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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Dachkommunikation

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2024-09-02-BV-ARNveröffentlicht 02.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 763 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (16 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
10,08 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 23,1 %, Leistung und Qualität 76,9 %.

  • 1.1 Aufgabenstellung: Strategische Herleitung und Entwicklung eines Plattform-Gedankens als Themenschwerpunkt23,1 %
  • 1.2 Aufgebanstellung: Strategische Herleitung, Entwicklung und kreative Umsetzung des Themenschwerpunkt "XX"38,5 %
  • 1.3 Darstellung des geplanten Betreuungsmodells6,2 %
  • 1.4 Auftreten des Teams im Verhandlungstermin9,2 %
  • Preis23,1 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,1 Punkte
25 % teurer−4,6 Punkte
50 % teurer−7,7 Punkte
100 % teurer−11,6 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
    vor 25 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Kreation der Dachkommunikation und Beratung des AOK-Bundesverbandes in Fragen des Marketings.

Beschreibung des Loses

Die AOK-Gemeinschaft versichert mehr als 27 Millionen Menschen - das ist jeder Dritte in Deutschland. Sie besteht aus der AOK-Bundesverband eGbR (im Folgenden Auftraggeber) und elf selbstständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts: AOK Baden-Württemberg AOK Bayern - Die Gesundheitskasse AOK Bremen/Bremerhaven AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen AOK - Die Gesundheitskasse in Niedersachsen AOK Nordost - Die Gesundheitskasse AOK NordWest - Die Gesundheitskasse AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse Die elf AOKs sind als selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts jeweils für eine Region zuständig und stehen dadurch nicht im Wettbewerb miteinander. Gemeinsam mit dem AOK-Bundesverband (AOK-BV) bilden sie die AOK-Gemeinschaft. Der AOK-Bundesverband ist der dienstleistungsorientierte Interessenvertreter der AOK-Gemeinschaft mit Sitz in Berlin. Zu den Aufgaben des AOK-Bundesverbandes zählen u. a. die politische Interessenvertretung, die Pflege der Marke "AOK - Die Gesundheitskasse", die Dachkommunikation sowie die bundesweite Versichertenkommunikation. Dabei bewegt er sich innerhalb des von den Aufsichtsbehörden vorgegebenen Rahmens (https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenversicherung/wettbewerb/). Unter der gemeinsamen Marke "AOK - Die Gesundheitskasse" orientieren sich die AOKs mit ihren Marktauftritten, regionalen Kampagnen, eigenen Agenturen und Vertriebsaktivitäten besonders an den Marktanforderungen vor Ort. Auch wenn die Leistungen in der GKV zu 95 % gesetzlich geregelt sind, so gibt es doch Unterschiede im Leistungsangebot und im Preis, nicht nur zwischen den Kassenarten, sondern auch zwischen den AOKs. Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht der AOK-Bundesverband einen Auftragnehmer, der die Planung, Konzeption, Kreation und Umsetzung der Dachkommunikation übernimmt und im Kern die Leistungen einer Kreativagentur erbringt. Ihm obliegt darüber hinaus die strategische Beratung des AOK-Bundesverbandes in Fragen des Marketings. Zu beachten ist, dass bestimmte Felder schon durch vertraglich bereits an die AOK-Gemeinschaft gebundene spezialisierte Agenturen bearbeitet werden, insbesondere die regionale Kommunikation der AOKs, die übergeordnete Marken- und Corporate Design-Beratung, das Jugendmarketing, das Personalmarketing, die Arbeitgeber-Kommunikation, sowie das Content-Marketing und Corporate Publishing für Versicherte. Dazu gehören insbesondere informative und aufklärende Inhalte gemäß § 1 SGB V in den Kundenmagazinen, in Newslettern, in den sozialen Medien und auf der aok.de. Ergänzend zu den Inhalten der Website aok.de und der sozialen Medien gibt es ein Online-Gesundheitsmagazin auf aok.de. Mit der Aufgabe, Aufmerksamkeit für diese neuen Inhalte zu schaffen, wurde der Content-Dienstleister betraut. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer verantwortlich für werbliche Inhalte im Zuge der Dachkommunikation, die u. a. auch Content für soziale Medien und Kampagnen-Websites sein können.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
1.1 Aufgabenstellung: Strategische Herleitung und Entwicklung eines Plattform-Gedankens als ThemenschwerpunktGewichtung (Punkte, genau) 30s. Bewertungskriterien Angebotsphase (Anlage B6)
Qualität
1.2 Aufgebanstellung: Strategische Herleitung, Entwicklung und kreative Umsetzung des Themenschwerpunkt "XX"Gewichtung (Punkte, genau) 50s. Bewertungskriterien Angebotsphase (Anlage B6)
Qualität
1.3 Darstellung des geplanten BetreuungsmodellsGewichtung (Punkte, genau) 8s. Bewertungskriterien Angebotsphase (Anlage B6)
Qualität
1.4 Auftreten des Teams im VerhandlungsterminGewichtung (Punkte, genau) 12s. Bewertungskriterien Angebotsphase (Anlage B6)
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30s. Preisblatt (Anlage B4)

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Teilnahmefrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außer … ganz lesenSofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Teilnahmefrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätz … ganz lesenEigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Kriterium
Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittel … ganz lesenDer Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsrau … ganz lesenDer Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche - alle Schäden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag: bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,5 Millionen Euro pro Vertragsjahr je Schadensereignis; - alle Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Einzelvertrag/einzelaufttrag: bis zu 125% der nach dem jeweiligen Einzelvertrag/Einzelauftrag tatsächlich gezahlten oder gemäß Kostenanschlag geschätzten Vergütung abdeckt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium
Es sind Angaben zu den durchschnittlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens der letzten drei Jahre vorzunehmen. Mindestanforderungen: In den letzten 3 Jahren müssen durchschnittlich mindestens 45 Mitarbeiter pro Jahr in dem Unternehmen beschäftigt gewesen sein, ansonsten wird der Teilnahmeantr … ganz lesenEs sind Angaben zu den durchschnittlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens der letzten drei Jahre vorzunehmen. Mindestanforderungen: In den letzten 3 Jahren müssen durchschnittlich mindestens 45 Mitarbeiter pro Jahr in dem Unternehmen beschäftigt gewesen sein, ansonsten wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Stichtag ist hierbei jeweils der 1.Januar des Jahres. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Kriterium
Es sind durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft Referenzen über ausgeführte Leistungen einzureichen, die innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist) und im deutschsprachigen Raum erbracht wurden, und nach Art, Inhalt und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag ve … ganz lesenEs sind durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft Referenzen über ausgeführte Leistungen einzureichen, die innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist) und im deutschsprachigen Raum erbracht wurden, und nach Art, Inhalt und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar ist ein Referenzprojekt, wenn es sich um die Entwicklung eines neuen oder die Weiterentwicklung eines bestehenden Markenkonzeptes oder einer Markenkampagne für ein erklärungsbedürftiges Produkt oder eine Dienstleistung bzw. ein komplexes Thema handelt. Dabei müssen mindestens folgende Inhalte abgedeckt werden: - Leistungen einer klassischen Kreativ-Kampagne, die das Medium TV Spot enthält, - Leistungen für eine PR-Kampagne und - Leistungen für eine Kampagne, bei der Kreativ- und PR-Abteilungen zusammengearbeitet haben. - Mindestens eine der Referenzen muss aus der Versicherungs-/ Finanzdienstleistungsbranche kommen. Mit den Referenzprojekten ist jeweils zwingend nachzuweisen, dass an ihnen mindestens ein Mitglied aus dem Kernteam bestehend aus einem leitenden Berater, einem Teamleiter für Strategie, einem Teamleiter für Kreation und einem leitenden PR-Spezialisten in maßgeblicher Funktion mitgearbeitet haben, da nur so gewährleistet werden kann, dass die mit den Referenzen angeführte Fachkompetenz auf Seiten des Bewerbers/der Bewerbergemein-schaft vorhanden ist. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die mindestens geforderten Referenzinhalte können sowohl in Gänze im Rahmen einer einzelnen Referenz abgedeckt werden, als auch durch bis zu drei Referenzen. Die Referenzen werden hinsichtlich des strategischen Ansatzes und der kreativen Umsetzung und Ergebnisse bewertet. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. (a) Kategorie 1: Strategieentwicklung und kreative Umsetzung im Rahmen einer integrierten Kampagne (Leistungen einer klassischen Kreativkampagne) Mindestanforderungen an die Referenz, die Leistungen einer klassischen Kreativ-Kampagne abdeckt und das Medium TV Spot enthält: Die Referenz muss Leistungen aus dem Bereich: - Strategieentwicklung und Konzeptumsetzung zu einer überregionalen Markenkampagne sowie - Entwicklung/Weiterentwicklung einer integrierten Kampagne über mehrere Kanalarten / Mediengattungen (klassisch, digital). abdecken. Zudem muss es sich bei dem Referenzprojekt um die Entwicklung eines neuen oder die Weiterentwicklung eines bestehenden Markenkonzeptes oder einer Markenkampagne handeln, welche/s mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Art und dem Umfang vergleichbar ist. Es muss eine integrierte Kampagne über mehrere Kanalarten / Mediengattungen (klassisch, digital) darstellen und das Medium TV Spot enthalten. (b) Kategorie 2: Entwicklung von PR-Konzepten (Leistungen für eine PR-Kampagne) Mindestanforderungen an die Referenz, die Leistungen einer PR-Kampagne abdeckt: Die Referenz muss Leistungen aus dem Bereich - zur Entwicklung und Umsetzung von PR-Konzepten nachweisen. - Es muss sich um eine Entwicklung und Umsetzung eines kreativen und innovativen PR-Konzepts handeln - Das Referenzprojekt muss unterschiedliche PR-Mechaniken die über klassische Pressearbeiten hinausgehen, beinhalten (c) Kategorie 3: Integrierte Zusammenarbeit von Kreativ und PR (Leistungen für eine Kampagne bei der Kreativ- und PR-Abteilungen zusammengearbeitet haben) Mindestanforderungen an die Referenz, die Leistungen für eine Kampagne bei der Kreativ- und PR-Abteilungen zusammengearbeitet haben: Es ist mindestens eine Referenz über ein Projekt für eine integrierte Werbe- und PR-Kampagne, das von der Kreativagentur und einem PR-Partner innerhalb des eigenen Hauses, Netzwerks oder mit einem externen PR-Partnerinnerhalb der letzten drei Jahre bearbeitet wurde, einzureichen. Bei dem Projekt muss gezeigt werden, wie beide Agenturen bzw. die Abteilungen eines Unternehmens bei gewerkübergreifenden Teams organisatorisch vorgehen …
Kriterium
Es ist ein Kernteam mit vier Spezialisten aus den Bereichen Marketing/ Kommunikation zu benennen, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden darf. Eine Än-derung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festlegungen zu den Kernteam-Mitgliedern durch den Bewerber/Bie … ganz lesenEs ist ein Kernteam mit vier Spezialisten aus den Bereichen Marketing/ Kommunikation zu benennen, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden darf. Eine Än-derung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festlegungen zu den Kernteam-Mitgliedern durch den Bewerber/Bieter kommt nur aus wichtigem Grund in Betracht. Fällt ein Kernteam-Mitglied im laufenden Verfahren weg, so ist die Auftraggeberin umgehend darüber zu informieren. Es ist eine geeignete Person mit gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung nachzubenennen. Anderenfalls droht der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren mangels Eignung. Keine der benannten Personen darf eine Position doppelt besetzen. Ebenso darf eine Position jeweils nur durch eine Person besetzt werden. Mindestanforderungen: Jedes der leitenden Kernteammitglieder muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Bereichen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, nachweisen können. Der Nachweis ist durch Angabe der Berufserfahrung in Jahren in untenstehender Tabelle und per detaillierterem Lebenslauf zu erbringen. Für jedes der leitenden Kernteammitglieder ist mindestens ein Projekt aus dem das Vorhandensein des für die Leistungserbringung notwendigen Fachwissens abgeleitet werden kann nachzuweisen. Dieser Nachweis soll per kurzer Beschreibung des Projektes erfolgen. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ebenso führt ein unvollständiges Kernteam zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mangels Eignung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
4 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter … ganz lesenLeistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKHPMY

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Gesundheit
Anschrift
Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Kontakt
vergabestelle@bv.aok.de

Bei uns erfasst

93Bekanntmachungen
46Zuschlagsmeldungen

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

93vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (41 Lose mit Angabe)
659.252 €Zuschlagswert im Median
258.648 € – 2,63 Mio. €mittlere Hälfte, 28 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d5b3310-15a2-4f9e-8808-603cfdd6a446.