Dachkommunikation
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2024-09-02-BV-ARN-BAFO-BüvAveröffentlicht 11.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 10,08 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Rahmenvereinbarung Brand-AgenturDeutsches Rotes Kreuz e.V. Generalsekretariat · BerlinFrist 20.11.2026
- Projektträgerschaft Digitalpakt 2.0 (Rahmenvereinbarung und Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern)Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · BerlinFrist 19.11.2026
- Kommunikations- und Veranstaltungsleistungen im Rahmen der Koordinierungs- und Transferstelle Smart Cities (KTS)PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH · BerlinFrist 10.11.2026
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbH · BerlinFrist 02.12.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 27 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 10,08 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 23,1 %, Leistung und Qualität 76,9 %.
- 1.1 Aufgabenstellung: Strategische Herleitung und Entwicklung eines Plattform-Gedankens als Themenschwerpunkt23,1 %
- 1.2 Aufgebanstellung: Strategische Herleitung, Entwicklung und kreative Umsetzung des Themenschwerpunkt "XX"38,5 %
- 1.3 Darstellung des geplanten Betreuungsmodells6,2 %
- 1.4 Auftreten des Teams im Verhandlungstermin9,2 %
- Preis23,1 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,1 Punkte |
| 25 % teurer | −4,6 Punkte |
| 50 % teurer | −7,7 Punkte |
| 100 % teurer | −11,6 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Kreation der Dachkommunikation und Beratung des AOK-Bundesverbandes in Fragen des Marketings.
Beschreibung des Loses
Die AOK-Gemeinschaft versichert mehr als 27 Millionen Menschen - das ist jeder Dritte in Deutschland. Sie besteht aus der AOK-Bundesverband eGbR (im Folgenden Auftraggeber) und elf selbstständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts: AOK Baden-Württemberg AOK Bayern - Die Gesundheitskasse AOK Bremen/Bremerhaven AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen AOK - Die Gesundheitskasse in Niedersachsen AOK Nordost - Die Gesundheitskasse AOK NordWest - Die Gesundheitskasse AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse Die elf AOKs sind als selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts jeweils für eine Region zuständig und stehen dadurch nicht im Wettbewerb miteinander. Gemeinsam mit dem AOK-Bundesverband (AOK-BV) bilden sie die AOK-Gemeinschaft. Der AOK-Bundesverband ist der dienstleistungsorientierte Interessenvertreter der AOK-Gemeinschaft mit Sitz in Berlin. Zu den Aufgaben des AOK-Bundesverbandes zählen u. a. die politische Interessenvertretung, die Pflege der Marke "AOK - Die Gesundheitskasse", die Dachkommunikation sowie die bundesweite Versichertenkommunikation. Dabei bewegt er sich innerhalb des von den Aufsichtsbehörden vorgegebenen Rahmens (https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenversicherung/wettbewerb/). Unter der gemeinsamen Marke "AOK - Die Gesundheitskasse" orientieren sich die AOKs mit ihren Marktauftritten, regionalen Kampagnen, eigenen Agenturen und Vertriebsaktivitäten besonders an den Marktanforderungen vor Ort. Auch wenn die Leistungen in der GKV zu 95 % gesetzlich geregelt sind, so gibt es doch Unterschiede im Leistungsangebot und im Preis, nicht nur zwischen den Kassenarten, sondern auch zwischen den AOKs. Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht der AOK-Bundesverband einen Auftragnehmer, der die Planung, Konzeption, Kreation und Umsetzung der Dachkommunikation übernimmt und im Kern die Leistungen einer Kreativagentur erbringt. Ihm obliegt darüber hinaus die strategische Beratung des AOK-Bundesverbandes in Fragen des Marketings. Zu beachten ist, dass bestimmte Felder schon durch vertraglich bereits an die AOK-Gemeinschaft gebundene spezialisierte Agenturen bearbeitet werden, insbesondere die regionale Kommunikation der AOKs, die übergeordnete Marken- und Corporate Design-Beratung, das Jugendmarketing, das Personalmarketing, die Arbeitgeber-Kommunikation, sowie das Content-Marketing und Corporate Publishing für Versicherte. Dazu gehören insbesondere informative und aufklärende Inhalte gemäß § 1 SGB V in den Kundenmagazinen, in Newslettern, in den sozialen Medien und auf der aok.de. Ergänzend zu den Inhalten der Website aok.de und der sozialen Medien gibt es ein Online-Gesundheitsmagazin auf aok.de. Mit der Aufgabe, Aufmerksamkeit für diese neuen Inhalte zu schaffen, wurde der Content-Dienstleister betraut. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer verantwortlich für werbliche Inhalte im Zuge der Dachkommunikation, die u. a. auch Content für soziale Medien und Kampagnen-Websites sein können.
Gegenstand nach CPV
- 79413000Marketing-BeratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- 1.1 Aufgabenstellung: Strategische Herleitung und Entwicklung eines Plattform-Gedankens als ThemenschwerpunktGewichtung (Punkte, genau) 30s. Bewertungskriterien Angebotsphase (Anlage B6)
- Qualität
- 1.2 Aufgebanstellung: Strategische Herleitung, Entwicklung und kreative Umsetzung des Themenschwerpunkt "XX"Gewichtung (Punkte, genau) 50s. Bewertungskriterien Angebotsphase (Anlage B6)
- Qualität
- 1.3 Darstellung des geplanten BetreuungsmodellsGewichtung (Punkte, genau) 8s. Bewertungskriterien Angebotsphase (Anlage B6)
- Qualität
- 1.4 Auftreten des Teams im VerhandlungsterminGewichtung (Punkte, genau) 12s. Bewertungskriterien Angebotsphase (Anlage B6)
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30s. Preisblatt (Anlage B4)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK506L
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Scholz & Friends Berlin GmbH, Berlin | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Gesundheit
- Anschrift
- Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
- Kontakt
- vergabestelle@
bv.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Berlin (16 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- PricewaterhouseCoopers GmbH WPG4 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH3 Zuschläge
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.3 Zuschläge
- InterVal GmbH3 Zuschläge
- Kienbaum Consultants International GmbH3 Zuschläge
- Syspons GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 04.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Koordinierung des Data Spaces Hub GermanyBundesministerium für Digitales und StaatsmodernisierungFrist 11.11.2026
- Unternehmensberatung zur Organisationsentwicklung im Bereich HR, ECA-2026-030Bundesdruckerei GmbHFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 49d979f9-71f0-4a49-8501-6bd53430b086.