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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Deutsche Bundesbank, Sanierung und Modernisierung der WA Arndt-/Mendelssohnstraße in Frankfurt, Technische Ausrüstung

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen #1veröffentlicht 18.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 990 Tagen abgelaufen

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Referenz 1 des Projektleiters / der Projektleiterin30 %
  • Referenz 2 des Projektleiters / der Projektleiterin30 %
  • Gesamthonorar30 %
  • Stundensätze5 %
  • Nebenkosten5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 33 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Im Rahmen eines Offenen Verfahrens sollen Planungsleistungen und Bauüberwachung der Technischen Ausrüstung im Rahmen der Maßnahme "Projekt 34.0643 - Sanierung und Modernisierung der Wohnanlage Arndt-/Mendelssohnstraße in Frankfurt" der Deutschen Bundesbank vergeben werden. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt die Vergabe der Leistungsphasen 2 - 9 HOAI sowie die besondere Leistung (die Erstellung Machbarkeitsstudie Nachverdichtung). Hierbei behält sich die Deutsche Bundesbank eine stufenweise Vergabe vor, abhängig von der weiteren Genehmigung der Realisierung des Projekts. Mit Vertragsabschluss ist die Vergabe der Leistungsphasen 2 und 3 vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Beschreibung des Loses

Die Wohnhäuser entstanden im Baujahr 1953 und wurden in Massivbauweise errichtet. Die Anlage besteht aus insgesamt 62 Wohneinheiten (1-4 Zi-Wo) mit ca. 3.315 m² Wohnfläche (ohne Mansarden). Die Gebäude sind voll unterkellert und haben jeweils 4 bzw. 5 Vollgeschosse. Die Außenwände bestehen aus verputztem Ziegelmauerwerk, die Decken aus Stahlbeton. Die Pfettendächer sind als Walmdach ausgeführt Die Gebäude wurden im Rahmen der Bauinstandhaltung im üblichen, dem Mietspiegel entsprechenden bautechnischen Zustand gehalten. Eine Tiefgarage ist nicht vorhanden. Ein von außen zugänglicher Waschraum ist im Kellergeschoss der Arndtstraße 7c für die Mieter verfügbar. Von hier aus erreicht man auch die Heizzentrale, die mit einer Gasbrennwertanlage ausgestattet ist (zentrale Warmwasser-versorgung). Die Wohnhäuser in der Liegenschaft Arndt-/Mendelssohnstraße in Frankfurt entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben der haustechnischen Installationen und der Gebäudeenergieeinsparung (GEG), auch die Anforderungen des Brandschutzes sind zu überprüfen. Daher plant die Deutsche Bundesbank die Sanierung und Modernisierung dieser Wohngebäude. Hauptziel ist hierbei die Optimierung des Wohnungsbestandes durch energetische, technische und baukonstruktive Sanierung mit Verbesserung des Brand-, Schall- und Wärmeschutzes, sowie die Modernisierung der technischen Gebäudeausstattung. In den zurückliegenden Jahren erfolgten einige notwendige Erhaltungsmaßnahmen, eine umfassende Modernisierung wurde jedoch nicht durchgeführt. Der derzeitige Planungsansatz ist auf eine "1:1-Sanierung" abgestimmt. Grundsätzliche Änderungen (Grundrissaufteilung, Ausstattung) sind nicht vorgesehen. Es ist beabsichtigt die Wohnanlage in mehreren Abschnitten in jeweils unbewohntem Zustand zu sanieren. Bestandteil der Planung sind auch die Hausanschlüsse, Grundleitungen und Nebengebäude, soweit erforderlich. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt die Vergabe der Leistungsphasen 2 - 9 HOAI. Hierbei behält sie sich die stufenweise Vergabe der einzelnen Leistungsphasen vor - in Abhängigkeit von der hausinternen weiteren Genehmigung der Realisierung des Projektes. Neben den HOAI-Grundleistungen ist im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Entscheidungsvorlage zum Thema Nachverdichtung/Aufstockung zu erarbeiten im Sinne einer Machbarkeitsstudie bezüglich Baurecht, Grobkostenschätzung und Bauablauf. Hierbei sind auch Brandschutz- und Schallschutz-auflagen sowie Auflagen bzgl. Außenanlagen und Stellplätzen zu prüfen. Die geschätzten Baukosten für die vorgenannte Maßnahme betragen ca..7.048.000 EUR brutto, davon KG 300: ca. 4.229.000 EUR brutto und KG 400: ca. 2.819.000 EUR brutto. Die geschätzten anrechenbaren Kosten Technische Ausrüstung betragen: - AG 1.1.1 (einschließlich der mitzuverarbeitenden Bausubstanz von ca. 30.000 EUR) brutto ca. 875.752 EUR - AG 1.1.2 (einschließlich der mitzuverarbeitenden Bausubstanz von ca. 40.000 EUR) brutto ca. 1.026.710 EUR - AG 1.1.3 (ohne mitzuverarbeitende Bausubstanz) brutto ca. 169.150 EUR - AG 1.1.4 (einschließlich der mitzuverarbeitenden Bausubstanz von ca. 15.000 EUR) brutto ca. 578.835 EUR - AG 1.1.5 (einschließlich der mitzuverarbeitenden Bausubstanz von ca. 15.000 EUR) brutto ca. 268.726 EUR Da eine fundierte Aussage zu den Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz erst zu einem späteren Zeitpunkt der Planung möglich ist, wird hierfür zunächst ein Zuschlag (s. o. a.) berücksichtigt. Dieser Zuschlag ist in den angegebenen anrechenbaren Kosten bereits enthalten. Die genaue Ermittlung der Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz erfolgt in der Leistungsphase 3.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
Referenz 1 des Projektleiters / der ProjektleiterinGewichtung (Punkte, genau) 30Darstellung von 1 vergleichbaren Referenzprojekt aus den letzten 7 Jahren des Projektleiters / der Projektleiterin Kurzbeschreibung des Referenzprojektes unter Angabe von - Bauvorhaben, - Bausumme - Leistungsphasen - Anlagengruppen - Laufzeit ggfs. Projektabschluss - Ansprechpartner mit Telefonnummer und optional EMail - Erläuterung der Konzeptionierung und Darstellung der Herangehensweise Der AG bewertet qualitativ die Referenz des Bieters, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung (Definition der Vergleichbarkeit unter Beschreibung Eignungskriterium "Umsatz"). Im Falle einer Bietergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte müssen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft eindeutig zuzuordnen sein.
Qualität
Referenz 2 des Projektleiters / der ProjektleiterinGewichtung (Punkte, genau) 30Darstellung von 1 vergleichbaren Referenzprojekt mit öffentlichen Auftraggebern aus den letzten 7 Jahren des Projektleiters / der Projektleiterin Kurzbeschreibung des Referenzprojektes unter Angabe von - Bauvorhaben, - Bausumme - Leistungsphasen - Anlagengruppen - Laufzeit ggfs. Projektabschluss - Ansprechpartner mit Telefonnummer und optional EMail - Erläuterung der Konzeptionierung und Darstellung der Herangehensweise Der AG bewertet qualitativ die Referenz des Bieters, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung (Definition der Vergleichbarkeit unter Beschreibung Eignungskriterium "Umsatz"). Im Falle einer Bietergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte müssen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft eindeutig zuzuordnen sein.
Preis
GesamthonorarGewichtung (Punkte, genau) 30Gesamthonorar (einschl. Umbauzuschlag, Bes. Leistungen und ggf. Zu- und Abschläge gem. Vertrag § 10.7)
Preis
StundensätzeGewichtung (Punkte, genau) 5Bewertung der gemittelten Stundensätze
Preis
NebenkostenGewichtung (Punkte, genau) 5

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Nachweis der Berechtigung der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur / Ingenieur" gemäß § 75 Abs. 2 VgV Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die folgenden geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und N … ganz lesenNachweis der Berechtigung der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur / Ingenieur" gemäß § 75 Abs. 2 VgV Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die folgenden geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).
Kriterium
Erklärung zur Eignung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen oder Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die folgenden geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vo … ganz lesenErklärung zur Eignung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen oder Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die folgenden geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).
Kriterium
Auszug aus dem Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die folgenden geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglie … ganz lesenAuszug aus dem Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die folgenden geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).
Kriterium
Eigenerklärung zu Eintragungen im Wettbewerbsregister über den Bieter (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die folgenden geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzu … ganz lesenEigenerklärung zu Eintragungen im Wettbewerbsregister über den Bieter (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die folgenden geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).
Kriterium
Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Im Falle einer Bieter … ganz lesenEigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die folgenden geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).
Kriterium
Bescheinigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung i. H. v. - mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und - mind. 1 Mio. EUR für sonstige Schäden je Schadensereignis. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der vorgenannten Deckungssummen je Versicherungsjahr be … ganz lesenBescheinigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung i. H. v. - mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und - mind. 1 Mio. EUR für sonstige Schäden je Schadensereignis. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der vorgenannten Deckungssummen je Versicherungsjahr betragen. Dem gleichgesetzt ist eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die geforderten Summen erhöht werden. (Hinweis: Die geforderten Schadensarten und Schadenssummen müssen explizit ausgewiesen sein.) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Bescheinigungen von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen (z. B. Creditreform-Auskunft) einzuholen.
Kriterium
Angaben über den Umsatz des Bieters (bzw. in Summe bei einer Bietergemeinschaft), der mit vergleichbaren Projekten in den letzten 3 Jahren (2020-2022) erzielt wurde in EUR (netto) Definition der Vergleichbarkeit: Für die Technische Ausrüstung: [Hinweis: Es müssen nicht alle Punkte erfüllt sein.] - … ganz lesenAngaben über den Umsatz des Bieters (bzw. in Summe bei einer Bietergemeinschaft), der mit vergleichbaren Projekten in den letzten 3 Jahren (2020-2022) erzielt wurde in EUR (netto) Definition der Vergleichbarkeit: Für die Technische Ausrüstung: [Hinweis: Es müssen nicht alle Punkte erfüllt sein.] - Planungsleistungen der Leistungsphasen 2, 3 und 5 - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7) - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) - Realisierung von Sanierungen im Wohnungsbau - Realisierung von Nachverdichtungsoptionen - Nachhaltiges und wirtschaftliches Bauen im Bestand und bei laufendem Betrieb - Realisierung von Bauprojekten im Auftrag von öffentlichen Auftraggebern Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Umsatzzahlen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft zu addieren und als Ganzes anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen (z. B. Creditreform-Auskunft) einzuholen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1.) Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) der Deutschen Bundesbank zu den Verträgen für freiberuflich Tätige; Honorarvereinbarung basierend auf der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung 2021, in Kraft seit 01. Januar 2021. Es ist eine s … ganz lesenLeistung: 1.) Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) der Deutschen Bundesbank zu den Verträgen für freiberuflich Tätige; Honorarvereinbarung basierend auf der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung 2021, in Kraft seit 01. Januar 2021. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. 2.) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einem Versicherungsschutz wie in Eignungskriterien aufgeführt 3.) Gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. 4.) Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63HML8 1.) Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ zum Download zur Verfügung; die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen. 2.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kom … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y63HML8 1.) Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ zum Download zur Verfügung; die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen. 2.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter http://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 3.) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 13.02.2024, 24:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet. 4.) Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. 5.) Angebote sind auf der Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über Nachrichtenfunktionen des Bietertools eingereicht werden; 6.) Nach dem 22.02.2024, 11:00 Uhr eintreffende Angebote werden nicht zur Wertung zugelassen. 7.) Unvollständige Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden. 8.) Fehlende Erklärungen und Nachweise, die auch nach Anforderung durch den Auftraggeber nicht fristgerecht nachgereicht werden, führen zum Ausschluss des Angebotes. 9.) Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren. 10.) Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 11.) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung). 12.) Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 13.) Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

846vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.010 Lose mit Angabe)
178.578 €Zuschlagswert im Median
85.597 € – 375.291 €mittlere Hälfte, 280 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e21e8915-0026-49db-b23c-d1e8bdb68fe2.