DFP mit 3 Losen: Softwarelizenzen, Implementierung und Application Management Services
DEG Vergabestelle · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 126/2025veröffentlicht 15.08.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50676, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die DEG beabsichtigt die Beschaffung der Softwarelizenz "nCino" (Los 1), des Implementierungspartners (Los 2), des Partners für AMS (Los 3)
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Softwarelizenzen für die SaaS‑Plattform nCino Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Softwarelizenzen für die SaaS‑Plattform nCino, einschließlich der zugehörigen Nutzungsrechte, Services und Bereitstellungsleistungen. Die Lösung ist als Cloud‑Dienst bereitzustellen und muss den geltenden regulatorischen Anforderungen für Finanzinstitute entsprechen. Der Auftrag umfasst im Einzelnen: a) Bereitstellung der Software • Zeitweise/mietweise Bereitstellung der nCino‑Plattform als vollständig gemanagter SaaS‑Dienst • Zugriff auf alle lizenzierten Module und Funktionen gemäß den Anforderungen des Auftraggebers (s. insbesondere die in diesen Terms enthaltenen Schaubilder mit Erläuterungen, bei Los 2) • Regelmäßige Updates, Wartung sowie laufende Funktionsverbesserungen b) Benutzerlizenzen • Lieferung der definierten Nutzerlizenzen • Staffelweise Bereitstellung der Lizenzen gemäß Projektphasen • Rückgaberecht zugunsten des Auftraggebers für nicht mehr benötigte Lizenzen zum nächsten Quartalsende (Reduktion um bis zu 10 % p.a.) c) Compliance und Sicherheit • Einhaltung relevanter aufsichtsrechtlicher Vorgaben, insbesondere Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA), BAIT Kap. 10, MaRisk AT 9, DSGVO sowie Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) • Hohe Verfügbarkeit und Betriebssicherheit des Dienstes • Transparente Protokollierung und Auditierbarkeit (Log-Aufbewahrung ≥ 24 Monate) | – | – |
| 2 | Auswahl des Implementierungspartners Umfang der nCino‑Implementierung; für eine noch ausführlichere Beschreibung siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen unter Punkt 4.2.1: Die im nCino Heatmap beschriebenen Funktionalitäten sind Bestandteil der Implementierung. Mindestens 90 % der Prozesse müssen dem nCino Goldstandard entsprechen. Das Projekt ist mehrphasig aufgebaut. Phase 1 umfasst die Ablösung des bestehenden SAP‑CRM‑Systems, die Optimierung und Digitalisierung der Finanzierungsprozesse sowie die Integration ausgewählter Umsysteme. Weitere Phasen dienen der Erweiterung von Funktionalitäten und ggf. der Ablösung weiterer Systeme. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ausschließlich Phase 1. Phase 1 wird in mehrere Releases unterteilt. Release 1 umfasst das Produkt Corporate Darlehen (Neu‑ und Bestandsgeschäft inkl. Migration) sowie den vollständigen End‑to‑End‑Prozess von der Anbahnung bis Rückzahlung bzw. Verkauf einschließlich erforderlicher Schnittstellen. Die finale Release‑Planung erfolgt in der Discovery‑Phase. Das System ist deutsch‑ und englischsprachig einzuführen. Phase 1 – Ablösung SAP CRM Die Ablösung von SAP CRM ist bis spätestens 01.01.2028 umzusetzen. Phase 1 umfasst folgende Inhalte: Produkte Darlehen (Corporates, Financial Institutions, Project Finance) Bonds Unternehmens‑/Fondsbeteiligungen (Equity, Private Equity & Debt Funds) Sowie Sicherheiten • Garantien • EU‑Bürgschaften Organisationseinheiten: Standort Köln sowie 17 internationale Partnerstandorte (Projektarbeit in Köln oder remote) Prozessumfang: Vollständiger End‑to‑End‑Prozess inkl. Bestandsbearbeitung Anbindung aller bestehenden Systeme über Schnittstellen (Details siehe Anlage 5, Punkt 4.2.1) Funktionen mit Priorität 1 Kundenstammdaten inkl. Gruppenstrukturen Exposure‑ und Limitsteuerung Sicherheiten-/Collateralverwaltung Integration von ESG‑Funktionalitäten Dokumentenerstellung und ‑verwaltung Risikoüberwachung inkl. Covenants Syndizierung und Drittmittelmobilisierung Digitale Signaturen Die funktionale Bereitstellung aller Anbindungen ist sicherzustellen; die technische Umsetzung kann auch nicht‑automatisiert erfolgen. Die Integration beschränkt sich auf die Anbindung von nCino an die API Web Application Firewall. Weitere Funktionen (nach Prio 1): Financial Analysis (BARS), Spreads Pricing (RAROC, CREDIS) Risk‑Rating‑Systeme Dokumentenmanagement DEG‑Impulse‑Systeme Core‑System‑Schnittstellen Migration, zu migrieren sind: Kundendaten & Laufendes Geschäft Ab Release 1 ist eine Doppelbearbeitung in Alt und Neusystem ausgeschlossen. Die Daten liegen aktuell in SAP CRM (R/3) und CML/TRM (S/4). Leistungen des Implementierungspartners Der Partner muss über nachweisbare nCino‑Einführungserfahrung innerhalb der EU verfügen und übernimmt verantwortungsvoll: Projektmanagement & Governance Anforderungsanalyse & Fit‑Gap Konfiguration & Customizing von nCino Technische Entwicklung & Integrationen Datenmigration Testmanagement inkl. Testautomatisierung Change‑, Trainings‑ und Kommunikationsmaßnahmen Go‑Live, Cutover & Hypercare Sicherstellung der Skalierbarkeit Vorgehensmodell & Rahmenbedingungen, im Angebot darzustellen sind u. a.: Terminsichere Umsetzung bis 01.01.2028 Umgang mit Integrations‑ und Migrationsrisiken Projektrollen, Steuerung und Qualitätssicherung On‑/Nearshore‑Modell (EU/EWR) für produktive Daten; Offshore ohne Zugriff auf Produktivdaten Die beratende Beteiligung von nCino (Advisory) ist verpflichtend und erfolgt ausschließlich über den Auftragnehmer. Beispielhafte Projektpläne oder Referenzen können beigefügt werden. Die Beauftragung erfolgt als IT‑Beratungsvertrag (Time & Material) auf Basis angegebener Tagessätze. | – | – |
| 3 | Auswahl Partner für Application Management Service Der Start des AMS erfolgt in Abhängigkeit vom erfolgreichen Go‑Live von Release 1, der derzeit für Q2/2027 geplant ist. Der AMS umfasst sämtliche Leistungen zur Sicherstellung des stabilen, sicheren und effizienten Betriebs der nCino‑Plattform. Verbindliche Grundleistung im Rahmen des AMS ist ausschließlich das Testmanagement. Alle weiteren im Folgenden beschriebenen Leistungen können optional und bedarfsgerecht durch die Auftraggeberin beauftragt werden und sind vom Auftragnehmer entsprechend als optionale Zusatzleistungen auszuweisen und separat zu bepreisen. Der AMS bildet damit die Brücke zwischen Implementierung und dauerhaftem Produktivbetrieb und stellt sicher, dass die Plattform zuverlässig, performant und regelkonform betrieben werden kann. Leistungsbestandteile Grundleistung (verbindlich): • Testmanagement Optionale Leistungen: • Incident Management • Service Requests • Problem Management • Change‑ & Release‑Management • Monitoring & Performance‑Betrachtung • Weiterentwicklung & Beratungsleistungen zu fachlichen Implementierungen Der AMS kann als gemischtes On‑/Near-/Offshore‑Modell erbracht werden, sofern SLAs, Qualität und Kommunikationsanforderungen gewährleistet sind. Die Kommunikationssprache ist Englisch; Kenntnisse der deutschen Sprache sind jedoch von Vorteil. Der Einsatz von Offshore‑Ressourcen ist grundsätzlich zulässig. Der Umgang mit Produktiv‑ oder produktionsnahen Daten ist hierbei ausgeschlossen. Tätigkeiten mit Zugriff auf Produktivdaten sind ausschließlich in einem On‑ oder Nearshore‑Modell innerhalb der EU/EWR zu erbringen. Die Leistungen werden vollständig oder überwiegend remote erbracht. Eine Leistungserbringung in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin ist nicht erforderlich und nur in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung vorgesehen. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 10-mal: Die Nutzungsrechte werden zunächst für 5 Jahre eingeräumt. Zusätzlich besteht eine vertraglich definierte Option zugunsten der DEG, diese Nutzungsrechte um jeweils ein Jahr um bis zu 10 mal zu erweitern bzw. zu verlängern. Die Verlängerungsoption erfolgt stillschweigend, sofern die DEG den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablaufdatum kündigt.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 2, 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | nCino Germany GmbH, Frankfurt am Main | 1 |
| 2 | PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Frankfurt am Main | 2 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- DEG Vergabestelle
- Art
- Oberste Bundesbehörde, Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Anschrift
- Kämmergasse 22, 50676 Köln
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- beschaffung@
deginvest.de
Bei uns erfasst
- EU-weite Ausschreibung zur Beschaffung von Infoblox Komponenten.25.03.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Rahmenvereinbarung VOIS-FachanwendungenSüdwestfalen-IT (Zweckverband)Frist 23.11.2026
- Verlängerung AD ÜberwachungBergische Universität WuppertalFrist 04.11.2026
- PDMS - Patientendatenmanagementsystem inkl. Anästhesieplanungs-/- dokumentationssystemUniversitätsklinikum DüsseldorfFrist 20.11.2026
- Rahmenvertrag über die Lieferung von Flexera/Snowsoftware Maintenance und Data Intelligence ServicesForschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-Frist 18.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 641f40b5-31ce-4950-9752-ed1deb02a52e.