Dezentrale Schmutzwasserentsorgung für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2030
Gemeinde Wiesenburg/Mark Der Bürgermeister · Wiesenburg/Mark, Brandenburg
Aktenzeichen J-42/2026.2026-2-DLveröffentlicht 16.10.2026erstmals 02.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 120 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2027 – 31.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 120 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wiesenburg/Mark14827, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 87 %, Leistung und Qualität 13 %.
- Angebotssumme Grubenentleerung mit Saugstutzen45 %
- Angebotssumme Grubenentleerung ohne Saugstutzen, Schlauchlänge bis 20 m18 %
- Angebotssumme Grubenentleerung ohne Saugstutzen, Schlauchlänge über 20 m13 %
- Angebotssumme Entleerung Kleinkläranlagen6 %
- Stundenlohn Bereitschaftsdienst5 %
- Entsorgungsfahrzeuge8 %
- Personaleinsatz5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 14,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,9 Punkte |
| 25 % teurer | −17,4 Punkte |
| 50 % teurer | −29 Punkte |
| 100 % teurer | −43,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Erstveröffentlichungvor 37 Tagen
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 23 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 4 Tagenan Gemeinde Wiesenburg/Mark Der Bürgermeister
- Heute
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 5 Tagennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrin 5 TagenRathaus der Gemeinde Wiesenburg/Mark Zimmer 11 Schlossstraße 1 14827 Wiesenburg/Mark
- Bindefrist endetin 35 Tagen30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2027
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Die Gemeinde Wiesenburg/Mark ist im Gemeindegebiet für die Schmutzwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben (SSG) und für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus genehmigten Kleinkläranlagen (KKA) zuständig.
Beschreibung des Loses
Die satzungskonforme mobile Beseitigung und der Transport von: a. Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben sowie b. Fäkalschlamm aus genehmigten Kleinkläranlagen im Gebiet der Gemeinde Wiesenburg/Mark einschließlich der Ortsteile Benken, Grubo, Jeserig/Fläming, Jeserigerhütten, Klepzig, Lehnsdorf, Medewitz, Mützdorf, Neuehütten, Reetz, Reetzerhütten, Reppinichen, Schlamau und Wiesenburg, sowie die geordnete Einleitung in die von der Auftraggeberin benannten Einleitstellen. Schmutzwasser und Fäkalschlamm sind getrennt zu behandeln, zu dokumentieren und abzurechnen. Einleitstellen sind die Fäkalannahmestation am Bahnhof Wiesenburg/Mark und/oder die Kläranlage Wiesenburg zu deren Öffnungszeiten; deren Annahmebedingungen sind einzuhalten. Änderungen oder zusätzliche Einleitstellen kann die Auftraggeberin benennen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Preis
- Angebotssumme Grubenentleerung mit Saugstutzensiehe Vergabeunterlagen.
- Preis
- Angebotssumme Grubenentleerung ohne Saugstutzen, Schlauchlänge bis 20 msiehe Vergabeunterlagen.
- Preis
- Angebotssumme Grubenentleerung ohne Saugstutzen, Schlauchlänge über 20 msiehe Vergabeunterlagen.
- Preis
- Angebotssumme Entleerung Kleinkläranlagensiehe Vergabeunterlagen.
- Preis
- Stundenlohn Bereitschaftsdienstsiehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Entsorgungsfahrzeugesiehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Personaleinsatzsiehe Vergabeunterlagen.
Eignung3 von 3 angegeben
- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
- Berufsrechtliche Erlaubnis: Nachweis der Anzeige- und Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen gemäß § 53 und § 54 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz), sofern keine Befreiung greift.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Option kann maximal dreimal ausgeübt werden, sodass die Gesamtlaufzeit des Vertrages längstens bis zum 31.12.2030 … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Option kann maximal dreimal ausgeübt werden, sodass die Gesamtlaufzeit des Vertrages längstens bis zum 31.12.2030 läuft. Die Erklärung zur Ausübung der Verlängerungsoption muss dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform zugehen. Wird die Option durch die Auftraggeberin nicht fristgerecht ausgeübt, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Verlängerungsoption besteht nicht.- Optionen
- siehe Vergabeunterlagen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- 13.11.2026, 10:01 Uhr. Rathaus der Gemeinde Wiesenburg/Mark Zimmer 11 Schlossstraße 1 14827 Wiesenburg/Mark
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist für die Information der unterlegenen Bieter gemäß § 134 Abs. 2 GWB beträgt 15 Kalendertage nach Absendung der Information per Post bzw. 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Vergabe).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# siehe Vergabeunterlagen.
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YC3H36N# Die Verordnung (EU) 2022/2560 findet Anwendung. Da der geschätzte Gesamtauftragswert dieser Ausschreibung jedoch unter der gesetzlichen Schwelle von 250 Mio. EUR liegt, besteht für die Bieter im Rahmen dieses Verfahrens keine formelle Notifizierungspflicht gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark
- Website
- wiesenburgmark.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 904 (Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG6 Zuschläge
- Körner Rohr & Umwelt GmbH4 Zuschläge
- MAYER Kanalmanagement GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 10.11.2026 auf 13.11.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 10.11.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d4912a4-2618-4ab5-946a-d2b04fd83bf8.