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offenEU-weitDienstleistungen

Dezentrale Schmutzwasserentsorgung für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2030

Gemeinde Wiesenburg/Mark Der Bürgermeister · Wiesenburg/Mark, Brandenburg

Aktenzeichen J-42/2026.2026-2-DLveröffentlicht 02.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 2 Tagen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 16.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
120 Tsd. €
Laufzeit
1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 87 %, Leistung und Qualität 13 %.

  • Angebotssumme Grubenentleerung mit Saugstutzen45 %
  • Angebotssumme Grubenentleerung ohne Saugstutzen, Schlauchlänge bis 20 m18 %
  • Angebotssumme Grubenentleerung ohne Saugstutzen, Schlauchlänge über 20 m13 %
  • Angebotssumme Entleerung Kleinkläranlagen6 %
  • Stundenlohn Bereitschaftsdienst5 %
  • Entsorgungsfahrzeuge8 %
  • Personaleinsatz5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 14,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,9 Punkte
25 % teurer−17,4 Punkte
50 % teurer−29 Punkte
100 % teurer−43,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 37 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Gemeinde Wiesenburg/Mark Der Bürgermeister
    vor 4 Tagen
  3. Heute
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    in 2 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    Rathaus der Gemeinde Wiesenburg/Mark Zimmer 11 Schlossstraße 1 14827 Wiesenburg/Mark
    in 2 Tagen
  6. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 32 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die Gemeinde Wiesenburg/Mark ist im Gemeindegebiet für die Schmutzwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben (SSG) und für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus genehmigten Kleinkläranlagen (KKA) zuständig.

Beschreibung des Loses

Die satzungskonforme mobile Beseitigung und der Transport von: a. Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben sowie b. Fäkalschlamm aus genehmigten Kleinkläranlagen im Gebiet der Gemeinde Wiesenburg/Mark einschließlich der Ortsteile Benken, Grubo, Jeserig/Fläming, Jeserigerhütten, Klepzig, Lehnsdorf, Medewitz, Mützdorf, Neuehütten, Reetz, Reetzerhütten, Reppinichen, Schlamau und Wiesenburg, sowie die geordnete Einleitung in die von der Auftraggeberin benannten Einleitstellen. Schmutzwasser und Fäkalschlamm sind getrennt zu behandeln, zu dokumentieren und abzurechnen. Einleitstellen sind die Fäkalannahmestation am Bahnhof Wiesenburg/Mark und/oder die Kläranlage Wiesenburg zu deren Öffnungszeiten; deren Annahmebedingungen sind einzuhalten. Änderungen oder zusätzliche Einleitstellen kann die Auftraggeberin benennen.

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Angebotssumme Grubenentleerung mit Saugstutzen45 %
Angebotssumme Grubenentleerung ohne Saugstutzen, Schlauchlänge bis 20 m18 %
Angebotssumme Grubenentleerung ohne Saugstutzen, Schlauchlänge über 20 m13 %
Angebotssumme Entleerung Kleinkläranlagen6 %
Stundenlohn Bereitschaftsdienst5 %
Entsorgungsfahrzeuge8 %
Personaleinsatz5 %
Preis
Angebotssumme Grubenentleerung mit Saugstutzensiehe Vergabeunterlagen.
Preis
Angebotssumme Grubenentleerung ohne Saugstutzen, Schlauchlänge bis 20 msiehe Vergabeunterlagen.
Preis
Angebotssumme Grubenentleerung ohne Saugstutzen, Schlauchlänge über 20 msiehe Vergabeunterlagen.
Preis
Angebotssumme Entleerung Kleinkläranlagensiehe Vergabeunterlagen.
Preis
Stundenlohn Bereitschaftsdienstsiehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Entsorgungsfahrzeugesiehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Personaleinsatzsiehe Vergabeunterlagen.

Eignung3 von 3 angegeben

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Berufsrechtliche Erlaubnis: Nachweis der Anzeige- und Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen gemäß § 53 und § 54 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz), sofern keine Befreiung greift.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Option kann maximal dreimal ausgeübt werden, sodass die Gesamtlaufzeit des Vertrages längstens bis zum 31.12.2030 … ganz lesenbis zu 3-mal: Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Option kann maximal dreimal ausgeübt werden, sodass die Gesamtlaufzeit des Vertrages längstens bis zum 31.12.2030 läuft. Die Erklärung zur Ausübung der Verlängerungsoption muss dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform zugehen. Wird die Option durch die Auftraggeberin nicht fristgerecht ausgeübt, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Verlängerungsoption besteht nicht.
Optionen
siehe Vergabeunterlagen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
10.11.2026, 10:01 Uhr. Rathaus der Gemeinde Wiesenburg/Mark Zimmer 11 Schlossstraße 1 14827 Wiesenburg/Mark
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist für die Information der unterlegenen Bieter gemäß § 134 Abs. 2 GWB beträgt 15 Kalendertage nach Absendung der Information per Post bzw. 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Vergabe).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# siehe Vergabeunterlagen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YC3H36N# Die Verordnung (EU) 2022/2560 findet Anwendung. Da der geschätzte Gesamtauftragswert dieser Ausschreibung jedoch unter der gesetzlichen Schwelle von 250 Mio. EUR liegt, besteht für die Bieter im Rahmen dieses Verfahrens keine formelle Notifizierungspflicht gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 904 (Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

20vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (19 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 10.11.2026 auf 13.11.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.11.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3f1c6470-297a-46bd-9b70-ead944cc077f.