung der Software • Zeitweise/mietweise Bereitstellung der nCino‑Plattform als vollständig gemanagter SaaS‑Dienst • Zugriff auf alle lizenzierten Module und Funktionen gemäß den Anforderungen des Auftraggebers (s. insbesondere die in diesen Terms enthaltenen Schaubilder mit Erläuterungen, bei Los 2) • Regelmäßige Updates, Wartung sowie laufende Funktionsverbesserungen b) Benutzerlizenzen • Lieferung der definierten Nutzerlizenzen • Staffelweise Bereitstellung der Lizenzen gemäß Projektphasen • Rückgaberecht zugunsten des Auftraggebers für nicht mehr benötigte Lizenzen zum nächsten Quartalsende (Reduktion um bis zu 10 % p.a.) c) Compliance und Sicherheit • Einhaltung relevanter aufsichtsrechtlicher Vorgaben, insbesondere Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA), BAIT Kap. 10, MaRisk AT 9, DSGVO sowie Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) • Hohe Verfügbarkeit und Betriebssicherheit des Dienstes • Transparente Protokollierung und Auditierbarkeit (Log-Aufbewahrung ≥ 24 Monate)

––
2
Auswahl des Implementierungspartners

Umfang der nCino‑Implementierung; für eine noch ausführlichere Beschreibung siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen unter Punkt 4.2.1: Die im nCino Heatmap beschriebenen Funktionalitäten sind Bestandteil der Implementierung. Mindestens 90 % der Prozesse müssen dem nCino Goldstandard entsprechen. Das Projekt ist mehrphasig aufgebaut. Phase 1 umfasst die Ablösung des bestehenden SAP‑CRM‑Systems, die Optimierung und Digitalisierung der Finanzierungsprozesse sowie die Integration ausgewählter Umsysteme. Weitere Phasen dienen der Erweiterung von Funktionalitäten und ggf. der Ablösung weiterer Systeme. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ausschließlich Phase 1. Phase 1 wird in mehrere Releases unterteilt. Release 1 umfasst das Produkt Corporate Darlehen (Neu‑ und Bestandsgeschäft inkl. Migration) sowie den vollständigen End‑to‑End‑Prozess von der Anbahnung bis Rückzahlung bzw. Verkauf einschließlich erforderlicher Schnittstellen. Die finale Release‑Planung erfolgt in der Discovery‑Phase. Das System ist deutsch‑ und englischsprachig einzuführen. Phase 1 – Ablösung SAP CRM Die Ablösung von SAP CRM ist bis spätestens 01.01.2028 umzusetzen. Phase 1 umfasst folgende Inhalte: Produkte Darlehen (Corporates, Financial Institutions, Project Finance) Bonds Unternehmens‑/Fondsbeteiligungen (Equity, Private Equity & Debt Funds) Sowie Sicherheiten • Garantien • EU‑Bürgschaften Organisationseinheiten: Standort Köln sowie 17 internationale Partnerstandorte (Projektarbeit in Köln oder remote) Prozessumfang: Vollständiger End‑to‑End‑Prozess inkl. Bestandsbearbeitung Anbindung aller bestehenden Systeme über Schnittstellen (Details siehe Anlage 5, Punkt 4.2.1) Funktionen mit Priorität 1 Kundenstammdaten inkl. Gruppenstrukturen Exposure‑ und Limitsteuerung Sicherheiten-/Collateralverwaltung Integration von ESG‑Funktionalitäten Dokumentenerstellung und ‑verwaltung Risikoüberwachung inkl. Covenants Syndizierung und Drittmittelmobilisierung Digitale Signaturen Die funktionale Bereitstellung aller Anbindungen ist sicherzustellen; die technische Umsetzung kann auch nicht‑automatisiert erfolgen. Die Integration beschränkt sich auf die Anbindung von nCino an die API Web Application Firewall. Weitere Funktionen (nach Prio 1): Financial Analysis (BARS), Spreads Pricing (RAROC, CREDIS) Risk‑Rating‑Systeme Dokumentenmanagement DEG‑Impulse‑Systeme Core‑System‑Schnittstellen Migration, zu migrieren sind: Kundendaten & Laufendes Geschäft Ab Release 1 ist eine Doppelbearbeitung in Alt und Neusystem ausgeschlossen. Die Daten liegen aktuell in SAP CRM (R/3) und CML/TRM (S/4). Leistungen des Implementierungspartners Der Partner muss über nachweisbare nCino‑Einführungserfahrung innerhalb der EU verfügen und übernimmt verantwortungsvoll: Projektmanagement & Governance Anforderungsanalyse & Fit‑Gap Konfiguration & Customizing von nCino Technische Entwicklung & Integrationen Datenmigration Testmanagement inkl. Testautomatisierung Change‑, Trainings‑ und Kommunikationsmaßnahmen Go‑Live, Cutover & Hypercare Sicherstellung der Skalierbarkeit Vorgehensmodell & Rahmenbedingungen, im Angebot darzustellen sind u. a.: Terminsichere Umsetzung bis 01.01.2028 Umgang mit Integrations‑ und Migrationsrisiken Projektrollen, Steuerung und Qualitätssicherung On‑/Nearshore‑Modell (EU/EWR) für produktive Daten; Offshore ohne Zugriff auf Produktivdaten Die beratende Beteiligung von nCino (Advisory) ist verpflichtend und erfolgt ausschließlich über den Auftragnehmer. Beispielhafte Projektpläne oder Referenzen können beigefügt werden. Die Beauftragung erfolgt als IT‑Beratungsvertrag (Time & Material) auf Basis angegebener Tagessätze.

––
3
Auswahl Partner für Application Management Service

Der Start des AMS erfolgt in Abhängigkeit vom erfolgreichen Go‑Live von Release 1, der derzeit für Q2/2027 geplant ist. Der AMS umfasst sämtliche Leistungen zur Sicherstellung des stabilen, sicheren und effizienten Betriebs der nCino‑Plattform. Verbindliche Grundleistung im Rahmen des AMS ist ausschließlich das Testmanagement. Alle weiteren im Folgenden beschriebenen Leistungen können optional und bedarfsgerecht durch die Auftraggeberin beauftragt werden und sind vom Auftragnehmer entsprechend als optionale Zusatzleistungen auszuweisen und separat zu bepreisen. Der AMS bildet damit die Brücke zwischen Implementierung und dauerhaftem Produktivbetrieb und stellt sicher, dass die Plattform zuverlässig, performant und regelkonform betrieben werden kann. Leistungsbestandteile Grundleistung (verbindlich): • Testmanagement Optionale Leistungen: • Incident Management • Service Requests • Problem Management • Change‑ & Release‑Management • Monitoring & Performance‑Betrachtung • Weiterentwicklung & Beratungsleistungen zu fachlichen Implementierungen Der AMS kann als gemischtes On‑/Near-/Offshore‑Modell erbracht werden, sofern SLAs, Qualität und Kommunikationsanforderungen gewährleistet sind. Die Kommunikationssprache ist Englisch; Kenntnisse der deutschen Sprache sind jedoch von Vorteil. Der Einsatz von Offshore‑Ressourcen ist grundsätzlich zulässig. Der Umgang mit Produktiv‑ oder produktionsnahen Daten ist hierbei ausgeschlossen. Tätigkeiten mit Zugriff auf Produktivdaten sind ausschließlich in einem On‑ oder Nearshore‑Modell innerhalb der EU/EWR zu erbringen. Die Leistungen werden vollständig oder überwiegend remote erbracht. Eine Leistungserbringung in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin ist nicht erforderlich und nur in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung vorgesehen.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 10-mal: Die Nutzungsrechte werden zunächst für 5 Jahre eingeräumt. Zusätzlich besteht eine vertraglich definierte Option zugunsten der DEG, diese Nutzungsrechte um jeweils ein Jahr um bis zu 10 mal zu erweitern bzw. zu verlängern. Die Verlängerungsoption erfolgt stillschweigend, sofern die DEG den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablaufdatum kündigt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 2, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1nCino Germany GmbH, Frankfurt am Main1
2PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Frankfurt am Main2
3kein Zuschlag angegeben2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
DEG Vergabestelle
Art
Oberste Bundesbehörde, Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
Kämmergasse 22, 50676 Köln
Kontakt
beschaffung@deginvest.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

48vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (27 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 641f40b5-31ce-4950-9752-ed1deb02a52e.